Mehrbedarf Kind Umgang Kindesvater

  • Guten Tag,
    Folgendes: Aufgrund Lernbehinderung habe ich mich darum gekümmert, dass mein Kind zukünftig in eine andere Schule gehen kann. In der derzeitigen wird/wurde sie, trotz vieler Gespräche incl. mit uns unterstützenden Therapeuten, nicht gefördert, was zum Wiederholen der Klasse führte. Nur das kurz dazu.


    Aufgrund der auf mich zukommenden hohen Kosten (Gebühren, Fahrtkosten in einen anderen Ort), war ich gezwungen, den KV anzuschreiben, um dem Kind die Chance des Neubeginns zu ermöglichen. Bislang habe ich alle Kosten (Arztbesuche, Therapien etc.) selbst getragen. Das geht nun nicht mehr.


    Zu sagen ist, dass KV trotz richterlichem Beschluss sich seit fünf Jahren nicht mehr um das Kind kümmert, sondern glaubt, dass Karten und Päckchen zu Anlässen ausreichend seien, um (s)eine Liebe zum Ausdruck zu bringen (Er hat eine nschgewiesene narzistische Persönlichkeitsstörung, unter der WIR, nur nicht er jahrelang gelitten haben - bis hin zu Androhungen der Kindeswegnahme).


    Schweres Thema, da das Kind in all den Jahren Wut entwickelt hat, die sie zwar verbal gegen ihn, jedoch körperlich gegen sich richtet. Eine Therapie ist nunmehr am Beginn.


    So, nun zum Eigentlichen: KV sicherte mir im Antwortschreiben Unterstützung zu, jedoch würde er dies alles einem Anwalt übergeben. Dieser schrieb mich auch schon an und möchte meine Einkünfte der letzten 12 Monate und Einkommensjahresbescheid.


    KV schreibt weiterhin, er will nun wieder Kontakt.


    Jetzt fühle ich mich sehr erschlagen und bin etwas unsortiert!


    Punkt 1) Mehrbedarf ist ja am Einkommen beider anteilmäßig zu berechnen. Jedoch vertraue ich aufgrund Erfahrungen ihm und seinen Anwalt nicht! Somit ziehe ich in Erwägung, dass meinem Anwalt zu übergeben, der dann alles berechnen soll.
    Punkt 2) Ich bin nicht bereit, das Eine über den Anwalt, das Andere über ihn laufen zu lassen. Ich frage mich, was das nun wieder soll! Einen Umgang werde ich im Sinne des Kindes nicht zulassen, da es sie zurückwerfen würde. Ein Umgang wäre aufgrund einer Entfernung von 700 km auch nicht regelmäßig. Und das Kind benötigt Regelmässigkeiten!


    Ich weiss nun nicht, ob ich ihm auf sein Schreiben antworten soll (was ich offen gesagt, nicht möchte) oder alles thematisch meinem Anwalt geben soll. Das Eine wird darüber kommuniziert, das Andere darüber, immer den für ihn leichten Weg! Verantwortung zum Kind heisst für mich, sich über ALLE Themen das Kind betreffend auf Elternebene zu verständigen! Soll ich zukünftig immer überlegen oder damit rechnen müssen, dass er aussortiert (darüber rede ich mit dir, doch wenn es kompliziert wird, setz dich mit meinem Anwalt auseinander...)


    Genau dieses Hin und Her war damals schon belastend und das möchte ich auf keinen Fall mehr! Hat jemand Anregungen für mich?
    Vielen Dank im voraus!

  • Nur in aller Kürze zum Thema Mehrbedarf.


    Natürlich darfst und kannst du deinen Anwalt rechnen lassen. Dazu forderst du die Unterlagen des Vaters an.


    Umgekehrt hat er aber eben auch das Recht deine Unterlagen zu bekommen und seinen Anwalt rechnen zu lassen.


    Wenn du seinem RA nicht vertraust, dann steht im selbiges "Recht" auch zu.


    Lasst beide eure Anwälte rechnen und dann können die Ergebnisse verglichen werden. Könnt ihr euch nicht einigen, dann wird ein Gericht entscheiden was richtig ist. ODer eben zu verzichtest auf die Berechnung und stemmst es weitehin alleine

  • ... ich hab die Erfahrung gemacht, dass es durchaus von Vorteil für die Elternebene sein kann manches abzugeben...
    bei uns kümmerte sich erst der Anwalt/Gericht um den Titel... und dann wegen Neuberechnung des Unterhalts das
    JA... also die Beistandschaft.


    Klar ist es "merkwürdig"... und nicht einfach bestimmte Themen außen vor zu lassen... doch am Ende haben wir uns dran gewöhnt und es erleichtert und nimmt Druck raus... so ist es bei uns.



    Zum Umgang... eine "Regelmäßigkeit" können auch länger Abstände sein. Dies kann/sollte man vielleicht ausprobieren.


    Sicher kannst aber nur du beurteilen was für dein Kind gut ist und professionelle Unterützung habt ihr ja auch... Veränderungen sind für alle immer schwierig.


    Ich habe auch oft gedacht, dass packen die Kids nicht... und dann kam es doch ganz anders... klar können dann auch wieder neue "Baustellen" entstehen.

  • KV schreibt weiterhin, er will nun wieder Kontakt.


    Hat er denn auch geschrieben, wann wie wo wie oft er sich diesen vorstellt?
    Oder hat er das Wort 'Umgang' einfach mal so in den Raum geworfen? Und Du springst darauf an, stürzt in Unruhe, zerbrichst dir den Kopf und fängst bei dem Gedanken schon an zu zittern?
    Und er weiß das ganz genau?


    Einen Umgang werde ich im Sinne des Kindes nicht zulassen, da es sie zurückwerfen würde. Ein Umgang wäre aufgrund einer Entfernung von 700 km auch nicht regelmäßig.


    Und genau aus dem Grund solltest Du gelassen bleiben: auf die Entfernung bleibt der KV vor allem auf dem Papier und kann und wird nicht wöchentlich oder monatlich bei euch aufschlagen und das Kind und dich durcheinanderbringen.
    Wie alt ist dein Kind nun? wie lange hat es seinen Vater nicht gesehen? Vielleicht wäre eine Begegnung mit Umgangsbegleitung eine Möglichkeit. Aber, wie gesagt: der KV muss konkreter werden wie er sich das vorstellt.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    Einmal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • Ein Umgang war letztmalig 2012. KV ist bis heute unbegründet einfach nicht mehr erschienen.


    Kind ist acht Jahre alt, jedoch entwicklungsverzögert, somit auf einen Stand von ca. sechs Jahren. Sie ist anerkannt behindert und alle Unruhe bringt sie durcheinander! Sie benötigt Stetigkeit und Regelmäßigkeit. Zudem hat der KV wohl eine neue Beziehung mit weiterem Kind. Zumindest lässt seine Grußformel darauf schließen. In dieser unterschrieb er mit dem Namen einer Frau, seinem Vornamen und dem Namen eines womöglichen Kindes.


    Umgang mit Umgangsbegleiter etc., diese Szenarien haben wir jahrelang durch. Hat er nicht durchgehalten. Es gab mehrere Versuche. Nach jedem Umgang nässte das Kind, damals vier, wieder tagelang ein. Er schickte nach dieser Zeit seltsame Briefe, wie z.B. die Todesanzeige seiner Mutter vor drei Jahren. Der Brief war direkt ans Kind gerichtet. Natürlich öffne ICH grundsätzlich jede etwaige Post. Geschenke in Paketen bekam sie, die merkwürdigen Karten oder Briefe natürlich nicht!


    Zudem gestaltet sich eine Umgangsbegleitung bei uns so, dass wir keine Umgangsbegleiter im Landkreis haben. Das heißt, Umgang könnte / müsste in der Woche stattfinden, da dann die begleitende Stelle geöffnet ist. Das wiederum würde bedeuten, dass das Kind zum nächsten Ort innerhalb des Schulgeschehens gebracht werden müsste. Da sie jedoch in die Schule un einem total entgegengesetzten Ort geht, wäre dies organisatorisch gar nicht machbar.
    Konkrete Vorschläge zum Umgangsersuchen schrieb er nicht, eigentlich gar nichts zum Umgang, lediglich, dass er wieder Kontakt möchte.

  • Lasst beide eure Anwälte rechnen und dann können die Ergebnisse verglichen werden.


    Halte ich für einen guten Rat.


    Auf das Umgangsbegehren würde ich jetzt erst mal gar nicht antworten. Da warte erst mal seine konkreten Vorschläge ab.


    Dann kann man sich damit auseinandersetzen.


    Was auch immer hier das beste für das Kind ist, BU scheint mit der Vorgeschichte das mindeste.

  • Hallo newbegin,


    zuvorderst muss Kindesvater SEIN Einkommen offenlegen. Dazu ist er hoffentlich bereit? Ein kompetenter Anwalt wird dies sicherlich im Sinne des Kindes regeln können. Du solltest hier unverzüglich tätig werden und nicht selbst mit dem anderen Anwalt korrespondieren.


    Umgang wirst Du wohl gewähren müssen. Jedoch schließe ich mich keks3 an, hier darf Papa es nicht bei der beiläufigen Bemerkung er wolle Kontakt belassen. Er sollte ein wenig konkreter werden und ggfls mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen, Gespräche führen und die Umgangsbegleitung in die Wege leiten. Er wird im Zuge dessen dann auch klären müssen, was er dieses Mal besser machen möchte als letztes Mal. Das alles ist nicht Deine Aufgabe.


    Insgesamt betrachtet sendet Dir Kindesvater viele Botschaften, die allesamt eines Narzissten würdig sind. Du nimmst diese Botschaften alle wahr und reagierst genau so wie er es sich (vermutlich) erhofft hat...


    Darüber nachdenken würde
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Nur so aus Interesse, wenn das Kind anerkannt behindert ist, warum musst Du dann Arztkosten, Therapien und den Transport zur Schule finanzieren ?


    Ich gebe zu ich bin ein wenig erstaunt.Mein Bursche geht in einem anderen Bundesland zur Schule, weil wir hier die Form nicht haben und die Kosten werden übernommen.Noch muss ich für ein Kind Zuzahlungen für Therapien(zumindest für die anerkannten) noch für Medis u.ä. leisten.


    Also bevor ich mich mit einen abwesenden und anstrengenden Kindsvater streiten würde, würde ich erst mal diese offiziellen Möglichkeiten ausschöpfen.
    Das soll keine Kritik sein ,es sind nur meine Gedanken.


    Liebe Grüße


    Ute

  • [quote='Ratte','index.php?page=Thread&postID=2092089#post2092089']Nur so aus Interesse, wenn das Kind anerkannt behindert ist, warum musst Du dann Arztkosten, Therapien und den Transport zur Schule finanzieren?


    Diese Kosten stellen einen Mehrbedarf da. Ich bin aufgrund der Alleinerziehung Aufstockerin. Das bedeutet, dass ich einen Teil unseres Einkommens aus dem ALG 2 beziehen muss.
    Da das Kind "nur" einen Grad der Behinderung von 40 anerkannt bekommen hat, fällt es raus aus der Bewilligung durch andere Institutionen, so das hiesige Jobcenter. Fahrtkosten z.B. werden nur bis zur regulären Schule getragen und übernommen.


    Ich habe über acht Jahre alles allein gestemmt. Schon aus Schutz zum Kind (sie erhielt damals, als sie drei war, Vorwürfe, als er ihr ein Fahrrad kaufte, sie es jedoch verschmähte. Der Grund war, weil sie es nicht konnte. Sie lernte erst mit sieben Jahren Fahrrad fahren. Sie benötigt eben für alles mehr Zeit! Und diese bekommt sie auch von mir!). Die Umgänge damals und sein Verhalten danach haben seelische Spuren bei ihr hinterlassen. Sie wird zudem lt. Ärzten aller Voraussicht nach nie den Realschulabschluss schaffen. Für sie ist wichtig, in der neuen Schule anzukommen und von Mustern der alten Schule ("Du musst schneller machen...!") wegzukommen.
    Jegliche Stresssituationem bringen sie durcheinander und führen zu Jähzornausbrüchen mit autoagressivem Verhalten. Alles nicht einfach!

  • Das bedeutet, dass ich einen Teil unseres Einkommens aus dem ALG 2 beziehen muss.


    a das Kind "nur" einen Grad der Behinderung von 40 anerkannt bekommen hat, fällt es raus aus der Bewilligung durch andere Institutionen, so das hiesige Jobcenter. Fahrtkosten z.B. werden nur bis zur regulären Schule getragen und übernommen.



    Mein nächster Gedanke, würde unter den Vorraussetzungen das Jobcenter den eventulle gezahlten Mehrbedarf nicht als Einkommen anrechnen, genau wie den regulär gezahlten Unterhalt :Hm


    Liebe Grüße


    Ute

  • Mein nächster Gedanke, würde unter den Vorraussetzungen das Jobcenter den eventulle gezahlten Mehrbedarf nicht als Einkommen anrechnen, genau wie den regulär gezahlten Unterhalt :Hm


    Liebe Grüße


    Ute


    Nein, deshalb heisst es Mehrbedarf. Mehrbedarf wird nicht angerechnet.

  • Nein, deshalb heisst es Mehrbedarf. Mehrbedarf wird nicht angerechnet.


    Wenn Mehrbedarf als solcher anerkannt wird. ;-)



    Ich habe bis jetzt unter dem Thema Mehrbedarf und ALG2 bzw anrechenfreies Einkommen keine Hinweise betreffend Deiner Situation gefunden.


    Ich lerne gerne dazu, magst Du mir verraten wo das geregelt ist ?
    Das würde sicher auch anderen Betroffenen helfen :blume


    Liebe Grüße


    Ute

  • Zitat

    Mehrbedarf wird nicht angerechnet


    Wenn ein anerkannter Mehrbedarf besteht wird dein eigenes Einkommen anders berechnet und die Auszahlung seitens des Jobcenters erhöht sich durch den errechneten Mehrbedarf. Bzw. wenn man außer Alg2 kein anderweitiges Einkommen hat und anerkannter Mehrbedarf hinzu kommt, erhöht sich ebenso der Auszahlungsbetrag seitens des Jobcenters.Ich würde mir nicht die Mühe machen und dem Vater damit hinterher rennen, denn im Falle dessen, dass das Jobcenter im blödesten Fall den Mehrbedarf doch nicht anerkennt, senkt sich der Auszahlungsbetrag seitens des Jobcenters wenn der Vater ( aus welchen Gründen auch immer ) mehr zahlt im Monat.


    Es gibt bestimmte Mehrbedarfe im SGB2 z.B. den Schwangerenmehrbedarf oder Alleinerziehendenmehrbedarf und dann wiederum gibt es den unabweisbaren Bedarf - und unter dem würde der Mehrbedarf, den du anbringst evtl. fallen. Ein Anspruch auf diesen "Sonderbedarf" besteht dann, wenn es sich um einen längerfristigen oder dauerhaften, zumindest aber regelmäßig wiederkehrenden, unabweisbaren Bedarf in ungewöhnlichen und regelwidrigen Lebenssituationen handelt.


    Dann wiederum gibt es den Mehrbedarf im Familienrecht ( oder meinst du evtl. den ? ), das hat aber mit dem SGB2 nichts zu tun.


    Zitat

    Da das Kind "nur" einen Grad der Behinderung von 40 anerkannt bekommen hat, fällt es raus aus der Bewilligung durch andere Institutionen, so das hiesige Jobcenter.


    Ich denke, das hat mit den nicht vorhandenen Merkzeichen zu tun, damit hat aber das Jobcenter nichts am Hut und das ist auch nicht deren Bereich, sondern das fällt ins SGB 9 . Bzw. Fahrten zu Ärzten und Therapien übernehmen die Krankenkassen bei bestimmten Voraussetzungen, die bei euch aber nicht zutreffen, das wäre wiederum SGB 5.


    Du kannst jetzt einen Antrag stellen beim Jobcenter mit dem Formular BEBE und den längerfristigen, unabweisbaren Bedarf darstellen, der über den Regelsatz hinaus geht und dann erfolgt, wenn dem stattgegeben wird, eine Neuberechnung, wodurch du dann anschließend mehr Geld zur Verfügung hast und dieses für den Mehrbedarf einsetzen kannst.

  • Das heisst also, dass ich einen Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen müsste? Die Kleine ist nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft, da ihr Bedarf durch den Unterhalt gedeckt ist. Dennoch werden mir und meinem zweiten Kind der Unterhalt sowie das Kindergeld als Überschuss angerechnet.


    Was soll ich denn nun im konkreten Fall tun? Antrag beim Jobcenter stellen?
    Der Anwalt des KV hat mich bereits angeschrieben. :S

  • Ich weiß ja nicht welche Einschränkungen deine Tochter hat, aber Pflegegeld wird nicht beim ALG2 angerechnet.


    Dadurch kannst du eventuell deinen Mehrbedarf decken.


    Evtl. lässt du dich besser bei einem Pflegestützpunkt o.ä. beraten, anstatt mit dem Vater um Geld zu streiten, welches sowieso nicht für das verwendet werden kann, wofür es gedacht war.

  • Ich kann Dir da leider keinen Tipp geben, da ich nach dem was ich aus dem ALG2 Bereich kenne ,keine Vorrausetzungen für einen Mehrbedarf sehe.
    Doch natürlich kann ich falsch liegen.


    Ich würde an Deiner Stelle mal bei rehakids.de nachfragen, das ist ein Forum für Eltern mit behinderten Kindern, die in vielen Bereichen sehr fit sind.


    Sonst schliesse ich mich Traumtänzerin an, gerade im Rahmen der Pflegereform ab Januar diesen Jahres und den neuen Begutachtungsrichtlinien, könnte Deine Tochter eine Chance auf einen Pflegegrad haben.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Es gibt in manchen Fällen die Möglichkeit, Fahrtkosten beim Jobcenter als unabweisbaren Bedarf erstattet zu bekommen. Im Regelsatz gibt es einen gewissen Betrag, der für Fahrtkosten enthalten ist. Wenn man aber durch notwendige Fahrten zu Ärzten und Therapeuten über diesen Betrag drüber ist, ist das unabweisbarer Bedarf im Sinne des SGB2. Wichtig ist, dass Nachweise darüber vorhanden sind, dass diese Fahrten notwendig und unerläßlich sind, sowie auch regelmäßig stattfinden.


    Der BEBE-Antrag für das Jobcenter dazu wäre dieser hier:


    https://www3.arbeitsagentur.de….sid=L6019022DSTBAI390378


    Zitat

    Die Kleine ist nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft, da ihr Bedarf durch den Unterhalt gedeckt ist. Dennoch werden mir und meinem zweiten Kind der Unterhalt sowie das Kindergeld als Überschuss angerechnet.


    Deine Kleine ist Teil der Haushaltsgemeinschaft wenn sich ihr Bedarf alleine durch den Unterhalt deckt, normalerweise dürfte dann auch nur der Überschuss vom Kindergeld angerechnet werden und der Unterhalt nicht.


    Eine Pflegegradbeantragung würde ich auch vorschlagen, zumal ab dem Pflegegrad 3 unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten erstattet werden seitens der Krankenkasse zu ambulanten Arzt- und Therapeutenterminen.

  • Hallo,


    wie ich ja schon schrieb, äusserte sich der KV in einem Schreiben darüber, dass er sich: "...freuen würde, wenn wieder ein Kontakt wäre." Das Ganze wurde nicht konkretisiert! Eine Antwort diesbezüglich erhielt er von mir noch nicht. Nunmehr schrieb er erneut. In diesem SchriftstÜck äussert er dich darüber, dass er es schade findet, dass ich seine Frau noch nicht kennen würde und über weitere private Dinge seinerseits. Im letzten Abschnitt informiert er mich darüber, sich an der Schule der Kleinen bewerben zu wollen. Dann könnte er sie dort unterstützen und fördern etc.


    Zum Verständnis: KV war bis 2012 nur sporadisch am Umgang interessiert. Es gab keine Regelmäsigkeit trotz Anordnung. Von 2012 bis heute gab es keinerlei persönlichen Kontakt, weder zwischen KV und Kind noch KV und mir. Sämtliche Schriftstucke meinerseits wurden stets durch seinen Anwalt beantwortet.
    Ind nun will KV auf eine doch für mich perfide Art und Weise Kontakt zum Kind erzeingen, in dem KV sich genau an DER Schule bewerben will (es gab wohl schon ein Telefonat lt. Sekretärin), wo die Kleine sich endlich wohl fühlt!?
    Ich sehe hier arg das Kindeswohl gefährdet, da ab nächster Woche eine Psychotherapie beginnt, die mir für die Kleine angeraten wurde, da aufgrund einer aktuellen Diagnostik festgestellt wurde, dass dieses Thema die Kleine belastet und ihre Wutanfälle und autoaggressiven Verhaltensweisen hauptsächlich daraus resultieren.


    Er fragt nicht nach dem Gesundheitszustand des Kindes, nicht danach, was SIE möchte, aber er will Kontakt und der letzte Satz war, ob er mich und die Kinder (das andere Kind ist nicht von ihm und es wurde ihm damals schon mehrfach untersagt, Rechte an ihr erwirken zu wollen!) zeitnah besuchen könne!


    Er ist, wie gesagt, ein Narzist und ich brauche dringend Rat, was ich tun kann!

  • Ich sehe hier arg das Kindeswohl gefährdet, da ab nächster Woche eine Psychotherapie beginnt, die mir für die Kleine angeraten wurde, da aufgrund einer aktuellen Diagnostik festgestellt wurde, dass dieses Thema die Kleine belastet und ihre Wutanfälle und autoaggressiven Verhaltensweisen hauptsächlich daraus resultieren.


    Sofern Ihr beide das Sorgerecht habt, zählen Psychotherapien zu Maßnahmen, bei denen (aus gutem Grund) beide Eltern zustimmen müssen. Was spricht dagegen, den KV da mit einzubinden (sofern nicht bereits geschehen)?


    Das Kind hat grundsätzlich ein Recht darauf, mit beiden Eltern eine gute Beziehung haben zu dürfen. Ich halte es für keine gute Idee, ihn auszugrenzen. Wenn Du aktiv verhinderst, dass der KV Kontakt zu seinem Kind haben kann, dann ist es für mich verständlich, wenn er das eben auf anderem Wege versucht. Du musst ihn ja deshalb nicht mögen, aber das Naheliegende wäre doch, eine Kontaktanbahnung zu ermöglichen.


    Was hat er denn der Tochter angetan, dass Du solche Ängste um sie hast?

  • [quote='newbegin','index.php?page=Thread&postID=2093626#post2093626']
    Das Kind hat grundsätzlich ein Recht darauf, mit beiden Eltern eine gute Beziehung haben zu dürfen. Ich halte es für keine gute Idee, ihn auszugrenzen. Wenn Du aktiv verhinderst, dass der KV Kontakt zu seinem Kind haben kann, dann ist es für mich verständlich, wenn er das eben auf anderem Wege versucht. Du musst ihn ja deshalb nicht mögen, aber das Naheliegende wäre doch, eine Kontaktanbahnung zu ermöglichen.


    Was hat er denn der Tochter angetan, dass Du solche Ängste um sie hast?


    Zum Einen, ich habe das alleinige Sorgerecht! Zum Anderen, das Kind hat auch ein Recht auf eine gesunde Entwicklung! Zudem möchte sie keinen Kontakt zu ihm (und NEIN, das wurde NICHT von mir initiiert!). Was er treibt ist psychische Gewalt!
    Ein Umgangsbegehren hat unter Mithilfe von Fachleuten und unter Berücksichtigung aller Aspekte zu erfolgen! Ich kann es nicht leiden, wenn einer Mutter, nur weil sie Alleinerziehende ist, ein grundsätzlicher Boykott oder Ähnliches zum Umgang unterstellt wird!


    Vor jedem Menschen, der (m)einem Kinde ein Leid beabsichtigt, anzutun, bin ich verpflichtet, mein Kind davor zu schützen. Doch vor dem narzisstischen Vater, der ihr nur schadet... ...da soll ich sie hinschicken und erneut zusehen, wie sie emotional kapputt geht? Nein, das lasse ich nie wieder zu!!!