Eilantrag Umgang anfechtbar?

  • Zur Situation:
    Von Kellogs ist oben alles beschrieben.
    Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Widerspruch innerhalb der zwei Wochen Frist eingereicht worden ist.
    Deswegen habe ich am kommenden WE auch kein Recht darauf meine Tochter zu sehen, so mein RA.
    Weiter sagte er, dass wir jetzt nur darauf hoffen, dass der EA schnell beim OLG behandelt wird. Ich habe
    mit ihm besprochen, das wir dort dann das Ordnungsgeld/Zwangsstrafe mit beantragen. Parallel läuft noch
    ein Hauptverfahren beim Amtsgericht. Dort hat der Richter ein Gutachten beantragt weil a) keine außergerichtliche
    Einigung zu Stande gekommen ist und b) die wahnwitzigen Vorwürfe im Raum liegen. Hier haben wir die üblichen Zwangsmaßnahmen mit beantragt.
    Meine Tochter hat beim Verfahrensbeistand und vorm Richter gesagt, dass Sie mich alle drei Wochen sehen möchte. Dies war auch der Kompromiss der im Raum stand. Die KM ist nicht drauf eingegangen. Heute kam eine Schreiben von der RA der KM das Widerspruch eingelegt wird, weil meine Tochter mich nicht unbegleitet sehen will. Dies glaube ich nicht.
    Ich habe mich auch heute beim JA gemeldet und die Sache mit dem Widerspruch erzählt. Die KM hat ebenfalls davor angerufen und gesagt das Widerspruch eingelegt ist und der Umgang am kommenden WE nicht stattfindet. Das JA kann mir allerdings auch nicht weiterhelfen. Sie haben mir eine gemeinsamens Gespräch angeboten. Das macht aufgrund der Haltung der KM keinen Sinn zudem hat sie bereits zwei Gespräche boykottiert.


    Für weitere gute Tipps bin ich zu haben. Auch Bezug darauf wie ein liebender Vater mit den innerlichen Schmerzen und der Situation umgehen kann/soll. Kraft habe ich nicht mehr viel, aber aufgeben kommt für mich zur Zeit noch nicht in Betracht.


    Grüsse

  • Für weitere gute Tipps bin ich zu haben. Auch Bezug darauf wie ein liebender Vater mit den innerlichen Schmerzen und der Situation umgehen kann/soll. Kraft habe ich nicht mehr viel, aber aufgeben kommt für mich zur Zeit noch nicht in Betracht.

    1.) KEIN Alkohol
    2.) Für ausreichend Schlaf sorgen .... auch wenn Baldrian o.ä. notwendig werden.
    Nur mit ausreichend Schlaf hast Du ein ausreichend dickes Fell auf besondere Situationen angemessen zu reagieren.
    Gibt es in Deiner Gegend vielleicht einen Elterntreff für Alleinerziehende ?
    Da könntest Du mal hingehen.

  • Oh... ich glaube diese Situation kenne ich genau...


    Wichtig ist dass du dir die Arbeit machst und alles aufschreibst. Wann genau Umgänge verweigert wurden, die Nachrichten dazu.
    Telefon würde ich sperren, dann muss die Mutter Nachrichten schreiben. Notfalls auf Mail- Schriftverkehr umstellen. Das entlastet dich, und sorgt dafür dass alles schriftlich fixiert ist.


    Geh zu den Beratungsstellen die für Euch zuständig sind, bitte um Vermittlung. Lass dir vom Anwalt erklären WER letztendlich über euch entscheidet...


    Bei uns ist es z.b. die AWO und nicht das Jugendamt. Deswegen habe ich die Termine zur Vermittlung immer an die AWO gestellt und nicht ans Jugendamt.


    In diesem "Helfersystem" wird soviel ausgelagert (Outsourcing) dass am Schluss für jeden Teilbereich andere Personen zuständig sind.


    Bei uns ist es so dass jetzt erst, nach 2 Jahren Trennung und Krieg ein Verfahrensbeistand aktiv wurde. Das Bild das sich nach 2 Jahren ergibt ist ein anderes als kurz nach der Trennung oder wenn der Streit erst begonnen hat.
    Frage: Der Begleitete Umgang mit dem Onkel, wurde der schon abgelehnt und das dem Gericht mitgeteilt?


    Hast du die Vorwürfe widerlegt? Drogengutachten gemacht?


    Ich habe damals auch Drogenmissbrauch vorgeworfen bekommen und sofort ein Drogengutachten erstellen lassen, damit bin ich aufs Ja, habe das Gutachten auch per Mail an alle Beteiligten (AWO,Caritas usw) verschickt.


    lg Thomas

  • Ich habe damals auch Drogenmissbrauch vorgeworfen bekommen und sofort ein Drogengutachten erstellen lassen


    Kann man machen, wenn man das dazu nötige Kleingeld hat. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das in jedem Fall erforderlich ist. Oder würdest Du jedes Mal, wenn irgendein abstruser Vorwurf kommt (z. B. Kindesmisshandlung, wurde mir auch vorgeworfen incl. Strafverfahren) ein Gutachten erstellen lassen? Wenn jemand etwas von mir behauptet, dann soll er das erst einmal nachweisen, sonst steht erst einmal Aussage gegen Aussage. Ich springe bestimmt nicht jedesmal, wenn mir jemand an den Karren fahren möchte. Mein Geld investiere ich auch lieber in meine Kinder, als für den Nebenverdienst teurer "Gut"achter zu sorgen.

  • Auch Bezug darauf wie ein liebender Vater mit den innerlichen Schmerzen und der Situation umgehen kann/soll.


    Finger weg von Alkohol und anderen Drogen (ist ein allgemeiner Rat, dem du nach deinen Angaben je nachkommst.) Ansonsten viel Sport. Auspowern und schwitzen. Zur Not in den Wald und nen Baum fällen.
    Freunde treffen und Dinge machen, die du mit Kind nicht machen könntest.

  • Es wurden ärztliche Drogentests durchgeführt und entsprechend vorgelegt. Damit war das Thema durch.
    Die KM kam mit was neuem um die Ecke...


    Damit wird sie wohl auch weitermachen, aber solche Vorwürfe werden sich - so nichts dran ist, wovon ich erst einmal ausgehe - relativ leicht entkräften lassen, oder es sind Dinge, die im Hinblick auf den Umgang mit dem Kind keine Rolle spielen. Eher wird die KM sich selbst durch solche Aktionen diskreditieren, weil unglaubwürdig.

  • Ich bin noch nicht so geübt mit diesem System um Kommentare zu zitieren und gezielt darauf zu antworten.


    zu Vorwürfen:
    Ja, Drogentests habe ich gemacht. Dies freiwillig um schnell die Vorwürfe zu entkräften.
    Bestimmte Vorwürfe kann man leider nicht widerlegen. Sie stehen einfach im Raum und die
    Frage ist wie ein Richter bei schwerwiegenden Vorwürfen im Rahmen des sogenannten Kinderwohls entscheidet.


    zu Tipps damit umzugehen:
    Meine Problem ist leider nicht das Einschlafen. Ich werde leider nur regelmäßig wach aufgrund
    von Alpträumen. Ich gehe einmal im Monat zum Treffen vom Väteraufbruch für Kinder, um mir
    dort Anregungen zu holen. Ich bin früher viel joggen gewesen um meinen Stress aus dem normalen
    Alltag abzubauen. Ich habe zur Zeit einfach nicht die Kraft. Nebenbei muss man auch noch auf der Arbeit
    funktionieren um nicht komplett abzustürzen. Nach dem letzten Gerichtsurteil ging es mir einwenig besser.
    Innerlich habe ich auch damit gerechnet das meine Ex in Revision geht. Getroffen hat es mich trotzdem in
    voller Breidseite. Nun bin ich wieder an dem Punkt an dem ich vor vielen Wochen war und dort wollte ich nie
    wieder hin.


    Grüsse

  • Das ist ein Eilverfahren mit Anhörung gewesen? Und der Beschluss soll jetzt nicht rechtskräftig sein?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist ungewöhnlich, dass ein Eilverfahren nicht mit Sofortvollzug ausgeurteilt wird. Wenn es als Eilverfahren angenommen wurde, macht es ja keinen Sinn, die 14tägige Widerspruchsphase zu erlauben. Da kann das Gericht auch gleich das Hauptverfahren ansetzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mich deucht hier wird grade Rechtskraft und Vollstreckbarkeit durcheinander geworfen..

  • Hallo,


    ein familiengerichtlicher Umgangsbeschluss ist sofort wirksam. Die Mutter hat zwar die Möglichkeit, Rechtsmittel einzureichen, das ändert aber nichts an der sofortigen Wirksamkeit!


    Wenn die Mutter meint, Rechtsmittel einlegen zu können, müsste sie zugleich beantragen, dass der Beschluss des Amtsgerichtes außer Vollzug gesetzt wird.


    Entscheidend ist jetzt eigentlich "nur", ob darüber belehrt wurde, dass gegen die Mutter Ordnungsgeld verhängt werden kann, wenn gegen den Beschluss verstoßen wird.
    Wenn nicht, müsste die Belehrung nachgeholt werden und es könnte dann Ordnungsgeld (bis zu 25.000 €).


    Der Kater :-)


  • So war mein Rechtsverständnis bisher auch.
    Sein Anwalt sagt aber wohl was anderes.
    Ehrlicherweise finde ich das auch sehr seltsam und mysteriös.

  • Der Blick ins Urteil hilft ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich lese häufiger, das einige Umgangseltern sich darüber beklagen, das ein Umgangsbeschluß ohne die Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG ein zahnloser Tiger wäre.
    Außerdem sei es schwierig, in den unteren Instanzen so einen Passus in einem Beschluß zu installieren, die Amtsgerichte hätten da wohl häufig Beisshemmungen. Auf OLG-Ebene würde
    es besser aussehen.

  • Hallo!
    Also folgendes steht in meinem Urteil zur Rechtsbehelfsbelehrung:


    "Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Beschwerdeberechtigt ist jeder,
    dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht XXX schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.Die Beschwerde muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht XXX eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
    Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden."



    Ein Tag nach der schriftlichen Bekanntgabe kam ein Anwaltsschreiben (Überarbeitung Mod:), in dem angekündigt wurde, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen und das der im Beschluss festgelegte Umgang verweigert wird. soweit die Sachlage


    Grüße vom entsorgten Vater