Zur Situation:
Von Kellogs ist oben alles beschrieben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Widerspruch innerhalb der zwei Wochen Frist eingereicht worden ist.
Deswegen habe ich am kommenden WE auch kein Recht darauf meine Tochter zu sehen, so mein RA.
Weiter sagte er, dass wir jetzt nur darauf hoffen, dass der EA schnell beim OLG behandelt wird. Ich habe
mit ihm besprochen, das wir dort dann das Ordnungsgeld/Zwangsstrafe mit beantragen. Parallel läuft noch
ein Hauptverfahren beim Amtsgericht. Dort hat der Richter ein Gutachten beantragt weil a) keine außergerichtliche
Einigung zu Stande gekommen ist und b) die wahnwitzigen Vorwürfe im Raum liegen. Hier haben wir die üblichen Zwangsmaßnahmen mit beantragt.
Meine Tochter hat beim Verfahrensbeistand und vorm Richter gesagt, dass Sie mich alle drei Wochen sehen möchte. Dies war auch der Kompromiss der im Raum stand. Die KM ist nicht drauf eingegangen. Heute kam eine Schreiben von der RA der KM das Widerspruch eingelegt wird, weil meine Tochter mich nicht unbegleitet sehen will. Dies glaube ich nicht.
Ich habe mich auch heute beim JA gemeldet und die Sache mit dem Widerspruch erzählt. Die KM hat ebenfalls davor angerufen und gesagt das Widerspruch eingelegt ist und der Umgang am kommenden WE nicht stattfindet. Das JA kann mir allerdings auch nicht weiterhelfen. Sie haben mir eine gemeinsamens Gespräch angeboten. Das macht aufgrund der Haltung der KM keinen Sinn zudem hat sie bereits zwei Gespräche boykottiert.
Für weitere gute Tipps bin ich zu haben. Auch Bezug darauf wie ein liebender Vater mit den innerlichen Schmerzen und der Situation umgehen kann/soll. Kraft habe ich nicht mehr viel, aber aufgeben kommt für mich zur Zeit noch nicht in Betracht.
Grüsse