Hallo ihr Lieben,
wer kennt sich da aus? Die Situation ist folgende: 12 Jähriges Kind fährt vom Umgang nach Hause und vergisst die Fahrkarte zu kaufen, wird erwischt, gibt sämtliche Daten an, sagt zu Hause nichts.
Nun bekommt die Mutter stellvertretend für das Kind eine Rechnung über 67€. Die Rechnung ist so ausgestellt, als sei sie schwarz gefahren und als hätte sie die ihr am 28.12 ausgehändigte Rechnung nicht gezahlt. Dieser Rechnung ist ein Zweizeiler vorgeschaltet, dass sie als der gesetzliche Vertreter vom Kind XY das nachfolgende Schreiben bekommt.
Nun ist die Frage, ob das so rechtens ist, denn das das Kind ohne Ticket gefahren ist, ist ja eigentlich eine Straftat, für die ein 12 Jähriges Kind noch nicht zur Verantwortung gezogen werden darf. Kann es so einfach auf die Mutter übertragen werden, die noch nicht einmal Kenntnis darüber hatte, dass das Kind die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt hat?
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In diesem Fall muss der Sorgeberechtigte die Kosten zahlen. Die Bestrafung des Kindes liegt hier bei der Mutter oder des Vaters
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Ich bin da nicht sicher.Es gibt da unterschiedliche Urteile von Amtsgerihren. Tendenz ist wohl das Eltern das Nornale Entgeld zahlen müssen aber nicht die Strafe. Wobei es eine Frage ist ob es sich lohnt es auf eine Klage ankommen zu lassen
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hm, ich denke ein 12jähriges Kind ist alt genug zu wissen, dass es ein Ticket kaufen muss, bevor es einsteigen darf. Und somit ist Kind "schwarz" gefahren und Mutter ist erziehungsberechtigt, also muss sie die Strafe zahlen.
Denke ich mir so....Im I-net steht aber das Gegenteil - zb. hier : https://www.anwalt.de/rechtsti…erungsentgelt_066393.html
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Eigentlich ist die Sache klar: Kinder ab 7 Jahren und Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB) - das wissen auch die Verkehrsbetriebe!
Daher Widerspruch einlegen und die nachträgliche Zahlung des eigentlichen Beförderungsentgelds anbieten. -
wie sollte das Kind denn aus Deiner Sicht nach Hause kommen?
Wenn die Eltern mit der Fahrt nicht einverstanden waren, bzw. sie im Vorfeld gebillgt haben, brauchen sie nicht zahlen-
bei Einverständnis vorab sehr wohl....natürlich kann man sich leicht damit rausreden, dass man mit dieser Fahrt gar nicht einverstanden war, und braucht somit nicht zahlen :frag
die Frage ist, ob das aus erzieherischer und Vorbildsicht gegenüber dem Kind sinnvoll und gewollt ist-
Ich persönlich würde mir viel mehr Gedanken darüber machen, warum mir Kind das nicht erzählt hat
und für mich persönlich gehört es zu einem meiner Erziehungsziele, dass die Kinder lernen für das, was sie verbockt haben, auch die Verantwortung übernehmen-
ich fänd es doof, ihnen statt dessen beizubringen, nach Wegen zu suchen, wie man sich "drücken" kann :frag -
Eltern haften für ihre Kinder, heißt es im Gesetz.
Ich habe keine Kenntnis davon, dass das geändert wurde. Allerdings mache ich die Erfahrung, dass es sehr oft versucht wird zu umgehen oder auszuhebeln.
An anderer Stelle wird dann gejammert, dass keiner mehr aufrichtig und ehrlich ist und die ganze Welt verroht.
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Soweit ich weiß, passt das so.....
Wir hatten den Fall mal mit einer vergessenen Schülerfahrkarte und Kontrolle.
Das zählt dann ja nicht als Schwarzfahren, aber man muss innerhalb einer Frist die Fahrkarte vorlegen und eine Bearbeitungsgebühr von 5 € zahlen.
Da mußte dann auch ich als Mutter zur entsprechenden Stelle fahren.Hab damals auch lange mit denen diskutiert, denn:
- ich habe keine Fahrkarte und muss eine kaufen, um zur entsprechenden Stelle zu kommen
- ich muss von der Arbeit frei nehmen
- und v.a. hat Tochter dann an dem Tag wieder keine Fahrkarte, denn ich muss sie ja mitnehmen, um sie vorzeigen zu können, d.h. wieder das Risiko, dass sie ohne Fahrkarte erwischt wirdMir ging es damals also nicht um die 5 €, sondern um das Prozedere drumrum.....
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Normalerweise wurde das Kind vom Vater mit dem Auto gebracht. An dem Tag hatte er wohl keine Zeit.
Hier geht es nicht um einen Erziehungsauftrag sondern darum, dass eine Straftat, die ein nicht straffähiges Kind verübt hat, auf die Mutter übertragen wurde. Die Mutter wurde darüber von der betreffenden Stelle nicht informiert.
Bzw. erst dann informiert als eine Frist bereits abgelaufen ist und eine Mahngebühr zum Betrag dazu gekommen ist. -
Luchsie hat die Problemfelder eindrücklich beschrieben. Da muss ich als Erziehungsberechtigter entscheiden, was ich will...
Nach Paragraf 107 BGB (und 108) haften Eltern in solchen Fällen nicht für ihr Kind. Auch wenn man durch die berühmten Baustellenschilder "Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder" anders geprägt ist. Das ist eine Mär.
Rechtlich streiten kann man, ob der DB die reinen Fahrtkosten zustehen. Jedoch nie das erhöhte Befoerderungsgeld. Dazu müsste ein entsprechender Vertrag geschlossen sein. Das kann aber ein unter 14jähriger nicht. Auch nicht "im Auftrag" der Eltern (er darf auch keinen Alkohol kaufen im Auftrag ...)
Grundsatzfragen ist also das, was Luchsie schon sagt: Was will ich mit der Situation jetzt erzieherisch erreichen?
Also: Warum hat Kind nix erzählt? Weil es das Fahrgeld einsacken wollte? Weil es sich geschaemt hat, keine Fahrkarte gekauft zu haben?
Hier wären jeweils unterschiedliche Reaktionen nötig.Wenn ich der DB das unberechtigt geforderte Geld zahle (DB müsste beim Einstieg Karte kontrollieren), was erreiche ich? Erziehung für mich (kaufe Karte vorher und gib mit)? Erziehung fürs Kind, weil ich dem die Kosten nenne und aus erzieherischen Gründen ich es dran beteilige?
Oder zahle ich, weil sonst weiterer Schriftverkehr ansteht, auf den ich keinen Bock habe ...
Alles kann ich machen, sollte aber die ueberlegte Entscheidung treffen. -
Ich sehe hier den KV in der Verantwortung, denn es ist seine Hol- und Bringpflicht im Zusammenhang mit dem Umgang. Er hätte den Fahrkartenkauf sicherstellen müssen.
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Zum einen sehe ich es wie Kaj, dass in diesem Fall der Vater in der Pflicht gewesen wäre, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ist die Frage, ob es möglich ist, das mit ihm zu klären. Ich finde es völlig unabhängig vom Kind, ob man sich jetzt mit der Stadt streitet, ob und was man bezahlen muss. Da darf man gucken, was für´s eigene Seelenheil das Beste ist.
Kind weiß, dass man in öffentlichen Verkehrsmitteln bezahlen muss; hat es aber nicht getan. Ich vermute mal, hier gibt es wenig Leute, denen das noch nie passiert ist, ob nun absichtlich oder aus Versehen. Da ein Fass aufzumachen, halte ich für übertrieben. Dass es nicht gleich erzählt wurde, muss auch nicht Zweifel am grundsätzlichen Vertrauensverhältnis aufkommen lassen. Kind ist 12 - und wird sich geschämt haben. Oder gedacht, ich erzähle es später und es dann verdrängt. Deshalb würde ich nicht gleich eine wunderbare kriminelle Laufbahn voraussagen.
Wirklich blöd wäre, wenn Papa vergessen hat, das Fahrgeld mitzugeben und die ganze Situation deshalb entstanden ist...
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Die Situation ist so entstanden, dass das Kind eigentlich eine Fahrkarte besaß, nur nicht für den Bezirk in dem der Vater lebt. Das Kind hat es tatsächlich vergessen, die Fahrkarte zu kaufen und dann aus Scham nichts gesagt. Das Kind ist in dem Punkt sehr zuverlässig, da ist nicht zu erwarten, dass es bewusst schwarz gefahren ist, um sich das Geld zu sparen. Vor allem, da es sich um einen sehr geringen Betrag von 1,30€ handelt und die peinliche Situation, erwischt zu werden, wäre ihm das sicher nicht wert.
Mit dem Vater kann man in der Situation nicht reden, er wird die Kosten nicht übernehmen. -
Wenn das so ist, Karamellka, ist es halt noch ein Abwägen, ob es mehr Kraft kostet und mehr Ärger in einem selbst verursacht, den Betrag zu zahlen, oder sich zu wehren, wenn die Forderung nicht rechtens ist.