ZitatOriginal von andine
Tja, dann hast du nicht verstanden ...
Wie denn auch?
Du wirfst unterschiedliche Dinge wirr in einen Topf und erwartest Verständnis? Ich habe Deinen Beitrag wirklich überhaupt nicht verstanden...
ZitatOriginal von andine
Tja, dann hast du nicht verstanden ...
Wie denn auch?
Du wirfst unterschiedliche Dinge wirr in einen Topf und erwartest Verständnis? Ich habe Deinen Beitrag wirklich überhaupt nicht verstanden...
ZitatOriginal von andine
Falsch gedacht. Schade, dass es niemand versteht. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass es keine Schande und erst recht keine Gier ist, seine Rechte durchzusetzen, die ansonsten nicht freiwillig gewährt werden. Was soll das denn mit Frust zu tun haben? Ich bekomme zwar keinen Unterhalt, habe aber trotzdem mein Auskommen. Zahlungen vom Staat kommen wenigstens pünktlich und regelmäßig.
Sind wir schon soweit, dass sich der Unterhaltsberechtigte rechtfertigen muss, wenn er sein Recht wahrnimmt? Wenn Männer beispielsweise Umgangsrecht einklagen, nehmen sie auch ihr Recht war.
Was ist daran so falsch zu verstehen?
Wenn du wüßtest, ich kann es mehr wie genug verstehen! :crazy
Hey...also bei uns wirds demnächst so laufen, das er für jedes Kind 262 ,- also mal zwei und für mich 175,- zu zahlen hat. Dann hab ich noch das Kindergeld 300,- und mein Verdienst, da ich halbtags arbeite über 640,-.Hört sich ja soweit ganz gut an...ob es dann in der Realität auch so gut läuft? Hmmm...ich hoffe!
Ziehe ja erst nächsten Monat aus...er wohnt vorrübergehend bei Mutti...
ZitatOriginal von cath
Wenn du wüßtest, ich kann es mehr wie genug verstehen! :crazy
Ich will nochmal eins draufsetzen. Das Umgangsrecht ist ein verbrieftes Recht, gilt deshalb auch für Mütter, während sich der Unterhalt an der Leistungsfähigkeit orientiert. 80% der Männer / Väter arbeiten und zahlen Unterhalt. 70% der Mütter zahlen keinen Unterhalt und geben als Begründung dazu an, das sie nicht leistungsfähig sind.
Gruß Genesis
wir haben uns so geeinigt, dass ich monatlich die offiziellen 279€ laut düsseldorfer tabelle bekomme.. er rundet auf 300 auf, überweist jedoch die restlichen 20€ auf ein seperates konto für den kleinen (darf bei mir ja wegen ARGE nicht auf dem konto erscheinen)
die regelung find ich ok, damit kann ich leben
ZitatOriginal von Trisha
wir haben uns so geeinigt, dass ich monatlich die offiziellen 279€ laut düsseldorfer tabelle bekomme.. er rundet auf 300 auf, überweist jedoch die restlichen 20€ auf ein seperates konto für den kleinen (darf bei mir ja wegen ARGE nicht auf dem konto erscheinen)
die regelung find ich ok, damit kann ich leben
Du weißt hoffentlich das hier jeder mitlesen kann, auch Mitarbeiter der Arge. Du hast hier heute zweimal Betrug an den Sozialkassen kundgetan. Mit wenigen Eckdaten bist du hier identifizierbar.
Gruß Genesis
warum sollte ich das nicht wissen @jeder mitlesen? und ich weiß auch, dass man anhand der ip sehr schnell rausbekommt, wo mein pc steht. trotzdem danke für den hinweis!
und wenn der kindsvater aus eigenem willen monatlich 20€ auf ein mir nicht zugängliches sparbuch für unser kind überweist, kann mir auch jemand von der ARGE nichts.
und mit dem 2. "betrug" meinst du wohl die sachen wegen ebay.. wenn ich den erlös ebenfalls auf ein sparbuch, welches für mein kind gedacht ist, überweise, bereichere ich mich ja nicht daran.. es ist nicht zur verbesserung meiner lebenssituation, was man anhand der kontoauszüge auch nachweisen kann.
@Trisha,
aber es zählt in dem Moment als Einkommen eures Kindes bzw. eurer BG.
Manchmal sollte man den Beitragszähler einfach nicht bemühen... :pfeif
sorry, mir wurde das so von meiner sachbearbeiterin der ARGE gesagt. dass es NICHT als einkommen berechnet wird.
aber es ist ja allgemein bekannt, dass die sachbearbeiter das immer "nach der täglichen laune" genehmigen, bestimmen oder sonstiges.
Kaj
der beitragszähler interessiert mich nicht.. was hab ich davon?
davon abgesehen is das o.T.
@trisha
es war nicht negativ gemeint, sondern nur als kleiner Tipp, manchmal Dinge für sich zu behalten...
ON TOPIC:
Mein Kleiner kriegt hoffentlich bald mehr KU.
Zitat
Ich will nochmal eins draufsetzen. Das Umgangsrecht ist ein verbrieftes Recht, gilt deshalb auch für Mütter, während sich der Unterhalt an der Leistungsfähigkeit orientiert.
Gruß Genesis
Es hat niemand geschrieben, dass es nicht so ist. Lediglich ist es jedermanns Recht, dieses Recht auch durchzusetzen. Ob es dabei um Unterhalt oder Umgang geht, ist völlig egal, auch wenn das unterschiedliche rechtliche Dinge sind.
ZitatOriginal von pelz
Wie denn auch?
Du wirfst unterschiedliche Dinge wirr in einen Topf und erwartest Verständnis? Ich habe Deinen Beitrag wirklich überhaupt nicht verstanden...
Du hast also nicht verstanden, dass es völlig egal ist, ob Unterhalt oder Umgang? Dass jeder ein Recht darauf hat, dieses Recht (welches meist nicht zugestanden wird) auch durchzusetzen? Dabei unterscheide ich nicht zwischen Mann und Frau. Wenn du das nicht verstehst, dann wundert mich nichts mehr, dass es solche Probleme nach Scheidungen gibt. Männer wollen offenbar nur verstehen, was ihnen recht ist oder du überzeugst mich vom Gegenteil.
Auf pappa.com kann man prima nachlesen, wie manche Männer und ich betone auch, dass es nicht alle sind, Recht im allgemeinen verstehen.
Dort wirst du mehr als einmal lesen.
Kein Umgang-Kein Unterhalt ...
Denen kannst du dann auch mal erklären, dass es verschiedene Dinge sind. Aber das es keineswegs ein Unterschied ist, was man einklagt, man muss es nur tun, wenn es nicht anders geht.
ZitatOriginal von andine
Du hast also nicht verstanden, dass es völlig egal ist, ob Unterhalt oder Umgang? Dass jeder ein Recht darauf hat, dieses Recht (welches meist nicht zugestanden wird) auch durchzusetzen?
Gib mir doch bitte eine Chance und erkläre mir den direkten Zusammenhang zwischen Unterhalt und Umgang. Dann kann ich Dir vielleicht auch folgen.
ZitatDabei unterscheide ich nicht zwischen Mann und Frau. Wenn du das nicht verstehst, dann wundert mich nichts mehr, dass es solche Probleme nach Scheidungen gibt. Männer wollen offenbar nur verstehen, was ihnen recht ist oder du überzeugst mich vom Gegenteil.
Ich lasse mich nicht gerne über einen Kamm scheren. Das wird mir nicht gerecht.
ZitatAuf pappa.com kann man prima nachlesen, wie manche Männer und ich betone auch, dass es nicht alle sind, Recht im allgemeinen verstehen.
Dort wirst du mehr als einmal lesen.
Kein Umgang-Kein Unterhalt ...
Denen kannst du dann auch mal erklären, dass es verschiedene Dinge sind. Aber das es keineswegs ein Unterschied ist, was man einklagt, man muss es nur tun, wenn es nicht anders geht.
Aha... Sind es nun "verschiedene Dinge" oder nicht? Außerdem: Was interessiert mich pappa.com?
Eine einzelne Seite wird wohl kaum die Meinung des Querschnitts darstellen, wobei ich die auf der genannten Seite dargestellten Meinungen nicht kenne.
Hi,
ZitatOriginal von andine
Auf pappa.com kann man prima nachlesen, wie manche Männer und ich betone auch, dass es nicht alle sind, Recht im allgemeinen verstehen.
Dort wirst du mehr als einmal lesen.
Kein Umgang-Kein Unterhalt ...
Denen kannst du dann auch mal erklären, dass es verschiedene Dinge sind. Aber das es keineswegs ein Unterschied ist, was man einklagt, man muss es nur tun, wenn es nicht anders geht.
Naja andine, du hast zwar recht, daß es untrerschiedliche Sachverhalte sind.
Bei pappa.com sind es, oft Väter, die den Umgang versuchen durchzusetzen, ABER von der mütterlastigen Scheidungsindustrie stark benachteiligt werden.
Die verfahrensweise "soilcher" KM, mit denen DIESE Väter kämpfen, ist einfach folgende:
Boykott ... wegen Krankheit ... etc. Dann wird das JA/FG angerufen, diese reagieren erst nach Wochen.
Meist wird ein betreuter Umgang installiert...da (wenn´s schlecht läuft) wird dem KV vorgeworfen die Kids kennen ihn kaum o.ä.
Schwuppdiwupps ist locker ein Jahr rum. KV hat die Kids 1-3mal gesehen. Umgang mit den Kids gestaltet sich immer schwieriger. Dies wird dem KV widerum zur Last gelegt.
UND wenn alles nichts mehr hilft, kommt der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs.
Zu guter Letzt ist es dann so, die KM beantragt das ASR ...und bekommt es...da keine Kommunikation gegeben ist.
Conclusion ist:
Wenn KMs keinen Umgang wollen, können sie dies durchsetzen
Da taucht schon mal die Frage auf:
Wieso soll mann, in solchen Fällen, eigentlich Unterhalt zahlen ?
Dies ist -meistens- das einzige Mittel, das noch bleibt.
Von PAS rede ich hier mal nicht.
Gruß
babbedeckel, der schon einige Jungs von pappa.com verstehen kann
Zitat
Wenn KMs keinen Umgang wollen, können sie dies durchsetzen
Das ist auch nicht wahr oder aber, es kommt tatsächlich auf das Jugendamt an. Ist schon seltsam, wenn es woanders so einfach geht.
ZitatDa taucht schon mal die Frage auf:
Wieso soll mann, in solchen Fällen, eigentlich Unterhalt zahlen ?
Dies ist -meistens- das einzige Mittel, das noch bleibt.
Berechtigte Frage, aber drehen wir doch mal den Fall um. Obwohl ich so nicht denke ... Warum sollten Mütter Umgang gewähren, wenn es keinen Unterhalt gibt? Verstehst du nun, dass es so auch nicht gehen kann? Rechtmäßig gesehen, darf das eine nicht mit dem anderen vermischt werden, aber das gilt auch hier wieder für beide, Mutter und Vater. Unser Rechtssystem will, dass es getrennt ist und bleibt.
ZitatGib mir doch bitte eine Chance und erkläre mir den direkten Zusammenhang zwischen Unterhalt und Umgang. Dann kann ich Dir vielleicht auch folgen.
Es gibt keinen direkten Zusammenhang, rechtmäßig gesehen. Habe ich auch nicht behauptet. Darf es auch nicht geben wegen dem Kindeswohl.
Und noch einmal für dich, weil du es einfach nicht kapieren willst.
Es gibt aber ein Recht für Väter und Mütter, ihr Recht auf Unterhalt des Kindes und/oder Umgang durchzusetzen, wenn es friedlich nicht geht, ohne dass es als Gier der Mütter ausgelegt wird. So wie Väter das Recht haben, ihren Umgang durchzusetzen, ohne das Mütter das als (keine Ahnung, was Mütter dann sagen) betiteln.
Wenn du das jetzt immer noch nicht verstehst, dann weiß ich auch nicht ... :Hm
doppelt
so ich komm denn mal aufs eigentliche Thema:
meine kleine kriegt auch nur den Mindestunterhalt mit 202 Euro
Ich bleib auch beim Thema: Bekomme Unterhaltsvorschuss von 125 EUR vom Jugendamt bis nächstes Jahr August. Und das wars dann auch.
Noch etwas zum eigentlichen Thema: bekomme 125,-€ vom JA, obwohl der Vater mitlerweile in der Lage wäre zu zahlen, doch die gesetzlichen Mühlen mahlen nunmal langsam.... :hm...