Zaubermond
Dein letzter Beitrag zeigt mir, dass du jetzt begriffen hast, was wichtig ist. Da schon alles gesagt wurde, möchte ich nur noch eines dazu sagen.
Aus rein rechtlicher Sicht ist es ohnehin nicht ratsam, den Vater als unbekannt anzugeben.
Da du vielleicht auch mal Hartz4 bekommst und Unterhaltsvorschuss, wenn er nicht zahlen sollte.
Wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, wird dir alles gestrichen und dass kann sich nur jemand leisten, der vermögend ist.
Wahrscheinlich hat der Vater deines Kindes Angst, dass er Betreuungsunterhalt zahlen muss. Auch als lediger Vater kann er dazu verpflichtet werden.
Er sagt immer, er würde freiwillig zahlen, aber nicht, wenn er gezwungen wird.
Diese Aussage ist rein rechtlich gesehen völliger Schwachsinn von ihm, denn wenn er nicht als Vater feststeht, muss er gar nichts zahlen und ich glaube auch niemals, dass er es dann freiwillig tut.
Warum sollte er auch ? Er scheint am Geld zu hängen und will es nicht für andere ausgeben.