Beiträge von andine

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    Original von Trisha
    super.. vielen dank.


    sowas wird einem aber echt nich gesagt.. traurig aber wahr.


    ich konnte bisher nur nicht herauslesen, in welchen bundesländern dies gilt. BaWü und Bayern.. so schlau bin ich schon.


    Am besten, du lässt dir den Antrag schicken und da steht dann alles dabei. Da ist auch ein Merkblatt, in dem alles erklärt ist.
    Ich habe das erst kürzlich ausgefüllt.

    Zitat

    Gib mir doch bitte eine Chance und erkläre mir den direkten Zusammenhang zwischen Unterhalt und Umgang. Dann kann ich Dir vielleicht auch folgen.


    Es gibt keinen direkten Zusammenhang, rechtmäßig gesehen. Habe ich auch nicht behauptet. Darf es auch nicht geben wegen dem Kindeswohl.
    Und noch einmal für dich, weil du es einfach nicht kapieren willst.
    Es gibt aber ein Recht für Väter und Mütter, ihr Recht auf Unterhalt des Kindes und/oder Umgang durchzusetzen, wenn es friedlich nicht geht, ohne dass es als Gier der Mütter ausgelegt wird. So wie Väter das Recht haben, ihren Umgang durchzusetzen, ohne das Mütter das als (keine Ahnung, was Mütter dann sagen) betiteln.


    Wenn du das jetzt immer noch nicht verstehst, dann weiß ich auch nicht ... :Hm ;)

    Zitat


    Wenn KMs keinen Umgang wollen, können sie dies durchsetzen


    Das ist auch nicht wahr oder aber, es kommt tatsächlich auf das Jugendamt an. Ist schon seltsam, wenn es woanders so einfach geht.


    Zitat

    Da taucht schon mal die Frage auf:
    Wieso soll mann, in solchen Fällen, eigentlich Unterhalt zahlen ?
    Dies ist -meistens- das einzige Mittel, das noch bleibt.


    Berechtigte Frage, aber drehen wir doch mal den Fall um. Obwohl ich so nicht denke ... Warum sollten Mütter Umgang gewähren, wenn es keinen Unterhalt gibt? Verstehst du nun, dass es so auch nicht gehen kann? Rechtmäßig gesehen, darf das eine nicht mit dem anderen vermischt werden, aber das gilt auch hier wieder für beide, Mutter und Vater. Unser Rechtssystem will, dass es getrennt ist und bleibt.


    Ja, das kannst du. Habe ich gerade gemacht. Bei uns hat man aber den Antrag auch schon mehrere Monate vorher zugeschickt bekommen.

    Zitat

    Original von pelz


    Wie denn auch?


    Du wirfst unterschiedliche Dinge wirr in einen Topf und erwartest Verständnis? Ich habe Deinen Beitrag wirklich überhaupt nicht verstanden...


    Du hast also nicht verstanden, dass es völlig egal ist, ob Unterhalt oder Umgang? Dass jeder ein Recht darauf hat, dieses Recht (welches meist nicht zugestanden wird) auch durchzusetzen? Dabei unterscheide ich nicht zwischen Mann und Frau. Wenn du das nicht verstehst, dann wundert mich nichts mehr, dass es solche Probleme nach Scheidungen gibt. Männer wollen offenbar nur verstehen, was ihnen recht ist oder du überzeugst mich vom Gegenteil.
    Auf pappa.com kann man prima nachlesen, wie manche Männer und ich betone auch, dass es nicht alle sind, Recht im allgemeinen verstehen.
    Dort wirst du mehr als einmal lesen.
    Kein Umgang-Kein Unterhalt ...
    Denen kannst du dann auch mal erklären, dass es verschiedene Dinge sind. Aber das es keineswegs ein Unterschied ist, was man einklagt, man muss es nur tun, wenn es nicht anders geht.

    Zitat


    Ich will nochmal eins draufsetzen. Das Umgangsrecht ist ein verbrieftes Recht, gilt deshalb auch für Mütter, während sich der Unterhalt an der Leistungsfähigkeit orientiert.
    Gruß Genesis


    Es hat niemand geschrieben, dass es nicht so ist. Lediglich ist es jedermanns Recht, dieses Recht auch durchzusetzen. Ob es dabei um Unterhalt oder Umgang geht, ist völlig egal, auch wenn das unterschiedliche rechtliche Dinge sind.

    Zitat

    Original von cath


    Ich glaub da wollte einfach mal eine Frust ablassen! :tuschel
    Da wir jetzt mal nicht viel von ihr wissen gehen wir mal vom schlimmsten aus: kein Unterhalt, kein Umgang, viel Streß und Ärger...
    Frauen müssen dann manchmal alles raus lassen, einfach so pelz! ;)


    Falsch gedacht. Schade, dass es niemand versteht. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass es keine Schande und erst recht keine Gier ist, seine Rechte durchzusetzen, die ansonsten nicht freiwillig gewährt werden. Was soll das denn mit Frust zu tun haben? Ich bekomme zwar keinen Unterhalt, habe aber trotzdem mein Auskommen. Zahlungen vom Staat kommen wenigstens pünktlich und regelmäßig.
    Sind wir schon soweit, dass sich der Unterhaltsberechtigte rechtfertigen muss, wenn er sein Recht wahrnimmt? Wenn Männer beispielsweise Umgangsrecht einklagen, nehmen sie auch ihr Recht war.
    Was ist daran so falsch zu verstehen?


    Wenn die Kinder keine Leistungen mehr bekommen und demnach nicht in der BG-Bedarfsgemeinschaft mehr sind, dann dürfen die auch nichts von Ihnen abziehen. Außer die anteilige KdU, die Kosten der Unterkunft.
    § 7 Abs. 3 Nr.4 SGBII bestimmt, dass die dem Haushalt angehörenden minderjährigen, unverheirateten Kinder nur dann der Bedarfsgemeinschaft der in Nr. 1 bis 3 genannten Personen angehören, soweit sie nicht ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können.


    Für die Kinder kann das unter Umständen viel besser sein.

    Zitat

    Das Wohngeld ist sogar höher, als die Leistungen der ARGE, aber nicht zu früh freuen, denn die ARGE zieht den Überschuß als Einkommen wieder ab.
    Liebe Grüße Tilla


    Dürfen die das denn, wenn das Kind nicht mehr in der BG ist, weil es mit dem Wohngeld und den restlichen Geldern seinen eigenen Bedarf decken kann?


    Oder ist das Kind noch in der BG?

    Zitat

    Original von Tilla
    Hallo Cath :D :D
    Du schon wieder :brille :D


    Das Leben ist eben doch hart ....... aber ungerecht ;)


    Habe mich nun entschieden, die Sachen auf dem Trödelmarkt zu verkaufen und den Staat um sicher 80 Euro zu betrügen.... :crazy :crazy :pfeif


    Das ist kein Betrug, sondern Vermögensumwandlung. ;)

    125€ Unterhaltsvorschuss. Vater arbeitet Teilzeit, scheint wohl die neuste Masche zu sein. :frag


    Frauen als gierig abzustempeln, weil sie die Rechte ihrer Kinder auf Kindesunterhalt wahrnehmen, ist schon ein starkes Stück. Jeder (aber scheinbar Männer nicht) weiß, dass es auch die Pflicht der betreuenden Person ist und wenn Ämter mit im Spiel sind, gibt es sogar eine nette Mitwirkungspflicht. Also bevor jemand so daher redet, sollte er sich erst einmal richtig informieren!
    Was ist dann ein Vater, der sein Umgangsrecht einklagt?
    Was ist eine Mutter, die die Umgangspflicht vom Vater nicht einklagt? Ich kenne nur einen Fall, in dem eine Mutter die Umgangspflicht vom Vater einklagte und die ist total verheizt wurden. Aber seltsam, wenn Männer ihr Umgangsrecht einklagen, ist alles Bestens. Ihr wisst vielleicht, was daraus geworden ist. Da der Vater mit einer anderen verheiratet ist, muss er den Umgang nicht wahrnehmen. Ist doch nett oder? :hä


    Ich habe nichts gegen Männer, aber Ungerechtigkeit kann ich nicht ausstehen und dummes Gelaber auch nicht. :D


    Hallo Susi und die anderen,
    bin aus Fürth. :wink
    War vor kuzem im Tiergarten, aber das Flöckchen sah man kaum. Gibt sicher noch andere Plätze. Ein großer Park vielleicht, mit Cafe dran. Wie der in Fürth, Nähe Flößausstraße.


    lg andine

    Sunny


    Dieser Satz:


    Zitat

    "es liegt also an dir... du weist das ich es hasse wie die pest wenn jemand meint er müsse mir vorschreiben was ich tun muss oder wenn ich zwangsweise etwas tun muss..."


    ... lässt in mir sogar den Verdacht aufkommen, dass er leicht psychopatisch wirkt. Denn alles, was sie zu tun hat im Interesse des Kindes ist eine völlig normale Handlungsweise und hat absolut nichts mit Erpressung zu tun.


    Er sollte mal einen Therapeuten aufsuchen oder er hat Gründe, die ihm nicht erlauben, sein Gehalt offen zu legen und hat etwas zu verbergen, dass sich vielleicht nicht im gesetzlichen Rahmen bewegt. Ist aber nur eine Vermutung.

    Zaubermond


    Dein letzter Beitrag zeigt mir, dass du jetzt begriffen hast, was wichtig ist. Da schon alles gesagt wurde, möchte ich nur noch eines dazu sagen.


    Aus rein rechtlicher Sicht ist es ohnehin nicht ratsam, den Vater als unbekannt anzugeben.
    Da du vielleicht auch mal Hartz4 bekommst und Unterhaltsvorschuss, wenn er nicht zahlen sollte.
    Wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, wird dir alles gestrichen und dass kann sich nur jemand leisten, der vermögend ist.


    Wahrscheinlich hat der Vater deines Kindes Angst, dass er Betreuungsunterhalt zahlen muss. Auch als lediger Vater kann er dazu verpflichtet werden.
    Er sagt immer, er würde freiwillig zahlen, aber nicht, wenn er gezwungen wird.


    Diese Aussage ist rein rechtlich gesehen völliger Schwachsinn von ihm, denn wenn er nicht als Vater feststeht, muss er gar nichts zahlen und ich glaube auch niemals, dass er es dann freiwillig tut.


    Warum sollte er auch ? Er scheint am Geld zu hängen und will es nicht für andere ausgeben.

    Zitat

    Original von Michaela


    Hat er denn gewußt, dass du nicht verhütest?


    Er hat nicht gefragt und auch nichts gewußt. Später habe ich ihn gefragt, warum. Da hat er gesagt, er ist davon ausgegangen, dass alle deutschen Frauen die Pille nehmen.


    Komisch, ich dachte immer, Männer könnten logisch denken. :lach


    Inzwischen haben wir uns ausgesprochen. Für ihn ist es auch nicht einfach zur Zeit. Selbst wenn er hier bleibt, wird er nie so viel verdienen, dass er Unterhalt bezahlen muss und da steht er auch nicht alleine. 840 Euro ist der Selbstbehalt, wenn er arbeitet. Viele Menschen verdienen nicht mal 800 Euro.