Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • MaMo
    Dass neben Unterhaltsvorschuss noch Kinderzuschlag gezahlt wird, ist so gut wie ausgeschlossen. Da vom max. Kinderzuschlag nämlich Einkommen des Kindes abgezogen wird und Sowohl Unterhaltsvorschuss als auch Unterhalt oder Waisenrente sind Einkommen vom Kind! Also bleibt nur bei Kindern bis 5 Jahre ein Anspruch auf Kinderzuschlag von 20€. Bei größeren Kindern ist der Unterhaltsvorschuss höher als der Kinderzuschlag.
    Wenn ich es aber richtig gelesen habe, soll die Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses mit dem neuen Gesetz aufgehoben werden. Das wäre von Vorteil für all jene, die mit Unterhaltsvorschuss knapp aus dem ALG II Bezug rausfallen. Für die kann es finanziell günstiger sein kein Unterhaltsvorschuss zu beantragen und stattdessen Kinderzuschlag. Denn Kinderzuschlag wird beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet, Unterhaltsvorschuss aber schon.
    Wir hatten die Situation, dass mein Grosser kein UV mehr bekam, aber der Kleine noch. Somit war unser Einkommen für Wohngeld und Kinderzuschlag zu hoch, obwohl der Bedarf nach SGB II in manchen Monaten noch nicht mal gedeckt war! In den Monaten hätten wir dann dafür ALG II beantragen können. Wäre Unterhaltsvorschuss nicht vorrangig gewesen, hätten wir sowohl Wohngeld als auch Kinderzuschlag plus Bildung und Teilhabe erhalten und hätten damit deutlich mehr in der Tasche gehabt!

  • Klar ist es meine Entscheidung...in dem Beispiel ging es aber nicht um mich. Ich verstehe nicht, warum man durch Zusammenzug mit einem Partner die Steuerklasse 2 verliert. Oder wenn das älteste Kind 18 wird. Oder warum man durch Hochzeit den Anspruch auf UHV verliert. Oder warum beim UHV das Kindergeld ganz abgezogen wird.


    Braucht man weniger Geld, weil der KV ein Mangelfall ist? Ich mein, es heisst doch schon MINDEST- Unterhalt.

  • aber es steht dir doch frei, NICHT zu heiraten.
    Du kennst die Spielregeln in diesem Fall.
    Wenn du trotzdem heiratest ist das deine ganz persönliche Entscheidung.
    Es gibt ja keine Notwendigkeit zu heiraten.


    Naja, ich finde das schon krass - eine Ehe zwischen zwei Erwachsenen (aus Liebe) - ändert ja nichts am Status Kind - es bleibt ja auch das Kind des Vaters, und wird es nicht des Ehemannes - nur zahlen, das darf er ab dann - sehr seltsam.


    Wird mit dem Antrag auf UHV eigentlich automatisch eine Beistandschaft eingerichtet und der KV alle zwei Jahre neu überprüft?


    Nein - das sind zwei verschiedene Paar Schuhe - in manchen Ämter nur in Personal-Union - mußt du aber extra beantragen

  • Ich verstehe nicht, warum man durch Zusammenzug mit einem Partner die Steuerklasse 2 verliert. Oder wenn das älteste Kind 18 wird.


    das stimmt so pauschal ja nicht. Wenn der junge Erwachsene mit dem Einkommen unterhalb eines bestimmten Freibetrags liegt und noch Kindergeld gezahlt wird behält man die "2".


    Naja, ich finde das schon krass - eine Ehe zwischen zwei Erwachsenen (aus Liebe) - ändert ja nichts am Status Kind - es bleibt ja auch das Kind des Vaters, und wird es nicht des Ehemannes - nur zahlen, das darf er ab dann - sehr seltsam.


    das es nicht in Ordnung ist finde ich auch. Aber man hat trotzdem die Wahl nicht (oder später) zu heiraten, wenn man auf das Geld angewiesen ist.


    Mima

  • Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
    Kind 1 aus erster Ehe bekommt keinen Unterhalt.
    Unterhaltsvorschuss wurde vor 6 Jahren eingestellt, als ich neu heiratete.
    Mein zweiter mann hat sich getrennt. Wir leben getrennt aber sind nicht geschieden. Wenn nun ab 1.7. hoffentlich bis 18 Jahre uhv bezahlt wird, habe ich da in meiner jetzigen Situation Anspruch darauf?
    LG corinna

  • das es nicht in Ordnung ist finde ich auch. Aber man hat trotzdem die Wahl nicht (oder später) zu heiraten, wenn man auf das Geld angewiesen ist.



    das ist doch kein Argument - viele Dinge sind nunmal verheiratet einfacher - teilweise beim Arbeitgeber, bei dem Erwerb von Immobilien, Renten und Versogungsfragen - aber das betrifft doch nur mich und meinen Mann - und nicht das Kind und seinen Vater - das sind doch Äpfel mit Birnen


    Die "Stief"Vater darf zahlen und der Vater muss die Einwilligung zur Schule usw.


    Was heißt "angewiesen" - nein, ich bin nicht zwingend drauf angewiesen - ich hab die letzten 10 Jahre fast immer VZ gearbeitet - fast 50.000 Euro in die Kinderbetreuung investiert - ich spare an micr - 10 Jahre als Winterjacke, alte Stiefl, kein Auto usw. - der Stiefvater beteiligt sich durchaus sehr großzügig an der Aufzucht des Nachwuchses und zahlt für sein eigenes Kind

  • @ Corinna: Der Gesetzentwurf liegt ja leider noch nicht vor (jedenfalls habe ich ihn noch nirgendwo gesehen). Aber in der von dir beschriebenen Konstellation solltest du unter die Berechtigten fallen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe Anfang Januar so ins Blaue einfach einen Antrag gestellt.
    Weil ich im Netz gelesen habe, das der Antrag zwar abgelehnt wird, aber man auf der sicheren Seite ist, falls da eine Nachzahlung beschlossen worden wäre.


    Etwas später kam dann ja die Nachricht, das eine Einigung erzielt wurde und der erweiterte UV nun zum 1.7.2017 kommt.


    Gestern kam Post von der Unterhaltsvorschusskasse.


    Keine Ablehnung.


    Statt dessen ein Brief, ich möge bitte noch die Kopie meines Personalausweises und die letzten drei Gehaltsnachweise einreichen.


    Mmmmh :hae:


    Wie auch immer..... ich habe das doch richtig verstanden, das die Leistung des UV einkommensunabhängig ist.... also so fern man mehr als 600,00 Euronen verdient?

  • Zitat

    und die letzten drei Gehaltsnachweise


    Also muß das Einkommen ( über 600 Euro) des BET zwangsläufig aus Gehalt bestehn? Wäre ja in dem Fall schon extrem diskriminierend gegenüber Rentner etc. Aber irgendwie kommen die mit Infos etc. auch nicht über.....geht ja nur um die Existenz der Kinder.....*Ironie*

  • Ich würde die Rente definitiv auch als Einkommen sehen.
    Machen die bei der ARGE doch auch. Da sollte nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

  • Da noch kein Gesetzesentwurf (öffentlich) vorliegt, sondern anscheinend nur Eckdaten geklärt sind, kann man da keine Aussagen zu machen.
    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage die UV-Stelle die Unterlagen einfordert und was sie damit will, würde mich mal interessieren ...
    Man kann halt weiterhin nur sagen, wie es sein müsste und wie man es sich wünschen würde ... Aber ob es so kommt?

    Liebe Grüße



    Bap



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    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Das Schreiben ist ein vorgefertigtes Schreiben (Eingangsbestätigung des Antrags auf Unterhaltsvorschuss)


    Auch das Feld "Kopie des Personalausweises nachreichen" ist bereits vorgedruckt und wurde angekreuzt.


    "Vorlage Ihrer letzten 3 Gehaltsnachweise" wurde nachträglich handschriftlich zugefügt.



    Wie sah das denn bisher aus?
    Mussten da beim Antrag auch Einkommensnachweise (in welcher Form auch immer) eingereicht werden?


    Als ich damals noch UV bekam, war ich noch Aufstockerin und das wurde dann ja verrechnet.

  • Dein Einkommen hat mit dem Unterhaltsvorschuss nichts zutun. Entsprechend gibt es keinen Rechtsanspruch auf den Nachweis. Du hast anscheinend ein Formular für den Unterhaltspflichtigen bekommen. Der muss sein Einkommen nachweisen und ggfls. zahlen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich will das Pferd hier jetzt nicht totreiten.....


    Das ist definitiv nicht das Schreiben für den Unterhaltspflichtigen.


    Es steht fettgedruck unten " Ich mache darauf aufmerksam, dass eine Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen vorher nicht möglich ist"



    Na, ich reiche das alles mal ein und warte wohl ab...

  • Lach. Klar.
    Muss ein neues Formular sein. Bis letztes Jahr durfte ein Perso offiziell nicht kopiert werden. (Der Paragraf ist dann ersatzlos gestrichen worden.)


    Wenn die den Einkomnsnachweis sehen wollen, scheinen die prüfen zu wollen, ob du mehr als die in der Presse bekannt gegebenen 600 Euro beziehst. Aber eigentlich müssten sie fragen/kontrollieren, ob der Antragsteller ALG bezieht.


    Sinn macht das also alles nicht. Und sieht sehr selbstgestrickt aus.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Mir hat die Dame von der Beistabdschaft damals gesagt, daß man keinen UHV bekommt, wenn man ein hohes Einkommen hat.


    Mein Ex hatte sie angerufen, ich wprde ja so viel Geld verdienen und bräuchte keinen UHV. ( er wollte da keine Schulden haben...)


    Sie hat mich dann nach meinem Einkommen gefragt und gelacht, als uch ihr sagte, was bei rum kommt.


    Uch war also scgeinbar weit davon entfernt, den Anspruch zu verlieren...