Ich hab solchen Schiss ...

  • Wie müsste ich mich nun konkret verhalten?


    Ich würde das Familiengericht einen Beschluss fassen lassen. Was spricht dagegen?


    Die Frage nach Umgang sollte davon strikt getrennt sein. Kannst Du Dir einen Umgang, wie vom KV gewünscht, vorstellen? Was spricht dafür, was spricht dagegen? Liegt dazu ein konkreter Antrag des KV vor? Oder kann es Euch gelingen, Euch außergerichtlich zu einigen, was den Umgang betrifft?

  • Du, ich versteh das schon wieder nicht :-(. Die werden doch keinen Beschluss fassen, wenn der KV sagt ich darf umziehen oder?

  • Du, ich versteh das schon wieder nicht . Die werden doch keinen Beschluss fassen, wenn der KV sagt ich darf umziehen oder?


    Du meinst sicher, wenn der KV damit einverstanden ist, dass das Kind mit Dir umzieht, denn darüber, ob Du umziehst oder nicht, hat er nun mal nicht zu befinden.


    Das Gericht hat mich damals gefragt, ob ich angesichts der Einwilligung, dass Sohn bei uns wohnen bleiben darf, einem Vergleich zustimme, ich wollte aber einen Beschluss haben. Und so geschah es dann auch: ein Beschluss mit folgendem Schlussabsatz:

    Zitat


    Im Termin zur Erörterung am xx.xx.xxxx erklärte die Antragstellerin, sie sei nunmehr damit einverstanden, dass <Sohn> seinen Lebensmittelpunkt im Haushalt des Vaters hat, ihren Antrag auf Übertragung des ABR nahm sie zurück. Desgleichen hat auch der Antragsteller seinen Antrag zurückgenommen. Das Gericht hat nunmehr in diesem Hauptsacheverfahren klarstellend festzustellen, dass die Beteiligten zu 1) das Sorgerecht für <Sohn> gemeinsam ausüben, nachdem sie sich über den Aufenthalt des Kindes geeinigt haben.


    Nachdem die Antragstellerin ihren Antrag zurückgenommen hatte, bestand ja nun auch für mich kein Grund mehr dazu, meinen Antrag aufrechtzuerhalten.


    Ist das so für Dich besser verständlich oder anwendbar auf Deine Situation?

  • Vielen Dank aber dass was der Volleybap da beschreibt klingt unterm Strich aber klüger oder? Ich schau mal heute Nachmittag, was nun konkret in dem Schreiben drin steht ...


    Liebe Grüße

  • Vielen Dank aber dass was der Volleybap da beschreibt klingt unterm Strich aber klüger oder?


    Ich sehe nicht so ganz den Widerspruch zwischen dem, was Volleybap über das Grundsatzurteil des OLG Hamm geschrieben hat und die Konsequenzen daraus und dem, wie in unserem speziellen Fall vorgegangen wurde. Der Unterschied sind vor allem die Kosten: ein Vergleich ist teurer als ein Beschluss, aber das nur am Rande. Was ist an dem einen nun klüger als am anderen? Das verstehe nun ich wiederum nicht.


    Ich denke, so oder so wird es eine Gerichtsverhandlung geben, in der dann eben das Verfahren abgeschlossen wird. Ob das auch ohne Verhandlung, also "nur" schriftlich, stattfinden kann, glaube ich nicht, denn Du müsstest ja, falls ein Vergleich zustandekommen soll, einem solchen zustimmen. Ich weiß nicht, ob das "nur" auf dem Schriftweg passieren kann. Da müsste Dir Deine Anwältin weiterhelfen können.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Wer zahlt denn eigentlich den Vergleich? Beide Parteien oder in dem Fall der KV wenn er ihn vorschlägt?

  • Ein Vergleich ist teurer, und wie im Familienrecht üblich werden die Kosten geteilt. Ein Vergleich ist allerdings auch schwerer zu "kippen" als ein Beschluss.


    Beide Parteien tragen für gewöhnlich hälftig die Gerichtskosten und jeder seine Anwaltskosten. Bei einem Vergleich kann keine Beschwerde beim OLG eingelegt werden, weil die Parteien sich ja vor Gericht geeinigt haben und damit beide mit dem Ergebnis einverstanden sind. Wenn Du allerdings nicht mit dem Ergebnis einverstanden bist, dann würde ich auch keinen Vergleich anstreben.

  • Den Vergleich liebt a) der Richter, weil er damit keinen juristisch wasserdichten Beschluss ausformulieren muss. Er hat also weniger Arbeit. Der Anwalt liebt den Vergleich, weil es b) keinen Sieger und keinen Besiegten gibt (auch Anwälte verlieren ungern, weil das ihrem Ruf schadet) und c) weil die Gebührenordnung zulässt, für einen Vergleich ein höheres Honorar zu fordern.


    Um die Gerichtsgebühren kommt man nicht herum. Da ist mit einem Betrag von gut 150 Euronen zu rechnen bei einem angenommenen Streitwert von 3000 Euro (das ist bei ABR-Sachen ein üblicher Wert.)
    Der Vergleich könnte jedoch ca. 1000 Euro Anwaltskosten für jeden bedeuten (ich hab die Gebührenordnung jetzt nicht präsent. Eine unserer Anwaltsgehilfinnen online?). Wenn du also hier einen Rat suchst ... dann würde der lauten: Mit der Anwältin sprechen, ob sie nicht nur die einfache Gebühr berechnet und nicht die Vergleichsgebühr draufhaut.


    Man kann natürlich auch ausurteilen lassen. Sollte sich dann aber sicher sein, dass der Richter dem eigenen Antrag folgt und nicht dem Antrag der Gegenseite ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hmmmm - so sehr teuer, dass es mir Probleme macht? Vielleicht frage ich meine Anwältin mal ... schwerer Kippbar klingt gut in meinen Ohren .... Ich lass Euch wissen, was im Brief geschrieben steht! Liebe Grüße und wie immer :blume

  • wenn schon Vergleich - dann mit (fast) allen Kleinigkeiten - sonst machst du Weihnachten/Ostern hier das nächste Fass auf.




    Das Vergleich ist außergereichtlich ? Die Klage wird zurückgezogen?
    Schulwechsel in den Bezrik würde ich mit aufnehmen.
    Ferienregelung auch - auch Feiertage.
    Beim Umgang würde ich "erweitert" streichen, das würde nämlich bedeuten das es einen Standart gibt



    Und wenn wir gerade beim Thema sind - Unterhalt???

  • Vor allem nicht nur Schulwechsel in den Bezirk, den du jetzt anstrebst, sondern generell formulieren, Schulwechsel in den Bezirk in dem die KM wohnt.


    Ich würde mir auch vorbehalten, über die Umgangssituation nochmal neu zu reden nach einem angemessenen Zeitraum.


    Du schreibst die jetzt ja fest bis Kind achtzehn ist, um es mal hart zu formulieren, auch wenn das praktisch anders aussehen wird.

  • Hallo ihr Lieben,


    vielen Dank. Also, im Schreiben steht:


    wird für den KV folgender Vergleichsvorschlag unterbreitet mit dem Antrag die Entscheidung gem. Blabla durch Beschluss vorzunehmen und gerichtlich zu genehmigen, insofern die KM mit dem Vergleich einverstanden ist.


    1. Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei der KM, die diesen innerhalb des Landes "Hamburg" selbst bestimmt, wobei sie verpflichtet ist, dem KV den Aufenthaltsort des Kindes und die von diesem besuchte Schule mitzuteilen.


    2. Umgang des Kindes mit dem KV 14-tägig von Donnerstags nach der Schule bis Montags zur Schule (KV bringt und holt Kind)


    a. Vollständiges Osterwochenende Kind beim KV


    b, Pfingsten Kind bei Mutter


    c. Hälfte der Sommerferien bei KV


    d. einen Weihnachtsfeiertag bei KV


    e, einen Tag nach dem Geburtstag des Kindes sowie einen Tag nach dem Geburtstag des KV


    Die KM könne die vorgenannte Regelung ergänzen. Hierdurch besteht die Möglichkeit die "Angelegenheit" ohne weitere mündliche Verhandlung und streitige gerichtliche Entscheidung zu beinen.


    Was meint ihr? Gibt es einen Haken? Ich verstehe nicht, weshalb der KV jetzt plötzlich mit solch einem Vergleich ankommt - der hasst mich doch und weiß, dass seine Karten schlecht sind - die Sache muss doch nen Haken haben???! :hä:


    Achso, muss das mit dem Unterhalt da stehen? Ich dachte der KV zahlt automatisch nach Düsseldorfer Tabelle?

    Einmal editiert, zuletzt von Ratsuchend37 ()

  • Ich würde Ostern, Pfingsten, Weihnachtsfeiertage und Geburtstage sowie die Wochenenden konkreter, aber abwechselnd festlegen, z.B. in ungeraden Jahren Kind Ostern und Geburtstage bei Kv, Pfingsten, Weihnachten und die ersten 3 Wochen in dem Sommerferien bei KM.
    Umgangswochenende ähnlich auf gerade und ungerade Wochen verteilen.
    Vergiss die anderen Ferien nicht.
    Aber besprich das mit deiner Anwältin.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Der Haken ist, dass hier Sorgerecht und Umgangsrecht vermischt werden. Einigung, was den Lebensmittelpunkt angeht, ist problematisch, denn das bindet Dich an Hamburg. Würde ich mich nicht darauf einlassen wollen.

  • Danke Thursday :-), Du meinst die Zeiten am Donnerstag und Montag oder? Ich frag mich wie der KV das überhaupt machen will, da er ja bis 18 Uhr arbeitet - nicht, dass das arme Kind dann immer bis 18 Uhr im Hort sitzt … aber das ist dann wohl sein Bier. Weiß eigentlich jemand was zu den Kosten eines Vergleiches? Ich hab ja jetzt schon 750 EUR an die Anwältin gezahlt - hinzukommen werden die Gerichtskosten und die Kosten für den Verfahrensbeistand …

  • Ich würde mich nochmal mit der Anwältin beraten und solche Fragen, den Umgang betreffend, ruhig offensiv stellen. Warum muss das Teil eines Vergleichs sein? Dass der KV gerne den Umgang geregelt haben möchte, kann ich ja verstehen, aber warum auch das vor Gericht? Kann man das nicht erst einmal ausprobieren, wie das praktisch umsetzbar ist?

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Bei uns waren alle Zeiten festgelegt und das war auch gut so! Also auch z.B. 1.Weihnachtsfeiertag von 10 - 18 Uhr, oder wann nach der Ferienhälfte zurückgebracht wird.


    Du kannst dich mit dem Mann nicht einigen, also schreibe jetzt alles fest, was irgendwie Streitpotential bietet.


    Vergiss auch deinen Geburtstag nicht, falls er dir wichtig ist.

  • Guten Morgen,


    ich versuche gerade für den Vergleich Ergänzungen zum Umgang zu finden - unten stehend findet ihr im Zitat, was der KV bereits vorgeschlagen hat. Dies hier sind meine Ergänzungen - da ich von Tuten und Blasen keine Ahnung hab, würde ich mich über eure Meinung und Tipps sehr freuen. Viele sind da ja viel erfahrener. Liebe Grüße und Danke :thanks:


    Hier nun meine Punkte ... wenn davon etwas Unsinn ist, lasst es mich wissen:


    bitte jedoch um Erweiterung um folgende Punkte:


    Der Form halber möchte ich drauf bestehen, dass
    - kein Nachmittag dazu gefordert wird
    - Der Kindesvater verpflichtet sich mit dem Kind Schularbeiten zu machen und Gitarre spielen zu üben
    - Umgang für den Kindesvater die zweite Hälfte der Sommerferien für 3 Wochen sowie die zweite Hälfte der Winter- und Herbstferien,
    - das Gepäck des Kindes wird nicht mit in die Schule gegeben wird, sondern an einem anderen Platz deponiert und vom Kind-übernehmenden Elternteil dort abgeholt
    - Der Kindesvater darf seinen Sohn am 2ten Weihnachtsfeiertag bei sich haben. Am 24. und 25.12 ist das Kind bei der Kindesmutter.
    - alle 2 Jahre im Wechsel an Silvester und zwar von 12.00 Uhr, bis zum 1.1., 18.00 Uhr. Beginnend für den Kindesvater ab Silvester 2017/2018



    Der Vater schlug bereits folgendes vor: