Schlechtes Gewissen wg Ehegattenunterhalt...?

  • Hallo ihr Lieben,


    mich quält seit einigen Tagen ein Problem, und zwar habe ich nun nach langem hin und her die Berechnung für den mit zustehenden Ehegattenunterhalt bekommen, dieser beläuft sich auf (für mich) unfassbare 1.450 Euro pro Monat. Wären alleine bis jetzt auf einen Schlag über 14.000 Euro. Meine Anwältin will nun wissen, ob Sie diesen Unterhalt einfordern soll. Ich bin hin und her gerissen, einerseits könnte ich eine Finanzspritze natürlich sehr gut gebrauchen, andererseits will ich meinen "Noch"Mann ja nicht ausnehmen wie eine Gans...
    Jetzt denke ich zum einen: Nee, das kannst du nicht machen, dann kommt wieder irgendeine dämliche Aktion wie "Die Turnschuhe für den KiGa hab ich gekauft, die bleiben auch bei mir!" und ich denke: Dafür zahlst du! (Was ja nu aber auch wieder nicht richtig ist)


    Zur näheren Information, falls es eine Rolle spielt: Ich hatte ihn verlassen und bis dato ist er was Gütertrennung etc. angeht mehr als gut weg gekommen, weil ich eben so ein schlechtes Gewissen ihm gegenüber hab.


    Ich bin echt komplett durch den Wind, dachte, dass andere Ansichten, vielleicht auch Erfahrungen von Euch mir vielleicht bissl helfen könnten... Bzw. vielleicht ist ja jemand in der Lage Ehegattenunterhalt zahlen zu müssen und kann mir die Sicht aus der anderen Richtung erklären??


    Viele verzweifelte Grüße :ohnmacht:


    Momo

    Kleingeister halten Ordnung- das Genie beherrscht das Chaos

  • Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann handelt es sich hier um Trennungsunterhalt, weil Ihr noch nicht rechtskräftig geschieden seid, und nicht um nachehelichen Unterhalt nach einer Scheidung. Richtig?


    Generell ist es jetzt die Berechnung Deiner Anwältin, die Gegenseite kann eine andere Rechnung ermitteln, wonach Du weniger bekommen könntest. Wenn sich dann aber auf einen bestimmten Betrag geeinigt wird, dann sehe ich keinen Grund, auf Trennungsunterhalt zu verzichten. Dieser soll ja gerade die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse nach einer Trennung ausgleichen.


    Übrigens war ich in der Position, genau diesen Trennungsunterhalt zahlen zu müssen. Dagegen habe ich mich aber nie gewehrt, denn wie gesagt soll der Trennungsunterhalt ausgleichen.

  • Trennungsunterhalt wird nach dem Familieneinkommen berechnet. Und da bekommt derjenige, der das Geld "tatsächlich" erwirtschaftet, 4/7 der Summe und der andere nur 3/7. Über den Tisch gezogen wird dein Ex da also nur bedingt. Nämlich insofern, dass er für dich noch wie bisher Geld aufbringen muss, bis du selbst mehr verdienst.


    Schlechtes Gewissen muss man nicht haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wieviel verdient denn dein Ex, wenn er neben dem KU noch weiter 1450 € monatlich zahlen könnte?


    Du bist weder verpflichtet EU zu fordern, noch in dieser Höhe. Wenn du mit einem geringern Betrag auch gut zurechtkommen kansnt, dann überleg, dir ob du mit wengier zufrieden bist. Biete das unter der Prämisse, dass du eigentlich mehr fordern könntest an. Nimmt er an und ihr könnt beide damit leben, dann st gut. Will er nicht, dann kannast du immer noch auf den höhren Betrag klagen und sehen, wie der Richter das sieht.


    Aber bedenke, dass EU kein Selsbtläufer mehr ist und inzwischen meist zeitlich befristet wird, weil jeder nach der Ehe grundsätzlich eigenverantwortlich für sein Ein- und Auskommen ist

  • Ich kann das Gewissensproblem gut nachvollziehen. Ist bei mir auch so, aber da geht es um geringere Summen. Bei mir ist es kein Ehegattenunterhalt, sondern ein Kindesunterhalt, der - auf freiwilliger Basis - deutlich über Düsseldorfer Tabelle liegt. Jetzt würde mein Ex den Unterhalt gerne etwas kürzen, ich kann aber im Moment nicht darauf verzichten (bzw. ich würde sehr gerne, würde aber einen Umzug & Schulwechsel zur Folge haben und da sind wir uns einig, dass das im Moment nicht ideal wäre). Meine wirren Gedanken zum Thema:


    Ich habe ihn verlassen. Er hat sich seitdem korrekt verhalten. Trotzdem zahlt er jetzt mehr als er müsste. Ich nehme diese Zahlungen im Moment gerne an und bitte ihn darüberhinaus auch öfter mal, diverse Rechnungen, die mit Aktivitäten unserer Tochter zu tun haben, zu übernehmen (Sport, Kleidung etc.). Mit meinem Gewissen vereinbare ich das so, dass ich lange Jahre beruflich kürzer getreten bin, um ihm den Rücken freizuhalten. Er hat ziemlich Karriere gemacht in der Zeit, ich habe in meinem familienfreundlichen Job verharrt und verlockende Angebote (vor allem aus dem Ausland) abgelehnt. Gäbe es unsere Tochter nicht bzw. wäre er derjenige gewesen, der beruflich kürzer tritt, wäre ich heute mit großer Wahrscheinlichkeit die Besserverdienende. Insofern finde ich es moralisch ok, dieses Geld von ihm anzunehmen, um den Lebensstandard unserer Tochter für den Moment zu halten.


    Gleichzeitig sehe ich mich aber schon in der Pflicht, unsere Lebensumstände so zu verändern, dass wir auch ohne seine Zahlungen auskommen. Das heißt: Einen Job finden, in dem ich angemessen bezahlt werde ODER Umzug in eine günstigere Wohnung, Verzicht auf Auto etc. (wenn der Wechsel auf die weiterführende Schule ansteht). Ich möchte mich auf dem momentanen Status nicht ausruhen. Zum einen weil ich das für ihn doof fände (er hat wieder eine Partnerin mit Kind - Geld sitzt nicht mehr so locker), zum anderen moralisch (ich habe ein paar Jahre beruflich den kürzeren gezogen, finde es ok dass er dafür ebenfalls ein paar Jahre in den sauren Apfel beißt - aber nicht sein Leben lang) und last but not least weil ich den Anspruch an mich selber habe, für mich und mein Kind sorgen zu können. Ich würde mich tatsächlich besser fühlen, wenn ich auf dieses Geld nicht angewiesen wäre und glaube es wäre auch deutlich besser für uns als "Eltern-Team".


    Weiß nicht ob dir das irgendwie weiterhilft...

  • Es geht natürlich um den Trennungsunterhalt, ich hab da mal wieder was durcheinander gewürfelt, habs nicht so mit der Begrifflichkeit :rotwerd


    Und klar ist dieser nur auf ein Jahr begrenzt, das weiß ich. Im Prinzip kann ich mein Lebensunterhalt inkl. KU relativ gut selbst stemmen. Natürlich wäre es wesentlich entspannter, wenn da der TU noch dazu käme.


    Ich muss dazu sagen, dass 1450 Euro wesentlich mehr sind, als er in der Ehe für mich "aufgewendet" hat, denn wir hatten eigentlich immer getrennte Kassen. Was im Übrigen auch bedeutet, dass ich bis heute nicht weiß, was KV wirklich verdient.


    Er verhält sich eben leider nicht vorbildlich, sondern nach wie vor bis aufs äußerste durch die Trennung gekränkt und versucht mir wo er nur kann eins rein zu würgen.


    Danke für eure Antworten, ich würde jetzt mal als Fazit daraus ziehen: Auf TU bestehen und auf Vergleich warten (weil er den Höchstsatz natürlich anfechten wird) und diesen dann aber mit ruhigem Gewissen annehmen?


    Ich würde dann auf Geld, dass mir bezüglich Hausratsaufteilung noch zustünde aber verzichten... frei nach dem Motto: Endlich einen Strich unter die Sache.


    @ Shielover: Wurde der TU nach Haushaltsauflösung und Vermögensausgleich berechnet bzw. wurde dir da etwas angerechnet?

    Kleingeister halten Ordnung- das Genie beherrscht das Chaos

  • Der TU ist nicht nur auf ein Jahr begrenzt, sondern bis zur rechtskräftigen Scheidung, wie lange das auch immer dauern mag.


    Wie auch Volleybap schon schrieb wird der TU nach dem Einkommen berechnet. Vermögensausgleich ist ein Thema für die Scheidung, ebenso die endgültige Aufteilung des Haushaltes.
    Für den TU ist relevant, ob KU gezahlt wird. Ebenso können Altersvorsorgeaufwendungen und Fahrtkosten auf das zur Verfügung stehende Einkommen angerechnet werden. Danach erfolgt dann die Aufteilung 4/7 und 3/7.

  • Was im Übrigen auch bedeutet, dass ich bis heute nicht weiß, was KV wirklich verdient.


    Wenn keine genauen Zahlen bekannt sind, wie schafft es dann deine Anwältin, eine mutmaßlich realisierbare Unterhaltshöhe zu "versprechen"?


    Hat deine Anwältin alle Schulden und seine zusätzliche Altersvorsorge berücksichtigt. Hat sie auch berücksichtigt, dass nicht nur 4/ seines Einkommens an dich, sondern auch 4/7 deines Einkommens an ihn gehen?


    Ich würde mich nicht wundern, wenn durch Nennung von 1450/Monat TU zunächst lediglich ein Streitwert optimiert für die anwaltlichen Einkünfte angenommen wurde.


    Bei allen "Ich nehme mir nur, was mir auch zusteht" Überlegungen muss bedacht werden, dass es (spätestens) dann auf der anderen Seite heisst "Ich leiste nur, was ihr (maximal) zusteht" einsetzt. Das Beispiel mit den Turnschuhen hast du schon genannt. Das kann sich dann auf alle anderen Felder ausweiten und nicht selten kommen dann die Kids dabei unter die Räder. "Der Papa würde ja gerne mit dir in Urlaub, aber die Mama hat mein ganzes Geld." Wenn es um Geld geht, kommen oftmals die ganz dunklen Seiten der Menschen ans Tageslicht...


    Ich will dir nicht Abraten, TU zu fordern. Ich rate nur, erstmal alle relevanten Infos zu beschaffen. Eine absolut relevante Größe ist dabei das Einkommen selbst und die anrechenbaren Abzugsposten. ;)

  • Momo, das hört sich jetzt so an, als habe dein Anwalt da voll in die Tasten gegriffen. Denn wenn dein Ex-Mann sein Einkommen nicht offen gelegt hat (was er für den kindesunterhalt müsste und auch für den Trennungsunterhalt), dann hat dein Anwalt ihn vielleicht eingeschätzt. Ob da dann am Ende wirklich die Zahlen stehen, die dein Anwalt jetzt fordert, wäre purer Zufall.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • fordern kann Deine Anwältin erst mal, was sie "möchte".... also z.B. die 1450 Euro-
    Sein Anwalt kann dann antworten, dass ist viel zu viel, er meint, dass 150 Euro reichen ;-)


    und dann schreiben die hin, und her, und die Monate ziehen ins Land.... und bei der Scheidung schliesst ihr dann irgendeinen Vergleich ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Meiner Anwältin musste er alle relevanten Daten offen legen, wie hoch seine Einnahmen sind, werde ich dann wahrscheinlich beim nächsten Termin erfahren. (Das ganze läuft nun ja schon seit 10 Monaten)


    Das der TU bis zur Scheidung gezahlt werden muss wusste ich gar nicht, ich dachte er beziehe sich auf das Trennungsjahr :hae:

    Zitat

    Das kann sich dann auf alle anderen Felder ausweiten und nicht selten kommen dann die Kids dabei unter die Räder. "Der Papa würde ja gerne mit dir in Urlaub, aber die Mama hat mein ganzes Geld." Wenn es um Geld geht, kommen oftmals die ganz dunklen Seiten der Menschen ans Tageslicht...


    genau das ist eben das wovor ich Angst habe, allerdings fürchte ich, dass es dabei keine Rolle spielt ob ich nun 500 Euro einmalig oder 1450 Euro monatlich bekomme...


    Um hier mal eine Gehaltszahl in den Raum zu werfen, ich schätze dass er ca. 4500-5000 netto hat


    Bis lang war er noch nicht mal Bereit die Steuerklasse zu wechseln :kotz

    Kleingeister halten Ordnung- das Genie beherrscht das Chaos

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  • Ich würde den Ehegattenunterhalt mitnehmen, ist eh befristet, und egal, ob das 1300 oder 200 Euro sind, wahrscheinlich spart er sich mindestens 500 Euro Steuern, wenn er jetzt noch Inder 3er Lohnsteuerklasse ist.


    Dass Unterhaltszahlende Sprüche machen, dass sich die Ex von dem Geld ein schönes Leben machen könne, ist in den meisten Fällen Schmarren, und auch Kinder erkennen das irgendwann.


    Nach der Scheidung zählt er nur noch Unterhalt für dir Kinder, wahrscheinlich wird ihm das auch zu hoch vorkommen - von daher doch clever, wenn ihr das eure Anwälte machen lässt.


    Ich kenne auch Fälle, da haben Paare das fair und unter der Hand ausgemacht, scheint aber leider seltener zu sein.



    LG Jona

  • Naja, einen Versuch hättest du ja - ruf ihn an, mach für eine Woche später einen Termin an dem er dir sagen soll wieviel er freiwillig zahlen würde und du sagst wieviel es für dich mindestens sein müsste.
    Ihr diskutiert es dann nicht gleich, sondern eine weitere Woche später.


    Ich würde meine eigenen Moralvorstellungen beachten, ob er das würdigt oder nicht, weil du musst weiter in den Spiegel schauen können ! Und Geld ist nicht alles.

    Das Leben passiert jetzt :rainbow:

  • Ich kenne ja nicht eure Beziehung zueinander aber wenn es dir schwerfällt die Summe ( die dir rechtlich nunmal zusteht ) anzunehmen
    dann nimmst du eben "nur" 2/3 oder die Hälfte davon.


    Ich würde definitiv erstmal mit ihm darüber reden.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !