Mit 18 ausziehen - Unterhalt

  • Hallo ihr Lieben,
    mein 18 jähriger erwägt, nach dem Abi dann evtl. auszuziehen, eingenen Haushalt zu gründen.
    Ich nehme an dass ich bei dieser Aktion noch verpflichtet bin ihm finanziell beizusteuern.
    Frage:
    Wie berechnet sich denn rechtlich gesehen die finanzielle Hilfe,
    habe noch weitere Kinder und Hypothek zu wuppen.


    Mit lieben Grüßen, Slim

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist,

    habe ich beschlossen glücklich zu sein


    Voltaire

  • Ab 18 sind beide Eltern zum sog. Barunterhalt verpflichtet (guck dazu mal in unseren Leitfaden. Da steht einiges dazu. Und suche mal mit dem Begriff über die Suchfunktion hier im Forum. Dazu gibt es einige Threads.


    In der Sache ist es so: Beide Eltern haben nach ihrem Leistungsvermögen zu zahlen, wenn Anspruch besteht. Der hängt davon ab, was der Knabe nach dem Abi macht. ...
    Es gibt einen Mindestsatz, der ihm bei Berechtigung zusteht. Liegt derzeit bei rund 680,- Euronen (guck mal im Leitfaden nach) Davon wird das Kindergeld, was nun vollständig dem Knaben zusteht, runtergerechnet. Der Restbedarf wird prozentual auf die Eltern aufgeteilt, je nach dem "bereinigten Nettoeinkommen". Dabei würden bei dir die beiden anderen Kids berücksichtigt. Die Hypothekenbelastung ist im Normalfall jedoch in deinem Selbstbehalt mit eingerechnet. Soweit eine Kurzfassung ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zumindest steht ihm das Kindergeld zu und dann bist auch du baruunterhaltspflichtig. Mußt du mal in die DDT schauen, was dann für Unterhalt fällig wird.


    Unterhaltspflichtig bist du bis mindestens zum 25. Lebensjahr, es sei denn, er verdient vorher eigenes Geld.


    So zumindest meine Informationen vom Anwalt.

  • Der 18jährige muß sich ggf. auch auf Naturalunterhalt verweisen lassen. Der Unterhalt kann auch in Form von Kost und Logis erbracht werden.Es sei denn, daß z. B. persönliche Gründe vorliegen, die das dem 18jährigen unzumutbar machen. Auf ein solches Unterhaltsmodell müsste sich der 18jährige aber verweisen lassen, wenn er z. B. eine Ausbildung "vor der Haustür" machen möchte (§ 1612 Absatz 2 BGB). Art der Unterhaltsgewährung kann der Elternteil bestimmen.

  • Es gibt einen Mindestsatz, der ihm bei Berechtigung zusteht. Liegt derzeit bei rund 680,- Euronen


    Ich dachte, Kinder im eigenem Haushalt sind Studierenden gleichgestellt, bzw. kann deren Bedarf auf sie angewendet werden. Der wäre seit 1.1. € 735,00 (abzüglich vollem KG).


    DDT Nr. 7)


    "Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der
    Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle.
    Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem
    Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 735 EUR. Hierin sind bis 300 EUR für Unterkunft einschließ-
    lich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein
    Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden
    . "
    Quelle: http://www.olg-duesseldorf.nrw…le/Tabelle-2016/index.php

  • Summerjam, so wird es sein ... Ich habe die Ausgangsbeträge nicht auswendig im Kopf gehabt. Mir ging es vor allem um die Darstellung, wie der neue Unterhaltsansatz ist, wenn Kind 18 ist (und ausziehen will). Darum der Hinweis auf den Leitfaden und das Zahlenwerk dort. Danke fürs Nachgucken und Raussuchen!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()


  • :tuedelue Wenn kein Mangelfall vor liegt


    Und volljährige stehen im Rang nach anderen Kinder die noch mit im Haushalt leben

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Das ändert nichts am Bedarf, lediglich am Anspruch. *klugscheissermodus off* :D


    Der Hinweis auf die Rangfolge ist aber gut. Wenn der 18 jährige auszieht, ist er nicht mehr privilegiert und steht im 4. Rang. So er überhaupt einen Anspruch hat.
    Was die anderen 2 Kinder angeht....? Wenn deren Bedarf zB durch KU Zahlungen gedeckt ist, sollten die auch keine große Rolle mehr spielen.


    slim
    Was spricht denn der 18 jährige? Wie will er seinen eigenen Hausstand denn finanzieren? Oder ist der von der Sorte "Ich will - also mach du mal"?

  • Keine "Mangelfälle". Denn theoretisch kann es passieren, dass ein (zahlungsfähiges) Elternteil für die ganze Unterhaltssumme einstehen muss, während der andere Elternteil halt Mangelfall ist oder den Unterhalt für jüngere Kinder bedient, weil der über 18-Jährige nicht im ersten Rang steht. (Letzteres tut er zumeist mindestens bis 21).


    Also: Unterhalt für über 18-Jährige ist ein schwieriges Geschäft. Vor allem einerseits, weil es für den bisherigen Betreuungselternteil eine menge verändern kann. Der hat halt bisher Hütte und Essen gestellt und angemessenes Taschengeld. Zieht Kind jetzt aus, muss auf einmal Geld gezahlt werden. Der Unterhalt des Umgangselternteils wird neu berechnet. Betreuungselternteil hat aber durch den Auszug vielleicht gar keine finanzielle Erleichterung, weil die Wohnkosten gleich bleiben usw. Da kann auf einmal die ganze Lebenssituation durchrütteln.


    Wenn man ein gutes Verhältnis hat, kann man sicherlich vieles klären. Auch 18-Jährige sehen manchmal ein, dass es sinnstiftend ist, wenn die Familienimmobilie nicht verkauft wird, um ihm Unterhalt leisten zu können, sondern besser als Sachwert und potentielles Erbe und Ort für die Weihnachtsfeier in der Familie bleibt ...


    Schwierig kann es werden, wenn der oder die Ex die Situation nutzt, um sich jetzt am alten Partner abzuarbeiten. Denn oft ist es so, dass der Umgangselternteil durch die Volljährigkeit des Kindes finanzielle Entlastung hat. Gerade bei mehreren Kindern und mittlerem Einkommen. Da gibt es viele "Tretminen".


    Edit sagt: Hier sind weitere Erfahrungen sicherlich von Slim gern gesehen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Zitat

    weil der über 18-Jährige nicht im ersten Rang steht. (Letzteres tut er zumeist mindestens bis 21).


    Mit Ü18 und Abitur wäre er auch zuhause lebend nicht mehr priveligiert. Und ab 21 ist auch Schluß mit Priveligierung ;-)


    Die ist an UND Bedingungen geknüpft: Unter 21, zuhause lebend und in der allg. Schulausbildung.


    Hier scheitert es schon daran, dass mit dem Abitur der höchste Abschluß erreicht ist. Aber selbstwenn er noch ins Gymi ginge scheitert die Priveligierung dann eben an dem eigenen Hausstand.


    Der SB ggü. dem Sohn liegt dann bei 1300 €

  • Betreuungselternteil hat aber durch den Auszug vielleicht gar keine finanzielle Erleichterung, weil die Wohnkosten gleich bleiben usw. Da kann auf einmal die ganze Lebenssituation durchrütteln.


    Das ist doch bei fast jeder Trennung (mit Kindern) Standard und dürfte für die wenigsten Neuland sein. Bis 18 haben sie das ja idR miterleben dürfen (beim UET). Auch haben sie nicht selten die Überzeugung gezeigt, dass man halt selbst sehen muss, wie man mit weniger Geld zurecht kommt und das Kinder immer vor gehen. Und idR sind sie der Meinung, dass der Selbstbehalt ausreichend ist. Sie haben selbst oft genug den Anspruch, dass der Unterhaltspflichtige halt zur Not das Haus verkaufen, ne WG beziehen oder eine PI durchziehen muss, bevor das Kind nicht das bekommt, was ihm zusteht. Warum sollte sich ein ehemals BET plötzlich um 180 Grad drehen? :tuedelue

  • Ich denke, das kommt auf die Gesamtsituation an.
    Als mein Sohn ü18 überlegte, nach dem Abi in einer anderen Stadt zu studieren, auch wohl wissend, dass ich dann Unterhaltspflichtig wäre, habe ich ihm klar gemacht, dass ich ihn wohl unterstützen könnte, aber dann umziehen müsste, da die Wohnung nicht mehr finanzierbar wäre.
    Von daher gäbe es nicht ein einfaches hin und her und zurück wie bei manch anderen Familien, wo ein Haus besteht und es keine außerordentliche Belastung wäre, außerhalb studierendes Kind finanziell großzügig zu unterstützen.


    Dies ohne Druck, sondern sachlich, finde es gar nicht so dumm, Jugendliche bzw. junge Erwachsene in solche Überlegungen mit einzubeziehen.
    Momentan schwebt Auslandsemester im Raum, da würde ich unterstützen so weit wies geht, hoffen aber auf ein Stipendium.


    Auf der anderen Seite, von 735 Euro kann man als junger Erwachsener in manchen Städten schon ganz nett leben, Bafög wäre ja übrigens auch noch eine Möglichkeit.


    Würde er ausziehen, würden wir halt umziehen, fände ich auch nicht so dramatisch, ist der Lauf der Dinge...



    LG Jona

  • hi,


    auf mich kommt das ja auch noch zu. Junior wird im Sommer zu seinem 17ten Geburtstag das Abi in der Tasche haben, danach will er ein FSJ machen und dann studieren.
    Er wollte dann mit 18 gleich in eine andere Stadt, was Neues kennenlernen.


    Ich hab ihm dann mitgeteilt, dass er von mir keinen Unterhalt zu erwarten hat (Mangelfall) und wir zudem umziehen müssten.


    Ich habe ihm dann den Vorschlag gemacht, dass er bis zum Bachelor hier bleibt und wir mit dem KV ein Agreement finden, bei dem für Junior ein paar Euro mehr als Taschengeld hängen bleiben, der Rest mit zur Deckung seines Mietanteils, Strom, Heizung etcpp verwendet wird.


    Im Gegenzug werde ich ihn ab Bachelor auch finanziell unterstützen können weil dann mein jüngstes Kind 6 ist und ich Vollzeit arbeiten könnte.


    Fand er okay. Er hat aber auch das erste Zimmer direkt neben der Wohnungstür und in unmittelbarer Nähe zur Küche (wichtig!!!! :D ) und eine eigene Toilette. Ist also ziemlich autark, wenn er abends Mädelbesuch hätte bekäm ich es gar nicht mit.


    Wir haben hier eine Wohnung mit großem Garten, das will er schon nicht aufgeben und er will auch nicht, dass seine Geschwister das aufgeben müssen.


    Der ist ein ganz Cooler, man kann mit ihm gut reden und Lösungen für Dinge erarbeiten, mit denen ALLE leben können.


    Wäre die Lösung "ab Bachelor" eine Alternative für deinen Sohn? Denn ich für meinen Teil sehe den Bachelor (=Grundstudium) als Orientierungsphase.


    Mima

  • es hört sich kompliziert an, ist es aber eigentlich gar nicht :brille


    Bedarf wäre 735 Euro, abzgl. Kindergeld- also 551 Euro-
    diese müssten die beiden ET anteilig/prozentual zahlen...


    da die Berechnung nicht immer so wirklich einfach ist, ist es idR. einfacher für Kind einen Bafög (ggf. Schülerbafög) zu stellen-
    wenn er nix bekommt, weil die Eltern (gemeinsam) zu viel verdienen, müssen die schauen, wie der Betrag "gerecht" unter Ihnen aufgeteilt wird-
    Ist er Bafög berechtigt, dann muss man schauen, wieviel er bekommt, und was dann noch von den ET zu tragen ist ;-)


    grob eingeben kann man das hier blöd ist für das Kind dann, dass etwa
    die Hälfte zurückgezahlt werden muss-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • mein 18jähriger....
    wir können keinen Konsens finden wie es weitergeht nach dem Abi...
    seit längerer Zeit versuche ich ihm nahe zu bringen dass es elementar ist eine Ausbildung oder ein Studium zu machen.
    Er will nichts von beiden, er will sich gleich Selbstständig machen und die große Kohle scheffeln.
    Und sich eben bei mir im Haushalt "ausruhen". :kopf
    Das will ich so auch nicht unterstützen.
    Einen Umgangselternteil gibt es nicht.
    Frage: Wie sieht die Lage dann aus mit Unterhalt?

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist,

    habe ich beschlossen glücklich zu sein


    Voltaire

  • Eigentlich recht einfach.


    Ab 18 sind die "lieben kleinen" für sich veranwortlich.


    Unterhalt gibt es nur, wenn sie kein Geld verdienen können, weil sie eine Ausbildung machen (und auch da muss es ernsthaft und zügig sein). Fürs rumgammeln gibt es kein Geld von den Eltern.


    Dumm nur, wenn man dadurch auf Sozialleistungen angewiesen ist, weil das mit dem Großen Geld doch noch nicht klappt und Regale auffüllen oder Fritten braten unter Niveau ist. Wenn er auszieht und späte die ARGE anklopft musst du ihn auch nicht wieder aufnehmen und auch nicht zahlen ,wenn es nach Familienrechtlichen Maßstäben keine Unterhaltspflicht gibt und/oder du eben nicht leistugnsfähig bist.


    Netter "Nebeneffekt" viele MA der ARGE machen den jungen Erwachsenen so richtig Dampf und lassen sie nicht rumgammeln, sondern drängen af Ausbildung, stekcen sie in Praktikas etc. Manchmal besser, als das was die ollen Eltern so sagen oder wollen ;-)

  • .... Slim, dann ist er selber verantwortlich, kann ja sein eigenes Geld durch jobben verdienen


    Aber ob es wirklich das Gelbe vom Ei ist ?


    Einige beginnen ein Studium, um in Ruhe einen Ausbildungsplatz zu suchen, wenns wirklich nicht das Richtige ist
    das setzt natürlich voraus, dass der junge Mann so in etwa weiss, was er will


    Falls ne Richtung da wäre, sei es sozial oder so kann man ein FSJ erwägen....oder FÖJ etc


    Ansonsten der aktuelle Satz für Studis, mt eigener Whg, liegt bei 735,-€ minus KG, wie oben schon geschrieben.