Wem steht Umgang zu ?

  • All denen, die einen wesentlichen sozialen Kontakt zum Kind hatten. Das können auch Großeltern sein, Halbgeschwister oder sogar Lebensabschnittpartner, die man hatte.


    Aber die Umgangsfrage sollte ja weniger ein Muss sein, sondern etwas Schönes für das Kind. Da sollte man als Elternteil großzügig sein, selbst wenn einem die puckelige Verwandtschaft des Ex auf den Senkel geht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ich finde die Art der Frage schon etwas merkwürdig. Was ist denn der Hintergrund, warum Du fragst? Ist jemand anderes an Dich herangetreten und möchte jetzt Umgang einfordern???

  • Ich finde die Art der Frage schon etwas merkwürdig. Was ist denn der Hintergrund, warum Du fragst? Ist jemand anderes an Dich herangetreten und möchte jetzt Umgang einfordern???


    Wieso merkwürdig ? Das ist eine ganz normale Frage ohne das mir jemand zu nahe getreten ist oder Umgang einfordert

  • Das heißt wenn KV nicht Zuhause wäre aber die Partnerin das Kind sehen will muss ich es zulassen ?


    Einen Umgang alleine mit der neuen Partnerin des Vaters musst Du nicht zulassen. Wenn das Kind nicht gerade eine starke Bindung zu ihr hat, dann hat diese kein Umgangsrecht.

  • Im Prinzip kann dein Ex mit eurer Tochter überall hin zu seinen Umgangszeiten.


    Wir hatten hier auch die Situation, KV besteht vehement auf den Umgang, Kind verbringt die meiste Zeit bei Großeltern und Next, weil er auf Piste geht, laut JA ist das rechtens, weil er entscheiden kann, wie er und Kind in "seiner" Zeit den Umgang gestaltet.


    Finde ich persönlich nicht ganz glücklich, da es ja zum Wohl des Kindes geschehen soll, und Kind an den Umgangszeiten auf Aktivitäten mit Freunden verzichtet - und dies, um Zeit nicht mit dem Vater zu verbringen....?


    Wo leben denn die Großeltern?
    Macht ja doch einen Unterschied, ob in Österreich oder im Iran....




    LG Jona

  • Umgang anderer Personen mit dem Kind bedeutet juristisch, dass diese Zeit nicht auf die - in deinem Fall - Umgangszeit des Vaters zu rechnen ist. Es wäre zum Beispiel Umgangszeit mit deinen Eltern .. . Normal hält so etwas niemand nach.
    Was du beschreibst mit Next und Ex-Schwiegerelter ist aber Umgangsgestaltung, die Ex macht. Umgang bedeutet, Kind soll am Leben des Vaters teilhaben. Dazu gehört auch dessen soziales Umfeld. Wenn Next die Wohnung hütet, während Ex arbeitet oder im Sportverein ist oder auch auf der Kirmes, dann ist das vielleicht nicht toll, aber Teil des Lebens von Ex. Besucht er seine Eltern - und sei es in Timbuktu - gehört das auch zu seinem Leben. Bekommt Ex das in seine Umgangszeiten gepackt, ist nichts dagegen zu sagen. Es ist Teilhabe des Kindes am Leben des Vaters.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wir haben es so geregelt, dass KV an seinen Umgangswochenenden nur einen Tag arbeitet, wenn es sich nicht vermeiden läßt (was nie der Fall ist, wenn man ihm glaubt. War aber während der Beziehung immer anders!) und Next dann aufpasst. Er dann aber immer persönlich die Kleine abholt und wieder zurückbringt. Daran hält er sich größtenteils, wenn auch manchmal erst, nachdem ich ihn mehrfach an diese von uns beiden befürwortete Lösung erinnert habe.


    Im Grunde muss er wissen, ob er Zeit mir seinem Kind verbringt oder eben nicht. Ob ich du das gut findest oder nicht, ist leider nicht wichtig. Tröte dich damit, das dein Kind es irgendwann spitz kriegt und selbst entsprechend reagieren wird.

  • Die Großeltern väterlicherseits leben in Portugal.


    Es war deren Entscheidung dort für immer hinzugehen was ja auch vollkommen ok ist.


    Aber die Aussage das KV in seiner Zeit wo er das Kind hat machen kann was er will ist so eine Sache. Klar kann ich ihm nicht vorschreiben ob er z.B. in den Zoo fährt oder doch eher ins Schwimmbad, aber wenn es um Sachen geht wie Urlaub im Ausland habe ich schon gefragt zu werden (laut Anwalt bei der Scheidung). Wenn man als Paar noch zusammen ist bespricht man solche Sachen doch auch oder nicht ?


    Ich muss ihn ja auch informieren wenn es um gewisse Dinge geht wo man auch das Einverständnis des anderen braucht.

  • Was spricht dagegen, dass KV mit Kind nach Portugal fährt?


    Bei einer Flugreise ist es clever eine Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten mitzuführen, und schön wäre es, wenn er es erwähnt, genauso wie umgekehrt auch.


    Wo musst du ihn informieren?
    OPs und Schulwechsel, Umzug, recht viel mehr ist das doch offiziell gar nicht.



    LG Jona

  • Muss ich meine Tochter mit KV dann ins Ausland lassen ?


    ja, aber du mußt sie nicht "lassen" - das kann der Vater selbst entscheiden


    Dem Kindsvater bei geteiltem Sorgerecht ja auf jeden Fall.


    auch ohne Sorgerecht gibt es ein Umgangsrecht


    aber wenn es um Sachen geht wie Urlaub im Ausland habe ich schon gefragt zu werden (laut Anwalt bei der Scheidung).


    informieren muss er dich - er braucht aber nicht deine Zustimmung - das darf er selbst entscheiden. Anders sieht es bei Ländern mit Reisewarnungen aus.


    Ich muss ihn ja auch informieren wenn es um gewisse Dinge geht wo man auch das Einverständnis des anderen braucht.


    was meinst du da z.B. ?

  • Gegen KV und eine Reise ins AUsland mit Kind spricht das er angedroht hat mit dem Kind nicht mehr zurück zu kommen. Daher ist es doch normal das Angst besteht und man einer Reise nicht zustimmt.


    Aber das ist ja auch nicht das Thema sondern wer ein Recht auf Umgang hat

  • Gegen KV und eine Reise ins AUsland mit Kind spricht das er angedroht hat mit dem Kind nicht mehr zurück zu kommen. Daher ist es doch normal das Angst besteht und man einer Reise nicht zustimmt.


    das ist dann natürlich etwas anderes.


    Wenn es um die Freundin geht - wenn es Papa-Wochenende ist - kann er bestimmen mit wem sich das Kind aufhält - ob nun mit der Neuen, den Nachbarn, den Großeltern, einem Babysitter usw. - genauso wie bei dir - da darf er auch nicht reinfuncken von wem du im Alltag das Kind betreuen läßt.

  • Aber das ist ja auch nicht das Thema sondern wer ein Recht auf Umgang hat


    Mal so Grundsätzlich: In erster Linie Eure Tochter.
    Den Rest hat Volleybab ja schon gut erklärt.


    Leider, denn sie tut meiner Tochter nicht wirklich gut


    In wie fern?


    Gegen KV und eine Reise ins AUsland mit Kind spricht das er angedroht hat mit dem Kind nicht mehr zurück zu kommen.


    Gibt es da einen binationalen Ansatz?
    Belastbare Annahmen, dass das Kind in ein nicht EU Land verbracht wird?
    Hat das Kind einen Reisepass oder Ausweis?


    Ich meine, was hindert den Vater daran, einfach stumpf beim nächsten Umgang los zu fahren?


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Gegen KV und eine Reise ins AUsland mit Kind spricht das er angedroht hat mit dem Kind nicht mehr zurück zu kommen. Daher ist es doch normal das Angst besteht und man einer Reise nicht zustimmt.


    Aber das ist ja auch nicht das Thema sondern wer ein Recht auf Umgang hat


    Hallo Rick.Grimes,


    selbst wenn diese Drohung dokumentiert wäre, würde Kindsvater grinsend aus dem Gerichtssaal gehen falls Du die juristische Klärung dieser Frage anstreben solltest. Man sagt und schreibt so vieles während der Trennungsphase, man würde deine Bedenken nicht ernst nehmen.


    Anders wäre es natürlich, wenn Du nachweisen könntest, dass Kindesvater dort berufliche Perspektiven hätte und hier nicht. Selbst dann würde man in einem gerichtlichen Konflikt den Kindesvater jedoch lediglich die Auflage machen, dass er das Kind zurückzubringen habe nach dem Urlaub. Dich würde man streng ermahnen und Dir eventuell sogar die Kosten des Verfahrens aufbürden. Man würde wohl kaum verstehen, warum Du dem Kinde einen schönen Urlaub zusammen mit Kindesvater bei den Großeltern verweigern möchtest.


    Wer ein Recht auf Umgang hat?
    Das Kind.


    Wie der Kindesvater die Zeit des Umgangs gestaltet, ist alleine ihm überlassen.
    In dieser Zeit dürfen Kinder Umgang mit nächsten Lebensgefährten, Großeltern, Animateuren im Kinderclub eines Hotels, Postboten, anderen Kindern, Freunden, Zirkusclowns, Verwandten, Kassiererinnen beim Discountern und auch mit vielen anderen Personen haben. Das sogar dann, wenn Papa zu diesem Zeitpunkt abwesend ist und er die Betreuung des Kindes an Personen seines Vertrauens übergeben hat (das kann durchaus auch ein Babysitter sein).


    Was vermutlich nicht funktionieren würde: Wenn die Großeltern oder die nächste Lebensgefährtin außerhalb der Umgangszeiten des Kindesvaters eigenes Umgangsrecht begehren würden. Wobei ich mir bei den Großeltern gar nicht mal so sicher bin, sie sind offenbar feste Bezugspersonen des Kindes. Hier würde einem Antrag "Kind soll uns eine Woche in Portugal besuchen, Kindesmutter soll Kind in ein Flugzeug setzen" wohl entsprochen werden wenn nicht massivst kindeswohlorientierte Gründe oder bereits gebuchter eigener Urlaub dem entgegen stünde.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die *editierend* noch einen Gedanken aus einem anderen Themenstrang aufgreift und eventuell auftretenden Konjunktiven vorbeugen möchte:


    - Hätte das Kind keine Ausweispapiere, würde man Dir auferlegen, diese zu beantragen.
    - Könnte Kindesvater Dir nachweisen, dass er Dir rechtzeitig aufgefordert hat, diese Papiere zu besorgen wärest Du in letzter Konsequenz regresspflichtig, wenn er dann eine gebuchte Reise nicht antreten kann weil Du dieser Aufforderung nicht nachgekommen bist.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()