Aufteilungsbescheid - und nun?

  • Hallo zusammen!


    Und gleich heute noch eine Frage, die mich beschäftigt.


    Steuererklärung von 2014 gemeinsam veranlagt hat eine Nachzahlung im Dezember 2015 ergeben, dass wir ca. 1400 Euro nachzahlen müssen.
    Davon sind ca. 180 Euro "mein" Anteil an Kirchensteuern.
    Als ich den Bescheid für uns bekam, schrieb ich ihm das und schickte eine Kopie vom Bescheid.
    Darauf kam, dass er wohl kaum einsehen würde für mich (nur ich bin in der Kirche) die Steuer zu zahlen.
    Also, habe ich gesagt, dass wir das per Aufteilungsbescheid auseinander rechen lassen können.


    Meine Schwester, die die LST-Erklärung für uns gemacht hat, sagte mir vorher schon, dass mein Steueranteil bei Null ist und demzufolge auch keine Kirchensteuer anfallen würde, da mein Einkommen unter der Mindestgrenze lag.


    Mein Vorschlag war - Hälfte Hälfte, da wir uns erst Ende des Jahres 2014 getrennt haben. Aber das sah er ja nicht ein.


    Nun ist heute der Aufteilungsbescheid gekommen. Mein Anteil: Null! Sein Anteil: ca. 1400 Euro!


    Und nun kommt wieder von ihm das wir uns das ja teilen können, er hätte schließlich nicht das Geld um es komplett zu zahlen. Natürlich nur gut 600 Euro für ihn und ich den Rest wegen anteilig mehr Kirchensteuer. Das sieht er ja nicht ein.


    Nun zu meiner Überlegung:
    Rechtlich gesehen bin ich raus. Ich muss gar nichts zahlen.
    Moralisch tue ich mich da schwerer. Andererseits - ich war wieder die Dumme, die freiwillig die Hälfte übernehmen wollte und er pocht auf mehr auf die Hälfte wg Kirchensteuer. Das ärgert mich. Er stellt es im Moment hin, als hätte das Finanzamt keine Ahnung und er müsste meine Sachen zahlen. Habe ihm schon gesagt, dass er doch einfach dort anrufen soll und es sich erklären lassen kann. Jetzt schafft er es also wieder freundlich zu sein, nachdem er mich Sylvester so hat auflaufen lassen.
    Soll ich jetzt was zahlen (nein, ich hab nicht wirklich das Geld über) und in ein paar Tagen bin ich ihm wieder über?


    Was würdet Ihr tun an meiner Stelle?


    LG
    Lilium

  • wovon hast Du 2014 denn gelebt?


    das ist ja der entscheidende Punkte.... wenn er Dir Unterhalt gezahlt hat, dann hast Du ja auch profitiert, da ja von erhöhtem Netto ausgegangen wurde-
    Wenn er sein EK hatte, und Du Deines, dann würde ich mich nicht beteiligen-


    wie hatten ihr denn die Steuerklassen?


    Ob ich mich beteiligen würde, würde ich daran festmachen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wir haben zusammengelebt und er ist im Dezember ausgezogen.


    Deswegen mein Vorschlag ursprünglich - Hälfte / Hälfte.


    Das wollte er nicht, deswegen Aufteilungsbescheid. Und jetzt wo er sieht, was er zu zahlen hätte, möchte er doch lieber Hälfte / Hälfte plus ich zahle Kirchensteuer.

  • Hallo


    Inzwischen wäre ich da böse: Er wollte "von Rechts wegen" ursprünglich nicht auf Deinen Vorschlag eingehen. Würde er mit Dir teilen, wäre es anders herum? Die Frage stelle ihm. Und dann lächle und lass ihn seine Finanzen regeln.


    :tuschel Ich werde meinem Ex nie im Leben verzeihen, wie er lässig an der Küchenzeile lehnte und meinte "You shall have, what's legally yours. No more, no less." Genau das habe ich mir geholt. Teilweise weniger, weil ich es leider doch nicht besser wußte.


    Gruß

  • Wie dreist ist das denn bitteschön? Er hat schwarz auf weiss des Du bei Null liegst, also net einen Pfennig zahlen müsstest. Du bist so überaus entgegenkommend und bietest an zu teilen und der kriegt den Rand net voll genug?
    Da wäre bei mir Schluss mit lustig, wenn er weiter zickt, würde ich die 180 Kirchensteuer für mein Gewissen zahlen und ihn mit dem Rest selber klar kommen lassen.


    Ehrlich, eine Frechheit Deine Fairness noch so mit Füssen zu treten!!

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • 50/50 wollte er nicht, weil er sich benachteiligt fühlte.
    Nun will er 50/50 bzw. ich die Kirchensteuer plus den Rest halt 50/50.
    Meine Schwester hat von Anfang an gesagt, das bei einer Aufteilung mein Anteil null sein wird bei dem geringen Einkommen.
    Und trotzdem der Fairness halber wollte ich teilen.


    Lucca, die Frage hat er ja schon beantwortet - warum sollte er für mich Kirchensteuer bezahlen? Das wäre nur meins, da sieht er nicht ein auch nur einen Euro zu zahlen.
    Aber Du hast Recht - ich werde morgen nochmal fragen, was mit meiner Nachzahlung für die Rentenversicherung für 2014 ist, ob wir das auch teilen. Gleichzeitig komme ich mir etwas schäbbig vor, denn die Antwort kenne ich - was hat er damit zu tun???


    Da ich aber dennoch sehr unsicher bin, interessieren mich sehr Eure Meinungen hierzu.

  • Ich würde ihm die Kirchensteuer geben und mehr nicht. Er wollte einen Beschluss, nun hat er ihn und muss damit leben.


    Nachzahlung für die Rentenversicherung? Wie kommt sowas?? Wer muss die "von Rechts wegen" zahlen? Genau so würde ich das machen - wer muss, der soll auch!

  • Die Rentenversicherung muss ich nachzahlen, da ich freiberuflich selbstständig bin.
    Ganz klar mein Part.
    Es sei denn - aus meiner Sicht - ich beteilige mich an den Steuern, die nicht mein Part sind.
    Wobei auch bei dem Deal wäre er im Vorteil - die Nachzahlung wird schätzungsweise bei 500 Euro liegen.

  • Ein Aufteilungsbescheid ist lediglich eine Trennung was gewesen wäre, wenn man getrennt gewesen wäre ;-)
    Aus Steuerberatersicht....


    Da man gemeinsam gewirtschaftet hat, entscheidet bei Nichteinigung der Richter in, ggf. Nach der Scheidung-
    Hälftig ist die Regel :brille
    Bei plus will man das ja auch :tuedelue


    Ebenso die Rentenpunkte.....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • 50/50 wollte er nicht, weil er sich benachteiligt fühlte.
    Nun will er 50/50 bzw. ich die Kirchensteuer plus den Rest halt 50/50.
    Meine Schwester hat von Anfang an gesagt, das bei einer Aufteilung mein Anteil null sein wird bei dem geringen Einkommen.
    Und trotzdem der Fairness halber wollte ich teilen.


    Hallo Lilium,


    verstehe ich das richtig?


    Als der Ex-Mann die Chance hatte, eine 50/50-Regelung zu haben (wohlwissend, dass Dein Einkommen geringer ist als seines) hat er abgelehnt? Er hätte Dir die komplette Summe aufbürden wollen?


    Der Sachverhalt wurde dann von neutraler Stelle beurteilt, das Ergebnis gefällt dem Ex-Mann aber nicht und nun bemüht er das Argument "Fairness" damit Du immer noch mehr als die Hälfte bezahlen musst?


    Bitte verzeih' diesen im Ursprungspost nicht gewünschten Rat - ich finde diesen Sachverhalt sehr wichtig:
    Angesichts dieses Beitrages Trennungsunterhalt? (*klick*) frage ich mich, ob Du vielleicht noch zu sehr unter den Nachwirkungen jahrelanger Abwertung und Schuldzuschreibung leidest und ob Du Dir hier externe Hilfe holen solltest um Dein Selbstwertgefühl auf ein gesundes Maß zu bringen.


    Vorerst solltest Du Dir jedoch eine Frage stellen:
    Kannst Du Dir seine Vorstellung von "Fairness" leisten?


    Mein Rat zur Sache:
    Vor allem, da noch andere Forderungen nicht geklärt sind, solltest Du nicht vorschnell Zahlungen leisten. Warte die Schlussrechnung (notfalls vom Scheidungsrichter) ab.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Luchsie... aber der Bescheid ist ja rechtswirksam.
    Es steht drin, wer was zu zahlen hat bzw. steht auch drin, dass ich auch aus zahlungsverpflichtung raus bin.


    Oder werf ich was durcheinander?

  • Frau Rausteiger, er hat anfangs abgelehnt, weil er dachte, es sei zu seinem Nachteil.


    Mir war durch meine Schwester von Anfang an klar, was bei einem Aufteilungsbescheid rauskommen würde. Nachdem er das so aber nicht wollte, habe ich gesagt, dass ich den Aufteilungsbescheid anfordere. Das fand er noch gut.


    Bis er heute eintraf. Erst sagte er, dass die einen Fehler gemacht haben, weil sie einfach alles zu seinen Lasten geschrieben hätten. Deswegen hab ich nur gesagt, dass er dort nachfragen soll.
    Dann kam die Frage, dass ich doch gesagt hätte, dass wir Hälfte/Hälfte machen können.
    Aber auch heute noch der Hinweis von ihm, dass wir uns zwar den Betrag teilen könnten, aber nicht den Betrag für die Kirchensteuer - den zahle ich.
    Das hat mich schon geärgert, denn alles wäre nach dem Bescheid SEIN Anteil.


    Ob ich mir das leisten kann zu zahlen? Naja, ich kann nicht behaupten im Geld zu schwimmen. Im Gegenteil.


    Nachwirkungen... ja, mit Sicherheit. Auch ein Jahr danach habe ich mich noch lange nicht gefangen.

  • Ich würde klipp und klar nochmal sagen (wenn Du noch immer moralisch bleiben möchtest, von fair kann ich bald schon net mehr reden bei seinem Gehabe): Entweder wir machen von der Gesamtsumme halbe halbe oder er muss allein zahlen, wie es rechtlich schwarz auf weiss im Bescheid steht.


    Wenn dann wieder kommt "die Kirchensteuer ist nicht meine Sache" wäre meine Antwort wohl etwas lauter "Und die gesamte Nachzahlung wäre auch nicht meine Sache wie ja im Bescheid nachzlesen ist!!!"

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Ihr habt euch gemeinsam geeinigt, dass die Steuererklärung getrennt gemacht wird. Das ist jetzt geschehen. Er hat seinen Bescheid bekommen und du auch. Jeder ist für seinen Anteil verantwortlich.


    Ihr lebt nicht mehr zusammen. Also mach dich nicht verantwortlich für ihn.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ihr habt, wenn ich das richtig gelesen habe noch andere Baustellen offen. Hier gibt es nun einen Bescheid den er herbei geführt hat, nachdem er mit Deinem sehr gerechten Angebot nicht zufrieden war, das heißt für mich, dass Du aus dieser Sache raus bist. Er wollte es so haben. Konnte den Hals nicht voll kriegen. Ich bezweifle zwar, dass er was daraus lernen wird, aber ich persönlich würde nicht nachgeben. Ich würde zwar immer wieder Überlegen ob ich evtl. vielleicht doch... aber Nein, Du kannst es Dir nicht leisten Großzügig zu sein.

  • aber der Bescheid ist ja rechtswirksam


    schau mal hier wird das genauer erklärt...


    wenn er vorher mit der Aufteilung (wirklich nachweisbar) einverstanden war, und nicht wirklich rumzickt- ist alles gut :frag


    allerding sehe ich als Knackpunkt, dass Deine Schwester beantragt/die Steuer für Euch gemacht hat- (war er mit der Aufteilung einverstanden?) und vor allem
    ist unklar, dass er kirchensteuerpflichtig sein soll, obwohl er gar nicht in der Kirche ist, und ihr getrennt veranlagt habt-
    das ist etwas widersprüchlich-
    wenn man verheiratet war, bzw. noch ist- dann ist die Getrenntveranlagung idR. nur statthaft, wenn sich beide vorher auch über die Nachteile
    klar sind, bzw. der sogenannte Nachteilsausgleich vereinbart wird....


    (ist hier immer wieder auch andersrum Thema)


    Die Frage ist, warum Du nicht das Gesamtpaket dem Anwalt übergibst.... da sind so viele kleine/grössere Baustellen-


    Ich denke nicht, dass Du großzügig sein solltest... aber sehr sicher, dass Du "im Recht" bist- ich würd mich da nochmal bei Deinem Anwalt rückversichern-
    nicht, dass nachher das grosse Erwachen kommt ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • So... nun habe ich verstanden, wo der "Knackpunkt" liegt, Luchsie! :-)


    Also, wir haben zusammen veranlagt.
    Folglich kam eine Steuernachzahlung in Höhe von 1400 Euro.
    Mein Vorschlag war jeder zahlt die Hälfte. Wollte er aber so nicht.
    Also, habe ich einen Aufteilungsbescheid angefordert. Der hat allerdings nichts mit einer getrennten Veranlagung zu tun.


    Bei diesem Bescheid stellt das Finanzamt lediglich fest, auf wen wieviele Steuern entfallen. Das bedeutet die Steuerschuld von 1400 Euro bleibt bestehen, ABER mein Einkommen lag unter dem Freibetrag von gut 8000 Euro jährlich, also ist mein Steueranteil gleich null und die Steuern fallen auf sein Gehalt an.


    Ich hoffe, ich habe das jetzt verständlich erklärt. Sonst versuche ich es noch mal.


    Vorteil jetzt ist für mich, dass ich nicht mehr zahlungspflichtig vor dem Finanzamt bin.
    Mein Problem wäre vorher gewesen, dass wenn ich die Hälfte an das Finanzamt bezahlt hätte und er nichts, dann hätte mich das Finanzamt auch für den Rest rankriegen können. Denen ist schließlich egal, wo das Geld herkommt - und spätestens bei einer Pfändung ist es "Glückssache" welches Konto von welchem Ehepartner hierfür gewählt wird.


    Warum ich nicht zum Anwalt gehe? Dazu sehe ich im Moment keinen Anlass.

  • Hallöchen,


    also ich kann mich da nur meinen Vorrednern anschließen, jetzt wäre bei mir auch die gute Laune vorbei.


    Du hast ein Angebot gemacht , welches er nicht annehmen wollte, nun hat er Pech.


    Einen Anwalt würde ich auch nicht einschalten, durch den Aufteilungsbescheid bist du aus dem Schneider.


    Blöd ist natürlich, wenn dadurch ein evtl eigentlich gutes Verhältnis plötzlich einen Knacks kriegt. Aber ich deswegen jetzt noch aus reiner Nächstenliebe irgendeinen Anteil zahlen würde, ich glaube , dass würde ich von der Situation abhängig machen. :frag


    Lg Shantra

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • So... ein kleiner "Endbericht":


    Ich habe gar nichts dazu getan.


    Ich mag nicht veralbert werden. Während er immer wieder von einer doch möglichst gemeinsamen Zukunft redet, stellt er sich im sozialen Netzwerk und in Single-Börsen als der glückliche Junggeselle da!
    Für was soll ich denn gut sein... fürs zahlen? Nein danke, so dicke habe ich das Geld auch nicht.


    Auch wenn es mich alles sehr belastet, bin ich ein klein wenig stolz auf mich nicht wieder auf das Gerede reingefallen zu sein.
    Wie Ihr geschrieben habt, jeder ist für sich zuständig.

  • Ich hätte es theoretisch sehr anständig von Dir gefunden, sich zu beteiligen, fand Deine Einstellung gut.
    Nicht aber unter den gegebenen Umständen, das hat er sich selber verbockt.


    Hast Du gut gemacht!! :daumen

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)