• Hallo,
    Wer kennt sich aus....ist evtl vom Fach..
    Zu einer Vollzeitstelle mache ich einen 450,- Euro Nebenjob..da ist steuerlich alles geklärt. Wie ist es, wenn ich noch einen Nebenjob annehme..wie würde der versteuert... beim Nebenjob erreiche ich nicht den vollen Betrag... ich würde im Jahr also unter 8000 Euro in den Nebenbeschäftigung bleiben.
    Wie ist es wenn der zweite Nebenjobarbeitgeber Sachleistungen zum Lohn gibt?
    Danke Lena

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Wie ist es, wenn ich noch einen Nebenjob annehme..wie würde der versteuert...


    Steuerklasse VI-
    und Sachleistungen werden idR. voll als geldwerte Vorteile angerechnet

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Bleibt dann der 1. Nebenjob steuerfrei?
    Und wird dann nur der 2. Nebenjob steuerpflichtig? Wie genau wird es berechnet?
    Z.B.... 1. Nebenjob 400 brutto gleich netto
    2. Nebenjob ... 100+Sachleistung 50...

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Du kannst den zweiten Nebenjob dann nur auf selbstständiger Basis machen.


    Auf 450 Euro-Basis geht gar nichts mehr, wie duechesse schon sagt: da geht nur einer, selbst wenn du dort nur 50 Euro verdienst, kannst du den Rest nicht mit einem zweiten 450 Euro-Job auffüllen. Hatte ich vor Jahren schon angedacht (da hatte ich allerdings noch kein Kind) und mir blieb dann nur der Weg über ein Kleingewerbe.

  • Gewerbe anmelden, Rechnung mit Kleingewerbevermerk (wenn es denn max. 19000 Euro Umsatz im Jahr sind). Du bekommst dann ne andere Steuernumer soweit ich mich noch recht entsinne und wirst einer Berufsgenossenschaft zugeordnet, wo Beiträge anfallen.


    Steuererklärung mache ich seit dem nicht mehr selbst, das ist mir echt zu kompliziert.

  • Also prinzipiell gilt: Du kannst so viele Jobs wie Du möchtest haben - auch SV-Pflichtig.
    Du darfst auf Minijob-Basis nur 450 Euro im Monat steuerfrei verdienen, die restlichen "Nebenjobs" werden eben mit der sehr ungüstigen Steuerklasse 6 abgerechnet...


    Man kann nicht IMMER ein Gewerbe anmelden, da man auch dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit ausgesetzt werden kann...


    Und in jedem Fall empfiehlt sich egal, in welcher Konstellation, ein Steuerberater...