Also prinzipiell gilt: Du kannst so viele Jobs wie Du möchtest haben - auch SV-Pflichtig.
Du darfst auf Minijob-Basis nur 450 Euro im Monat steuerfrei verdienen, die restlichen "Nebenjobs" werden eben mit der sehr ungüstigen Steuerklasse 6 abgerechnet...
Man kann nicht IMMER ein Gewerbe anmelden, da man auch dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit ausgesetzt werden kann...
Und in jedem Fall empfiehlt sich egal, in welcher Konstellation, ein Steuerberater...