Berechnung der Kosten für den Anwalt - wer kennt sich aus?

  • Ich habe am Freitag die Rechnung meines Anwaltes bekommen und soll nun 670 Euro bezahlen. Mir erschließt sich nicht ganz warum. Vielleicht kennt sich hier jemand aus - naja, eigentlich bin ich mir sicher, dass sich hier jemand auskennt.


    Ich hatte ja hier schon herausgelesen, dass der Anwalt bei einer Unterhaltsberechnung nur den Betrag als Berechnungsgrundlage für seine Rechnung nimmt, der die Differenz zu dem ist, was gezahlt wird. Und das sich mein Anwalt wwahrscheinlich deshalb nicht wirklich kümmert, weil es für ihn deshalb wenig rentabel ist. Richtig oder hier schon falsch verstanden?


    Mein Anwalt berechnet mir gerade den kompletten Jahresbetrag an Unterhalt und noch dazu in der falschen, zu hohen, DDT-Stufe. Dazu berechnet wird auch der Betrag für den Mehrbedarf, der nie Gegenstand einer Diskussion zwischen mir und dem KV war.


    Die Unterhaltsberechnung hatte ich veranlasst, damit ich für mich weiß, daß der KV den KU zahlt, den er muss und für ihn, damit er weiß, daß er mir nicht zu viel Geld "in den Rachen wirft". Der KV war bis 10/2014 in Privatinsolvenz. Nach Abschluss dieser, wollte ich halt für uns beide die Berechnung. Der Mehrbedarf stand aber nie zur Debatte. Diesen hat der KV immer so bezahhlt, wie es gehört und auch die Erhöhung des Grundbeitrages vom Kiga hatte er ohne murren gezalt. Nur seine Anwältin hatte immer versucht klarzustellen, dass der KV das ja freiwillig macht und ich gar nicht berechtigt bin diesen Betrag zu fordern - was sie auch immer bei dieser Behauptung geritten hat. Zumal immerschon ein Titel über den Mehrbedarf existiert.


    Wir hatten versucht, dass nun beide Titel abgeändert werden. Das hat nicht geklappt, weil es nur ein Änderung von 5 % ausmacht und die Gerichte erst ab 10 % eine solche Abänderung der Titel für notwändig erachtet. Ist nicht schlimm, auch wenn ichs natürlich gern anders gehabt hätte. Er zahlt nun ja doch endlich den laut DDT geschuldeten Betrag.


    Was meint ihr? Stimmt die Berechnung so? Zumindest die Beträge für den Unterhalt sind falsch und auch jeweils für ein halbes Jahr berechnet, obwohl die DDT ja erst ab August geändert wurde. Korrekt wäre mMn also nicht 6/6 Monate, sondern 7/5 Monate....


    :hilfe

  • Wieso hast du den Anwalt nicht mal vorher oder zwischendurch nach den anfallenden Kosten gefragt? Ich mache das regelmässig, damit ich auch entscheiden kann, ob ein Verfahren sinnvoll ist oder ich mich besser gleich in Abwesenheit verurteilen lassen kann. Das kann in bestimmten Fällen sogar tatsächlich billiger sein. Von meinem Anwalt bekomme ich dann immer eine halbwegs realistische Kostenschätzung für die jeweilige Instanz. Dafür muss ich immer ein bisschen drängeln, aber dann klappt das.


    Gab es einen Gerichtsbeschluß? Wird dort der Streitwert beziffert? Oder war es ein Vergleich? Dann gibt es noch eine Einigungsgebühr on Top.


    Du hast zwar nicht mit dem Vater über den Unterhalt gesprochen, aber wohl mit deinem Anwalt? Jedenfalls hast du das im Juli noch geschrieben, das sich dein Rechtsbeistand dazu geäußert hätte?
    Also wird das ja irgendwie mal Thema gewesen sein.


    Berechnungsgrundlage ist m. W. die strittige Unterhaltsdifferenz, siehe auch OLG Köln Az. 4 WF 61/10 v. 23.04.2010.


    PS: Was ist das eigentlich für ein Anwalt, der bei 5% Einkommensdifferenz seine Mandatschaft zu einer Unterhaltsabänderungsklage ermuntert?

  • Nein, nein. Wir haben nicht geklagt. Eben weil es nur 5% sind und eine Klage angewiesen werden würde. Einen Vergleich gibt es in dem Sinne auch nicht. Er zahlt jetzt, was er muss. Laut seiner Anwältin, weil er keine Lust mehr auf diese Auseinandersetzung hat.


    Ich dachte auch, dass es nur um die Differenz geht, das wären bei uns 16 Euro im Monat, die ja leider aufs ganze Jahr berechnet werden ne nicht ja für den Zeitraum, in dem zu wenig gezahlt wurde. Warum der Mehrbedarf, der gar nicht berechnet würde, auch i Rechnung gestellt wurde, ist mir auch nicht klar.

  • Das ist dann ja quasi wie eine Beratung bzw. Unterhaltsneuberechnung oder ggf. aussergerichtliche Einigung. Den Streitwert, den der Anwalt zugrundelegt erklärt es dennoch nicht. Ist denn in der Rechnung jeweils aufgeschlüsselt, auf welchen Teil der Gebührenordnung sich der Anwalt bezieht?

  • Ich habe jetzt noch einmal recherchiert und habe dazu folgende Vorschrift gefunden:


    Zitat

    § 51 FamGKG Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen


    1) In Unterhaltssachen und in sonstigen den Unterhalt betreffenden Familiensachen, soweit diese jeweils Familienstreitsachen sind und wiederkehrende Leistungen betreffen, ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderte Betrag maßgeblich, höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistung.


    und weiter


    Zitat


    Bei Unterhaltsansprüchen nach den §§ 1612a bis 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist dem Wert nach Satz 1 der Monatsbetrag des zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags geltenden Mindestunterhalts nach der zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Altersstufe zugrunde zu legen.


    Der geforderte Betrag ist dann nach meiner Ansicht der Differenzbetrag und so hat es das OLG Köln ja auch vorgerechnet. Beispiel: Unterhalt mtl. gezahlt 350,-. Unterhalt mtl. gefordert 370,-. 370 € - 350 € = 20 €. Streitwert: 12 x 20 € = 240 Euro.


    Das gilt aber nur, soweit ich es verstehe, wenn ein bereits bestehender Titel abgeändert werden soll. Bei einer Klage auf Mindestunterhalt KU nach §1612a werden nach dieser Vorschrift 12 Monatsmindestunterhaltssätze als Streitwert angesetzt.


    Du kannst natürlich noch einen Fünziger investieren und die Rechnung bei den zahlreichen Onlineanwälten prüfen lassen.

  • Irgendwie ist das wohl Auslegungssache, was man als Forderung ansetzt. Ursprünglich war eine Unterhaltsberechnung gefordert, dann hat der KV nach vier Monaten nicht reagieren doch seine Anwältin eingeschaltet. Dann haben wir den korrekten Betrag laut Berechnung gefordert, welcher 16 Euro über dem bereits titulieren Betrag liegt.


    Der Anwalt setzt nun den kompletten Monatsbetrag für dieses Jahr und nicht nur die Differenz zwischen gezahltem und geschuldeten Unterhalt. Dazu wird der Mehrbedarf für 12 Monate berechnet und so kommt der Betrag von knapp 4700 Euro zusammen, von diesem dann ein Satz von 1,8 angesetzt wird.


    Welchen Paragraph sie da zur Berechnung hernehmen kann ich noch schreiben. Ich komme grad nicht an die Datei.


    Danke schonmal. So hatte ich es hier auch aus mehreren Threads herausgegeben, drum bin ich verwundert über die Höhe der Rechnung.


    Lena
    Besprochen hatte ich, dass der Unterhalt berechnet werden soll. Mehrbedarf sollte nicht berechnet werden, weil unstrittig und auch tituliert.

  • Mein Anwalt berechnete für eine Unterhaltsberechnung, KUH für 2 Kinder und TUH, 180 EUR netto.
    Der "Gegenstandswert" wenn ich das mal so nennen will, war erheblich höher als die 4.700 EUR bei Dir.Das waren hier über 10.000 EUR. Bei den Anwälten, mit denen ich beruflich zu tun habe, vereinbaren wir vorher ein Honorar.
    LG

    3 Mal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Was den Abrechnungsmultiplikator 1,8 angeht, das kann sogar bis auf 2,5 hochschnellen. Das hängt davon ab, wie kompliziert und arbeitsintensiv der Fall ist.
    Allerdings sollte das dann natürlich auch in der Rechnung begründet werden können. Die durchschnittliche Geschäftsgebühr liegt bei 1,3. Das ist für den "normalen" Arbeits- und Schwierigkeitsaufwand.

  • Also berechnet wurde:
    1,8 Geschäftsgebühr, §§2,13, Nr. 2300 VV RVG aus 4... Euro Gegenstandswert ( Einheit 303,00 Euro)
    So steht es in der Rechnung. Dazu kommen 20 Euro Telekommunikations- und Postpauschale und die Umsatzsteuer.


    180 Euro wäre im Maximum das, was ich erwartet hätte. Wirklich arbeitsauswändig war der Fall nicht, nur zeitaufwändig. Woran teilweise aber auch mein Anwalt schuld war. Es war nur eine normale Unterhaltsberechnung.

  • Also berechnet wurde:
    1,8 Geschäftsgebühr, §§2,13, Nr. 2300 VV RVG aus 4... Euro Gegenstandswert ( Einheit 303,00 Euro)
    So steht es in der Rechnung. Dazu kommen 20 Euro Telekommunikations- und Postpauschale und die Umsatzsteuer.


    180 Euro wäre im Maximum das, was ich erwartet hätte. Wirklich arbeitsauswändig war der Fall nicht, nur zeitaufwändig. Woran teilweise aber auch mein Anwalt schuld war. Es war nur eine normale Unterhaltsberechnung.

    190 € + MwSt. sind Minimum, was ein Rechtsanwalt verlangen kann. Das ist im Falle eines Beratungsgesprächs.


    Welcher Gegenstandswert war es genau? Er ist in erster Linie maßgeblich für die Berechnung der Kostennote.

  • 4600 Euro sagt der Anwalt. Wobei es nur um die Differenz zwischen dem gezahlten und dem geschuldeten Unterhalt ging. Er hatte seit Mai nur den tituierten Unterhalt gezahlt, nicht den laut DDT geschuldeten.


    Es entstand eine Disskussion der Anwälte über den Mehrbedarf, den der KV und ich nie diskutiert hatten und der zwischen dem KV und mir nie Thema war. Das ganze zieht sich nun seit Dezember 2014, wobei mein Anwalt es erst im Februar geschafft hat den Herr KV in Verzug zu setzen....

  • 4600 Euro sagt der Anwalt. Wobei es nur um die Differenz zwischen dem gezahlten und dem geschuldeten Unterhalt ging. Er hatte seit Mai nur den tituierten Unterhalt gezahlt, nicht den laut DDT geschuldeten.


    Es entstand eine Disskussion der Anwälte über den Mehrbedarf, den der KV und ich nie diskutiert hatten und der zwischen dem KV und mir nie Thema war. Das ganze zieht sich nun seit Dezember 2014, wobei mein Anwalt es erst im Februar geschafft hat den Herr KV in Verzug zu setzen....

    Ich gucke morgen auf der Arbeit im Programm. Bin tätig in einer Rechtsanwaltskanzlei. :-D

  • :-)


    Wobei der Betrag nicht stimmt, weil auch die falschen Beträge für den KU zu Grunde gelegt werden. Ich komme mit den richtigen Beträgen auf einen Betrag von 4300 Euro. Und wie gesagt, das eine Unterhaltsberechnung so viel kosten soll ist mir nach wie vor schleierhaft.....

  • :-)


    Wobei der Betrag nicht stimmt, weil auch die falschen Beträge für den KU zu Grunde gelegt werden. Ich komme mit den richtigen Beträgen auf einen Betrag von 4300 Euro. Und wie gesagt, das eine Unterhaltsberechnung so viel kosten soll ist mir nach wie vor schleierhaft.....

    Ich kann es dir erst morgen Bescheid sagen, ob deine Rechnung zahlenmäßig richtig erstellt wurde.


    Auch im Falle einer Scheidung bekommt ein RA aus meiner Sicht viel zu viel, auch wenn er da evtl. nicht sooo viel gemacht hat. Es kommt alleine auf den Streitwert an. Daraus ergeben sich entsprechende Gebühren, die man bei der Erstellung der Kostennote in Betracht zieht. Deswegen ist es ratsam, wenn es natürlich geht, so früh wie möglich Unterhaltsansprüche außergerichtlich klären zu lassen und noch vor dem Scheidungstermin z.B. auf Zugewinnausgleichsansprüche zu verzichten, damit man nicht zu hohen Streitwert hat.

  • Es ging um keine Scheidung, lediglich um die Unterhaltsberechnung nach Ende der Privatinsolvenz des KV. Die Frage ist doch, wie der Streitwert berechnet wird und da scheint es ja zwei Ansätze zu geben und diese sind wohl auch beide zulässig, wenn ich FatherFigure richtig verstanden habe.....Wird jetzt der gesamte Unterhalt für 1 Jahr zu Grunde gelegt oder nur die Differenz zwischen zu wenig (und bei uns ja auch tituliertem) und richtig gezahltem Unterhalt.


    Ich ging bisher davon aus, dass nur der Differenzbetrag Berechnungsgrundlage ist, das wären bei mir 192 Euro. Der Mehrbedarf zählt meines Erachtens nicht dazu, weil er nie berechnet werden sollte bzw. musste. Wie läuft die Rechnungsstellung bei einer reinen Unterhaltsberechnung????????