Hallo zusammen,
ich bin es mal wieder mit ein paar Fragen.
Kurz zu uns: KV und ich (nicht verheiratet) haben einen 7jährigen Sohn, sind seit Geburt getrennt. Habe das alleinige Sorgerecht.
Unterhalt hat er nie gezahlt - bekam Unterhaltsvorschuss. Habe dieses Jahr geheiratet und somit fällt der Unterhaltsvorschuss ja weg. Trotzdem hat mein Sohn Anspruch auf Unterhalt, habe also beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lassen (im Juli). Bislang sind keine Zahlungen eingegangen. Heute habe ich ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, dass der Unterhalt nun gerichtlich festgelegt wird. Nun die ersten Fragen: Wie läuft das? Brauche ich einen Anwalt? Muss ich die Gerichtskosten zahlen? Ich hatte noch nie mit sowas in der Art Kontakt.
Als nächstes geht es um den Umgang. In den 7 Jahren war es ein Auf und Ab, regelmäßigen Umgang gab es nicht, eher so, wie der KV gerade Lust/Zeit hatte. Zwischendurch hat er unseren Sohn auch mal ein Jahr gar nicht gesehen. Seit 2 Jahren ist es immer noch unregelmäßig, es liegen oft 3-4 Wochen dazwischen, aber Kontakt besteht.
Vorletztes Wochenende sollte Sohnemann dann dort übernachten. Ich war überrascht, Sohnemann war einverstanden, also gut. Als unser Sohn dann wieder zu Hause war, erfuhr ich, dass KV mit ihm mitten in der Nacht (sind wohl gegen 1Uhr nachts angekommen) an die Grenze Österreichs gefahren ist und sie dort bei der Mutter der Freundin von KV übernachten haben (ca. 4 Stunden Autofahrt einfach). Ich wusste davon nichts. Ist es mein Recht, sowas zu erfahren? Bzw. überhaupt zu wissen, wo sich mein Sohn aufhält und was er macht, wenn er nicht zu Hause ist?
Das habe ich dann für dieses WE vom KV verlangt, dass eine Übernachtung nur möglich ist, wenn ich weiß, wo unser Sohn sich aufhält - KV reagiert wie immer pampig ("ich mache mit ihm, was ich will, fertig aus").
Wie ist das rechtlich?
Vielen Dank schon mal für alle Ratschläge und Antwoten :thanks: