Unterhalt - Gericht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo zusammen,


    ich bin es mal wieder mit ein paar Fragen.


    Kurz zu uns: KV und ich (nicht verheiratet) haben einen 7jährigen Sohn, sind seit Geburt getrennt. Habe das alleinige Sorgerecht.
    Unterhalt hat er nie gezahlt - bekam Unterhaltsvorschuss. Habe dieses Jahr geheiratet und somit fällt der Unterhaltsvorschuss ja weg. Trotzdem hat mein Sohn Anspruch auf Unterhalt, habe also beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lassen (im Juli). Bislang sind keine Zahlungen eingegangen. Heute habe ich ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, dass der Unterhalt nun gerichtlich festgelegt wird. Nun die ersten Fragen: Wie läuft das? Brauche ich einen Anwalt? Muss ich die Gerichtskosten zahlen? Ich hatte noch nie mit sowas in der Art Kontakt.


    Als nächstes geht es um den Umgang. In den 7 Jahren war es ein Auf und Ab, regelmäßigen Umgang gab es nicht, eher so, wie der KV gerade Lust/Zeit hatte. Zwischendurch hat er unseren Sohn auch mal ein Jahr gar nicht gesehen. Seit 2 Jahren ist es immer noch unregelmäßig, es liegen oft 3-4 Wochen dazwischen, aber Kontakt besteht.
    Vorletztes Wochenende sollte Sohnemann dann dort übernachten. Ich war überrascht, Sohnemann war einverstanden, also gut. Als unser Sohn dann wieder zu Hause war, erfuhr ich, dass KV mit ihm mitten in der Nacht (sind wohl gegen 1Uhr nachts angekommen) an die Grenze Österreichs gefahren ist und sie dort bei der Mutter der Freundin von KV übernachten haben (ca. 4 Stunden Autofahrt einfach). Ich wusste davon nichts. Ist es mein Recht, sowas zu erfahren? Bzw. überhaupt zu wissen, wo sich mein Sohn aufhält und was er macht, wenn er nicht zu Hause ist?
    Das habe ich dann für dieses WE vom KV verlangt, dass eine Übernachtung nur möglich ist, wenn ich weiß, wo unser Sohn sich aufhält - KV reagiert wie immer pampig ("ich mache mit ihm, was ich will, fertig aus").
    Wie ist das rechtlich?


    Vielen Dank schon mal für alle Ratschläge und Antwoten :thanks:

  • Der KV liegt richtig. Es ist seine Sache, wo und wie er den Umgang gestaltet. Er muss dich nicht informieren.


    Wenn der Vater auch "pampig" war, so warst du mit deinem angedrohten Umgangsboykott übergriffig. So wird das nichts.

  • Seit 2 Jahren ist es immer noch unregelmäßig, es liegen oft 3-4 Wochen dazwischen, aber Kontakt besteht.


    Alle 3-4 Wochen ist doch eine Regelmäßigkeit. Hört sich an, als sein das nicht immer so gewesen. Vielleicht kannst du eine positive Entwicklung zu früher erkennen?

  • Die Beistandschaft wird wahrscheinlich ein Auskunftsverfahren vor Gericht führen - dich braucht man da eigentlich nicht - außer zur Bestätigung das du keine Zahlungen erhalten hast. Das es sein Sohn ist, läßt sich ja wahrsheinlich anhand der Aktenlage beweisen.


    Es ist nicht selten das es wenn finanzielle Forderungen im Raum stehen - die Gegenseite plötzlich auf Umgang "besteht".


    Grundsätzlich ist es schade das es keine Regelmäßigkeit in der Vergangenheit gab. Der Vater hat Recht ob die zu Bekannten fahren oder im Hotel übernachten ist seine Sache - auch ohne Sorgerecht. Er ist genausoviel Vater wie du Mutter.


    Würde mich auch nicht wundern wenn er im Zuge des einen Verfahrens auch noch das GSR beantragt.


    Ich melde Übernachtungen auch nicht oder nur manchmal beim Vater an - aber nur zur Info - seine Genehmigung brauche ich nicht.

  • Der KV liegt richtig. Es ist seine Sache, wo und wie er den Umgang gestaltet. Er muss dich nicht informieren.


    Wenn der Vater auch "pampig" war, so warst du mit deinem angedrohten Umgangsboykott übergriffig. So wird das nichts.


    Ok, ich frage ja, weil ich es nicht wusste. Dann habe ich wohl mit meinem "angedrohten Umgangsboykott" übertrieben reagiert.

  • Meines Erachtesn kann der KV zwar entscheiden was er macht, und dabei rede ich von z.B. geplanten Ausflügen wie in den Zoo, aber er kann nicht einfach sagen so jetzt verbringen wir das Wochenende auf Mallorca.


    Du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Also hat er dich zu informieren

  • das es nichts mit dem Umgang zu tun hat - da darf der andere Elternteil entscheiden und auch Mallorca ist da kein Problem - solange es kein Krisengebiet ist. Die Mutter darf auch nicht vorschreiben wen das Kind in der Zeit treffen darf und wenn nicht z.B. Oma oder Next.

  • das es nichts mit dem Umgang zu tun hat - da darf der andere Elternteil entscheiden und auch Mallorca ist da kein Problem - solange es kein Krisengebiet ist. Die Mutter darf auch nicht vorschreiben wen das Kind in der Zeit treffen darf und wenn nicht z.B. Oma oder Next.


    Wenn der KV nach Mallorca möchte und dort mit dem Kind Urlaub machen möchte braucht er dazu das Einverständnis der KM. Hat er dies nicht könnten böse Zungen von Kindesentführung sprechen.


    Wenn KV also nichts zu verbergen hat kann er dies doch mit KM absprechen. Zumal er eh den Reisepass benötigt.


  • Wenn der KV nach Mallorca möchte und dort mit dem Kind Urlaub machen möchte braucht er dazu das Einverständnis der KM. Hat er dies nicht könnten böse Zungen von Kindesentführung sprechen.


    Wenn KV also nichts zu verbergen hat kann er dies doch mit KM absprechen. Zumal er eh den Reisepass benötigt.


    Und Du möchtest doch mit Sicherheit auch darüber Bescheid wissen wenn der KV deines Kindes im Ausland Urlaub machen möchte mit sammt Kind

  • Und Du möchtest doch mit Sicherheit auch darüber Bescheid wissen wenn der KV deines Kindes im Ausland Urlaub machen möchte mit sammt Kind


    Kleiner aber feiner Unterschied - natürlich möchte ich das wissen - aber ich habe nicht das Recht die Reise zu genehmigen


    Setz dich mal die 2 Wochen vor den Sommerferien auf den Flur des Familiengerichtes - wieviele Mütter da den Paß rausrücken müssen - weil sie dachte sie könnten das Reiseziel bestimmen.

  • und dort mit dem Kind Urlaub machen möchte braucht er dazu das Einverständnis der KM. Hat er dies nicht könnten böse Zungen von Kindesentführung sprechen.


    nicht dann, wenn es vorher Zustimmung zu diesen zwei Wochen gegeben hat ;-)


    wo die dann verbracht werden, ist nicht mehr die Sache der KM (insbesondere, da ein Pass ja erfoderlich ist, und die Begründung für eine Verweigerung erst mal gebracht werden müsste.... :tuedelue )


    Es gibt einfach Baustellen, die kann man sich sparen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Kleiner aber feiner Unterschied - natürlich möchte ich das wissen - aber ich habe nicht das Recht die Reise zu genehmigen


    Setz dich mal die 2 Wochen vor den Sommerferien auf den Flur des Familiengerichtes - wieviele Mütter da den Paß rausrücken müssen - weil sie dachte sie könnten das Reiseziel bestimmen.

    Es geht doch nicht darum das Reiseziel zu bestimmen sondern um die Absprache ob er mit dem Kind in Urlaub kann

  • Ja, aber wenn er denn keine Lust hat abzusprechen, was er in seiner Umgangszeit macht, nützt einem auch das ABR da nix. Da muss man am Anfang des WE, oder der Ferien den Ausweis des Kindes mitgeben, und weiß halt nicht wo es sich in der Zwischenzeit aufgehalten hat. Und das kann auch spontan, oder geplant das WE auf Mallorca sein.
    Muss mir nicht gefallen, ist aber das Recht des KV in diesem Fall.


    Gibt auch ein Urteil des OG Frankfurt dazu, finde aber gerade das AZ nicht. Jedenfalls kann er reisen wie er lustig ist, Hauptsache Kind ist am Ende der Umgangszeit zurück, erst dann kann man Kindesentzug vermuten, wenn das nicht der Fall ist!.
    Und natürlich gehen Länder nicht, die auf der aktuellen Warnliste des auswärtigen Amtes stehen..


    Aber ehrlich gesagt, ich möchte mir auch nicht reinreden lassen, wo ich unsere Zeit verbriinge!

  • Hallo vanille08,


    Vorletztes Wochenende sollte Sohnemann dann dort übernachten. Ich war überrascht, Sohnemann war einverstanden, also gut. Als unser Sohn dann wieder zu Hause war, erfuhr ich, dass KV mit ihm mitten in der Nacht (sind wohl gegen 1Uhr nachts angekommen) an die Grenze Österreichs gefahren ist und sie dort bei der Mutter der Freundin von KV übernachten haben (ca. 4 Stunden Autofahrt einfach). Ich wusste davon nichts. Ist es mein Recht, sowas zu erfahren? Bzw. überhaupt zu wissen, wo sich mein Sohn aufhält und was er macht, wenn er nicht zu Hause ist?


    nein, was er macht wenn er nicht zu Hause ist, muss der Vater nicht berichten.
    Ebenfalls muss er nicht um Erlaubnis fragen, wenn er an (!) die Grenze Österreichs fährt mit dem Kinde.


    Allenfalls würde ich mit dem Kindesvater reden wollen über die originelle Reisezeit. Kindgerecht kann es nicht sein wenn mitten in der Nacht gereist wird. Besucht Dein Sohn die Schule? Bringt das sein Schlafverhalten durcheinander?


    Ist Kindesvater nicht einsichtig, musst Du jedoch auch das dulden.



    habe also beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lassen (im Juli). Bislang sind keine Zahlungen eingegangen. Heute habe ich ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, dass der Unterhalt nun gerichtlich festgelegt wird. Nun die ersten Fragen: Wie läuft das? Brauche ich einen Anwalt? Muss ich die Gerichtskosten zahlen? Ich hatte noch nie mit sowas in der Art Kontakt.


    Meinst Du, es sind keine Zahlungen eingegangen oder keine Auskünfte des Vaters?
    Die Formulierung des Jugendamts, der Unterhalt würde gerichtlich festgelegt werden, könnte vermuten lassen, dass es sich nicht um ein Auskunftsverfahren handelt, sondern um das sogenannte vereinfachte Verfahren.


    Der Kindesvater wird vom Gericht aufgefordert werden, die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Tut er das nicht, wird der Unterhalt auf den Mindestunterhalt festgesetzt egal ob sich das Kindesvater leisten kann oder nicht.


    Du benötigst keinen Anwalt. Für die Gerichtskosten erhälst Du normalerweise einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Aber mal ne blöde Frage: Wenn es bisher keinen Reisepass oder Personalausweis gibt und der beantragt werden müßte, könnte das der KV auch ohne Einwilligung der KM tun, wenn geteiltes Sorgerecht besteht?


    Und hätte man bei geteiltem Sorgerecht, aber alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht ein Recht zu bestimmen, ob das Kind ins Ausland fährt oder nicht während des Umgangs??

  • Hallo phinemuc,


    es besteht hier kein gemeinsames Sorgerecht.
    Bestünde gemeinsame Sorge hätte der alleinerziehende Elternteil das Recht, alleine Pass und Ausweis zu beantragen. Der umgangsberechtigte Elternteil hat dieses Recht nicht.


    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt nur, wo das Kind den Wohnsitz hat. Es regelt nicht, wo sich das Kind aufhalten darf oder eben nicht. Da der betreuende Elternteil die Ausweispapiere aufbewahrt, kann er/sie die Herausgabe verweigern wenn er/sie durch die Reise das Wohlergehen des Kindes erheblich gefährdet sieht. Erheblich beeinträchtigt wäre das Kindeswohl falls die Reise in Kriegsgebiet ginge, in ein Gebiet mit widriger Infrastruktur oder wenn die Reise zu lang wäre für z.B. ein sehr kleines Kind oder wenn Entführungsgefahr bestünde.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Bei GSR können nur beide Eltern einen Pass oder Perso beantragen. Der andere Elternteil kann aber darauf bestehen, notfalls vor Gericht, auch die Unterschrift ersetzen lassen, dass einer ausgestellt wird. Auch wenn er kein SR hat, aber Umgangsrecht, das Auslandsaufenthalte nicht ausdrücklich ausschließt.


    Auch bei ASR, oder ABR kann man NICHT bestimmen, ob das Kind ins Ausland fährt solange es nicht das Kindeswohl gefährdet.