Bekommt man mit 1500 Euro noch Zuschüsse?

  • Hallo zusammen,


    wenn man als Alleinerziehende mit zwei Kindern ca. 1500 Euro Einkommen monatlich hat (Verdienst Teilzeitjob + Kindergeld + Kindesunterhalt) bekommt man dann noch irgendwelche Zuschüsse? :hilfe


    Vielen lieben Dank für eure Hilfe :thanks:


    Gruß


    Steffi

  • Sozialleistungen werden teilweise nach "Familieneinkommen" gezahlt, teilweise nach "Kopfeinkommen".


    Da solltest du also mal gucken, was jedes Kind einzeln hat. Was du hast.
    Dann kann man gucken, ob du an dem einen oder anderen Faden ziehen kannst.
    Beispiele: Bekommen die Kids zumindest "Mindestunterhalt"? Ansonsten könnten hier noch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz möglich sein ... so auch bei anderen Sachen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe mit allem ca 2200 (Lohn, Unterhalt, Kindergeld) und bekomme die Kita kosten, bei der Kleinen komplett , Hortkosten bei dem Großen teilweise.


    Ich glaube das kommt immer bisschen auf die Gemeinde an. Irgendwie wird da auch immer bißchen anders angesetzt.


    Lg

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • Ich habe mit allem ca 2200 (Lohn, Unterhalt, Kindergeld) und bekomme die Kita kosten, bei der Kleinen komplett , Hortkosten bei dem Großen teilweise.


    Ich glaube das kommt immer bisschen auf die Gemeinde an. Irgendwie wird da auch immer bißchen anders angesetzt.


    Lg


    Echt? Ich habe das Netto ca. mit einem Kind in der teuersten Stadt Deutschlands..... Hätte ich da auch Chancen? Wo muss ich das beantragen? Der Kiga ist in einer anderen Gemeinde als ich wohne, ist das wichtig?

  • Wenn du Wohngeld bekommst, kannst du auch einen Antrag "auf Bildung und Teilhabe" stellen.

    Liebe Grüße,


    Bloxi :wink
    Ich bin verantwortlich für das was ich sage, nicht für das was du verstehst.

    Einmal editiert, zuletzt von Bloxi ()

  • Wohngeld bekomme ich nicht. Drum wundert es mich, wenn jemand mit "so viel" Einkommen noch die Betreuung bezahlt bekommt.


    Nein, ist nicht so gemeint wie es klingt :-). Kann mich nur grad nicht so gut ausdrücken.
    Ich würde gern zu irgendetwas hier Zuschüsse bekommen ohne weniger arbeiten gehen zu müssen. Dann habe ich bei meinem Job nämlich fast gar keine Chancen mehr was zu bekommen, sollte ich mal wechseln wollen. Irgendwie fände ich es gerechter, wenn Zuschüsse auch etwas an den Wohnort angepasst werden würden. Das Leben hier ist nunmal teurer, als anderswo in Deutschland und ich muss mit dem selben Gehalt höhere Lebenshaltungskosten stämmen.

  • Ja, ich habe einfach einen Antrag beim Jugendamt gestellt. Und dort wurde das bewilligt. Aus dem Wohngeld fliege ich auch raus.


    Und sowie ich Kostenübernahme habe für die kita, wird auch das Essengeld von der kleinen bezahlt. Da ich kein Wohngeld erhalte, das komplette. Würde ich Wohngeld erhalten, würde ich 1 Euro vom Essen pro Tag bekommen.


    Das der Kindergarten in einer anderen Gemeinde ist dürfte egal sein, denn der Antrag geht ja an das für den Landkreis zuständige Jugendamt. Bei uns ist das in der nächsten Stadt.


    Erst kam ich mir auch vor wie ein Schmarotzer, aber warum das Geld nicht nehmen wenn es mir zusteht. :frag

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • Na hier wäre es ein Stadtjugendamt, der Kiga liegt aber im angrenzenden Landkreis. Wo stelle ich den Antrag dann? Und der Vater zahlt die Häfte der Grundgebühr, das zählt ja sicher auch. Bleiben inkl. Essengeld immernoc 200 Euro für mich jeden Monat übrig. Geht schon irgendwie, es geht aber eben leider nichts extra (z.B. Skikurs oder Schwimmkurs ist leider nicht drin so).

  • Hi Phinemuc,

    Und der Vater zahlt die Häfte der Grundgebühr, das zählt ja sicher auch. Bleiben inkl. Essengeld immernoc 200 Euro für mich jeden Monat übrig.


    Da der KV die Hälfte der Grundgebühr zahlt, gehe ich davon aus, dass er mindestens den Mindest-KU zahlt: Damit zahlt er, von den Dir bleibenden 200 Euro, das Essensgeld!


    Deshalb bleibt für Dich nur die andere Hälfte der Grundgebühr jeden Monat.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Theorie und Praxis liegen da leider sehr weit aueinander. Dabei belasse ich das jetzt mal, sonst kommt es am Ende zu einer Diskussion, die keiner braucht und ich auch gar nicht will.


    Ich halte es da grade mal wie Shantra:

    Erst kam ich mir auch vor wie ein Schmarotzer, aber warum das Geld nicht nehmen wenn es mir zusteht. :frag


    Wir AE werden immer gern benachteiligt, Warum sollte man nicht versuchen Geld zu beantragen und so etwas leichter zurechtzukommen.

  • wenn man als Alleinerziehende mit zwei Kindern ca. 1500 Euro Einkommen monatlich hat (Verdienst Teilzeitjob + Kindergeld + Kindesunterhalt) bekommt man dann noch irgendwelche Zuschüsse?


    Bei Jugendhilfewird nur das eigene Einkommen gerechnet
    Kindesunterhalt wird als Einkommen der Kinder gerechnet

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hallo, LeLisMama.
    Im SGB II kannst Du ca. so rechnen (alle Zahlen ab 2016):


    Regelsatz für Dich 404 Euro
    Mehrbedarf AE (36% der RL) 145,44 Euro
    Regelsatz für die Kinder 237 + 270 Euro


    Macht einen Bedarf ohne Kosten der Unterkunft von 1056,44 Euro.
    Da kommt noch maximal die angemessene Brutto-Kaltmiete und die angemessenen Heizkosten für 80 m² (Bedarf für 3 Personen) in Eurer Gemeinde dazu. Die angemessene Miete kannst Du bei Deinem Jobcenter erfragen, eventuell auch auf der HP vom Jobcenter rausfinden.


    Da dürfte schon ein Bedarf von ca. 1.500 Euro bestehen.


    Da wird Dein Einkommen gegen gerechnet. Leider ist das nicht aufgeschlüsselt, so dass ich hier nur "im Nebel stochern" kann. Ich gehe mal von 2 x Kindergeld aus, also 380 Euro, Unterhalt von X Euro, sagen wir mal, um nur ein Beispiel zu rechnen, 400 Euro für beide Kinder. Das heißt, Du hättest ein Netto-Einkommen 720 Euro, also Brutto ca. 1000 Euro.
    Hier rechnest Du von den 1000 Euro als Freibeträge 100 Euro Grundfreibetrag und von den restlichen 900 Euro bis zum Brutto nochmal 20%, also 180 Euro. Dein Freibetrag ist also 280 Euro.
    Damit kommst Du auf ein anrechenbares Einkommen von 1500 Euro abzüglich 280 Euro = 1.220 Euro.
    Bei einem geschätzten Bedarf von 1500 Euro hättest Du dann also einen Restanspruch von 280 Euro monatlich (was aber auch heißt: Solange Du noch keine Miete zahlen musst, hast Du auch keinen Anspruch).


    Immer vorausgesetzt ist, dass Du keine großen Vermögenswerte hast, denn die werden im SGB II angerechnet. Da gibt es aber auch Freibeträge (z.B. Pkw im Wert von 7500 Euro, Vermögensgrundfreibetrag 750 Euro + 150 Euro je Lebensjahr; die Freibeträge gelten auch für die Kinder, für geschützte Altersvorsorge wie Riester-Rente, Rentenbasis-Lebensversicherung mit Verwertungsausschluss gelten andere Regeln).


    Je nach Miethöhe könntest Du auch Anspruch auf Wohngeld haben, das kommt auch auf Miethöhe und die Gemeinde an.


    Interessant ist, dass bei SGB II-Leistungsbezug der Rundfunkbeitrag wegfällt und Du Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket hast, sprich Klassenfahrten, Kindergartenausflüge, Schulbedarf, Vereinsbeiträge werden unterstützt bzw. übernommen. In manchen Gemeinden gibt es darüber hinaus auch Beitragsermäßigungen bei Kindergarten, OGS und kulturellen Einrichtungen wie Bücherei, Stadttheater und so weiter. Auch solltest Du Dich dann nach einem Sozialticket für den ÖPNV informieren.
    LG
    Susanne

  • Ich schrieb ja auch inkl. Essengeld, weil ich von ca. 300 Euro insgesamt Kiga nur 105 Euro Mehrbdarf (eben die Hälfte der Grundgebühr) vom Vater bekomme.
    Mein Kiga kostet: 210 Euro Grundgebühr, 2 Euro Saftgeld, 8 Euro Spielgeld pro Monat plus 3,40 Euro pro Tag fürs essen. Was ich niemals weglassen würde für die Maus, weil ich es sehr wichtig finde, dass sie ein warmes Essen pro Tag hat.


    Nur kann ich daheim günstiger kochen, als für 3,40 Euro pro Tag für nur eine Kindermahlzeit. Für das Geld kann ich uns beide einen Tag mit drei Mahlzeiten ernähren, wenns sein muss. Schon 1 Euro Zuschuss pro Taag zum Essen für mein Kind fänd ich super, dann hätte ich wieder Geld zur Verfügung für was anderes.


    Früher hat der KV sich auch am Essengeld beteiligt, weil er es auch wichtig fand ihr das zu bieten und unbedingt was dazugeben wollte. Leider hat ihm das seine Anwätin ausgeredet. Ist ok, weil muss er ja nicht. Schade finde ich es trotzdem.


    Aber wie schon geschrieben: ich mag nicht diskutieren! Und hier geht es ja auch nicht um mich, ich hatte für mich aus diesem Thread ja nur einen Tipp herausgezogen und nachgefragt. Ich finds immerwieder toll, wieviel hier alle wissen :-)