Kindergeld Ausland

  • Ich habe ein Frage an Euch.
    Der KV lebt in einem anderem Land.


    Ich habe das alleinige Sorgerecht, sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Ist es denn so, dass ich das Kinderhalt beim Unterhalt trotzdem abziehen muss, auch wenn er im Ausland wohnt?

  • Hallo


    Ja, das wird Dir abgezogen und ihm angerechnet. Sprich, der Unterhalt, den er zahlen muß, wird als "Zahlbetrag" um das anteilige Kindergeld gekürzt. Kannst Du nachweisen, dass er dauerhaft im Ausland lebt, hast Du aber noch Anspruch auf Steuerklasse II.


    Gruß

  • Hallo


    Ja, das wird Dir abgezogen und ihm angerechnet. Sprich, der Unterhalt, den er zahlen muß, wird als "Zahlbetrag" um das anteilige Kindergeld gekürzt. Kannst Du nachweisen, dass er dauerhaft im Ausland lebt, hast Du aber noch Anspruch auf Steuerklasse II.


    Gruß

    Okay, danke, dann mach ich das richtig. Ich wusste nur nicht genau, ob das so stimmt, da er ja nicht hier wohnt. Irgendwie schon komisch, wenn er ja eigentlich keine Ausgaben hat, im Vergleich zu mir.
    Irgendwie seltsam. ;)


    Und wie ist das denn mit dem Unterhalt? Also ich habe einfach die Düsseldorfer Tabelle genommen. Macht man das so?
    Und davon habe ich dann die Hälfte des Kindergeldes abgezogen.
    Wären wir bei 225 Euro.


    Ist das in Ordnung so?

  • am Ende der Düsseldorfer Tabelle gibt es extra eine Tabelle mit ZAHLBETRÄGEN - da ist das Kindergeld schon abgezogen


    Schwerer wird es sein Netto zu ermitteln incl. Sonderzahlungen, Prämien, Steuerrückzahlungen und allen anderen Einlunftsarten.


    Sollte es sich nur um 1 Kind handeln - rutscht er automatisch eine Stufe höher 110 %

  • Wobei man aber dazu sagen sollte, dass all dies nur Sinn macht, und benötigt wird, wenn der UET im Ausland genügend Einkommen hat, den Mindetunterhalt zu zahlen.


    LG

  • Vielleicht mache ich mich lächerlich aber ich verstehe das nicht Habs gerade gelesen und kapier es nicht.


    Leider weiß ich nicht dein Einkommen ich weiß nur dass er arm ist daher hab ich eben den niedrigsten Betrag genommen der Tabelle also die 317

  • "Arm sein" ist relativ....Arm für unsere Verhältnisse oder auch für dortige Verhältnisse?
    Ein Plumpsklo ist in manchen Gegenden schon gehobener Standard.

  • Generell bemisst sich die Höhe des Unterhalts nach dem Recht des Landes, in dem das Kind wohnt. Hier also Deutschland. Das Kindergeld bekommst Du voll ausbezahlt, deswegen kann UET seinen Anteil vom Tabellenunterhalt abziehen.


    LG

  • Ich muss dazu sagen dass der kV den Unterhalt schon bezahlt jeden Monat. Jedoch hab ich eben den Unterhalt festgelegt aber ich weiß eben nicht ob das richtig ist oder eventuell Zuviel oder zu wenig versteht ihr ?

  • Je nachdem in welchem Land der KV lebt sollte man evtl. auch mal die Anspruchskonkurrenz zwecks Kindergeld prüfen fürs jeweilige Land. Kommt halt auch drauf an ob er Erwerbstätig ist und wie es bei dir zwecks Arbeit aussieht und auf ganz paar andere Faktoren. Und natürlich, ob er in nem (EU) Land lebt wo es ggfl. Kindergeld gibt.

  • Je nachdem in welchem Land der KV lebt sollte man evtl. auch mal die Anspruchskonkurrenz zwecks Kindergeld prüfen fürs jeweilige Land. Kommt halt auch drauf an ob er Erwerbstätig ist und wie es bei dir zwecks Arbeit aussieht und auf ganz paar andere Faktoren. Und natürlich, ob er in nem (EU) Land lebt wo es ggfl. Kindergeld gibt.

    Ich muss Dir wirklich sagen, dass ich überfordert bin.
    Das Land ist Frankreich.
    Er hat keinen wirklichen Job. Ist Künstler und erhält zwar ab und an monatlich seinen Lohn aber das geht über so eine Künstlerorganisation. Soviel ich weiß, bekommt er noch Stütze vom Staat.
    Er meckert jedoch bisher nicht, dass der Unterhalt zuviel ist, vielmehr meckert er, dass er immer kommen muss und für die Unterkunft zahlen muss und die Reisekosten. Denn da möchte er, dass ich mich daran beteilige, aber ich habe selbst zu kämpfen als Alleinerziehende. Ich gehe einem festen Job seit 14 Jahren nach und befinde mich momentan in Elternzeit, gehe aber nächstes Jahr wieder arbeiten.


    Was denkst Du, soll ich es einfach lassen, wenn er sich nicht beschwert?

  • Wenn er eigentlich von Sozialgeldern lebt, dann ist er weder in Deutschland noch in Frankreich unterhaltspflichtig. Denn dann ist sein Einkommen zu gering. Alles, was er dann zahlt, ist (s)eine freiwillige Leistung.
    Setzt er deshalb irgendwann mit der Zahlung aus, dann steht dir bis zum 12. Lebensjahr des Kindes Unterhaltsvorschuss zu über den Zeitraum von sechs Jahren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.