Beiträge von lipton

    Ich habe einfach nur Angst und vertraue ihm nicht. Er macht Dinge hinter meinem Rücken. IN Frankreich hätte er auch Sorgerecht, im Vergleich zu hier, daher weiß ich nicht, wie da alles läuft.
    Eigentlich will ich da nie hin.


    Irgendwie denke ich, wenn er einen Pass machen lassen möchte, dann stellen die doch sicherlich fest, dass es schon einen Pass gibt. Ich bezweifle ,dass er da dann sagen kann, er sei verloren gegangen.


    idR. hält sich Frankreich an deutsche Sorgerechtsentscheidungen (siehe meinen Link!)-
    somit gilt hier dann auch in Frankreich die deutsche Entscheidung :daumen


    und, wenn der Vater mit Kind in Frankreich Urlaub macht, dann braucht er ja sowieso den Pass- völlig egal, ob den deutschen, oder französischen ;-)


    soll heissen, gibt es (rein sachlich und von aussen betrachtet) realistische Anzeichen, dass er "irgendwohin" abhauen möchte, oder ist das mehr eine theoretische Frage (die ja auch bei allen rein deutschen Eltern genau so wäre)

    Für mich ist es irgendwie wichtig zu wissen, wie soll ich sagen, ob ich Nachteile davon hätte, wenn ich für unser Kind einen französischen Pass und einen französischen Personalausweis machen lasse.
    Im Grunde genommen geht es mir darum, dass ich alle Pässe, alle Unterlagen, was unser Kind betrifft bei mir unter Verschluss habe.
    Denn sollte unser Kind mal Urlaub machen dort, dann könnte er einen Pass beantragen, wenn er mit unserem Kind dorthin geht.
    Daher wäre es mir lieber, ich mache dies und habe dann die Pässe in Verwahrung, verstehst Du?


    Meine Frage wäre einmal:


    - Gibt es Nachteile, überhaupt einen franz. Pass und franz. Personalausweis zu haben? Also Nachteile für Deutschland....den leben wird sie hier. Für mich ist es genauso schwachsinnig einen Reisepass in franz und einen Personalausweis in franz .ausstellen zu lassen, aber ich werde quasi gedrängt, weil er es sonst macht...


    - Dann wäre meine Frage: Ich sage ihm natürlich nichts davon, wenn er dann unser Kind hat, und will einen Pass machen lassen, wissen die dann dass es schon einen gibt? Also ist es dann nicht möglich nochmal einen machen zu lassen, oder?


    Diese Fragen wären mir wichtig.

    Ich habe angefangen, die "lange Geschichte" zu lesen. Es geht um die Mutter die Drogenabhängig ist, bist Du Dir sicher, dass es die Geschichte ist mit Frankreich? Habe jetzt mal nicht weitergelesen, weil ich sehe, wieviel Seiten das noch sind :nixwieweg

    Hallo,


    ich habe in Deutschland das alleinige Sorgerecht für unseren Sohn. In Frankreich gibt es sowas jedoch nicht, da haben die Väter automatisch auch das Sorgerecht, bei Nichtverheirateten. Und da geht es auch darum, wer das Kind zuerst anerkannt hat, ist quasi der Sorgenberechtigte. Das war in diesem Fall er. Ich wusste ja nicht, das ich in Frankreich eine Anerkennung machen muss.
    Also vor der Geburt.


    Anzeichen stehen dafür, da er einen Pass machen möchte, daher möchte ich alle Pässe bei mir haben. Daher wollte ich zuvor kommen. Den deutschen habe ich schon ausstellen lassen, aber jetzt möchte ich den französischen , damit ich diesen habe und nicht er.
    wenn unser Sohn angenommen Urlaub dort macht und der KV dann zur Botschaft, oder Rathaus keine Ahnung geht und einen Ausweis macht, dann hätte er einen Pass und könnte abhauen irgendwohin.
    Ich denke so, wenn ich einen ausstelle, dann habe ich alle Pässe und diese können nicht doppelt ausgestellt werden (hoffe ich). Somit kann er nur im Land bleiben. Kann aber auch sein, ich denke anders.

    Hallo,


    ich hoffe, ich bin hier jetzt richtig in dieser Kategorie Behörden und Sozialleistungen, wenn nicht, bitte ich den Administrator mich darauf aufmerksam zu machen, wo es hingehört. Habe zwar schon gesucht, aber nix gefunden.


    Okay, meine Frage:


    Mein Sohn wurde in Deutschland geboren, lebt bei mir alleine hat einen Kinderreisepass (Personalausweis kann man ja glaube ich, erst später ausstellen) - bitte korrigieren, wenn ich falsch liege - , Vater ist Franzose, somit ist unser Sohn auch halb Franzose.


    Vater hat nun die französische Geburtsurkunde ausstellen lassen in Frankreich.
    Ohne mein Wissen ging das, er hat mir jedoch auch eine Kopie zukommen lassen, von der Urkunde.


    Jetzt möchte ich natürlich einen Reisepass einen französischen Reisepass ausstellen lassen, bevor er mir zuvor kommt.
    Habe mich auch schon informiert und das geht.


    Meine Frage jetzt nur:


    - Ich könnte ab jetzt auch schon einen französischen Personalausweis ausstellen lassen. Das ist dort anders als hier.
    - Würdet Ihr das auch machen? Was wäre der Vorteile, der Nachteil?
    - Kann er das auch machen? Also quasi doppelt? Oder sind die Pässe irgendwo, irgendwie registriert?


    Ich mach dies deshalb, da ich Angst habe, er könnte ihn einfach dort in seinem Land behalten und wenn ich die Pässe habe, dann wäre ich schon beruhigter und könnte wieder in Ruhe schlafen, anstatt Zukunftsängste zu haben.


    Heikles Thema und ich weiß nicht, ob es Menschen da draussen geht, denen es genauso geht, ich hoffe es sehr, denn die Anwälte und überhaupt die Ämter, die haben von tuten und blasen keine Ahnung.


    :hilfe

    Je nachdem in welchem Land der KV lebt sollte man evtl. auch mal die Anspruchskonkurrenz zwecks Kindergeld prüfen fürs jeweilige Land. Kommt halt auch drauf an ob er Erwerbstätig ist und wie es bei dir zwecks Arbeit aussieht und auf ganz paar andere Faktoren. Und natürlich, ob er in nem (EU) Land lebt wo es ggfl. Kindergeld gibt.

    Ich muss Dir wirklich sagen, dass ich überfordert bin.
    Das Land ist Frankreich.
    Er hat keinen wirklichen Job. Ist Künstler und erhält zwar ab und an monatlich seinen Lohn aber das geht über so eine Künstlerorganisation. Soviel ich weiß, bekommt er noch Stütze vom Staat.
    Er meckert jedoch bisher nicht, dass der Unterhalt zuviel ist, vielmehr meckert er, dass er immer kommen muss und für die Unterkunft zahlen muss und die Reisekosten. Denn da möchte er, dass ich mich daran beteilige, aber ich habe selbst zu kämpfen als Alleinerziehende. Ich gehe einem festen Job seit 14 Jahren nach und befinde mich momentan in Elternzeit, gehe aber nächstes Jahr wieder arbeiten.


    Was denkst Du, soll ich es einfach lassen, wenn er sich nicht beschwert?

    Ich muss dazu sagen dass der kV den Unterhalt schon bezahlt jeden Monat. Jedoch hab ich eben den Unterhalt festgelegt aber ich weiß eben nicht ob das richtig ist oder eventuell Zuviel oder zu wenig versteht ihr ?

    Vielleicht mache ich mich lächerlich aber ich verstehe das nicht Habs gerade gelesen und kapier es nicht.


    Leider weiß ich nicht dein Einkommen ich weiß nur dass er arm ist daher hab ich eben den niedrigsten Betrag genommen der Tabelle also die 317

    Hallo


    Ja, das wird Dir abgezogen und ihm angerechnet. Sprich, der Unterhalt, den er zahlen muß, wird als "Zahlbetrag" um das anteilige Kindergeld gekürzt. Kannst Du nachweisen, dass er dauerhaft im Ausland lebt, hast Du aber noch Anspruch auf Steuerklasse II.


    Gruß

    Okay, danke, dann mach ich das richtig. Ich wusste nur nicht genau, ob das so stimmt, da er ja nicht hier wohnt. Irgendwie schon komisch, wenn er ja eigentlich keine Ausgaben hat, im Vergleich zu mir.
    Irgendwie seltsam. ;)


    Und wie ist das denn mit dem Unterhalt? Also ich habe einfach die Düsseldorfer Tabelle genommen. Macht man das so?
    Und davon habe ich dann die Hälfte des Kindergeldes abgezogen.
    Wären wir bei 225 Euro.


    Ist das in Ordnung so?

    Ich habe ein Frage an Euch.
    Der KV lebt in einem anderem Land.


    Ich habe das alleinige Sorgerecht, sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Ist es denn so, dass ich das Kinderhalt beim Unterhalt trotzdem abziehen muss, auch wenn er im Ausland wohnt?

    Wie alt ist das Kind? Bei einem kleinen Kind sieht das vollkommen anders aus als bei einem älteren. Mit einem kleinen Kind würde ich nicht abends anfangen, da es Zeit zum Gewöhnen braucht - vermutlich mehr, als bis zur Schlafenszeit bleibt. Ist das Kind bereits im Schulalter könnte es ausreichen, wenn Du am ersten Abend dabei bist und der KV kann es dann am nächsten Tag abholen. Das ist aber Typsache, das eine Kind braucht nicht lange, das andere Wochen.


    Optimal ist diese Art des Umgangs nicht, aber ich denke, ein Umgang an jedem zweiten Wochenende ist aufgrund der Entfernung nicht denkbar.

    Das Kind ist jetzt 3 Monate. Er war am Ende der Schwangerschaft dabei ca. 1 Woche und danach war er noch 2x da. Da wohnte er aber bei mir. Aber jetzt das 3. Mal eben nicht mehr. Und er wird nicht verstehen, wenn ich nicht am selben Abend komme. Ich meine, wir sind gerade dabei einen Rhythmus einzuführen. Das heisst, wann ins Bett gegangen wird.
    Ich möchte nicht, dass sie ständig irgendwo auf der Couch schläft. Oder wie macht Ihr das ? Wie hattet Ihr das gemacht mit dem Rhythmus?
    Oder ist das noch zu früh für ein 3 Monate junges Baby?


    Er wollte schon, dass ich das Kind aus dem Schlaf reise und es mitnehme im Auto wenn ich ihn zum Flughafen fahre....ich sagte dann nein, das Kind hat doch garnichts davon, ausser dass ich es wecken muss und aus dem Schlaf reisse, nur weil Du es mit dabei haben willst. Das versteht er nicht und sagt, ich enthalte ihm das Kind.....


    Daher wird er sicherlich auch nicht verstehen, wenn ich nur für 2 Stunden dort sein werde.
    Sicherlich nicht.
    Er wird mir Dinge an den Kopf schmeißen ich bin mir sicher. Er kapiert nichts von einem Rhythmus. Er selbst hat ja keinen. Er steht um 13.00 Uhr auf, isst, dann spielt er Computergames, dann raucht er erst mal einen Joint mit seinen Kumpels dann geht er wieder ins Bett oder keine Ahnung.


    Aber ich muss das durchziehen, oder? Ich meine, ich habe natürlich auch ein schlechtes Gewissen, wenn er extra kommt in der Ferienwohnung ALLEIn haust und dann unser Kind nur für 2 Stunden sieht, aber wie sollte man das denn anders nur regeln? Ich kann doch auch nicht den ganzen Tag dort wohnen, oder?
    Ich weiß mir echt nicht zu helfen.

    Auch, wenn er in einem anderen Land lebt - wie soll denn der Umgang stattfinden? Der KV muss doch das Kind abholen und zurückbringen. Allein würde ich das Kind nicht auf die Reise schicken wollen. Da kann es sinnvoller/kostengünstiger sein, wenn er sich in Deinem Wohnort günstig einmietet und den Umgang wahrnimmt.


    Für das Kind ist in erster Linie das Jugendamt, in dessen Gebiet das Kind lebt, zuständig. Diese können auch in anderen Ländern um Amtshilfe bitten. Ein Gespräch mit dem KV sollte auf diesem JA möglich sein, in dem die Sachen geklärt werden.

    Es sieht jetzt so aus, dass er kommt für 3 Tage. Er hat sich eine Ferienwohnung genommen.
    (Auf einmal hat er Geld).


    Wie soll ich das dann machen? Er kommt Montagabend an, soll ich dann schon mit unserem Kind dorthin ?
    Und wie soll das am nächsten Tag aussehen? Wie macht man denn das mit dem Umgang?
    Wieviel Stunden? Ich kann doch nicht den ganzen Dienstag bei ihm sitzen.
    Mittwochs geht er dann wieder.....


    Kennt sich da Jemand aus?


    Ehrlich gesagt, bin ich immer noch total verzweifelt. soll das so das ganze Leben weitergehen??
    Irgendwann wird das Kind mir vorwerfen, dass ich den Vater in ein Hotel gesteckt habe, obwohl er kein Geld hat.......vermutlich wird er das Kind auch noch manipulieren, wie ich ihn kenne....
    Wie soll ich abends einfach ins Bett gehen ohne Gedankenkarussell und Angst, irgendwann mein Kind zu verlieren?
    Er kommt jeden Monat oder alle zwei Monate für 3 Tage nicht einmal.....ist das denn überhaupt gut für die Psyche unseres Kindes??
    Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen.
    Es wird doch leiden, oder nicht?

    Drogen: Je nachdem, inwiefern das "Aktenkundig" ist, kann er sich bspw. einem regelmäßigen freiwilligen durch das Jugendamt gemonitortem Drogenscreeening unterziehen, wenn die das mitmachen. Ansonsten beweistechnisch schwierig. Im übrigen halte ich eine ganze Flasche Rotwein am Abend (jeden Abend) auch nicht grade für kindeswohlförderlich, es liegt hier dann schon der Verdacht eines Alkoholabusus vor.


    Wohnung: Das geht gar nicht. Auch da würde ich das Gespräch suchen - und zwar mit dem Herrn Ex persönlich und wenn das nicht fruchtet, ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt zu dem Thema, vielleicht mit der Zielrichtung, das sich die Wohnung mal angesehen wird.

    Drogen: Je nachdem, inwiefern das "Aktenkundig" ist, kann er sich bspw. einem regelmäßigen freiwilligen durch das Jugendamt gemonitortem Drogenscreeening unterziehen, wenn die das mitmachen. Ansonsten beweistechnisch schwierig. Im übrigen halte ich eine ganze Flasche Rotwein am Abend (jeden Abend) auch nicht grade für kindeswohlförderlich, es liegt hier dann schon der Verdacht eines Alkoholabusus vor.


    Wohnung: Das geht gar nicht. Auch da würde ich das Gespräch suchen - und zwar mit dem Herrn Ex persönlich und wenn das nicht fruchtet, ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt zu dem Thema, vielleicht mit der Zielrichtung, das sich die Wohnung mal angesehen wird.

    Er lebt in einem anderen Land, daher weiß ich nicht, weil ich die Sprache nicht beherrsche, wie ich das machen könnte.

    Find ich schon sehr traurig, dass immer erst etwas passieren muss, dass gehandelt werden kann, oder?


    Wo bleibt da das Recht?




    ER lebt bei Mutter weil er gerade nicht fähig ist, alleine zu leben. Alleine zu kochen, sich um sich zu kümmern, mit Geld überhaupt umgehen, ist für ihn mit 38 Jahren ein Ding der Unmöglichkeit. Sehr arme Verhältnisse.


    Und NUR Katzen habe ich nicht erwähnt, ich habe es unter anderem erwähnt, das Katzenkot verstreut ist, die Katzen teilweise krank sind usw....


    Er wohnt nicht in Deutschland. Ich habe hier das alleinige Sorgerecht, es wäre für mich nur wichtig, das unser Kind dort nie haust. Ich möchte nicht, das der Vater das Kind nicht mehr sieht, aber im Beisein mit mir oder eben in einem anderen Rahmen. Von mir aus in Deutschland. Aber nicht dort.


    Daher meine Frage, was man tun könnte.


    Die Drogen bekommt man dort quasi "unter Freunden" für Kleingeld und das Amt zahlt denen wie bei uns Hartz4. Daher kann man da schon gut leben wenn Mama kocht und dazu noch Essen und Kleidung gespendet bekommt. Da reicht der Rest schon für Mariuahna.

    Hallo,


    zuerst möchte ich mich bedanken, dass es solch ein Forum geht. Ich bin schon lange stille Leserin und ich habe mir schon sehr oft selbst helfen können und dafür danke ich Euch.


    Meine Frage ist folgende. Zählt regelmäßiger Drogenkonsum (Mariuahna) zur Kindeswohlgefährdung? Dazu kommt noch, dass der KV in einem Haus mit der Mutter lebt die hochgradig Messie ist. (Schimmel, Katzenfutter am Boden, überall Katzen, Spinnen, Staub, Fliegen etc.....) kein Platz zum Laufen etc....
    Zählt all dies zu Kindeswohlgefährdung? Kennt sich da Jemand aus?


    Über Austausch wäre ich sehr dankbar.


    :rolleyes3: