Kindergeldnachzahlung- Wer bekommt was?

  • Hallo


    Ich habe gerade gesehen, dass das Amt die Nachzahlung für die Kindergelderhöhung gezahlt hat.
    Wir haben zwei Kinder.
    Eins lebt seit April im Wechselmodell. Für dieses zahlen wir uns gegenseitig keinen Unterhalt und teilen das Kindergeld hälftig untereinander auf.
    Das Zweite lebt bei mir. Für dieses Erhalte ich Unterhalt vom KV und auch das Kindergeld alleine.


    Nun möchte ich, dass es gerecht für alle zugeht, bin aber auch für jeden Cent mehr im Geldbeutel dankbar.
    Was also steht dem KV an Nachzahlung zu? Bis April hat er auch für das erste Kind Unterhalt gezahlt. Wie verhält sich das in Bezug darauf?


    Für Lösungsansätze wäre ich sehr dankbar.

  • Ich würde für das Kind im Wechselmodell die Hälfte der Nachzahlung dem Vater geben.
    Wenn du da jetzt anfängst, jeden Monat einzeln abzurechnen, dann machst du dir mehr Mühe, als die 16 Euro einfach an den Vater zu geben.

  • Ihr habt euch beim "Wechselmodell-Kind" darauf geeinigt, das Kindergeld zu teilen. Also ist - wenn die Absprache weiter gelten soll - auch die Kindergeldnachzahlung zu teilen. Oder ihr trefft eine neue Vereinbarung. Einseitig sollte man so eine Sache jedoch nicht machen. Das gibt dann üblicherweise berechtigt! Streit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin auch für die ehrliche Variante. Wobei es ja wirklich nur kleinere Summen sind und ich würde dem KV einfach davon berichten. Evtl. sagt er ja selber "Schwamm drüber".

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Für die Zeit Wechselmodell ist teilen klar. Ich hatte mich nur gefragt ob die Nachzahlung im Zusammenhang mit Unterhalt steht, da dieses ja in der Düsseldorfer Tabelle mit berechnet wird.
    Hätte er dadurch weniger zahlen müssen.
    Mal angemerkt, ich weiß es geht hier um kleine Beträge. Ich würde mich da auch gar nicht so anstellen. Aber gerade Geld ist beim KV ein ganz heikles Thema.

  • Der Unterhalt für dieses Jahr bleibt unbeeinflusst davon. Erst ab Januar kann man dann 3 Euro abziehen. Die Düsseldorfer Tabelle wird noch angepasst.


    3 Euro, weil im Januar nochmal eine Kindergelderhöhung um 2 Euro stattfindet.


    Grad erst über die Anwälte geklärt......