Ich bin ja nun nicht Freundin von Dienstaufsichtsbeschwerden. Dieser Rat wird in meinem Dafürhalten zu oft gegeben und wegen Nichtigkeiten.
Wenn ein Jugendamt objektiv falsch oder gar fahrlässig handelt, dann sollte man schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Weg schicken. Und wenn es nur dazu da ist, um zu zeigen, dass man sich nicht alles gefallen lässt.
Man kann das nach meinem Dafürhalten im Übrigen ganz gut selbst feststellen, ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde gerechtfertigt ist oder nicht, indem man die Gründe dafür zusammenträgt und - sollte man sich nicht ganz sicher sein - das jemandem Vertrautem zu lesen gibt. Sollte man das wegen jeder Nichtigkeit tun, dann läuft man selbst Gefahr, nicht mehr ernst genommen zu werden. Auch deshalb sollte man sich das gut überlegen.