ich finde den Plan mit arbeiten und Weiterbildung und im Büro lernen super!!
Arbeit - Vollzeit/Teilzeit/Weiterbilden? Input erbeten :)
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ich finde den Plan mit arbeiten und Weiterbildung und im Büro lernen super!!
Ich weiß nur nicht inwieweit das umsetzbar ist.
Mir sind jetzt auch nicht die Vorteile bewusst, wenn ich die Elternzeit um ein Jahr verlängern würde und währenddessen auf 400 EUR Basis arbeiten würde oder wenn ich einfach so (ohne Verlängerung der Elternzeit) auf 400 EUR-Basis arbeiten würde.
Kann mir hier jemand weiterhelfen bitte? -
Das JC kann, wenn du arbeiten könntest, es aber nicht tust, deine Leistungen streichen.
Ich war auch in EZ, vor dem Kind hatte ich eine lukrative Vollzeitstelle. In die konnte und wollte ich allerdings aus verschiedenen Gründen nicht zurück und habe bis Anfang des Jahres komplett Leistungen bezogen. Beim JC habe ich gebettelt, kündigen zu dürfen, um den anderen Job annehmen zu können. Mit einem Schrieb von meinem Arzt habe ich die Bewilligung bekommen - aber sie hätten mir auch die Leistungen aufgrund der notwendigen Kündigung streichen können, obgleich ich nach dieser auf weniger Geld angewiesen war als vorher. Etwas verrückt. Also für mich privat, offiziell macht es wohl Sinn.
Deinen Plan finde ich auch super, aber arbeiten musst du offiziell nicht, weil du nicht gezwungen werden kannst, deine U3-Kinder in die Betreuung zu geben. Das tust du aber nun mal. Und inwieweit das in deinem Fall zusammenhängt, weiß ich nicht.
Wie gesagt, bei mir hatte das JA das letzte Wort bei der Platzvergabe und hätten sie gewollt, hätten sie mir den Platz streichen können, weil ich nicht Betreuungszeit gleich Arbeitszeit plus Fahrtzeit geleistet habe. Das war in meinem Fall eine Einzelfallentscheidung aufgrund einer Mitarbeiterin, die meine Situation als sehr ernst beurteilt hat (was sie auch war). Aber regulär wäre ich damit nicht durchgekommen.
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Danke!
ZitatDas JC kann, wenn du arbeiten könntest, es aber nicht tust, deine Leistungen streichen.
Welche Leistungen des Regelbedarfs könnten denn gestrichen werden? Weil mit Kindern unter 3 ist man doch nicht "verpflichtet" überhaupt arbeiten zu gehen, oder?
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Du kannst (noch 2 der) drei Jahre Elternzeit nehmen - wenn der Kindes- und Betreuungsunterhalt nicht ausreicht, beziehst du ergänzendes ALG II - in der Zeit kannst du dich fortbilden auf eigene Kosten bzw. bekommst Vergündtigungen da du kein Einkommen hast und kannst dir einen neuen AG suchen - der dich nach der EZ entsprechend gut bezahlt einstellt - Kinderbetreuung ist da in den meisten Bundesländern nicht vorgesehen
Oder du nimmst deinen alten Job zurück - Gehalt und Unterhalt reichen ggfls. stockt ihr ein bißchen auf - du bist wieder voll bei deinem alen AG zum Dumoinglohn (ist das überhaupt Mindestlohn) ? Würde er dir mit Forbildung deutlich mehr zahlen ?
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Danke für die Antwort!
ZitatKinderbetreuung ist da in den meisten Bundesländern nicht vorgesehen
Ohne Kinderbetreuung könnte ich ja weder arbeiten noch mich fortbilden...ZitatWürde er dir mit Forbildung deutlich mehr zahlen ?
Nein, er nicht. Aber mein Chef ist auch schon Ü60. Ich müsste mich in den nächsten Jahren eh umorientieren.
Mir kam gerade noch eine Idee:
Ich werde ja vmtl. so oder so aufstocken müssen:
Könnte ich dann nicht einfach Vollzeit wieder anfangen und mein Chef und ich überlegen uns einen Vertragszusatz a la "bezieht ein Jahr Lohn für die Hälfte der Arbeitszeit und bildet sich während der anderen Hälfte der Arbeitszeit unentgeltlich zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes fort" - das wäre eine Idee, um einen Ganztagskrippenplatz zu behalten, zumindest Teilzeit zu arbeiten, mich während der anderen Zeit fortzubilden und etwas flexibler zu sein, was die Bring- und Abholzeiten der Kinder angeht.
Das ist wahrscheinlich zu sehr Gemauschel oder? -
Das ist wahrscheinlich zu sehr Gemauschel oder?
Das wäre eine nicht so unübliche unentgeltliche Freistellung :lach . Habe ich auch, allerdings bezieht ich keine Sozialleistungen, so dass ich nicht weiß, ob das anerkannt wird. Mit dem Zusatz, dass es dem Erhalt des Arbeitsplatzes dient, sollten die Chancen aber gut sein.
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Quatsch, sie muss es nicht. bis zum vollendeten 3 LJ des Kindes nimmt JC jede AE auf und man darf sagen, dass man volle 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen will. Auch wenn die Kita 24 Stunden am Tag geöffnet hat.
doch das muss sie. sie hat einen kitaplatz, also ist vollzeit selbstverständlich. -
Nein muss sie nicht. Weiß es aus eigener Erfahrung. Hatte auch einen Kitaplatz und musste gar nichts.
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doch das muss sie. sie hat einen kitaplatz, also ist vollzeit selbstverständlich.
Woher nimmst du das? Jedes Kind hat nach dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz (ich möchte mal die Kommune sehen, die einer AE-Mutter, die sich weiterbildet den bereits bestehenden Platz kündigt :lach ) und ein Recht auf Elternzeit haben alle Eltern ( auch ALG2 Bezieher) 3 Jahre, eine Klausel die Elternzeit in Kombi mit Fremdbetreuung ausschließt, wäre mir absolut neu.
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Nein muss sie nicht. Weiß es aus eigener Erfahrung. Hatte auch einen Kitaplatz und musste gar nichts.
kommt auf das Bundesland und die Satzung an - einen Vollzeitplatz bekommt hier nur der mit einem entsprechenden Arbeitsvertrag oder bei sozialer Härte
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Ja, einen Vollzeitplatz bekommt man hier auch nicht. Aber 5-7 Stunden reichen vollkommen aus für so kleine Kinder, vor allem wenn man nicht arbeitet, nur TZ arbeitet oder sich weiterbildet.
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das wäre eine Idee, um einen Ganztagskrippenplatz zu behalten, zumindest Teilzeit zu arbeiten, mich während der anderen Zeit fortzubilden und etwas flexibler zu sein, was die Bring- und Abholzeiten der Kinder angeht.
mit einem 12 Uhr Platz reicht es aber für die Weiterbildung nicht
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Wie sieht es aus mit einem Studium in der Rechtspflege? Da wärst du dann Beamtenanwärter :tuschel
Klar ist einfach gesagt, allerdings ist es bei mir beispielsweise so dass die Fachhochschule die dies anbietet ca. 100 km weiter entfernt in einem anderen Bundesland ist und das für das Land RLP. :hm...
Ist nur eine Idee, weiß aber nicht ob das überhaupt für dich was ist. (Und je nach Gegebenheiten ist die Organisation recht schwierig)
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Hast du denn nun mal mit deinem Arbeitgeber gesprochen?
Er rechnet ja (sicherlich fest) damit das du jetzt im Oktober in Vollzeit wieder kommst. Ich finde das persönlich ganz wichtig und auch nur fair dem AG gegenüber.
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Zitat
nur TZ arbeitet oder sich weiterbildet.
Ersetz doch mal das ODER durch ein UND. Ich möchte ja gerne beides machen. Arbeiten gehen - weil ich eigen verdientes Geld wichtig finde UND mich weiterbilden, weil ich eine Perspektive für die Zukunft aufbauen möchte.
Hierfür würde ich natürlich einen Vollzeitplatz benötigen.ZitatHast du denn nun mal mit deinem Arbeitgeber gesprochen?
Ich habe am Donnerstag einen Beratungstermin bei einem "Frauen und Beruf"-Verein hier in der Stadt und für kommenden Montag einen Termin bei meinem Chef vereinbart.
Ich habe auch beim Arbeitsamt angerufen und warte seit zwei Tagen auf den versprochenen Rückruf, in welchem mir ein Termin mitgeteilt wird.