Was kann man da machen ?

  • :welcome
    Hallo ihr lieben


    Ich habe folgendes Problem:


    Mein Zwerg und ich wohnen seit dem 1.7.15 in unserer Wohnung und bis heute habe ich sämtliche Mängel an den Vermieter weitergegeben wovon er bisher nur eine Sache behoben hat.
    Nun aber wie folgt will er neue Fenster einsetzten lassen und Balkone an jede Wohnung anbringen. Und will die Miete erhöhen. Darf er die Miete deswegen erhöhen ?
    Bei dem ersten Termin zwecks Fenster ausmessen kam er dreisterweise ohne zu fragen und ohne erlubniss in meine Wohnung. Bei dem zweiten Termin kam erst gar keiner (musste drei Termine absagen wegen dem SP...er) und gestern war ich mit dem Kind in der Stadt da rief der Vermieter mich an das er in die Wohnung müsse zwecks Fenster ausmessen worauf ich sagte das ich nicht da bin und er bis mittag warten muss weil vorher kein bis kommt. Da meinte er das sei ihm egal und er ginge trotzdem in die Wohnung was er auch getan hat.
    Habe vergessen zu sagen das er mich bei dem ersten Termin angeschrieben hat vor meinem Kind das ich i die Küche gehen und ihn in Ruhe lassen soll. Und er mich auch seit längerem schon nicht mehr wie einen Menschen behandelt sondern wie ein Stück dr.CK.


    Das kann es doch nicht sein oder ?
    Oder ist das die Mentalität eines aus Russland kommenden Menschen ?


    Ich möchte nicht Böse reden aber ich finde ein solches verhalten unverschämt.


    Nur weiß ich nicht was ich machen soll und kann weil er wohnt im glichen Haus und wenn ich zum Anwalt gehe kann ich quh gleich meine Klamotten packen und auf der Straße schlafen , da soschnell keine ausweichwohnung zu finden ist.

  • Die Nationalität des Vermieters spielt keine Rolle, es gibt Rechte an die er sich halten muss.
    Da er dies nicht tut, und Du sicher keinen Ärger mit ihm willst, bin ich mir sicher, dass Du dort auf Dauer net glücklich wirst und Du eine neue Wohnung suchen solltest.
    (wieso hat er überhaupt einen Schlüssel??)

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Das sind Verbesserungen der Wohnung und da darf er die Miete erhöhen. Nur hätte er das auch gleich sagen können...


    Ich frag mich auch, warum er einen Schlüssel hat. Das geht ja gar nicht.....Der kann ja nicht einfach in die Wohnung, wann er will. Er MUSS sich IMMER vorher ankündigen, wenn er in die Wohnung will!!!!!


    Zieh da bloss wieder aus, auch wenn das nciht einfach wird. Auf Dauer wirst du da nicht glücklich, wenn das nach zwei Monaten schon so anfängt.

  • :thanks: für die ersten antworten.


    Leider ist es in meiner Gegend sehr schwer eine neue Wohnung zu finden.
    Ich hatte schon mal um Hilfe zwecks einer Wohnung in Düren zu finden aber entweder ist dort keine oder es wurde schlicht und einfach überlegen oder es möchte uns keiner helfen.
    Leider wohne ich auch nicht gerade um die Ecke in Düren sodass es sich wohl etwas schwieriger gestaltet.
    Ich bzw wir während vorübergehend auch mit einer Kellerwohnung zufrieden die nicht gar so groß sein muss bis wir eine eigene Wohnung gefunden haben. Nur ist das nächste Problem unsere Wohnungseinrichtung......

  • Frag deinen Vermieter doch mal ob du ihn wegen Hausfriedensbruchs anzeigen soll. In Notfällen darf er ohne Ankündigung in deine Wohnung, aber Fenster ausmessen ist definitiv kein Notfall. Ich würde mir nicht sicher vorkommen wenn ich wüsste dass der Vermieter in meiner Wohnung ein und aus geht wie er will.


    Einen Mieter los zu werden ist gar nicht so einfach für einen Vermieter, leider gibt es aber eine Ausnahme. Und zwar wenn der Vermieter im gleichen Haus wohnt. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube er kann dir ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Monaten kündigen.


    Wahrscheinlich würde ich das Schloss zur Wohnung erstmal austauschen, damit er nicht mehr rein kann.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Frag deinen Vermieter doch mal ob du ihn wegen Hausfriedensbruchs anzeigen soll.


    Ja ne is klar, super Vorschlag an eine alleinstehende Frau mit Kleinkind einem eh schon merkwürdigem Kerl gegenüber auf den sie zur Zeit - leider - noch angewiesen ist.
    Auch wenn Du rein inhaltlich Recht hast Marc ist das ein unnötiger Vorschlag.

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Ja ne is klar, super Vorschlag an eine alleinstehende Frau mit Kleinkind einem eh schon merkwürdigem Kerl gegenüber auf den sie zur Zeit - leider - noch angewiesen ist.
    Auch wenn Du rein inhaltlich Recht hast Marc ist das ein unnötiger Vorschlag.


    Und was wäre dein Vorschlag? Ich denke wenn sie vor ihm kuscht weiß man nicht wie weit er noch geht.


    So würde sie ihm wenigstens seine grenzen aufzeigen. Sie muss ihn ja nicht anzeigen, nur darauf hinweisen dass sie sich nicht alles von ihm gefallen lässt.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Boah, was denkt der sich eigentlich...?
    Oder er hat keine Ahnung, was er darf, und was nicht. Also entweder ist er dreist oder unwissend.
    Ich würde dem die entsprechenden Teile des Mietrechts bzgl Schlüsselbesitz und Zutritt zur Wohnung kopieren und überreichen zusammen mit der Aufforderung, den Schlüssel auszuhändigen. Tut er das nicht, neues Schloss einbauen. Wäre eh ein besseres Gefühl für dich, denn wer weiß ob er sich nicht doch noch einen Ersatzschlüssel macht...
    Zutritt nur nach vorheriger Terminabsprache (außer bei Gefahr wie zB Rohrbruch, Brand etc), und du musst seine Vorschläge auch nicht sofort akzeptieren, darfst ihm 3 mögliche Termine anbieten.
    Verbesserung der Wohnung durch neue Fenster und zusätzlichen Balkon zieht natürlich eine Mieterhöhung nach sich, aber da gibt es auch Fristen, innerhalb derer er das vorher anmelden muss.


    Ist er wirklich nur dreist, dann wäre ein Schuss vor den Bug bestimmt nicht falsch, wie von Marc vorgeschlagen. Muss man sich aber gut überlegen, auf welche Ebene man sich damit begibt.

  • :thanks:


    Aber wenn ich das schloss Austausche und er Wind davon bekommt will er auch die Schlüssel haben und wenn ich die ihm nicht gebe bin ich im gleichen Atemzug die Wohnung auch los.


    Ich bin also gezwungen umzuziehen. Aber im mom gibt es keinerlei Wohnung für uns.
    Familie will sich nicht um uns kümmern und das schon immer, Freunde und co haben “keinen Platz" kein Interesse und was sonst noch so kam.
    Naja *tief im mist steckt und keiner da der hilft*

  • Du darfst die Schlösser deiner Wohnung austauschen, solange du beim Auszug die alten wieder einbaust. Er hat keinerlei Recht auf einen Schlüssel zu deiner Wohnung! Und so leicht kann er dich gar nicht rausschmeissen. Ich würde trotzdem was neues suchen. Ich hoffe du hast ein gutes Übergabeprotokoll und am besten Fotos der Wohnung vor deinem Einzug.

  • Aber wenn ich das schloss Austausche und er Wind davon bekommt will er auch die Schlüssel haben und wenn ich die ihm nicht gebe bin ich im gleichen Atemzug die Wohnung auch los.


    Wenn er davon Wind bekommt, dann heißt das ja, dass er versucht hat, sich unrechtmäßig Zutritt zu verschaffen (mit dem alten Schlüssel).
    Er darf von dir keinen Schlüssel verlangen - bzw er kann das natürlich tun, aber du musst ihm den nicht aushändigen.
    Wär ja noch schöner... :nanana
    Wieso bist du dann die Wohnung los? Hat er dir mit Kündigung gedroht? Dann würde mich interessieren, wie er diese Kündigung begründen will, denn er kann dich nicht einfach rauswerfen. Dafür gibt es das Mietrecht, das ziemlich mieterfreundlich ist. Wenn du pünktlich zahlst und dir keine groben Verstöße leistest, kann er dich nicht kündigen. Hast du einen unbefristeten Mietvertrag?


    Du kannst also ganz in Ruhe nach einer anderen Whg suchen, mit so einem dreisten Kerl wirst du dich nur immer wieder herumärgern.
    Aber bevor da nicht eine schriftliche Kündigung kommt, passiert dir nichts. Kommt sie, kannst du prüfen lassen, ob sie rechtens ist. Er müsste dich umständlich rausklagen und bevor da eine Räumung passiert, vergeht sehr viel Zeit.


    Lass dich nicht einschüchtern, du hast Rechte als Mieterin!

  • Wieso bist du dann die Wohnung los? Hat er dir mit Kündigung gedroht? Dann würde mich interessieren, wie er diese Kündigung begründen will, denn er kann dich nicht einfach rauswerfen. Dafür gibt es das Mietrecht, das ziemlich mieterfreundlich ist. Wenn du pünktlich zahlst und dir keine groben Verstöße leistest, kann er dich nicht kündigen. Hast du einen unbefristeten Mietvertrag?


    Du kannst also ganz in Ruhe nach einer anderen Whg suchen, mit so einem dreisten Kerl wirst du dich nur immer wieder herumärgern.
    Aber bevor da nicht eine schriftliche Kündigung kommt, passiert dir nichts. Kommt sie, kannst du prüfen lassen, ob sie rechtens ist. Er müsste dich umständlich rausklagen und bevor da eine Räumung passiert, vergeht sehr viel Zeit.


    Lass dich nicht einschüchtern, du hast Rechte als Mieterin![/




    Das stimmt leider nicht so ganz. Da der Vermieter mit im selben Haus wohnt hat er ein Sonderkündigungsrecht.


    Interessant fände ich es hier allerdings ob der Vermieter eventuell zu den Umzugskosten verpflichtet werden kann. Ich würde mich zumindest mal informieren. Sollte TS eine andere Wohnung finden ist der Grund für den Umzug die ständige Angst davor dass der Vermieter wieder in ihrer Wohnung steht. Strafbar gemacht hat er sich ja nun schon mindestens 2 mal.


    Viel Glück!!!

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

    Einmal editiert, zuletzt von Marc1978 ()

  • 1. Ein Sonderkündigungsrecht hat der Vermieter nur in einem 2 Fam.- Haus. Eine der 2 Wohnungen muss vom Vermieter bewohnt sein.
    2. Ohne deine Zustimmung darf der Vermieter deine Wohnung nicht betreten. Ausnahme: Notfall.
    3. Eine Mieterhöhung, insbesondere so kurz nach dem Einzug, krieg er vor Gericht nicht durch.


    Mit einem schwierigen Vermieter unter einem Dach zu wohnen, ist extrem belastend. Such dir besser eine andere Wohnung.
    Ich kenne den Kreis Düren sehr gut und Wohnungen gibt es da wirklich reichlich, sogar sehr günstige.

  • Der Vermieter darf nur dann plötzlich und unbegründet kündigen, Wenn in dem Haus nur 2 Wohnungen sind. Also wie bei Einliegerwohnungen. Ab Drei Wohnungen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten und die Angabe besonderer Gründe.
    Die Wohnung einfach betreten, ohne Anmeldung, die man übrigens jederzeit ablehnen darf, ist nur in Notfällen erlaubt. Betritt man in Deutschland eine fremde Wohnung gehört normalerweise immer die Polizei dazu, selbst Feuerwehr und Rettungsdienst müssen die Polizei rufen, Wenn Sie ein Wohnung ohne den Mieter öffnen. Das ist schlicht und ergreifend Hausfriedensbruch.


    Also, ein freundliches Schreiben aufsetzen, indem man den Zutritt zur Wohnung verbietet, ausser in besagten Notfällen, die Herausgabe des Schlüssels fordern und auf den Einbau eines neuen Schlosses verweisen, das bei Auszug wieder entfernt wird.


    Und Wenn er kündigt, dann darf er das nur mit der gesetzlichen Frist und unter Angabe von Gründen