Entlastungsbetrag Alleinerziehende

  • Hallo meine lieben.


    Gestern war ich bei meinem Finanzamt um die Steuerklasse 2 zu beantragen.
    Sie fragte mich ob eine Person bei mir im Haushalt gemeldet ist.
    Ich sagte dass noch meine Mitbewohnerin in der Wohnung wohnt.
    Sie fragte ob wir zusammen Wirtschaften ich verneinte da wir alles getrennt Zahlen.
    Ich zahle alleine slles für meine Tochter für meinen Haushalt und sie zahlt Ihres.


    Die Frau vom Finanzamt meinte dass es rauskommen würde wenn man nicht die Wahrheit sagt bzw. man Nachweise bringen sollte.


    Ich frage mich nun welche Nachweise sollen das sein?
    Meine Mitbewohnerin hebt doch nicht die Zettel ihrer Einkäufe auf!?


    Hat jemand Erfahrung was gemeint ist ?
    Der Vater meiner Tochter lebt im Ausland und das musste ich auch angeben also was sollte unklar sein ?
    Ich lebe keineswegs in einer eheähnlichen Beziehung mit meiner Mitbewohnerin.


    Sie hat ihr Bett und ansonsten teilen wir Bad Wohnzimmer und Küche ...


    Bei wem wurden die Nachweise verlangt ?

  • Ich lebe keineswegs in einer eheähnlichen Beziehung mit meiner Mitbewohnerin.


    Sie hat ihr Bett und ansonsten teilen wir Bad Wohnzimmer und Küche ...


    naja, das ist eine Gradwanderung - es geht nicht um das gemeinsame Bett - eher das gemeinsame Klopapier.


    Ich kenne niemand der soetwas beweisen mußte. Allerdings haben die meisten wahrscheinlich auch die Frage des Wohnraumes anders definiert - in der Schulstraße 41 können ja viele Menschen gemeldet sein - je nach Größe des Hauses - muss das nicht eine Wohnung sein.


    Ihr solltet die Gemeinschaftskosten ordentlich abrechnen und deine Mitbewohnerin nicht zur Kinderbetreuung zur Verfügung stehen.

  • naja, das ist eine Gradwanderung - es geht nicht um das gemeinsame Bett - eher das gemeinsame Klopapier.


    Ich kenne niemand der soetwas beweisen mußte. Allerdings haben die meisten wahrscheinlich auch die Frage des Wohnraumes anders definiert - in der Schulstraße 41 können ja viele Menschen gemeldet sein - je nach Größe des Hauses - muss das nicht eine Wohnung sein.


    Ihr solltet die Gemeinschaftskosten ordentlich abrechnen und deine Mitbewohnerin nicht zur Kinderbetreuung zur Verfügung stehen.



    Meine Mitbewohnerin hat nichts damit zu tun, sie geht jeden Tag arbeiten und am Wochenende lebt sie ihr leben.
    Klar haben wir eine Klopapierrolle auf der Toilette anstatt zwei und die ist selbstverständlich auch nicht beschriftet.


    Es geht doch um die Unterhaltskosten, die ich für das Kind habe, wie essen, Kleidung, Hygiene, Kinderwagen, Kita, etc. und Co.


    Ich würde es unfair finden, wenn ich als Alleinerziehende nicht die Steuerklasse 2 bekommen würde, nur weil meine Mitbewohnerin ausversehen meine Dose Ravioli verspeist hat, oder?
    Findet Ihr das nicht?


    Sie zahlt ihren Teil an Essen und Kosmetik (ausser das Klopapier) dass sie auch verwenden darf und ich zahle meinen.


    Und für die Erziehung bin selbstverständlich nur ich verantwortlich.
    Ich zahle die Kita, ich reduziere meine Arbeit, bekomme somit weniger Geld etc...


    Ich wüsste wirklich nicht, wie solche Nachweise die man erbringen soll, aussehen sollen.

  • naja, das ist eine Gradwanderung - es geht nicht um das gemeinsame Bett - eher das gemeinsame Klopapier.


    Ich kenne niemand der soetwas beweisen mußte. Allerdings haben die meisten wahrscheinlich auch die Frage des Wohnraumes anders definiert - in der Schulstraße 41 können ja viele Menschen gemeldet sein - je nach Größe des Hauses - muss das nicht eine Wohnung sein.


    Ihr solltet die Gemeinschaftskosten ordentlich abrechnen und deine Mitbewohnerin nicht zur Kinderbetreuung zur Verfügung stehen.



    Tat ich, aber so richtig konnte sie mir nicht antworten um ehrlich zu sein...
    sie meinte so, dass man es eh herausfinden würde, wenn man die Steuer macht....verstehe aber nicht, wie man das dort rausfinden sollte....

  • Ihr solltet heiraten, dann hättet ihr Ehegattensplitting 8-)
    Tschuldigung, das hilft dir nicht weiter, aber ich komme über diese Lebensfremdheit der Ämter nicht hinweg. WAS genau will sie denn rausfinden, das hört sich ja an, als sei sie Betrügern auf der Spur? Vielleicht kann dir ein Anwalt helfen? Ich kenne einen, der hatte verhindert, dass ein Pärchen als Bedarfsgemeinschaft angesehen wurde.

  • Im Gesetz ist das etwas schwammig formuliert.
    Ein BMF Schreiben liefert Aufklärung.
    Grundsätzlich unterstellt die Finanzbehörde bei dem Zusammenwohnen von zwei Personen über 18 Jahre, dass diese gemeinsam wirtschaften.
    Diese " Vermutung" kann widerlegt werden. Du und Deine Mitbewohnerin müsst glaubhaft machen, dass ihr nicht gemeinsam wirtschaftet. Das ist natürlich schwierig, wie du schon erkannt hast. Macht unabhängig voneinander ( also nicht in einem Schreiben) eine Erklärung darüber, dass ihr nicht gemeinsam wirtschaftet, keine eheähnliche Gemeinschaft seid, sondern lediglich eine WG. Das KANN die Behörde akzeptieren, muss sie aber nicht, denn das haben eben auch schon genug tatsächlich in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Paare so versucht.

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • Du kannst das jetzt ausfechten oder aber bei der Steuererklärung für 2015. Vorteil ist da, dass dann das Finanzamt schriftlich begründen muss, warum es die Steuerklasse 2 nicht anerkennen will. Und dagegen ist dann auch vorzugehen. Mündliche Auskünfte sind in so einer Sache immer schwierig.


    Wie hat das FinAmt denn jetzt offiziell reagiert auf deinen Antrag? Offizielle Ablehnung?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gestern war ich bei meinem Finanzamt um die Steuerklasse 2 zu beantragen.
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    Deine Tochter ist doch bei dir im Haushalt gemeldet oder nicht? Die Mitbewohnerin hat meines Wissens nach nichts mit der Steuerklasse zu tun.


    Ich frage mich nun welche Nachweise sollen das sein?
    Meine Mitbewohnerin hebt doch nicht die Zettel ihrer Einkäufe auf!?

    Die Sachbearbeiterin meinte wahrscheinlich die Meldeunterlagen vom Einwohnermeldeamt.

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück. Schau nach vorn und nicht zurück. Tu was du willst, und steh dazu, denn dein Leben lebst nur Du.
    (altes Sprichwort)


    Das Leben ist das was passiert, während wir dabei sind, andere Pläne zu machen. (John Lennon)



  • Lara- Marie, aber die Meldebescheinigung ist ja eher Be- als Entlastend. Denn daraus geht ja hervor, dass zwei Erwachsene in der Wohnung wohnen. Nein, ihr müsst das "versichern" dass ihr nicht gemeinsam wirtschaftet, Untermietvertrag reicht eh nicht mehr als Beweis, aber viel mehr kann man da nicht machen. Wenn das Finanzamt den Antrag ablehnt, Einspruch einlegen, noch mal darlegen, dass ihr eben nicht gemeinsam wirtschaftet. Offenbar haben sich dagegen nicht schon genug Alleinerziehende gewehrt, sonst gäbe es sicher irgend eine Form von klarer Regelung, so ist es ja im Grunde Ermessen des Bearbeiters, ob er es glaubt oder nicht. Normal müsste man Euch aber nach der Versicherung dass ihr jeder für Euch wirtschaftet, dies widerlegen. Das dürfte dem Finanzamt auch schwer fallen. Es sollten viel mehr Menschen dagegen klagen, damit da was nachgebessert wird. Ich finde es auch eh ne Frechheit, dass man, auch wenn man als Paar zusammenlebt, automatisch dazu "gezwungen" wird, dass der Partner für das Kind mit aufkommt. Indem man dann eben nicht mehr Alleinerziehend ist. Unterhaltsvorschuss gibts dann meines Wissens auch nicht mehr ? Ist doch unverschämt. Irgendwie.

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • Hier mal ein evtl. hilfreicher Link: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html.

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    Einmal editiert, zuletzt von Lara-Marie ()