Entschädigung bei Fahrlässigkeit - Frage einer Freundin

  • Da ich schon einige gute Ratschläge erhalten habe, soll ich mal für eine Freundin fragen.


    Der KV und sie sind nicht so grün. Umgang musste gerichtlich geregelt werden. Unterhalt wird gepfändet. Ihr könnt euch vorstellen, dass wenn die sich sehen, sie sich nicht um den Hals fallen.


    Nun hat Freundin so zusagen die Sch... gestrichen voll. Die provozierenden Kommentare wie "Ich habe Kind ein Springseil geschenkt, aber bei dir könne sich Kind strangulieren, deshalb bleibt es bei mir" oder "Gut, dass Kind bei mir ist, sonst wüßte es ja nicht mal, was Donner ist" ignoriert sie beinahe stoisch.


    Kind ist 4Jahre. Umgang einmal wöchentlich für einen Nachmittag. KM wurde nun vom Gericht "verdonnert" den KV bei der Durchführung des Umganges zu unterstützen sprich einen Umgangsrucksack mitgeben Essen, Trinken, Hygieneartikel, Wechselkleidung und Spielzeug. Begründung so könne der KV lernen ohne sich bevormundet zu fühlen und er muss ja in die Versorgung erstmal reinwachsen. Da die Beiden auch nicht mit einander reden gibt sie ein Umgangsbuch mit, was vom ihm ignoriert wird, was seine Einträge betrifft. O-Ton sie könne ihn daraus einen Strick drehen, wenn er etwas schreibt :hae:


    Nun ist es so, dass der KV nicht besonders pfleglich mit den Sachen umgeht. In 4Jahren Umgang wurden bereits 5Rücksäcke verbraten, drei paar Winterschuhe und etliche Hosen und Oberteile. Klar geht mal was kaputt, wenn Kind hinfällt, aber einiges muss doch nicht sein. Gern wird auch mal an T-Shirt gezogen und sie reissen ein. Nun kam er also wieder letzte Woche wieder. Giftete sie scheinbar an und warf ihr vor das sie zu blöd sei anständige Trinkflaschen zu kaufen, es wäre alles ausgelaufen, beim nachschauen stellte sich raus, dass die Kappe nur ganz leicht draufgeschraubt wurde. Klar läuft es dann aus. Da in den Trinkflaschen Saft war, klebt nun der komplette Rucksack. Wäre er dunkel hätte auswischen gereicht, aber der Rucksack war gelb und der Traubensaft hat gefärbt, dass bekommt sie so ja nicht raus. Sie muss wohl einen neuen kaufen, bei dem Kerl bekommt sie sonst beim nächsten Umgang den Vorwurf für was sie denn den Unterhalt ausgibt, wenn das Kind mit dreckigen Sachen rumlaufen muss.


    Nun ihre Frage. Kann sie bei so einer Fahrlässigkeit ggf Entschädigung verlangen bzw. fällt das unter Mehrbedarf? Vielleicht gibts ja da einen Paragrafen so wie Umgangsrecht oder Wohlverhaltenspflicht ?! Es sind ja unnutze Neuanschaffungen. die nicht sein müssen. Da kann man das Geld auch besser nutzen bzw anlegen.


    Sie will ihm auch im Umgangsbuch einen "netten" Hinweis geben, von wegen Flasche nix kauputt, aber sofort wird alles einzeln geschützt in Tüten eingepackt. Ich kann ihre Wut verstehen. Es dient ja auch als Nachweis evtl. irgendwann. Zumal das Kind bald eine Brille braucht. Jeden Monat ´ne neue wäre definitiv nicht drin.


    Manchmal habe ich das Gefühl, dass es ihm einfach Spaß macht sie zu ärgern, obwohl es echt Kindergarten ist. Ich meine, heute ist es ein Rucksack, morgen die Brille und übermorgen der Schulranzen.


    Danke, bin da selbst etwas ratlos. Nichts tun ist auch keine Lösung. Macht sie ja seit 4Jahren so.

  • Ein Gesetz dazu gibt es nicht. Das müsste im Streitfall ein Richter für diesen Einzelfall ausurteilen. Das scheint er aber schon getan zu haben. Wenn der Freundin das Urteil nicht passt mit all seinen Folgen, müsste sie dagegen klagen. Oder, immer besser, sich mit dem anderen Elternteil abstimmen und einigen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Naja, sie hat nichts dagegen, dass Sie das alles mitgeben soll, sonst hätte sie ja nicht zugestimmt bzw. der Vorschlag kam vom Richter. Der KV hat zähneknirschend zugestimmt. Ist ein Vergleich. Es soll dem Kind beim Vater ja auch gutgehen.


    Es geht halt darum, wie der KV mit den Sachen umgeht. Man kann ja auch ein wenig Sorgfalt walten lassen. Ich glaube kaum, dass er es umgedreht so prickelnd finden würde, wenn sie es tun würde.


    Gut, wenn es keinen Paragrafen gibt, muss sie halt den Vermerk ins Umgangsbuch machen. Vielleicht hilft das ja

  • Vielleicht vorher/nachher Fotos von den Sachen machen? Dann hat man wenigstens was in der Hand falls die Umgangsvereinbarung nochmal auf den Tisch kommt.


    Was den Saft angeht.. naja Traubensaft halt, damit muss man ehrlichgesagt rechnen.. vielleicht lieber so ne kleine Wasserflasche aus dem Supermarkt. Die kann man auch neu auffüllen. Und ich weiß es passt nicht aber.. Saft gehört auch nicht in eine Kinderflasche *duck*

  • Begründung so könne der KV lernen ohne sich bevormundet zu fühlen und er muss ja in die Versorgung erstmal reinwachsen.


    ...


    Macht sie ja seit 4Jahren so.


    Man könnte meinen das der KV nach 4 Jahren "hineingewachsen" ist.


    Wenn reden nicht gut geht, würde ich ihm eine Email zukommen lassen und ihm schildern (sachlich) dass du super findest das der Umgang so gut läuft und dass Vater und Tochter eine gute Beziehung zueinander haben. Nach 4 Jahren traust du ihm ohne weiteres zu die Versorgung des Kindes während des Umgangszeit alleine sicherzustellen. Du siehst daher keine Notwendigkeit das Kind für den Umgang komplett auszustatten. Er möge sich bitte melden, wenn dies anders sehe, ansonsten gehst du davon aus, dass er deinen Eindruck teile. Kind geht dann ab September (?) ohne Rucksack zum Umgang.

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:

  • Vaquera: So einfach ist das nicht. Sie kann nicht einfach den Rucksack weglassen. Laut Vergleich muss sie den mitgeben. Ist erst Anfang letzten Jahres wieder bestätigt worden. Läßt sie den Rucksack weg "verstößt" sie in dem Sinne gegen den Vergleich.


    Klar können sich Eltern einigen, aber er hat sich da schon einige Schnitzer erlaubt. Hinterher hat er das nie so gesagt, schriftliches falsch verstanden oder nicht gelesen.

  • Feenstaub1980


    sie würde den Rucksack ja nicht "einfach weggelassen".
    Sie hätten sich gemeinsam geeinigt von der gerichtlichen Vereinbarung abzuweichen.


    (Edit: Email mit Lesebestätigung und wenn die Lesebestätigung da ist wäre in diesem Fall keine Antwort ja auch eine Antwort)

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:

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  • Wie wäre es denn mit einer Garnitur (vom Flohmarkt oder so) extra für den Umgang. Das kann dem KV dann kommuniziert werden und er ist für eventuellen Ersatz verantwortlich? Dann muss er halt mit Flecken von Traubensaft leben und ist für das Aussehen "seiner" Sachen selber verantwortlich. Deine Freundin müsste sich auch nicht mehr darüber ärgern, wenn Dinge beschädigt sind, an denen ihr etwas liegt.


    Den Tipp mit einer billigen Zweitbrille gab es hier im Forum mal. Auch das ist für das Kind vielleicht nicht so toll, aber dann müsste deine Freundin keine Angst um ein evtl. teures Modell machen?

  • Warum müssen die Sachen von Kleinkindern immer perfekt aussehen? Wenn es den KV so stört, kann er ja neue Sachen kaufen - mein Kind bekäme den verfleckten Rucksack mit und die zerrissenen T-Shirts würde ich nähen und zum nächsten Umgang wieder anziehen. Wenn er es nicht schafft, die Sachen pfleglich zu behandeln, dann kann muss er mit den Folgen leben. (Von einem Sturz zerrissene Kleidung wäre etwas anderes, das kann jedem passieren. Aber hier ist ja bereits Vorsatz zu vermuten.) Alternativ könnte sie auch ein paar Sachen vom Flohmarkt mitgeben, die er da behält, dann muss das Kind jeweils weniger schleppen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Von mir gäbe es auch keinen neuen, fleckenfreien Rucksack mehr. Traubensaftflecken sehen nur nicht schön aus, der Rucksack erfüllt trotzdem noch seinen Zweck und ist nicht kaputt. Einmal in die Waschmaschine und gut ist es. Ich persönlich käme ehrlich gesagt eh nie auf die Idee meinen Kindern Saft mitzugeben, weil ich davon ausgehen kann, dass es ausläuft. Da könnte mein Ex nichtmal was für, das ist bei uns so. Gestern Urlaubsrucksack ausgeräumt und das Ding war wieder total pappig. Alles andere hätte mich auch überrascht.


    Ich würde eine der kleinen Plastikwasserflaschen mitgeben, wie hier schon erwähnt wurde, nen Apfel, ein Butterbrot, paar Kekse und Klamotten, die zwar noch ordentlich sind, aber denen niemand nachweint, wenn sie weg oder kaputt sind. Nur ein Paar Schuhe und die sind am Kind. Bei den Spielsachen kann man so doch auch gut ausmisten, einfach ein Auto mitgeben, bei dem das blöde Rad eh immer wegfällt, ein Buch in dem schon rumgekritzelt wurde, ein Puzzle, bei dem man nicht sicher ist, ob noch alle Teile da sind oder Spiele, die grad anfangen langweilig zu werden usw.. :brille


    Sie lässt sich von dem Typen viel zu arg gängeln, finde ich. Sein Gelaber kann doch links rein und rechts raus. Wenn es ihm nicht passt, muss er halt selbst einkaufen gehen.


    Mein Ex und ich übergeben die Sachen manchmal sogar in Leinenbeuteln oder Tüten :tuedelue

  • steht im Urteil wirklich explizit "Rucksack"? ;-)


    falls ja, dann würde ich den hier kaufen...


    das wäre 3,69 Euro/Jahr-
    dazu eine einfache Plastikwasserflasche für 17 Cent zzg. Pfand-


    und dem Kind immer die Sachen mitgeben, die das letzte Mal schon "gelitten" haben....


    auf einen "Krieg" würd ich mich hier nicht einlassen, sondern versuchen, die stoische Ruhe des Ertragens der dummen Sprüche zu übernehmen
    (und ich weiss, wie schwer es ist :troest - aber jeder Versuch der "Haftbarmachung" etc.... wird nur noch mehr Nerven kosten :-( )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Was mir grad noch zum Rucksack eingefallen ist:
    Das Kind ist noch recht klein - in dem Alter hab ich mit Stiften (Textilfarbe, falls vorhanden, wasserfester Filzschreiber tut es aber auch) Figuren aus hartnäckigen Flecken gemacht. Einfach ein Gesicht rein, ein paar Konturen/Arme/Beine - fertig ist die Fantasiefigur. Der Wiedererkennungswert steigt ebenfalls, so einen Rucksack (T-Shirt, Hose...) gibt es nur einmal. ;)

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Haselmaus: super Idee!


    Ansonsten, die Sachen einfach reparieren und wieder mitgeben. Natürlich immer vorher/nachher Bilder machen - mit Zeitstempel!
    Bei der Brille ein unmodisches Zweitmodell nehmen - mit dem Hinweis : ist die Brille weg, gibt es keine Neue! Die Krankenkasse zahlt nur 2 Paare von den Gläsern pro Quartal. Das unterschreiben lassen, sonst Kind ohne Brille. Kannst ja nicht jede oder jede 2te Woche eine neue Kaufen!

  • Was mir grad noch zum Rucksack eingefallen ist:
    Das Kind ist noch recht klein - in dem Alter hab ich mit Stiften (Textilfarbe, falls vorhanden, wasserfester Filzschreiber tut es aber auch) Figuren aus hartnäckigen Flecken gemacht. Einfach ein Gesicht rein, ein paar Konturen/Arme/Beine - fertig ist die Fantasiefigur. Der Wiedererkennungswert steigt ebenfalls, so einen Rucksack (T-Shirt, Hose...) gibt es nur einmal. ;)


    Das ist ja mal ne coole Idee :daumen ..schade das meine Kinder schon groß sind..das hätte ich glatt übernommen :wink


    lg duechesse :strahlen

  • Vorab vielen Dank an Haselmaus. :blume


    Der Rucksack wurde zur "Raupe Nimmersatt" verschönert mit Anhänger basteln etc. meine Kinder haben auch gleich mitgemacht und haben ihre "heilen" Rucksäcke verschönert.


    Und ja sie weis, dass Traubensaft nicht so der Hit ist, aber was tut man nicht alles um Kind zum Umgang zu motivieren.


    Sie schrieb nichts ins Umgangsbuch. War ganz stolz auf sie. :D


    Kind kam also vom Umgang wieder mit "neuem" Rucksack. Freundin fragte, wo der alte Rucksack sei und der KV meinte nur. Er habe ihn weggeworfen und einen neuen gekauft. Sie wäre ja dazu nicht in der Lage. Kind war am weinen da sein "Raupe Nimmersatt" Rucksack weg wäre. samt gebastelten Anhänger. Lt. KV eh häßlich und damit reif für den Mülleimer :angry


    Da der Unterhalt ja gepfändet wird, kam jetzt ein Brief von seinem Anwalt. KV möchte gern €50,- Euro zurück haben wegen dem "neuen" Rucksack und die entsorgungen des "alten". Gott, dass klingt, als wenn das Giftmüll gewesen wäre. Jetzt steht da auch noch drin, wenn sie die 50,-Euro nicht zahlt, würde die Pfändung aufgehoben werden. :radab


    Das geht doch nicht so einfach, oder?

  • Nein, geht nicht.



    Brief zurück an Anwalt: "Sehr geehrter Herr XX, gern hätten (Kind) und ich den Rucksack und den gebastelten Anhänger zurück. Bezüglich der Pfändungsaufhebung befinden Sie sich im Rechtsirrtum. Näheres dazu kann Ihnen sicherlich das hiesige Familiengericht erläutern. Mit freundlichen Grüßen"



    Manchmal ärgere ich mich, dass man solche Anwälte nicht wegen Erpressung belangen kann und nur so schwierig über die Standesorganisation ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sehr gut, dann ist sie erstmal beruhigt. Werde ihr das gleichmal simsen. Sie war schon völlig verzweifelt. Wenn so ein Anwaltsbrief kommt, kann einem das schon Angst einjagen.


    Das mit der Rückgabe wird wohl schwer. Lt. Kind wurde der Rucksack in die Mülltonne zum "stinkenden" Abfall gesteckt. Denke mal es war die Biotonne. Bin immer wieder schockiert, was einige Et sich einfallen lassen ;(