Kindeswohlgefährdung ?

  • Hallo,
    Ich versuche mal die Situation kurz und knapp zu schildern und bitte um eure Meinungen.
    Wir sind seit ca. 1 Jahr getrennt und KV ist bipolar mit quartalstrinkerei.sein 20 jähriger Sohn,der in seinem Leben schon mehrere Sonderschulen und Heime hinter sich hat (inklusive erziehungscamp)wohnt seit einem Jahr bei ihm.seine Mutter und Familie kamen mit ihm nicht mehr klar.also Umzug zum KV von nrw nach meck-pom.mit in dem Haus von KV wohnen noch die Großeltern.der junge Mann hat alles an Ausbildungen,welche ihm angeboten wurden hingeschmissen und sitzt den ganzen Tag/Nacht am pc.sozialstunden,die ihm gerichtlich auferlegt wurden hat er aus Faulheit nicht wahrgenommen.eine zweite Chance vom Gericht diese abzuleisten ließ er verstreichen.
    Nun erzählte mir unser 5 jähriger Sohn ,das der xxx angeblich bei seiner Mutter in nrw ist und ersteinmal nicht wiederkommt.ich gehe eher davon aus,das er im Gefängnis sitzt wegen seinen sozialstunden.das würde ihm damals angedroht.nun soll unser 5 jähriger Sohn das erste Mal laut Umgangszeiten 3 Wochen zum KV.ehrlich gesagt raufe ich mir die Haare und bin natürlich sehr verunsichert was das wohl unseres Kindes in diesen drei Wochen betrifft....wie soll ich nur damit umgehen???
    Um Missverständnissen vorzubeugen,ich habe KV immer in seiner Arbeit mit dem Jungen unterstützt was Heime,jugendamtsgespräche etc. betrifft.ich war aber immer vor Ort und konnte eingreifen.das ist jetzt nicht der Fall und drei Wochen sind für einen fünfjährigen eine lange,lange Zeit....

  • Hallo....


    euer gemeinsamer Sohn soll nun drei Wochen zum KV..... dieser ist Bipolar (welches mit Therapie und Tabletten nicht zu einem generellen Ausschluß der BK führen muss)
    und Quatalstrinker ( was auch nicht Grund ist, Kind Umgang zu verweigern...)
    Dazu kommt der 20 jährige Sohn, der wohl gar nicht vor Ort sein wird ( da wohl Gefängnisaufenthalt) ......


    Also wo genau siehst du eine direkte Kindeswohlgefährdung ?


    Vor allem wird dein Kind wohl vorab schon regelm.Umgang zum Kv gehabt haben ?
    Wie verlief es bisher ?
    Gab es kindeswohlgef.Situationen ?


    Wenn du bisher immer eingreifen konntest, dann rede doch offen über deine Bedenken und bitte um regelm.Telefonate oder die Zeit verkürzen, gibt ja paar Möglichkeiten.....sofern ihr miteinander reden könnt ....

  • Hallo,ja die gab es in der Tat....während des Umganges ist der KV mit unserem Sohn betrunken Auto gefahren.leider habe ich an dem Tag nicht die Polizei gerufen,so hatte meine Aussage diesbezüglich keine Relevanz vor Gericht. Und es musste ihm rechtlich so der Umgang mit Übernachtung gestattet werden.
    ob der Junge im Gefängnis zu dem Zeitpunkt sitzt oder nicht hat in sofern einen Einfluss,das der KV (der Gutachten seines Gesundheitszustandes ignoriert und dementiert)durch diese Situation massiv in seinem Gesundheitszustand beeinflusst wird.ich denke nach 8 Jahren Beziehung kann ich ganz klar diese Behauptung aufstellen.
    Umgang fand bis vor zwei Wochen ohne Übernachtung statt....

  • Wenn ich mich recht erinnere, liegt doch hier ein gerichtlicher Beschluss über den Umgang vor, in dem auch das von dir angeführte Gutachten und all die Dinge berücksichtigt wurden, die du jetzt hier anführst. Einzig die problematische Situation mit dem Halbgeschwister ist wohl neu. Aber die verbessert durch seine Abwesenheit ja sogar die Umgangssituation.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es liegt ein Abschlussbericht von der Tagesklinik mit Diagnose bipolare Depressionen mit Tabletten und alkoholmissbrauch von 4/2010 vor.das Gutachten von 2011 kenne ich nur als Zeuge von der Gerichtsverhandlung,das vom Gericht eingefordert wurde ihn aber damals vor dem Gefängnis bewahrte.da er nicht bereit ist über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu erteilen und für das familiengericht diese nicht greifbar sind,weil er die nicht raus rückt, und in den letzten vier Jahren ja nichts passiert ist,außer seine Trunkenheitsfahrt,musste das Gericht dem KV den vollen Umgang gewähren.so sind die Gesetze.gespräche mit jugendamt und erziehungsberater bestätigten dies noch,das es vom Gesetz her keine Handhabe gibt ihn in der jetzigen Situation zu einem Gutachten zu zwingen.sollte jetzt etwas passieren,sähe die Sache anders aus....
    O-Ton von der SB vom Jugendamt "die deutschen Gesetze sind nicht immer gerecht,die Richterin hatte vom Gesetz her keine andere Wahl...es muss wirklich erst ein Grund vorliegen bis wir einschreiten können.uns sind hier die Hände gebunden..."
    Nur um irgendwelchen Kritikern den Wind aud den Segeln zu nehmen,Umgang fand immer regelmäßig statt nur ebend ohne Übernachtung.es ist mir auch sehr wichtig das geregelter Umgang stattfindet,nur ist es ebend wie oben beschrieben meine Sorge,das 3 Wochen mit dieser weiteren psychischen Belastung ein immenses Problem beim KV darstellt.
    Volleyball:der Umgang wurde im Juli vom Gericht neu beschlossen,nachdem KV diesen eingeklagt hatte.

  • Ich verstehe deine Bedenken bestens. In eine solche Umgebung gibt man sein Kind nicht gerne. Welchen Nutzen dein Kind von diesem "Umgang" haben soll, sehe ich auch nicht.


    Allerdings hast du kaum eine legale Möglichkeit, den Umgang zu verhindern, ohne anschließend dem Familiengericht erklären zu müssen, warum du den Umgang verhindert hast.


    Ich habe in einer ähnlichen Situation meinen Sohn einfach nicht heraus gegeben, was ich vorher kurzfristig schriftlich angekündigt habe. Als Folge gab es 2 Wochen später eine Verhandlung vor dem Familiengericht. Die Richterin zeigte Verständnis für meine Bedenken, ebenso der Verfahrensbeistand meines Sohnes. Genutzt hat es nichts, der Umgang fand im Anschluss an die Verhandlung trotzdem statt.
    Allerdings bekam die KM von der Richterin eine klare Ansage: Beim kleinsten Vorfall war das der definitiv letzte Umgang.
    Mein Sohn hat davon profitiert, da die KM nun höllisch vorsichtig sein muss. Ich rechne ständig mit einem erneuten Vorfall, der totsicher auf kurz oder lang eintreten wird. Dann werde ich meinen Sohn erneut nicht übergeben und es wird wieder eine Verhandlung vor dem Familiengericht geben. Das Resultat ist absehbar, da von der Familienrichterin bereits angekündigt. Die Gutachterin in unserer Angelegenheit steht auch hinter mir, daher sehe ich das relativ locker. Mein Sohn weigert sich sowieso mit Händen und Füssen, wenn er zur KM soll/muss, von daher bin ich froh, wenn eine endgültige Entscheidung getroffen werden wird.


    Manchmal gibt es keinen anderen Weg.

    Einmal editiert, zuletzt von bay-of-russel ()

  • Das wäre bei uns nicht umsetzbar.unser Sohn liebt seinen Papa abgöttisch,nicht zuletzt weil er ihm alles ermöglicht ,sich immer von der Sonnenseite zeigt.ich hoffe eigentlich das diese drei Wochen zeigen,das Papa im Alltag ebend auch nicht nur toll ist und ich, so blöd es auch klingt,eine Chance bekomme meine Aussage damit,das es definitiv einen Rückfall geben wird,bestätigen kann.
    ich hätte durchaus gegen dieses Urteil Einspruch erheben können,nur genutzt hätte es mir wohl nichts...
    Achso,meine Anwältin gab mir noch den Tip,das Kinder bei Krankheit den Umgang nicht antreten könnten...hm...finde ich sehr kurzsichtig gedacht....Versuch mal einem 5 jähriger einzureden das er jetzt mal ebend krank ist und deshalb nicht zu Papa darf und dem dann noch erzählen solle das er krank war :ohnmacht:

  • ganz ehrlich
    Ich würde den Jungen krank schreiben lassen.
    Ja es ist nicht nett auch nicht seriös und und und...
    Aber 3 Wochen sind eine lange Zeit für KV und Sohn die sich bisher nur ohne Übernachtung getroffen haben (auch wenn ich dieses Urteil nicht wirklich nachvollziehen kann )
    Wie gestaltet sich denn die Kommunikation mit dir und KV ? Kannst du mit ihm reden ? evtl. mitfahren und in einem Hotel bleiben ?
    Ein Einspruch zögert den Umgang zumindest hinaus ? bist du sicher das dein Anwalt gut ist ?


    Wenn die Konstellation bis jetzt wirklich nur so war wie geschildert würde ich dies auf keinen Fall zulassen.
    Wenn KV überfordert irgendetwas falsches tut - trinkt der sich seinen Kummer weg--aber was machst du ?

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Danke für deine Antwort Antje77.wir haben mittlerweile überhaupt keine Kommunikation mehr,weil ich durch seine ewigen Lügen und dieses Worte im Mund verdehen kein Wort mehr als nötig mit ihm reden wollte.vielleicht kennt jemand dieses Gefühl,du hast Jahre deine Kraft in etwas gesteckt,geredet,gemacht,getan und mittlerweile ist so viel Luft raus,das ich nicht eine Silbe mehr mit ihm wechseln mag.nur dann habe ich annähernd meine Ruhe.
    Wir wohnen im selben Ort ca. 2km Luftlinie entfernt.
    Davon gehe ich aus,das er sich betrinkt/mit Alkohol betäubt wenn es im zu viel wird...
    Ich war anfangs auch total entsetzt über das Urteil,denke aber (nach Rücksprache mit JA und Erziehungsberatung) das dieses urteil für KV zur Falle wird.dem Gericht blieb nach Aktenlage nichts weiter übrig als so zu entscheiden,da er polizeilich nicht auffällig war die letzten 4 Jahre.es interessiert kein schw.... das er vor zwei Jahren seine dritte MPU gemacht hat,alle wegen Alkohol am Steuer...
    Ich bin gerade dabei meinen Anwalt zu wechseln.mir fehlte einfach ein bisschen die Bissigkeit von ihr.es gab Verhandlungen,da habe ich mich eher alleine verteidigt als das sie etwas von sich gegeben hätte.im Nachhinein erklärte sie mir das es fürs Gericht gut wäre an manchen Stellen Emotionen zu sehen.
    Mir raucht gerade der Kopf,nächsten Samstag würde er ihn abholen.wenn ich meine Hausärztin dazu bekommen würde ihn ihn für eine Woche krankzuschreiben wären es nur noch zwei Wochen.aber was mache ich mit unserem Sohn die ganze Woche?kann ihn ja nicht die ganze Zeit ins Haus sperren.laut Gesetz könnte der Vater ihn ja betreuen trotz Erkrankung.es sei denn Kind ist bettlägerig.oder?!
    Ich kann ja noch Nichteinhaltung irgendwo mit ihm hinfahren.dann fragt KV ihn und unser Sohn erzählt ihm ganz stolz,ja wir waren da und da

  • Für einen Einspruch ist es zu spät ? Es gibt für manche Sachen ein Eilverfahren-- kann es nicht jetzt erst sein das er dir von einen Alkohol Absturz erzählt hat ?
    Der kleine hat eben Fieber bekommen...ob vor Aufregung oder Infekt...Wer weiß das schon aber ich würde denken das du als Hauptbezugsperson natürlich dich
    um dein fieberndes Kind kümmerst was aber nicht Stubenarrest bedeutet.


    Bei der Übergabe musst du nicht anwesend sein...hast den Übergabeort falsch verstanden ? oder Akku leer oder oder oder...


    Wie gehabt ich würde 3 Wochen am Stück verhindern.
    Es ist sein Recht aber ein oder 2 Tage reichen für den Anfang - es kann ja sein das er sich zusammen reißt aber ein Kind ist nunmal KEIN Experiment.


    und ein Anwalt Wechsel der sich auch erst einarbeiten muss...würde das nicht den Umgang noch hinaus zögern ???


    ( rechtlich bin ich nicht wirklich gut informiert und das hier sind wirklich nur als Denkansätze gemeint ?

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    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • Hallo,


    mich irritiert die Beschreibung dieses vorliegenden Beschlusses - es wurde Umgang beschlossen aber ohne Übernachtungen, bis zu besagten 3 Wochen am Stück inklusive Übernachtungen?


    Das ist mehr als ungewöhnlich, ich möchte fast sagen ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine solche Regelung in einem Gerichtsbeschluss findet. Was genau steht im Beschluss denn drin? Da müssen doch irgendwo langsam Übernachtungen einsetzen bevor es zu diesem 3wöchigen Aufenthalt kommen soll, nicht einfach von Null auf Hundert. Dann bestünde ja die Möglichkeit zu sagen, man wird ja sehen, wie es klappt mit dem Übernachten.

  • Es gab im September 2013 eine Einigung vor Gericht im Umgang di+ Do und jeden zweiten Samstag von 10 bis 18 Uhr.jetzt hat er seine Forderung di+Do von 15 bis 18 Uhr,jedes zweite woe von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 18 Uhr ,3 Wochen in den Sommerferien ,1 Woche Herbstferien ab nächstem Jahr,in den winterfesten 1 Woche und bei Feiertagen den jeweils zweiten Tag mit Übernachtung zum nächsten Tag 18 Uhr.kneift mich ,aber ich denke auch eine Richterin ,die hier im Ort als sehr kinderfreundlich gilt,verfolgt einen Plan wenn sie der kompletten Forderung des Vaters nachgibt.das Urteil ist Anfang Juli gesprochen worden und wird mit dem 10.8. rechtskräftig.das erste Übernachtungswoe fand am 17.7. statt. Dieses woe das zweite.nächsten Samstag würden die drei Wochen beginnen.kann es sein,das die Richterin das nicht ohne Grund so arrangiert hat um ihn unter Druck zu setzen? Ich denke jugendamt,beistand fürs Kind und Richterin haben von mir den Eindruck,das ich resolut genug bin einzuschreiten wenn ich das geringste Problem erkenne,bzw. mir zu Ohren kommen würde.ich habe unseren Sohn sensibilisiert wenns Papa nicht gut geht,er zu Freunden von mir um die Ecke geht oder ehemaligen Nachbarn von mir,die 2 Häuser weiter wohnen...
    Ich weiß nicht ob ein Eilverfahren etwas ändern könnte.natürlich habe ich sofort an Widerspruch gedacht,meine Anwältin wollte gleich einen Vorschuss von 300 Euro und nahm mir quasi jede Aussicht auf Erfolg.das Jugendamt machte ebensowenig Hoffnung auf Erfolg am OLG,da diese selten ein Urteil vom Amtsgericht kippen.ich muss jetzt schon 1500 Euro von der letzten Verhandlung Zahlen und würde dann nochmal die ganzen Verfahrenskosten zur Hälfte tragen müssen.

  • Also soll das Kind mit Nichten von 0 auf 100 drei Wochen am Stück bei einem psychisch nachweislich kranken Vater verbringen, sondern es gibt sehr wohl eine Aufbauregelung, die ersten Übernachtungswochenenden haben auch schon stattgefunden - offenbar ohne Zwischenfälle, denn sonst wärst du ja "resolut eingeschritten" und nun stehen dann die Ferien an.


    Der Kindesvater hatte vor 5 Jahren(!) psychische Probleme. Du beziehst dich ja auf 2010.


    Was genau wäre also jetzt das Problem mit dem Ferienumgang und der gesamten Umgangsregelung, die eine absolut klassische, übliche Umgangsregelung ist? Das ist ganz normaler Umgang, der da beschlossen wurde.

  • 3 Wochen ohne Kind, das ist nicht so leicht. Habe ich auch gerade. Aber ich denke du gehst das Problem von der falschen Seite an. Du arbeitest gegen den Vater. Aber das wird nichts bringen, für niemanden. Das du rechtlich schlechte Karten hast wurde dir gesagt und ein Anwaltswechsel wird daran auch nichts ändern. Worauf du aber auf jeden Fall 100%ig Einfluss hast, das bist Du.


    Das was nämlich am allerbesten helfen würde wäre ein gutes Verhältnis zwischen euch Eltern. Und das ist keine Sache von man hat Glück mit einem Guten Verhältnis, oder halt Pech. Sowas ist Arbeit. Und die schwierigste Aufgabe ist das verzichten. Das verzichten auf all die alten Hader, vielleicht auf Geldstreitigkeiten. Das bedeutet nachgeben, in eine Beziehungsinsolvenz gehen und unbelastet neu anfangen. Du kannst ihn nicht zwingen da mitzumachen, aber mit gutem Beispiel vorangehen, diesen Ferienumgang konstruktiv angehen! Wenn er nämlich weiß er kann dich anrufen wenn was ist, ohne das du gleich zum Anwalt rennst um ihm den Umgang wieder zu verbieten, dann wird er auch dich anrufen wenn es schwierig wird und nicht zur Flasche greifen (Wie du vermutest). DU kannst etwas tun, es nämlich für alle leichter machen. Und glaub nicht das du dabei etwas verlierst. Von so etwas profitieren alle, ganz besonders die Kinder.


    Ich weiß das das nicht leicht ist, manchmal werden die Leute den Kopf schütteln und sagen "Das lässt du mir dir machen?" oder "Du hast doch ein Recht darauf!" aber das ist dein Leben, du musst dich nicht aufstacheln lassen. Gerade nach der Trennung fand ich das bei uns schwierig, vor allem wenn es um Geld ging kippte die Stimmung auf seiner Seite sofort.. also hab ich es gelassen, auch wenn es sich ungerecht angefühlt hat. Inzwischen klappt sogar das und ich kann, bis auf die übliche mütterliche Sorge, mich ganz entspannt diese 3 Wochen zurücklehnen und wir können uns wirklich auf die Schulter klopfen weil wir alles super hinbekommen haben.

  • Hm...ich muss mal grundsätzlich etwas loswerden.ich weiß nicht wie oft ich schon mit KV in irgendwelche Paartherapien oder andere Wege inklusive dritter gegangen bin.ich bin diejenige gewesen,die immer wieder auf ihn zugegangen ist und das positive hervorgeholt hat,die immer wieder ihre ganze Kraft in seine Genesung gesteckt hat.vielleicht bringe ich es auch nicht deutlich genug rüber.ein bipolarer Mensch,der über viele Jahre den Alkohol quartalsweise als Problemlöser benutzt hat ist ständig auf der Flucht und hat keine Freunde,denen er absolut vertraut.ich war in der Beziehung sein Halt und habe ihn mit der Trennung in seinen Augen verraten,weil ich mit unserem Sohn gegangen bin.das letzte was er jetzt will ist eine Freundschaft mit mir.ich bin sein Feind Nummer eins,der es verhindert,das er täglichen Zugang zu seinem Sohn hat.man braucht schon ne Menge Erfahrung um so psychisch Kranke ein Stück weit in ihren Handlungen zu verstehen.aber eines weiß ich mit 100%iger Sicherheit,auf sein Wort ist kein Verlass.und die Worte,das er sich seinen Jungen holen wird sind nicht einfach dahergesagt.
    Beziehungsinsolvenz ist dann ein guter Weg,wenn es sich um einen gesunden Menschen handelt,ich habe mich in der Vergangenheit sooft zurückgenommen das reicht für drei Trennungen ...


    Bipolare Depressionen sind nicht heilbar.umso schlimmer noch wenn kein Umgang sondern ignorieren der Erkrankung vorliegt.hinzu kommt der Alkoholkonsum ,auch hier fand nie eine Therapie oder Entzug statt.quartalstrinker können über einen längeren Zeitraum abstinent leben bis der Körper sein Recht wieder einfordert.das macht diese Art von Abhängigen so schwer therapierbar.umso schlimmer wenn in keiner Weise Einsicht da ist.
    Die Großeltern sind um die 80 und werden sich hüten sich ihm in den Weg zu stellen wenn er getrunken hat.manie und Alkohol...absolute Hemmungslosigkeit.

  • Vielleicht muss ich mal aus dem Nähkästchen der letzten 5 Jahre plaudern um nicht als histerische Mutter abgestempelt zu werden.die letzten 5 Jahre waren keineswegs ohne Vorkommnisse nur ebend welche die nicht polizeilich erfasst wurden.
    30.12.2009 suizidversuch mit psychopharmaka,er hat mich kurz vor der Bewusstlosigkeit angerufen und ich den Notarzt es war ein Hilferuf von ihm.es folgten Tagesklinik und Rehaaufenthalt beide gingen einher mit Alkoholmissbrauch


    Im März 2011 fuhr ich 2x mit ihm 800 km an einem Tag nach nrw um dort Gespräche mit der Heimleitung seines Sohnes zu führen,da dieser dort gewalttätig geworden ist,ich fuhr alle Touren alleine,da KV keinen Führerschein hatte (wegen Alkohol am Steuer eingezogen)bei der letzten Rückfahrt war er mit den Geschehnissen so überfordert,das er sich mit Kräuter auf der Rücktritt betäubte.auf der Autobahn zog er mir dann irgendwann mit Tempo 130 den Zündschlüssel raus...ich habe nur noch geschrien und gefleht er möge den Schlüssel wieder reinstecken.dannach folgten 3 Monate Trennung


    Im Juni 2012 war er so unter Druck das er im nüchternen Zustand die Hand bzw. die Faust gegen mich erhob.hätte ich nicht im letzten Moment gedroht das ich ihn anzeigen würde wenn er zuschlägt wäre diese Faust direkt in meinem Gesicht gelandet.seine Reaktion darauf....mit dem Auto wegfahren sich selber im Gesicht mit kratzspuren verletzen zum Arzt zu fahren die Verletzungen aufnehmen zu lassen und bei der Polizei gegen mich Anzeige zu erstatten...ich falle bis heute in Gedanken an diese Situation vom Glauben ab.als einen Tag später bei mir am Brustkorb Hämatome sichtbar wurden erstattete ich gegenanzeige.ich weiß das mir bei der Polizei und auch so geglaubt wurde,aber rechtlich stand Aussage gegen Aussage


    Auch dannach habe mich nochmals breitschlagen lassen,mich auf eine Therapie mit ihm einzulassen...immer mit dem gleichen Fazit : ich bin an allem schuld ,- die einzige,die an der Situation gearbeitet hat war ich....


    Als Dank das ich irgendwann dicht gemacht und Grenzen gezogen habe hat er das alleinige ABR beantragt und mich dermaßen versucht in den Dreck zu ziehen...das einem schlecht werden kann


    Sorry,aber wenn ich dann lese ich würdé nicht genügend für die Kommunikation tun....

  • hallo nimak,


    das klingt furchtbar! ich verstehe dich voll und ganz, da hätte ich auch keine ruhige minute.
    seltsam finde ich das urteil auch. warum drei wochen am stück? krass.


    was du tun kannst weiss ich leider auch nicht.


    aber ich weiss sehr genau was du meinst! ich kenne diese verdrehungen und spielchen auch und auch das problem,
    dass dieser person geglaubt wird von dritten. selber steht man immer da wie der hysterische depp. ich kenn es, ich
    hab ganz ähnliches an der backe. es ist zum mäusemelken! viel kraft.


    du bist nicht alleine!
    lieben gruss