Kein Kontakt mehr zum KV, er reagiert nicht mehr, benötige Unterschrift

  • An alle, die mir Tipps geben können, bitte ich um Rat, kleine Vorgeschichte:


    1. Wir sind jetzt fast 2 Jahre getrennt, zuerst war unregelmäßiger Umgang da, dann wurde für ca. 3 Monate Ende letzten Jahres regelmäßig 14-tägig.
    2. Im Winter drohte dem KV die Wohnungslosigkeit, aufgrund von Mietschulden, der Umgang konnte nicht statt finden, da er auch seinen Mitbewohner beschuldigte - Aggressionen waren vorhanden, der Mitbwohner wollte nicht mehr das Umgang statt fand. Der Umgang fand auch nicht hier statt, da KV sich nicht meldete und wenn ich mich meldete er sich in einem derart labilen Zustand befand (weinte, ich habe kein Geld usw. kann ich nicht bei euch schlafen), dass dies nicht möglich war.
    3. Der KV fand eine Whg. im Frühjahr, ein erstes Umgangs-WE fand statt, jedoch wieder in der Form, dass es KV nicht gut ging, er ins KH müsste, er labil war und wieder vor dem Kind weinte.


    Aufgrund dessen habe ich einen Termin beim JA gemacht, Thema Umgang, ich wollte die Probleme auf den Tisch bringen. KV behauptete ich würde Umgang verweigern wollen, was aber nicht der Fall ist, denn er hat sich seit einem halben Jahr nicht einmal gemeldet bei seiner Tochter (von alleine - sie hat ihn angerufen), weiterhin hat er behauptet, kein Geld zu haben und die Vorwürfe gegenüber dem ehemaligen Mitbewohner waren derart schlimm, dass ich dies beim JA ansprechen musste. Zu diesem Termin ist er sehr schnell hochgefahren, er sagte, dass seine Psychologen ihm gesagt hätten, nicht mehr mit mir zu reden. Er ist laut geworden hat rumgebrüllt, obwohl noch nichts passiert ist, weder habe ich gesagt, dass ich kein Umgang will, noch habe ich ihn angegriffen. Das JA hat mir daraufhin geraten, den Umgang lieber zu lassen, aufgrund der Instabilität. Das ist sehr schlimm für mein Kind, das weiß ich, sie vermisst ihren Papa sehr. Ich habe einen neuen Partner, auf den mein Ex auch reagiert, in dem er behauptet, ich hätte einen Vaterersatz gesucht. Stimmt aber nicht, niemand soll hier der Papaersatz sein.


    Jetzt habe ich ein Problem, und das Problem wird immer größer: er steht noch im Mietvertrag - hat nie gekündigt - er ist ja damals einfach ausgezogen. Der Eigentümer hat mittlerweile gewechselt und ich sollte die Kontoverbindung angeben, damit die Kaution zurückgezahlt wird und ich diese an den neuen Eigentümer ausschütten kann. Die Kaution habe ich damals komplett überwiesen von meinem Konto. Ich habe also entsprechendes Schreiben geschickt, und - ihr könnt es euch denken - es fehlt die Unterschrift von ihm. Er ist aber nicht erreichbar für mich, auf SMS reagiert nicht, ich habe ihm geschrieben, dass ich seine Unterschrift benötige. Also was tun? Der alte Verwalter weist mich im Übrigen auf rechtliche Schritte gegen mich hin, sollte ich die Kaution nicht an den Eigentümer auskehren, was ich aber so ohne seine Unterschrift nicht kann. Ich habe jetzt überlegt, der Verwaltung zu schreiben, dass ein Kontakt derzeit nicht möglich ist und dass er auf andere Schreiben ebenfalls nicht reagiert und diese zu bitten, die Kaution direkt an den Eigentümer auszukehren. Das ist die eine Sache, ob das so klappt weiß ich nicht. Aber irgendwie muss es doch klappen? Was kann ich tun? Was ist rechtlich der richtige Weg? Und nein ich habe keine Rechtsschutzversicherung.


    2. Sache: nächstes Jahr will ich umziehen, da er noch im Mietvertrag steht, könnte auch dies ein Problem werden, nämlich dann WENN ich kein Kündigungsschreiben von ihm bekomme, derzeit läuft alles darauf hinaus, dass er mir das Leben schwer machen will, bzw. er einfach mal den Kontakt zu mir und zu unserer Tochter abgebrochen hat. Was ist wenn ich kein Kündigungsschreiben von ihm bekomme? Müsste ich mich "rausklagen"? Wie lange dauert sowas? Und außerdem wer kann es sich schon leisten sich "rauszuklagen", wenn der Zeitraum nicht absehbar ist, wann denn nun eine neue Wohnung gefunden ist bzw. muss auch eine Einschulung in einer Schule im neuen Einzugsgebiet stattfinden (und nein hier gäbe es kein Problem, wir ziehen innerhalb der Stadt um und sogar näher zu ihm hin). Was kann ich da tun?


    3. Sache: meine Familie macht sich Sorgen - zu Recht, denn wir habe gemeinsames Sorgerecht, falls ich eine Unterschrift oder irgendwas benötige, dann ist er nicht erreichbar. Dies könnte ja auch eine OP für mein Kind sein oder ähnliches. Sie drängen darauf, dass ich das alleine Sorgerecht beantrage.


    Ehrlich gesagt, mir wächst das alles über den Kopf, ich bin jetzt schon fertig bei den Gedanken, dass ich alles einklagen muss bzw. kann ich da überhaupt klagen oder gibt es einen einfacheren Weg. Hab Freitag Nachmitttag hier gesessen und geheult. Es könnte alles so einfach sein, er könnte seine Tochter sehen usw.


    Wer hat ähnliches mitgemacht und kann mir Ratschläge geben?

  • Guten abend.
    rein theoretisch musste er ja in der anderen Wohnung gemeldet gewesen sein beim dem Mitbewohner.
    Du könntest aufs meldeamt gehen und ihn aus der Adresse bei dir austragen lassen mit dem Grund der Trennung und er müßte ja wo anders gemeldet sein.das wurde mir damals von meinem Vermieter geraten..musst du mal fragen ob es geht bei mir War es kein Problem.
    Und der Vermieter müsste ihn auch ohne Probleme aus dem Vertrag entlassen können bei euch zumal er sich ja auch nicht meldet wegen der Kaution Zahlung. .dies wäre doch aus Sicht eines Vermieters ein Kündigungsgrund! Normalerweise!
    Und wegen dem sorgerecht wurde ich auf jedenfall machen auf jedenfall als erstes das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommst du schnell da gibt es auch keine Probleme zwecks Umzug.
    .und auch das asg müsstest du bekommen da er sich weder meldet wenn du Unterschrift benötigst noch sonst was tut...
    ich würde das auf jeden Fall machen es ist zwar erstmal ein schwerer anstrengender weg aber danach lebst du ruhiger UND das heißt ja nicht das du ihn nicht mehr miteinbeziehen tust..
    l.g.

  • Ich habe ja seine aktuelle Adresse, nur reagiert er nicht auf Briefe, Anrufe. Es ist ja so, dass ich einfach eine SMS geschrieben habe, dass ich seine Unterschrift benötige, keine Reaktion (außer dass er mich ein paar Mal weggedrückt hat). Es könnte sich ja auch um seine Tochter handeln, wofür ich eine Unterschrift benötige.


    Ich glaube ich lasse mich nochmals vom Jugendamt beraten, was diese ganze Thematik angeht. Ich muss das noch dieses Jahr klären, bevor ich nächstes Jahr richtig Probleme bekomme.


    Ich bin so wütend. Meine Kleine tut mir so leid, sie fragt, wann sie ihren Papa sehen kann und ich kann nur sagen, der Papa redet nicht mit mir, also kann ich auch keine Verabredung machen.

  • Den Besitzerübergang des Hauses haben die Eigentümer untereinander zu klären. Du hast damit nichts zutun.


    Du hast ihnen eine Kontoverbindung angeboten. Wenn denen das nicht reicht, ist es deren Problem. Wenn sie eine Unterschrift vom Ex haben wollen, sollen sie die beibringen und ihn anschreiben. Adresse kannst du ihnen geben ...


    Was Ex macht, dafür bist du nicht verantwortlich. Also kümmere dich nicht um seine Verwaltungssachen. (Da kann dir auch das Jugendamt nicht helfen. Die haben damit so gar nix zutun ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke Volley. Ich würde das Jugendamt ja nur kontaktieren um den Werdegang zum alleinigen Sorgerecht zu besprechen, denn wenn ich ihn noch nicht mal für eine Unterschrift erreiche, kann das ja auch sehr schnell unser Kind betreffen (dann stehe ich ziemlich blöd da).


    Ich weiß, es könnte sich ja vielleicht noch verbessern, aber ich habe ja alles versucht und eigentlich hat sich die Situation nur verschlimmert. Wenigstens ist alles beim JA protokolliert, auch dass er auf kein einziges Schreiben reagiert hat und es zum Gerichtsverfahren wg. Unterhalt aufgrund seiner nicht Mitwirksamkeit kommen musste. Ich möchte ihn nicht hinter her rennen und erklären, was das nun bedeutet GSR zu haben und darum betteln, dass er sich mal bei unserem Kind meldet. Es ist sehr schade, dass er nicht über seinen verletztem Stolz hinaus schauen kann, welchen Schaden er anrichtet.

  • Die handwerklichen (Fehl)Leistungen des alten und des neuen Vermieters beim Mietshausverkauf haben aber auch so gar nichts mit dem Sorgerecht zutun.


    Die Nichterreichbarkeit für die Unterschrift ist - objektiv betrachtet - eine nicht begründbare Unterstellung. Du hast die Information weitergeben. Er hat den Brief bekommen (sonst wäre er zurück gekommen). Er ist nicht gezwungen zu reagieren, geschweige denn dir gegenüber zu reagieren. Er kann frei entscheiden, was er wie tut. Ihr seid "nicht mehr zusammen".


    Einzig und allein wenn es um euer gemeinsames Kind geht, dann muss auf eine Anfrage in Sorgerechtsdingen eine Reaktion erfolgen, eine Stellungnahme seinerseits. Heißt. Nur wenn dort Probleme auftreten, können die einen handfesten Grund für einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht geben. Aber nicht Kommunikationsprobleme zwischen Vermieter und Ex oder (juristische) Auseinandersetzungen um die Unterhaltszahlungen.
    Argumentativ so aufzutreten, birgt sogar die Gefahr in sich, dass (Jugendamt und ) Richter sagen: Hier versucht die Frau Berlin vielleicht, den Ex aus dem Gesamtleben des Kindes zu entsorgen, weil sie einfach in allen Lebensbereichen vom Ex angekäst ist. (Manchen Richtern reicht das, um eine Unmöglichkeit der gedeihlichen Zusammenarbeit zu sehen und das Sorgerecht zu übertragen. Den meisten aber absolut nicht.)


    Das weiß auch das Jugendamt. Wenn du also dort mit Geschichten wie der Kaution auftauchst, stärkt das nicht unbedingt das Unterstützungspotential des Jugendamtes, wenn es um das Kind geht - nur fürs Kind interessiert sich das JA ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ok danke für den Tipp Volley. Dann werde ich das nicht anbringen beim Jugendamt. Frau Berlin kann ja garnicht so falsch sein, denn der Umgangspfleger hat zu mir gesagt: es ist sehr selten, dass sich ein ET so sehr um Umgang bemüht, wie ich (durch Briefe versuchte termine beim JA, Anrufe). Außerdem sind diverse Themen bereits aktenkundig.


    Wie ist es denn, wenn er dann vielleicht für 1 Jahr garkeinen Kontakt mehr zum Kind hat und sich nicht meldet. Kann man das als Grund anführen - indem man auch seinen Willen - also Gesprächsbereitschaft beim JA - Briefe etc. nachweist? Es kann ja nicht sein, dass das Sorgerecht nur auf dem Papier besteht und der Vater sich nie meldet bzw. auch nicht mehr für das Kind erreichbar ist. Ich will ihn nicht entsorgen, ich will bloß keine Schwierigkeiten haben in Zukunft. Diese Kaution ist kein Grund habe ich verstanden, nur drohen die mir mit rechtlichen Schritten in ihren Briefen, sollte ich diese nicht auskehren an den neuen Eigentümer. Das Geld ist ja da. Es sind immerhin 1.600 Euro die ich damals gezahlt haben, soviel Geld habe ich jetzt nicht und werde es auch nicht haben.

  • nur was hast du mit der Kaution zu tun ?


    als Mieter zahlst du die Kaution an den Vermieter dieser legt es dann auf ein Kautions-Konto und wenn der das Haus verkauft hat er die Kaution von diesem Konto an den neuen Eigentümer zu übertragen...


    du hast doch im Normalfall gar keinen Zugriff auf die Kaution.


    oder ich hab da jetzt was völlig falsch verstanden



  • So kenne ich das auch.. und ich bin (Noch) Vermieterin... wenn du es eingezahlt hast bekommst du es zurück vom Vermieter.

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Fragt mich nicht! Die haben den Eigentümerwechsel gemacht. Ich finde eigentlich auch, dass ich damit nichts zu tun haben sollte.


    Habe heute ein Schreiben fertig gemacht, mit einer Zustimmungserklärung, dass die die Kaution an den neuen Eigentümer selbst überweisen sollen. Wenn sie jetzt noch weiter rumeiern wg. fehlender Unterschrift von Herrn Ex, das kann ja dann nicht die Lösung sein. Die dürfen doch nicht einfach die Kaution einbehalten?! Schreiben sie aber, falls ich nicht die Unterschrift von Herrn Ex besorge. Deshalb habe ich denen nochmals die Kontoauszüge geschickt.

  • also Kaution einbehalten geht schon mal garnicht ...auch wenn du kein Zugriff auf die Kaution hast ist es immer noch dein Geld...das klingt fast etwas danach das die dich raus haben wollen damit neuer Vermieter neu vermieten kann ...

  • Fragt mich nicht! Die haben den Eigentümerwechsel gemacht. Ich finde eigentlich auch, dass ich damit nichts zu tun haben sollte.


    Habe heute ein Schreiben fertig gemacht, mit einer Zustimmungserklärung, dass die die Kaution an den neuen Eigentümer selbst überweisen sollen. Wenn sie jetzt noch weiter rumeiern wg. fehlender Unterschrift von Herrn Ex, das kann ja dann nicht die Lösung sein. Die dürfen doch nicht einfach die Kaution einbehalten?! Schreiben sie aber, falls ich nicht die Unterschrift von Herrn Ex besorge. Deshalb habe ich denen nochmals die Kontoauszüge geschickt.


    Ulrike das geht nicht.. das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun!!!


    Ich als Vermieter lege ein Sparbuch mit der Kaution an, zahle es ein und ich als VM hebe es wieder ab OHNE eine Unterschrift DEINER oder SONSTWEMSEINS


    das klingt sehr seltsam sorry.


    OT: welches Problem ich (Vermieter) hatte, war das ich als mein Mieter auszog, sein von mir angelegtes Kautionskonto des Mieters (zu Zeiten als das Haus auf EX und mich lief, beide eingetragen waren etc) ich nicht auflösen konnte, weil EX die Unterschrift hierzu verweigert :ohnmacht: und das obwohl Haus offiziell nun mir gehört aber DAS ist mein Problem gewesen, nun ich konnte die Kaution bis auf ein paar Cent auszahlen lassen und habe es dem Mieter natürlich vollständig zurückgezahlt.


    Ich weiss nicht was da läuft, aber bei mir hat niemals die Bank, wo ich die Mietkautionen drauf hatte, nach einer oder mehreren Unterschriften der Mieter gefragt. Kommt mir sehr sehr seltsam vor

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Es gibt extra Konten für die Mietsicherheit. Das Geld kann nur ausgezahlt werden wenn beide Vertragspartner zustimmen. Eventuell ist dies hier der Fall.


    Ich habe das auch schon gehabt. Irgendwie hat es meine damalige Vermieterin doch geschafft das Konto aufzulösen ohne meine Zustimmung. Ich hatte aufgrund von Schimmel fristlos gekündigt und sie hat es nicht anerkannt. Nach dem Gerichtsurteil zu meinem Gunsten musste sie mir das Geld natürlich trotzdem verzinst zurück zahlen.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Wegen Unterschriften bzgl Kind:
    Im "Notfall" braucht es nicht die Unterschrift beider Elternteile. In allen anderen Fällen kann die Unterschrift gerichtlich "geleistet" werden, wenn der andere Sorgeberechtigte sich tot stellt. Sage ich mal als jemand der ASR hat und damit nur theoretisch zu tun. Von Amts wegen, also Kita-, Schulanmeldung wurde noch nie nachgeprüft, ob ich das ASR habe, nur beim Kinderausweis, und selbst da bin ich mir nicht 100% sicher. Ich glaube die haben das irgendwo beim Meldeamt abgehakt oder so. Dabei wurde die Negativbescheinigung(?) vom Jugendamt 500km festgestellt. Und ich bin Nicht-EU-Ausländer mit deutschem Kind und deutschem Kindsvater und könnte jederzeit ein paar tausend Kilometer abhauen, da würde man normalerweise 5x draufgucken.
    (hab ein vertrauenswürdiges Gesicht :D)


    Ist ein Stückweit vom Wohnort abhängig, aber ruhig Puls...

  • Zitat

    Ist ein Stückweit vom Wohnort abhängig

    Bei uns ists genau andersrum, ich muß für jeden Pups für das eine Kind den Bescheid über das alleinige Sorgerecht vorlegen und fürs andere Kind die Unterschrift vom KV. Egal ob damals Kindergarten, jetzt Schule, psych. Behandlung, OPs, Tagesklinik, Impfung, Umzug ( Anmeldung im neuen Wohnort ) , Kontoeröffnung der Kinder, Sparbuchschließung der Kinder, Ausweise, langsam ists echt nervig, hier sind die sowas von übergenau und penibel ( wobei keiner der beiden Väter wirklich an alledem intessiert ist, der eine muß ja nicht unterschreiben wegen dem all. Sorgerecht meinerseits, der andere tuts - ist aber genervt weil wir nicht am gleichen Wohnort wohnen und er dafür fahren muß, weil ich kein Auto habe und mit Rollikind nicht immer weit komme ( wir wohnen auf dem Lande) ) .