Wollen das Haus für die Kinder behalten

  • Nein, ERST müssen die Schulden beim Staat bezahlt werden, oder glaubst Du, die gucken zu, wie man Geld umwandelt?


    Die sind nun auch nicht blöd!


    Und auch eine Eigentumswohnung muß ggf. verkauft werden, vor allem, wenn sie erst NACH Leistungsbezug angeschafft wurde.


    Ist auch vom Gedanken her ein bisschen asozial, mal eben so 50.-100tsd für ne Wohnung auszugeben und dann zu sagen: Hey, Vater Staat, nu darfst Du wieder für mich aufkommen, ich hab mein Geld gerad ma so ins Trockene gebracht.


    Nicht ganz so die Idee von Sozialleistungen, oder?

  • Harz 4 ist nämlich kein Geschenk, sondern muß zurück gezahlt werden, sobald man an Geld kommt.


    nein, selbst wenn man im Lotto gewinnt nicht - man muss ggfls. nur den Zuflussmonat zurückzahlen und ist natürlich sofort aus dem Leistungsbezug


    Nunja, da fehlt noch die Vorfälligkeitsentschädigung.


    die fällt ja nicht an, wenn der Göttergatte Vertragspartner bleibt

  • Öhm....


    keine Sorge, ich weiß dass ich mein ALG 2 zurück zahlen muss, sobald mir eine Auszahlungssumme gut geschrieben wurde und auch, dass ich dann vorläufig aus dem Leistungsbezug raus bin, um das Restgeld zu verleben (falls noch was übrig bleibt...)


    Was kosten wird sind die Bearbetiungsgebühren der Bank, die Umtragung Grundbuch, sowie Notarkosten....
    Insofern als Gewinner gehe weder ich noch er aus der Sache raus :|

  • Was kosten wird sind die Bearbetiungsgebühren der Bank, die Umtragung Grundbuch, sowie Notarkosten....


    um die Kosten würd ich mir keine Gedanken machen, sondern sie vollständig auf Deinen Ex (der ja immerhin das Haus behält) übertragen...


    Im Notarvertrag so vereinbaren!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Was kosten wird sind die Bearbetiungsgebühren der Bank, die Umtragung Grundbuch, sowie Notarkosten....
    Insofern als Gewinner gehe weder ich noch er aus der Sache raus


    Die Bank hat bei uns damals nichts genommen.
    Der Notar aber - damals 1000 DM und das Grundbuchamt nochmal 1000 DM -
    also rechnen mal je nach Wert und Aufwand in heutiger Zeit 2000-3000 Euro.


    Die Gebühren könnt ihr auch teilen - das liegt an euch.


    Grunderwerbssteuer fällt in Zeitraum x nach einer Scheidung nicht an - sonst müßte die dein Ex noch berappen, als neuer Besitzer der anderen 50 %.

  • letztendlich frisst sich das Geld von selber auf, ... aber meine Seele hat dann endlich ihre Ruhe.


    Es ist dann SEIN Haus, mit viel Glück bleibt es auch später in der Familie.


    es ist leider so, das meist nicht viel über bleibt.


    Aber geklärte Fronten sind auch nicht schlecht - gerade wenn es größere Reparaturen/Schäden gibt.

  • Hallo.....


    also, sind uns über den Wert unseres Hauses einig geworden, somit auch über
    meine Auszahlsumme...
    aber mein Mann will davon sein Vermögen bei Heirat abziehen, welches er damals für Finanzierung unseres
    Hauses aufgebraucht hatte.
    D.h am Ende bekomme ich von meiner Auszahlsumme gar nix und kann auch nicht mein
    Darlehen beim Sozialamt bezahlen...


    Ich muss zum Anwalt. Kann das nicht glauben.


  • das Vermögen wird von der Gesamtsumme abgezogen und dann wird geteilt...
    nicht von deiner Auszahlungssumme...


    lg duechesse :strahlen

  • duechesse


    das meinte ich auch :crazy
    (sorry für die falsche Formulierung)


    Wert des Hauses 300 000 Euro
    Vermögen vor der Ehe er 100 000 Euro+ Du (z.B.) nix
    bleiben 200 000 Euro geteilt auf 2

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Das Haus soll anscheinend in die Vermögensteilung mit einfließen.


    Alles Geld, was ihr jeweils in die Ehe mit eingebracht habt, wird anteilig vom vorhandenen Geld bis zur vollen Summe wieder rausgenommen. Es kann also gut sein, dass dir vom Haus nix bleibt, weil einfach noch wenig abbezahlt wurde und ein Haus auch an Wert verliert im Vergleich zu den Baukosten.


    Allerdings ist dein Ehemann derzeit für deinen Unterhalt verantwortlich. Je nach Abwicklung mit dem Haus fließt der Überschuss aus dem Verkauf zum Sozialamt. Je nach Abwicklungszeitpunkt kann es aber auch sein, dass dir die Sozialamtsschulden bleiben und er mit einem Gewinn aus dem Hausverkauf geht. Das solltest du dir ganz genau angucken. Dein Mann hat auf jeden Fall wohl fachkundige Berater. Da solltest du aufpassen, nicht über den Tisch gezogen zu werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey....


    was ist dann mit z.B Geld von meinem Onkel, welches er uns für einen aufwendugen Umbau gegeben hat ?
    Oder einer Versicherung, die ich kündigte, um es auch in unser Haus zu stecken ?


    Ist das dann "mein" Vermögen, welches ich auch anrechnen kann ?

  • bei dem Onkel ist es Zugewinn (wenn das Geld während der Ehe geflossen ist)-
    bei der Versicherung kannst du vermutlich den Wert zum Zeitpunkt der Eheschliessung als Dein Vermögen rechnen (so Du es nicht vor der Ehe gekündigt hast)--


    meist kommt es auf den Zeitpunkt an, an dem das Geld "geflossen" ist- bzw. dem Stand vor der Ehe

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Danke dir :)


    Noch was..... seine Berechnung über unsere bisher abgezahlten Darlehen beruft sich auf das Jahr meines Auszuges....also 2013


    Aber muss es nicht aktuell sein ?
    Schließlich sind die Darlehen nach 2 Jahren ja wieder etwas geschrumpft .....

  • beruft sich auf das Jahr meines Auszuges....also 2013


    wenn er seitdem alleine zahlt, und es Dir nicht an Trennungsunterhalt gekürzt wurde, dann ist das idR.so richtig-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Trennungsunterhalt wird normal nicht mit Kindesunterhalt verechnet :hae: .



    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue