Noch mal Kinder auf der Steuerkarte

  • Hallo :)


    In dem anderen Thread ist meine Frage vermutlich nicht so gut aufgehoben, daher stelle ich sie hier noch mal ein:


    KV und ich waren nicht verheiratet, ich habe das ASR, beide Steuerklasse I, beide 0,5 Kinder. Wenn ich mit dem Nettorechner durchrechne:


    Ich (relativ wenig verdienend) habe weder Verlust noch Gewinn, egal ob ich 0 oder 0,5 oder 1,0 Kinder habe.
    Der KV (etwas besser verdienend) hätte bei 1,0 Kindern aber 9 Euro mehr auf dem Konto.


    Kann ich ihm das halbe Steuerkind schenken? Das sind ja immerhin gute 100 Euro im Jahr, die wir der Kleinen aufs Sparbuch packen könnten.


    Weiß da jemand bescheid?


  • Ich dachte, das wäre eindeutig.


    Kinder können nicht mehr einfach mal eben übertragen werden.
    Sonst hätte ich meinem Ex unseren halben Sohn doch schon längst abgenommen.
    Der behält das hälftige Kindergeld ein und kriegt aber als Besserverdiener den Steuerfreibetrag gutgeschrieben.


    Da kommt mir das :kotz


    Sorry. :rotwerd

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Öhm, entschuldigung, dann hatte ich die Antwort irgendwie nicht richtig verstanden (paragraphendeutsch ist nicht meine Fachsprache ;)). Dass dem KV das hälftige Kindergeld zusteht und der Freibetrag, obwohl er weniger Kind-Ausgaben und mehr Einkommen hat als ich, das nehme ich auch mehr oder weniger zähneknirschend hin ;) aber ich hätte die 1,0-Kinder-Steuerersparnis halt gerne auf einem Sparbuch fürs Kind gesehen, da hätte ja niemand von uns einen Verlust durch.

  • Ich fertige mittlerweile immer eine ergänzende Info fürs Finanzamt an, damit der KV nicht doppelt kassiert. :D

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  • Ich bin auch AZ, habe ASR und bin Steuerklasse 2 mit 0,5 Kind. Hätte ich Steuerklasse 1 mit 0,5 Kind, würden mir 40,00 € im Monat weniger Gehalt bleiben. Erkundige Dich mal wieso Du 1 hast.


    LG


    Silke

    :amok: :amok: Out of controll :amok: :amok:


    :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh

  • Mazil Ich mußte mir das auch mehrmals durchlesen bis ich es verstanden habe! :rotwerd Geht also nicht nur dir so!


    Frag mich echt wieso das nicht mehr möglich ist, wer kam denn da auf die Idee das so zu ändern!? :nudelholz
    Denn auch wenn es mir nur um meine Freundin ging, so bezieh ich das jetzt auch auf meine Situation! :(

  • Zitat

    Original von Mazil
    :wow
    Bei mir sind es auch 24 Euro zwischen I und II. Ich werde das für 2008 direkt beantragen. Einfach formlos beim Finanzamt?


    Vielen Dank für den Tipp!


    Nein, dein Kind ist doch noch minderjährig, dann musst du mit deiner Lohnsteuerkarte 2008 zu der Gemeinde für diese Steuerklassenänderung.


    Voraussetzung ist allerdings auch dafür, dass keine weitere erwachsene Person in deiner Wohnung gemeldet ist.


    Und für 2007 kannst du bei der Einkommensteuererklärung diese Vergünstigung auch noch beantragen. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - denn darum geht es bei der Steuerklasse II - kannst du auf der Anlage Kinder beantragen.

  • Wei ist das eigentlich mit dem Ex? Welche Steuerklasse hat der dann? Wie siehts da nun finaziell aus? Kann das mal einer sagen? Spielt es eine Rolle ob er Umgang pflegt oder nicht oder interessiert keiner? Immerhin wenn er ja Umgang hätte würde er ja mehr Spritgeld verbrauchen! :frag

  • @cath,


    wenn Ex alleine ist, hat er Steuerklasse I.
    Betreut er nicht zu 50% das Kind, zahlt er KU plus die Umgangskosten (Fahrtkosten, Verpflegung, Ausflüge).


    Da ich letzteres ungerecht finde, komme ich beispielsweise dem Vater meines Großen da immer etwas entgegen. Z.B. mache ich keinen Sonderbedarf geltend, sondern zahle sowas selber.


    Muss aber jeder selber wissen.


    Dem Vater meines Kleinen schenke ich keinen Cent mehr, solange er sich nicht kümmert. Erstes Zeugnis unseres Kindes gestern...interessiert ihn null... :kotz

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  • Mein Exfreund hat auch Steuerklasse I. Eigentlich müsste er natürlich die Kosten des Umgangs komplett zahlen (zumal er in eine andere Stadt gezogen und dadurch den Großteil der Kosten=Fahrtkosten selbst verursacht hat), aber ich versuche, ihm da ein wenig entgegen zu kommen. In der Stadt, in der er lebt, wohnt z.B. eine Freundin von mir. Ich brech mir keinen Zacken aus der Krone, wenn ich mich da dann halt mal zum Kaffee einlade und die Kleine für zwei Stunde dort vorbeibringe. Neulich habe ich von einer Mutter gehört, die ihrem Exmann die Kindersitze verweigert. Der musste sich also eine Babyschale und einen Römer King kaufen, damit er die Kinder abholen kann. Das ist juristisch vermutlich wasserdicht und ich kann in diesem Fall jeden Groll der Frau gut verstehen, der Typ ist echt ein Schwein gewesen- aber sowas ist natürlich einfach nur Affentheater. Davon wird der Mann kein besserer Vater.

  • Hallo Mazil,


    habe mir nicht alles so schnell durchlesen können, im Grunde ist es so- zumindest sollte es so sein, das bei Entfernungen beide sich die Kosten ggf. teilen müßte. Oder man wechselt sich einfach ab!?


    LG Susa


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Zitat

    Original von Kaj
    @cath,
    Betreut er nicht zu 50% das Kind, zahlt er KU plus die Umgangskosten (Fahrtkosten, Verpflegung, Ausflüge).


    Letzteres hat er ja nicht als Ausgaben, weil das muss er ja sparen für sein Auto! ;)
    Ok, aber jetzt hab ich verstanden, brauch also nur noch Arbeit damit die Lohnsteuerkarte mit halben Kind mal Sinn bekommt! :D

  • Na ja, die Lohnsteuerkarte mit halben Kind (welch idiotie :) bringt auch nicht wirklich viel - außer den Entlastungsfreibetrag natürlich.
    Was etwas mehr bringt ist, wenn der KV/KM nur unter 175 % Unterhalt für das Kind aufbringt, dann bekommt man das Kind ganz auf Lohnsteuerkarte und nicht nur zur Hälfte. Kann man ggf. beim Finanzamt beantrage oder beim Lst-Ausgleich vermerken.
    Bzgl KiGa bzw. Hort kann man Zuschuss beantragen, vor allem wenn einer nicht viel verdient ist es etwas wert.


    *Viele Grüße Susayk*



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  • Zitat

    Original von susayk
    Hallo Mazil,


    habe mir nicht alles so schnell durchlesen können, im Grunde ist es so- zumindest sollte es so sein, das bei Entfernungen beide sich die Kosten ggf. teilen müßte. Oder man wechselt sich einfach ab!?


    LG Susa


    Eigentlich trägt der umgangsberechtigte Elternteil alle Kosten des Umgangs, also auch alle Fahrtkosten. Wäre ich mit dem Kind weggezogen, wäre das sicher was anderes, aber in unserem Fall ist er weggezogen (und das unter anderem mit der Begründung, weiter weg von uns zu sein), da bin ich für Fahrtkosten nicht zuständig. Aber wie oben geschrieben, ich nehm es nicht so streng und hoffe, dass das irgendwann auf den KV abfärbt ;)

  • Deine hoffnung in aller Ehren, hoffe dich trifft es besser,
    bei mir ist zwar der UG derzeit offiziell ausgesetzt, aber bin ja mal gespannt wenn der Fall denn mal eintritt. Denn bei mir ist der KV der Letzte der sich an irgendwelche Kosten beteiligen würde. Ist ja mit dem Unterhalt für meinen Sohn schon schwer, kann ihm auf "knien dafür danken "überhaupt etwas zu bekommen. :radab


    *Viele Grüße Susayk*



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