Es kann doch wohl kaum erwartet werden, dass die KM, bei der das Kind seinen bisherigen Lebensmittelpunkt hatte entweder verurteilt ist, dort weiter wohnen zu bleiben damit sie mit ihrem Kind zusammen sein kann oder ...
:hae: also kann erwartet werden das der Umgangselternteil hinter herzieht?
Als ist die logische Konsequenz, dass der ET bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat, hinziehen kann wo er will.
Nur eben nicht das Kind.
Es kann ja wohl kaum erwartet werden, dass der Umgangselternteil auf die sowieso schon begrenzte Zeit mit dem Kind verzichten muss, nur weil es den betreuenden in die Ferne zieht, oder?
Also noch mal von vorn:
Ein Kind hat grundsätzlich erstmal Anspruch auf Eltern. Auch auf Eltern die getrennt leben.
Wenn ein ET eine nicht unerhebliche Entfernung zu dem Kind schafft und das Motiv nicht gerade Existenzsicherung ist, sondern neue Liebe, wie würdest du das denn nennen wollen Froschmops?
Am Kind orientiert mit der Zielrichtung dem Kind Vater und Mutter zu erhalten?
Mal so ganz praktisch: 2400 km im Monat wollen erstmal gestemmt werden, sowohl monetär als auch rein zeitlich.
Das dann auch noch mit einer Selbstverständlichkeit ab zu tun, als wäre es vielleicht sogar noch im Sinne des Kindes, ist schon dreist und erlaubt durch aus die Frage, nach emotionaler Intelligenz und Reife.
Es sei denn man ist im Grundsatz schon an den kognitiven Fähigkeiten gescheitert. :frag
...aber weil 300 km ja auch nix sind, warum dann keine Fernbeziehung?
Ach ja, die ist nur dem UET und dem Kind zu zumuten. Dann ist es ja was anderes :crazy
overtherainbow :rainbow: