Unterhaltsvorschuss wird komplett vom ja übernommen ...

  • Hallo ich hab eine Frage bzgl dem kindesunterhalt ...
    Der kindsvater ist Student, hat kein eigenes Einkommen und auch kein Bafög etc (da seine Eltern zu viel verdienen). Er hat jetzt 2 mal den Studiengang gewechselt aber immer "fachnah".
    Ich bekomme Unterhaltsvorschuss.


    Ich hab in einem Gespräch mit dem Jugendamt herausbekommen, dass er dem Jugendamt nur 1 Studiengangwechsel erzählt hat. Die Dame wollte es nochmal prüfen, als ich 2 Tage später anrief, sprach ich mit der anderen zuständigen Kollegin und die meinte "es wäre egal" man könne nichts machen außer iwann mal per einem schreiben ihm etwas Druck machen. Noch dazu würde er von seiner zahlungsschuld (bzgl dem Unterhaltsvorschuss) befreit, weil er ja noch in Erstausbildung wäre ....


    Dh. Ich mach alles für den Mini Mann und er kümmert sich nicht (in 16 Monaten 1 mal den kleinen gesehen) und muss noch nicht mal ansatzweise was für ihn tun !


    Weiß jemand wie ich vorgehen kann bzw ob man da überhaupt was machen kann ?

  • Was würde es bringen wenn er sein Studium abbrechen würde? Bleibt zu hoffen das er innerhalb der nächsten 66 Monate mit dem Studium fertig ist.ir hattet ihr die Finanzen mit Kind geplant, bevor du ihn verlassen hast?
    Die Schuldbefreiung hat nichts mit dem Umgang zu tun.
    Wende dich an das Jugendamt bzw. eine Familienberatungsstelle und arbeitet einen Umgangsplan aus.
    Manchmal werden Kids erst ab 1+ interessant, da man mit denen mehr anfangen kann.

  • Natürlich nur eine subjektive Wahrnehmung aber er wird sein Studium eh nicht schaffen obwohl ich es natürlich meinem Kind rein finanziell gönnen würde :D


    Ich weiß gar nicht ob er überhaupt jemals arbeiten kann weil er sich weder unterordnen noch anpassen kann ...
    Er hat damals auch vor meiner zeit mit ihm mit meinem Bruder bei meinem Vater einen Ferienjob gemacht und kam ncht damit klar dass er kehren muss etc .... Wurde auch während seinem FSJ in der Lebenshilfe nach zwei Wochen für den Rest der zeit zum Hausmeister geschickt ....


    Bzgl unserer finanziell geplanten Situation, ich bin nach vier Monaten Beziehung ungeplant schwanger geworden. Ich in Ausbildung und er im Studium.
    Ich hab es geschafft zwei Tage vor der Geburt meine Prüfung zu schreiben und meine Ausbildung abzuschließen.
    Ich lebe im mom noch von aufstockendem Hartz 4 aber werde sobald ich eine Zusage von der Kita hab mich Arbeitssuchend melden und bekomme dann ALG 1 und hoffe dass ich schnell eine Arbeit finde!
    Er wollte schon damals nicht einen 400€ Job annehmen neben seinem Studium weil er es nicht gefährdend möchte -.- (da war ich schon schwanger! "Er will sein Studium nicht gefährden nur wegen dem Kind")



    Ja es ging mir auch nicht um den Umgang sondern bzgl den Studiengangwechsel"n"
    Man kann doch nicht tausendmal wechseln nur damit man ein ewiger Student bleibt .... Sobald ich nicht mehr Erzieherin lerne sondern Jugend und Heimerzieherin ist es doch nicht mehr die Erstausbildung ? Und wnn ich dann noch wechsel zum heilerziehungspfleger .... Dann bin ich in der dritten Ausbildung ?? Es geht darum dass das Jugendamt sagt die unterhaltspflichtigen et sollen die Erstausbildung ohne Schulden fertig machen können! Was ich in erster Linie auch vertrete aber mit 2 Studiengang wechsel komme ich da an eine Grenze!
    Ich denke es liegt auch an der sb vom ja in welche Richtung sie sich da entscheidet, wo die Grenze der Erstausbildung liegt und wo nicht!

  • Man kann doch nicht tausendmal wechseln nur damit man ein ewiger Student bleibt ....


    Ich weiß nicht, wie das JA damit umgeht. Die Mutter meiner Kinder hat ebenfalls keine abgeschlossene Berufsausbildung, ernährt sich von Hartz 4 und vermutlich zusätzlichem Geld von ihren Eltern und ich bzw. auch die öffentliche Hand dürfen ständig zahlen, zahlen, zahlen, ohne dass es den Anschein hat, dass sie zum Arbeiten gezwungen würde. Ich persönlich finde das zwar auch unfair gegenüber denen, welche sich im Leben anstrengen, um auf eigenen Beinen zu stehen, aber es hat keinen Zweck, darüber zu lamentieren. Wichtiger für das Kind wäre ein regelmäßiger Umgang mit seinem Vater. Die Gedanken um seinen beruflichen Werdegang lenken nur ab, wenn Du sowieso schon sicher bist, dass er das Studium nicht packen wird. Konzentriere Dich lieber auf Dein Kind, Deine aktuelle Partnerschaft (auch die will gepflegt werden!) Das genügt.

  • Die Frage nach Geld vom leiblichen Vater hat doch momentan keinerlei Wirkung für deine/eure Realität.


    Du schreibst selbst, dass er eh sein Studium nicht abschliessen wird (wahrscheinlich). Was bleiben ihm denn für Möglichkeiten, ohne Ausbildung und ohne Abschluss und mit den von dir genannten negativen Attributen wie 'sich nicht unterordnen können" für Möglichkeiten, ausreichend Netto zu erwirtschaften, um KU zahlen zu können? Richtig! Keine! Vom Burger braten fliessen keine 1500 netto, damit genug übrig bleibt. Die Frage nach Unterhalt bzw Studienabbruch stellt sich ergo nicht wirklich (aktuell zumindest).


    Und brächten dir 140 Euro KU mehr überhaupt etwas? Bis 133 Euro siehst du keinen Cent, da diese Zahlung mit dem UVS verrechnet wird. Danach wird es mit deinem Hartz IV verrechnet, bis du aus dem Bezug komplett raus bist und hast auch bis zum Rausfall aus ALG II keinen Cent mehr.


    Und im Grunde genommen dürftest/solltest du dich da auch gar nicht drum kümmern. Der Anspruch auf KU für eurer Kind ist auf das Jobcenter über gegangen. Es ist Aufgabe des Jobcenters, den KV zur Auskunft aufzufordern. Das JC wird eine Entscheidung fällen und dich ggf zur Mitwirkung auffordern, Unterhalt sofern realisierbar einzufordern.


    MMn sind Unterhaltsfragen für dich in eurer Situation nur unnötige Nebenkriegsschauplätze, insbesondere, wenn ich mir deinen anderen aktuellen Faden anschaue. Ausser Öl ins Feuer kippen wird da momentan nicht viel bei rum kommen.

  • Hat für mich auch einen faden Beigeschmack.
    Der Freund ist der neue Papa, der Vater soll bitte den Vornamen nutzen, aber schauen wie er mehr zahlen kann
    Du schreibst Dein Freund nimmt alle Rechte und Pflichten des Kleinen wahr.
    Wieso bekommst Du dann H4 ? Ihr wohnt zusammen, arbeitet er, oder wieso wird sein Einkommen nicht gewertet ?

  • Du bist emotional noch so sehr bei diesem Mann...konzentrier dich mal auf dich und euer Kind. Er wird nicht zurückkommen, wenn du Druck machst, er wird sich dann auch nicht um euer Kind kümmern.
    Er kann nicht verpflichtet werden sein Studium abzubrechen, um Unterhalt zu zahlen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Er kann nicht verpflichtet werden sein Studium abzubrechen, um Unterhalt zu zahlen.


    Korrekt!


    Was ginge, wäre ihm ein fiktives Einkommen zu unterstellen und den KU titulieren zu lassen. Ein Unterhaltspflichtiger bedient diesen Titel und geht dann zum Jobcenter und stockt den Betrag wieder auf. Nimmt Umgang wahr und beantragt beim JC Übernahme des anteiligen Regelsatzes für das Kind. Das JC des Vaters wendet sich nun an die Mutter und will von dieser das Geld zurück. Sie ist zwar nicht leistungsfähig und muss nichts zahlen, bekommt aber selber für die Tage des Umgangs beim Vater weniger Leistungen für ihr Kind.


    Viel Papier zum dreckig machen, viel Lauferei, viel verbrannte Erde, viel vergeudete Zeit und viel Unmut auf allen Seiten für ein wenig linke Tasche, rechte Tasche.


    Ich wüsste freilich besseres mit meiner Zeit und meinem Geld anzufangen. Kämpfen tut man nur, wenn man auch dabei gewinnen kann. Ausser man steht auf Pyrrhussiege.

  • Also 1. Suche ich hier rat, Hilfe und konstruktive Kritik aber nicht irgendwelche Unterstellungen, von 3 gelesenen Antworten und oder fragen!



    Mir geht es hier einfach um die rechtliche Situation ! Und Mitte Ende des Jahres bin ich ja eh nicht mehr im h4 Bezug und mein Kind wird aber weiterhin Unterhalt benötigen ! Und dies auch noch nach den 72 Monaten uvs!
    Deswegen kümmere ich mch darum ! Und mach es dadurch nicht zu einem "Nebenschauplatz" -.-


    Bzgl dem Unterhalt hat das jc GAR NICHTS damit zu tun, WEIL es das Einkommen des Kindes ist ! Das heißt es wird natürlich angerechnet aber bzgl den rechtlichen Hintergründen hat es nichts damit zu tun NUR DAS JUGENDAMT !! sonst wäre er auch niemals "befreit" worden heißt übrigens auch dass alle Steuerzahler seinen Unterhalt Stämmen !!
    Natürlich kommt jetzt wieder aber duuuuu beziehst auch h4! Ja aber gewiss nicht freiwillig !! Noch dazu hab ich 2 abgeschlossene Ausbildungen und werde sobald der Mini unter ist neben meinen 156€ Elterngeld arbeiten gehen !!

    Einmal editiert, zuletzt von Catharina368 ()

  • Bzgl dem Unterhalt hat das jc GAR NICHTS damit zu tun


    Da irrst du dich.


    Die UVS Stelle interessiert sich nur für die erbrachten 133 Euro, später 180 €. Was darüber hinaus geht, ist als Anspruch auf das JC mit deiner Antragsstellung übergegangen.
    Hättest du Recht, dass das JC da keinerlei Aktien drin hat, könnte jede/r Unterhaltspflichtige dem JC den Mittelfinger zeigen und die Auskunft verweigern.


    Darüber hinaus ist momentan auch dein Partner gewissermassen "Unterhaltspflichtig"
    Der KV im Rahmen des BGB
    Dein Partner im Rahmen des SGB als Teil der Bedarfsgemeinschaft mit dir und deinem Kind.


    Aber das Thema ist ja eigentlich durch. Es freut mich zu hören, dass ihr Drei bald weg vom Amt seid. Und du hast recht, irgendwann, spätestens nach den 72 Monaten wird das Thema KU vom KV relevant. Aber vielleicht ist es tatsächlich sinnvoller, dem KV die Möglichkeit du geben, dieses Studium zu beenden oder zumindest ohne dein Zutun zu versagen. Zumindest wird er dir so nicht vorhalten können, das es ja deine Schuld war, dass er jetzt ohne Ausbildung da steht. Bedenke, dass es genug Idioten gibt, die sowas auch noch dem Kind unter die Nase halten, nur um sich am anderen ET zu rächen.

  • Wegen mir soll er gerne sein Studium beenden :) wie gesagt ich gönne ihm auch einen 1,0 Abschluss :D im Endeffekt profitiert ja der Mini nur davon !
    Ja da es halt nur die 133€ gibt da er kein Einkommen hat kümmert sich das JA ausschließlich darum und von Seiten des jc kam noch nie was bzgl dem kV !
    Nur wurde der kV ja von seinen Schulden sozusagen frei gesprochen dh er muss es nicht zurück zahlen !
    Und das ist die Sache über die die ich Bescheid wissen möchte !! Auch wie es dann weiter geht wenn der uvs endet !

  • im Endeffekt profitiert ja der Mini nur davon !


    Korrekt, zumindest stehen die Chancen hierfür wesentlich besser. Besonders profitiert das Kind später einmal davon, wenn es sich um den eigenen Nachwuchs kümmern muss. Stichwort Elternunterhalt und die Generation Unterhaltssandwich.


    Nur wurde der kV ja von seinen Schulden sozusagen frei gesprochen dh er muss es nicht zurück zahlen !


    Konkret schuldet der KV keinen Unterhalt, da er nicht leistungsfähig ist, womit auch keine Schulden auflaufen können. Von einer Schuld freisprechen geht nur, wenn denn auch eine Schuld besteht. Was in deinem Fall nicht zutrifft. Im Grunde würde man dich sonst auch von deiner Schuld frei sprechen müssen. ;) Denn nach BGB schulden die Eltern den KU. Reihenfolge: Erst UET, dann BET, dann alle noch lebende Eltern von UET und BET.


    Und das ist die Sache über die die ich Bescheid wissen möchte !! Auch wie es dann weiter geht wenn der uvs endet !


    UVS, später die Beistandschaft oder du mit oder ohne Anwalt könnt regelmäßig Auskunft verlangen. Das JC eigentlich immer, solange ihr Leistungen erhaltet und er möglicherweise zahlungspflichtig sein könnte. Die nehmen das nicht so genau. Du darfst alle 2 Jahre mit ein paar Ausnahmen Auskunft verlangen. Ist genug Geld vorhanden, hat das Kind Anspruch auf Titulierung und Leistungserbringung.

  • Der kV kriegt ja selbst noch "Unterhalt" ! Ich könnte wenn ch wollte auch an seine Eltern gehen aber dann würde es genauso an meine Eltern gehen (also würden beide Seiten geprüft werden ! Die Großeltern haben natürlich einen größeren Selbstbehalt. So würde es mir zumindestens vom ja geschildert !


    Grade das Leistungsfähig finde ich so zwiespältig ! Wieso kann man einem Studenten nicht zumuten auf 400€ Basis arbeiten zu gehen ? Jeder "normale" Student muss dass doch auch um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten ud um den Verpflichtungen (wohnung Auto etc ) nachzukommen...


    Ich komme ja meinem Unterhalt nach ... Ich weiß ich beziehe noch Hartz 4 aber indem mom wo ich arbeiten gehe kommt die Wohnung etc ja auch aus meiner Tasche .... Ist jetzt doof zu erklären aber ich hoffe ihr versteht was ich meine ? Ich geb ihm ja alles was er braucht !


    Beistandschaft habe ich direkt beantragt nach der Geburt und das sind auch die die zu mir meinten dass es egal ist wie häufig er wechselt etc ...



    Der kV kriegt ja auch sonst nichts weil seine Eltern zuviel verdienen ....

  • Wenn der KV selbst doch KU von seinen Eltern bekommt, wird ein 400 Euro Job nicht reichen. Min 50% davon wird ihm auf sein Einkommen bei der Berechnung des ihm zustehenden KUs angerechnet und sein eigenes KU-Einkommen sinkt entsprechend. Dann bleiben noch 200 Euro die wiederum von der UVS und vom JC gefressen werden. Also wieder kein Cent für dich und Kind. Die anderen (UVS und JC) gehen vor.


    Du kannst es drehen und wenden, wie du willst. Momentan gewinnst du nichts, ausser graue Haare. Taktisch klug könnte es sein, wenn du KV in der Zeit in der du eh nichts bekommenen würdest, in Ruhe zu lassen. So nimmst du dich selbst und das Kind aus der Schusslinie und Türen für die Zukunft bleiben weiter offen. Du kannst das nachlesen... Die Zahlungsmoral von Müttern und Vätern steigt mit Bindung und Umgangshäufigkeit stetig an. Ausnahmen gibt es immer.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Mir ist ja klar dass es mir im Moment nichts bringt ... Da wie du ja schreibst alle anderen zuerst die Taschen aufmachen ;)
    Mir geht's jetzt im mom darum ob es sinnvoll wäre zb einen Titel zu erwerben (hat die ja Dame erwähnt)
    Oder was der beste Weg ist zu gehen ...
    Ich weiß dass es mom nix zu machen ist ...
    Mir geht's darum zu wissen was darf ich zb nicht verpassen bis zu dem mom bis die uvs aufhört etc !! Und wie weit ist es rechtens dass er so oft wechseln kann ..

  • Im Grunde kannst du nichts machen und auch nichts vorbereiten, ausser deinen eigenen Wiedereinstieg in die Berufswelt und Karriere. AH, und natürlich dein Leben geniessen ;)


    Verpassen tust du die kommenden 1-2-? Jahre auch nichts. UVS prüfen eigenständig den Werdegang und die finanziellen Mittel des KV und informieren dich entsprechend. Auch nach UVS bis zum 18. LJ macht das die Beistandschaft für dich. Ab dem 18ten bist du eh raus und nur noch das "Kind" kann dann für sich bei KV und dann auch bei DIR fordern.


    Ein Titel (über 0,00 ?) bringt dir momentan auch nichts.


    KV ist 25? Dann ist eh bald essig für ihn mit Unterhalt für sich selbst. Der Herr wird dann selbst sehen müssen, wo er bleibt. Und KU gibt es auch nicht unendlich. Mit 27 ist da idR Schluss. Ich habe mein Studium durch eine parallel laufende Ausbildungsvergütung finanziert. Bei Bafög gibt es sicherlich Grenzen über die Regelstudienzeit. Ist da Ebbe, fällt das Studium weg wird er einer Arbeit nachgehen "müssen". Erst dann siehst du, ob es etwas zu titulieren gibt.


    Die Frage kam schon mal... Wie habt ihr denn kalkuliert, als ihr noch zusammen ward? Sollte er dort auch sein Studium abbrechen und ungelernt irgendwo arbeiten? Wie wolltet ihr eure junge Familie finanzieren?

  • Naja seine Mama ist so eine Art "helicopter mum" wenn du diesem Ausdruck kennst ?
    Dh er bekommt das was er braucht ... War in der zeit wo wir zsm waren seine Wohnung sein Auto jegliche Versicherung 400€ Taschengeld und Medikamente und Kleidung etc läuft extra und alle zwei Wochen hat sie einen Großeinkauf für ihn gemacht ...
    Dh auch wenn er meint bis 30-35 zu studieren denke ich wird es dort keinen wirklichen Riegel geben ... Aber gut denen ihr Bier !


    Und bzgl seinen Ansprüchen bzgl Bafög etc hat er eh nicht weil seine Eltern zuviel verdienen ... Sie finanzieren ihm komplett alles ..


    Zu der Sache zur Finanzierung ..


    Ich war wie gesagt ungeplant schwanger ud hab mir vor dem Test natürlich keine Gedanken gemacht :)
    Als wir es dann wussten bat ich ihn einen 400€ Job neben dem Studium anzunehmen (gibt ja auch Tankstellen wo man bei Nichtstun auch lernen kann) doch er weigerte sich komplett und wollte sein Studium ncht gefährden wegen dem Kind !
    Ich war ja mitten in der Ausbildung, hab 380€ netto verdient und selbst Hilfe von meinen Eltern bekommen.
    Glücklicherweise könnte ich die Ausbildung um insgesamt 1 1/2j verkürzen und die Prüfung absolvieren und das bei 40+2/40+3 also über dem errechneten Geburtstermin ! Mein kleiner ist bei 40+6 am 1.12.13 geboren !
    Im Januar konnte ich dann noch die mündliche Prüfung machen und bin seitdem Kauffrau f Bürokommunikation und staatlich geprüfte soz Assistentin
    Zur zeit lebe ich vom Amt da ich aufgrund des Ausbildungsgehaltes nur 156€ Elterngeld bekomme!
    Sobald mein Mini einen Platz hat kann ich mich um Arbeit kümmern! Da ich "erst" im 4. Monat war könnten wir noch nicht allzu viel regeln bzgl des Zusammenlebens mit Kind !

    Einmal editiert, zuletzt von Catharina368 ()

  • Und bzgl seinen Ansprüchen bzgl Bafög etc hat er eh nicht weil seine Eltern zuviel verdienen ... Sie finanzieren ihm komplett alles ..


    Kann es sein, dass Du neidisch darauf bist, dass er selbst nichts leisten muss, weil seine Eltern ihn komplett alimentieren? Oder könnte es sein, dass Du verächtlich auf ihn herabschaust, weil er in Deinen Augen nichts zuwege bringt ... ?


    Könntest Du Dir vorstellen, ihn wenigstens in seiner möglichen Rolle als Vater (grundsätzlich) zu respektieren, von Deinen eigenen Gefühlen ihm gegenüber mal abgesehen?


    Wie soll denn Euer Kind später mal von ihm denken?

  • Hallo Catharina368,


    ich denke du kannst/solltest den Anspruch des Kindes grundsätzlich manifestieren, sprich der Vater unterschreibt einen Titel beim JA. Damit ist der Anspruch, sollte der KV hier zu Geld kommen gesichert.


    Alternativ könnte Dich auch einfach Dein Lebensgefährte heiraten, ihr hört mit der Rosinenpickerei auf und lebt als Familie glücklich und zufrieden, bis das der Tod auch scheidet :-D



    overtherainbow :rainbow:

  • Warum sollte jemand sich per Titel verpflichten, etwas zu zahlen obgleich er/sie weiss, dieser Zahlung nicht nachkommen zu können?


    Ausserhalb des Familiengerichts nennt man sowas Eingangsbetrug! Eine Straftat nach StGb.


    Der bessere Rat wäre, dass der Pflichtige sich per Beschluss eines Gerichtes den Titel antackern lässt. Nur so verstösst er nicht selbst gegen das BGB (sondern nur der Richter selbst) und hat Anspruch den titulierten und gezahlten KU zur Not Einkommens-mindernd geldend zu machen.


    Alles ander wäre verantwortungslos... ;)