Hallo,
vielleicht weiß jemand darauf eine Antwort?
Eine Mutter und ihr Kind, die ich kenne, leben von ALG 2, vom Kindergeld und den Unterhaltszahlungen für das Kind.
Die Mutter möchte für das Kind jetzt ein Sparbuch anlegen, zusätzlich auch noch ein Tagesgeldkonto o.ä. für sich anlegen, um noch ein wenig zu sparen.
Die Frage: Gibt es eine Höchstgrenze für Erspartes, die eingehalten werden muss, damit Erpartes nicht mit dem ALG 2 Geld verrechnet wird?
2. auch die Frage: Wenn das Kind Geldgeschenke vom anderen Elternteil erhält, müssen die beim JC angegeben werden und werden dann mit dem ALG 2 verrechnet?