Bitte um Feedback - Umgangsverpflichtung?

  • Hallo zusammen,


    viele kennen mich, so dass ich keinen Hintergrund näher erläutere.


    Ich habe für den 26.03 einen Termin mit internationalen und nationalen Kollegen im Ausland koordiniert. Die Kinder haben am 26.03 auf den 27.03. ihre reguläre Übernachtung beim KV als Teil des wöchentlichen Umgangs. Meine Reisen versuche ich immer auf die Umgangstage zu legen, damit die Kinder möglichst wenig mitbekommen.


    Als ich den Flug buchte und den Termin koordinierte, hatte ich just 24 h vorher mit dem KV die Umgangsplanung final abgeschlossen gehabt (22. Februar).


    Jetzt erhielt ich vom KV die email, dass sich sein Umgang verschiebt. Ich schrieb daraufhin, dass ich nicht in Deutschland sei und wir eine Lösung finden müssen. Wobei ich eigentlich finde, er müsste mit einer Lösung um die Ecke kommen bzw. BEVOR er seinen Termin legt (wissend, dass Umgang ist) mit mir reden ob ich schon etwas geplant habe etc. So mache ich es jedenfalls immer.


    Hier seine Antwort:


    "Darüber hinaus möchte ich Dir schriftlich bestätigen, dass ich von Sa 21.03. bis Fr 27.03. geschäftlich in xxx sein werde (siehe auch beigefügte Reisebuchung vom 04.02.), d.h. dass die Kinder von Do 26.03. auf Fr 27.03. berufsbedingt leider nicht über Nacht zu uns nehmen kann.

    Dass es am 26.03. Deinerseits eine berufliche Auslandsreise mit anschl. privater Weiterreise geben soll, hast Du mir im Vorfeld (d.h. vor letztem Sonntag 22.02.) keineswegs kommuniziert – weder mündlich noch schriftlich, d.h. Du hast den nun entstandenen Engpass selbst verschuldet.

    Auch möchte ich Dich hiermit nochmals daran erinnern, was uns Fr. XXX vom Jugendamt erklärt hat: sollte der Vater beruflich bedingt verhindert sein und somit die Kinder an seinem Umgangstag nicht nehmen können, obliegt es der Mutter (bei der die Kinder wohnhaft sind) für die Kinderbetreuung zu sorgen, zumal der Vater dafür entsprechende Unterhalts- und Mehrbedarfszahlungen leistet. Diese Pflicht besteht anders herum für den Vater nicht, da die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter haben.


    Vor diesem Hintergrund und weil ich Dir obigen Sachverhalt mit 5 Wochen Vorlauf vor dem Do 26.03. kommuniziert habe, ist die Sachlage sehr klar. Auch wären etwaige finanzielle Forderungen Deinerseits völlig unbegründet.

    Für die Zukunft möchte ich Dich bitten (wie bereits in meiner E-Mail vom 22.02. um 20.58 Uhr erwähnt), mir Deine geschäftlichen Reisetermine auch mit ausreichend Vorlauf zu kommunizieren, so dass wir uns möglichst frühzeitig mit Dir dazu abstimmen und - sofern möglich - zu Deiner Unterstützung einspringen können."


    Meine Sichtweise sieht so aus: Wir haben den Umgang gemeinsam abgesprochen, ich habe darauf basierend meine geschäftlichen Termine koordiniert und wäre dann im Anschluss privat zu meiner Freundin geflogen, da die Kinder an dem Wochenende beim KV sind. Das Ticket ist nicht umbuchbar oder kann auch nicht zurückgegeben werden. Und nun kommt er...


    Wie verhalte ich mich da am besten? Ist die Sichtweise des Jugendamtes nicht sogar falsch? Zum einen möchte der Gesetzgeber, dass wir unseren Lebensunterhalt alleine verdienen und zum anderen ist die komplette Bürde (bei Ausfall des Umgangs) bei der Mutter? Und JA Dame meinte, ich könne ja noch überlegen ob Teilzeit nicht besser sei.


    Was mache ich denn nun?


    Ich bin wirklich verzweifelt und fühle mich darüber hinaus ungerecht behandelt.

  • Die Sichtweise der Jugendamtes ist hier völlig irrelevant. Das ist eine Meinungsäußerung, aber nichts, worauf man sich stützen kann.


    In der Sache gibt es hier zwei Eltern, die gemeinsam Sorgerecht und Umgang ausüben. Die eine Absprache über den Umgang treffen. Wird die aufgekündigt, ist einerseits der Umgangselternteil in der moralischen Pflicht, für eine Betreuung zu sorgen. Das ist eindeutig. Kommt er aber dieser moralischen Pflicht nicht nach, bist du als Betreuungselternteil schlicht in der vollen Verantwortung. Oder um es profan zu sagen: Als Betreuungselternteil hat man genau in diesen Situationen die sprichwörtliche A-Karte.


    Meine Ex hat das früher schier gerochen, wenn ich Dienstreisen in der Umgangszeit hatte. Und hat dann regelmäßig die Termine platzen lassen (einmal hab ich sogar schon eingecheckt gehabt im Flieger und durfte dann gucken, dass ich wieder rauskam ... ).


    Letztlich habe ich die Kids in so Situationen nach mehreren Gaus dann zu Klassenkameraden geschoben bekommen/schieben müssen. Mir peinlich, aber für deren Eltern kein Problem.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich denke, die einzige Möglichkeit, weil ich die Nachricht des KV schon etwas herablassend empfinde, versuche die Kinder bei Großeltern oder bei Schulfreunden unterzubringen.


    Vielleicht hast Du eine Freundin die einspringen kann? Ich würde auf alle Fälle (auch für die Zukunft) nach einem adäquaten Plan B schauen, so dass Du auf derartige Auseinandersetzungen gar nicht reagieren musst - oder zumindest sagen kannst: Gut okay, damit habe ich schon gerechnet - ist kein Problem für mich!


    Wie das aussehen kann ... das müsstest Du in Deinem Umfeld für Dich klären. Wie gesagt, vielleicht gibt es befreundete Eltern, die für Dich einspringen könnten? Den Besuch bei der Freundin würde ich allerdings dann .... sausen lassen.... So dass die geschäftliche Komponente auf alle Fälle funktioniert. Es ist ärgerlich - das weiß ich aus eigener Erfahrung. Aber so lange man dem anderen ET diese Machtkarte nicht nimmt, ändert sich an der Situation nichts.


    Und wie Volleybap schon sagte, formal wäre der KV in der moralischen Verpflichtung .... aber wenn sein moralischer Kompass eben nicht ganz nach Norden zeigt, was willst Du dann machen? Du wirst ihn nicht ändern und kannst nur für Dich Nofalllösungen parat haben. Und hierfür wünsche ich Dir viel Kraft - vor allem beim Abschütteln des Ärgers, den der KV schließlich doch irgendwie verursacht. Lass es nicht so dicht an Dich ran, dann wirst Du wieder lösungsorientierter handeln können!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • Dass es am 26.03. Deinerseits eine berufliche Auslandsreise mit anschl. privater Weiterreise geben soll, hast Du mir im Vorfeld (d.h. vor letztem Sonntag 22.02.) keineswegs kommuniziert – weder mündlich noch schriftlich, d.h. Du hast den nun entstandenen Engpass selbst verschuldet.


    Die Schuldfrage führt überhaupt nicht weiter. Wenn der Umgang weder hier noch da möglich ist, gäbe es vielleicht die Möglichkeit, dass die Kinder zu Verwandten oder engen Bezugspersonen fahren, mit denen sie hinreichend vertraut sind, so dass auch eine Übernachtung dort gut möglich wäre?


    Ich denke, es ist besser, wenn Du Dich da um eine Lösung kümmerst, anstatt ihn das machen zu lassen, denn er sieht Dich in der Verantwortung und wird nichts in die Richtung organisieren. Es geht ja um Eure Kinder, und schon deswegen würde ich dazu anraten, nicht auf den KV zu warten.

  • Ihr bestätigt meine Vermutung. Es gibt halt keine Umgangsverpflichtung.


    Ich habe hier vor Ort keine Familie aber ich werde Freunde fragen.


    Wie sieht es mit den Kosten des privaten Anschlussfluges aus, falls ich diesen nicht wahrnehmen kann? Muss er sich daran beteiligen?

  • Wie sieht es mit den Kosten des privaten Anschlussfluges aus, falls ich diesen nicht wahrnehmen kann? Muss er sich daran beteiligen?


    Moralisch gesehen vielleicht schon, aber was hilft es? Falls Du jemand Geeignetes findest für die Kinder, dann frage ich mich aber, welche Gründe es gibt, den privaten Besuch bei der Freundin zu stornieren - müsstest Du aber für Dich selbst entscheiden ...

  • Ihr bestätigt meine Vermutung. Es gibt halt keine Umgangsverpflichtung.


    Ich habe hier vor Ort keine Familie aber ich werde Freunde fragen.


    Wie sieht es mit den Kosten des privaten Anschlussfluges aus, falls ich diesen nicht wahrnehmen kann? Muss er sich daran beteiligen?


    Das wäre ein zivilrechtlicher Anspruch, der sich, wenn Du nur mündliche Absprache getroffen hast, nicht beweisen lässt!


    Zum anderen wäre es auch kontraproduktiv, diesen wirklich durchzusetzen!


    Was die Umgangsverpflichtung angeht, so hat die natürlich jeder ET !!!!! Aber auch hier hilft es nichts, den Hund zum jagen zu tragen! Sprich, wenn ein ET den Umgang nicht wahrnehmen kann oder will, dann kannst ihn nicht zwingen! Schau, wir haben jahrelang die KM der Tochter meines Freundes bezahlt, dass sie ihr Kind besucht! Kam sie deswegen regelmäßiger? Nein, weil die eigenen Egoismen immer stärker im Vordergrund stehen.


    Aus dieser Geschichte musst Du versuchen auszubrechen, um für Dein Leben allein die Verantwortung zu tragen und wenn der KV dann glücklicher Weise einmal mitspielt, dann hast Du nur Bonus, aber bist nicht mehr drauf angewiesen! Da solltest Du drauf hin arbeiten! Dann bist Du auch unabhängiger!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • Hi,


    es gibt keine Umgangsverpflichtung, hatte der BGH auch mal ausgeurteilt.
    Begründung nach dem Motto: der umgangsberechtigte ET könne nicht gezwungen werden.



    Moralisch unter aller S.., aber was machen ?
    Wenn es nach mir ginge ... Geldstrafe und davon 50 % an der BET :devil:
    Ich glaube da könnten einige hier Urlaub machen ;-)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • RoseField, Du sprichst mir aus der Seele.


    Leider wird es so sein, dass Du letztlich in der Pflicht bist und es den Gesetzgeber dann nur am Rande interessiert, dass Du ja eigentlich verpflichtet bist, gleichberechtigt zu arbeiten. Weder haben Frauen hochqualifizierte Jobs, noch arbeiten sie Vollzeit, noch gibt es in ihrem Leben etwas anderes als Kinder als Mittelpunkt. :wand Ich ärgere mir darüber regelmäßig die Platze an den Hals, eigentlich müßte ich konsequent aktiv in die Politik gehen, wenn ich als AE nicht schon genug zu tun hätte.


    Anyway, meine Reaktion wäre, komplett alleine zu planen und zukünftig die Kommunikation einzustellen. Ein Dank für die konstruktive Mail hinsichtlich der Unterbringung während seiner Umgangszeit könnte ich mir vermutlich nicht verkneifen. :nudelholz


    Sie werden älter, die Kinder. Frag Klassenkameraden oder so, es ist nur einmal peinlich.


    Gruß

  • Sorry, dass ich jetzt mal so hart bin aber ich finde es echt den Hammer was so mancher UET sich leistet.


    Umgangs-Vereinbarung war doch abgeschlossen und durch.
    Wieso solltest du dich dann überhaupt rechtfertigen, dass du nicht da bist wenn es seine Umgangs Tage sind.


    Als BET bist immer die Doofe und die Böse. Gewährst zu wenig Umgaz dann geht ein riesen Damm-Damm los. Und wehe es muss mal ein Umgang abgesagt bzw. verschoben werden.


    Aber wen interessiert es, dass der UET den Umgang einfach absagt? KEINEN. Und du als doofer BET kannst schauen wo du mit deinen Plänen bleibst. Denn so lange der UET absagt ist ja alles im grünen Bereich und wird stillschweigend so hingenommen. Ich bin wirklich dafür dass die UETs nicht das Recht sondern die PFLICHT auf Umgang haben.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sommerblume2012 ()


  • "Darüber hinaus möchte ich Dir schriftlich bestätigen, dass ich von Sa 21.03. bis Fr 27.03. geschäftlich in xxx sein werde (siehe auch beigefügte Reisebuchung vom 04.02.), d.h. dass die Kinder von Do 26.03. auf Fr 27.03. berufsbedingt leider nicht über Nacht zu uns nehmen kann.

    Dass es am 26.03. Deinerseits eine berufliche Auslandsreise mit anschl. privater Weiterreise geben soll, hast Du mir im Vorfeld (d.h. vor letztem Sonntag 22.02.) keineswegs kommuniziert – weder mündlich noch schriftlich, d.h. Du hast den nun entstandenen Engpass selbst verschuldet.

    .


    Hallo Rosefield,


    verstehe ich das jetzt falsch? Er ist doch am 27.03. wieder im Lande und kann da die Kinder von Freunden-Schulkameraden o.ä. übernehmen und du zu deiner Freundin weiterreisen?


    LG
    Lilime

  • Als ich den Flug buchte und den Termin koordinierte, hatte ich just 24 h vorher mit dem KV die Umgangsplanung final abgeschlossen gehabt (22. Februar).


    Jetzt erhielt ich vom KV die email, dass sich sein Umgang verschiebt.


    hallo rosefield,
    ich finde das Gebaren des KV schlicht unmöglich. (Bist nicht Du ihm kürzlich erst großzügig entgegen gekommen und hast den Flug bezahlt, den ER für Dich gebucht hatte, obwohl Du angesagt hattest?)
    Es klingt für mich so, als wollte er dir eins 'reinwürgen'.
    Aber: er ist wohl so.
    Da kann ich nur sagen: mach dich unabhängig(er), habe immer einen Plan B in der Tasche. In Zukunft kann er Dich mit sowas nicht mehr ärgern.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Rosie, mach dich frei von ihm - ja, er könnte die Kids abholen - ja, er könnte sich erkenntlich zeigen - tut aber aber nicht und das ganze kostet Nerven.
    Nach seiner Absage hättest du stillschweigend umorganisiren können - jetzt fühlt er sich (leider) mal wieder als Sieger, der dir gezeigt hat, wo der Frosch die Locken hat.
    Er ist leider so und er wird sich nicht ändern - ändere du dein Verhalten ihm gegenüber.

  • Hallo RosefieldRd,


    na da hat Dir aber jemand gehörig das Wort im Mund verdreht.
    Du bist mitnichten verpflichtet, KV Deine beruflichen und privaten Vereinbarungen während seiner Umgangszeiten mitzuteilen.
    Andersrum wird der berühmte Schuh draus: Unter klar denkenden Menschen geht man davon aus, dass ein Mensch geschäftliche Termine plant, auf den Kalender schaut "ups, da habe ich meine Kinder", zum Hörer greift und das mit der Mutter bespricht. Bei jedem anderen Termin hätte er das getan. Nur bei Dir ist das offenbar nicht notwendig.
    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.


    "Darüber hinaus möchte ich Dir schriftlich bestätigen, dass ich von Sa 21.03. bis Fr 27.03. geschäftlich in xxx sein werde (siehe auch beigefügte Reisebuchung vom 04.02.), d.h. dass die Kinder von Do 26.03. auf Fr 27.03. berufsbedingt leider nicht über Nacht zu uns nehmen kann.

    Dass es am 26.03. Deinerseits eine berufliche Auslandsreise mit anschl. privater Weiterreise geben soll, hast Du mir im Vorfeld (d.h. vor letztem Sonntag 22.02.) keineswegs kommuniziert – weder mündlich noch schriftlich, d.h. Du hast den nun entstandenen Engpass selbst verschuldet.
    ...
    Für die Zukunft möchte ich Dich bitten (wie bereits in meiner E-Mail vom 22.02. um 20.58 Uhr erwähnt), mir Deine geschäftlichen Reisetermine auch mit ausreichend Vorlauf zu kommunizieren, so dass wir uns möglichst frühzeitig mit Dir dazu abstimmen und - sofern möglich - zu Deiner Unterstützung einspringen können."


    Der letzte Satz ist irgendwo zwischen süffisant und höhnisch anzusiedeln. Ist es "zu Deiner Unterstützung einspringen"? wenn ein Vater seine Umgangstermine mit seinen Kindern als Verpflichtung und Verantwortung betrachtet?


    Ich wundere mich:
    Habt Ihr denn wirklich eine derartige Vereinbarung beim Jugendamt unterzeichnet wie sie der Vater da zitiert?
    Oder hat er in seinem Schreiben zusammengefasst, was die Dame beim Jugendamt meint (!) und sagt?


    Selbstverständlich kann man den Vater in Regress nehmen, wenn durch seine mangehafte Kommunikation (er hätte bereits vor dem 4.2. fragen müssen, ob es möglich ist, diesen Umgangstermin zu verschieben) Dir finanzieller Schaden entsteht. Allein: Da sind die Kosten des Streits höher als der Gewinn. Man wirft gutes Geld dem schlechten hinterher.


    Meine Sichtweise sieht so aus: Wir haben den Umgang gemeinsam abgesprochen, ich habe darauf basierend meine geschäftlichen Termine koordiniert und wäre dann im Anschluss privat zu meiner Freundin geflogen, da die Kinder an dem Wochenende beim KV sind. Das Ticket ist nicht umbuchbar oder kann auch nicht zurückgegeben werden. Und nun kommt er...


    Da hast Du ein bisschen kurz gedacht. Du kennst den Kindsvater schon lange und weiß, welche Höherwertigkeit er seinem Sein und seinem Beruf zugesteht in Eurem Binnenverhältnis. Er hätte die Kinder auch nicht genommen, wenn sie krank gewesen wären oder wenn seine Lebensgefährtin ein Wellnesswochenende gebucht hätte.


    Alleinerziehend braucht man im Grunde genommen immer einen Plan B.


    Wie verhalte ich mich da am besten? Ist die Sichtweise des Jugendamtes nicht sogar falsch? Zum einen möchte der Gesetzgeber, dass wir unseren Lebensunterhalt alleine verdienen und zum anderen ist die komplette Bürde (bei Ausfall des Umgangs) bei der Mutter? Und JA Dame meinte, ich könne ja noch überlegen ob Teilzeit nicht besser sei.


    Die Dame vom Jugendamt macht sich ihren Job einfach.
    Sie hat selbstverständlich nicht Recht. Sagt der Vater zu, die Verantwortung zu übernehmen und kümmert sich dann doch nicht, kann man ihn durchaus in den Regress nehmen. Nur... die Kosten ... (siehe oben)... und hat man einen Richter mit ähnlichen Ambitionen wie die Dame im Amt vor sich, zahlt man womöglich den Rechtsbeistand des Vaters obendrauf bei einer derartigen Auseinandersetzung.


    Den Hinweis auf "dann arbeite eben weniger" empfinde ich so wie Du vermutlich auch als übergriffig. Aber es ist eben ein gern genommenes Mach-doch-bitte-keinen-Ärger-!-Argument und leider haben diejenigen, die dieses "Argument" nutzen viel zu oft Erfolg damit. Berufstätige Frauen sind viel zu schnell leise.


    Sei's drum. Derartige Überlegungen bringen Dich nicht weiter. Es gilt das hier zu klären:

    Was mache ich denn nun?


    RosefieldRd, an Deiner Stelle würde ich nun wirklich alles (!) tun, die Pläne zu verwirklichen und zwar ohne dass der Vater zu "Deiner Unterstützung einspringen" muss. Beweise Dir (nicht ihm), dass Du nicht abhängig bist.
    Es gibt so viele Möglichkeiten: Andere Eltern aus Schule und Kindergarten, Freunde, eine eingeflogene Tante, der Patenonkel wollte sicher schon lange mal Präsenz zeigen im Leben der Kinder... ?


    Du hast schon so viel geschafft, Du wirst auch das schaffen.


    meint
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo Rosie,
    Du hast den Schuss immer noch nicht gehört: Du darfst Dich vom KV nicht abhängig machen...
    Ton hin oder her, Du hast gebucht und suchst Betreuung für Deine Kinder.
    Der KV kann nicht (aus welchem Grund auch immer), da muss Plan B raus!
    KV könnte auch kurzfristig sehr krank werden, dann bräuchtest Du ebenfalls Plan B.
    By the way: Du hast mal geschrieben, dass die Kinder die Next auch mögen, wäre das möglicherweise Plan B?
    Du kannst Dich jetzt natürlich gerne und sehr ausführlich über die Art und Weise und überhaupt wer Recht hat oder nicht...aufregen. Es ist Zeit- und Energieverschwendung, macht außer Falten gar nichts. Die Situation ist so wie sie ist, verwende Deine Zeit und Energie für Lösungen und lehne Dich dann entspannt zurück.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Ich ärgere mich ja selbst, dass ich im Anschluss an den geschäftlichen Termin noch privat weiterfliege und nicht umbuchen kann (aber das Angebot war so schön günstig). Sonst wäre ich ja gar nicht erst geflogen.


    Mist. Das nächstbeste Ticket waren EUR 300 mehr (meine ich) und immerhin fliege ich Lufthansa. Es schien ein guter Deal aber ich hätte es echt besser wissen müssen.

  • Nur noch einmal deutlich zum Randthema: Regresspflichtig wirst du den Vater auf juristischem Wege nicht machen können. Dafür gibt es keine belastbare Handhabe.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • RosefieldRd, an Deiner Stelle würde ich nun wirklich alles (!) tun, die Pläne zu verwirklichen und zwar ohne dass der Vater zu "Deiner Unterstützung einspringen" muss. Beweise Dir (nicht ihm), dass Du nicht abhängig bist.


    Und genau diese Unabhängigkeit wird Dich und Deine Kinder wirklich frei machen. Je weniger Du an Ex denken musst, desto besser wird es Dir gehen. Dann können solche gedrechselten Nachrichten von ihm an Dich Dir gar nichts mehr anhaben.


    Ich würde es so sehen: Für die Kinder ist es schade, wenn Umgänge nicht regelmäßig stattfinden (können). Wenn er nicht so plant, dass er diese wahrnehmen kann, ist das sein Problem, nicht Deins. Und die Kinder werden sich freuen über zusätzliche Zeit mit Onkel, Tante, Opa, Oma, Familie der Freunde oder wem auch immer - das wird ihnen guttun.


    Jede Sekunde Ärger über den KV ist eine Sekunde zuviel. Jede Sekunde, die Du Dich mit ihm und seinen Beweggründen beschäftigst, ebenso. Man sollte sich nur über die Menschen aufregen, die einem wichtig sind.

  • Ab jetzt umbuchbare Tickets


    Der Preis in diesem Fall ist, dass Du Deine Freundin nicht sehen / besuchen kannst, weil er ausfällt. Ich würde eher versuchen, mich unabhängig von ihm und seiner Fähigkeit / seinem Willen, vernünftig zu planen, zu machen. Die Lösung des Problems liegt woanders.