Hallo zusammen,
viele kennen mich, so dass ich keinen Hintergrund näher erläutere.
Ich habe für den 26.03 einen Termin mit internationalen und nationalen Kollegen im Ausland koordiniert. Die Kinder haben am 26.03 auf den 27.03. ihre reguläre Übernachtung beim KV als Teil des wöchentlichen Umgangs. Meine Reisen versuche ich immer auf die Umgangstage zu legen, damit die Kinder möglichst wenig mitbekommen.
Als ich den Flug buchte und den Termin koordinierte, hatte ich just 24 h vorher mit dem KV die Umgangsplanung final abgeschlossen gehabt (22. Februar).
Jetzt erhielt ich vom KV die email, dass sich sein Umgang verschiebt. Ich schrieb daraufhin, dass ich nicht in Deutschland sei und wir eine Lösung finden müssen. Wobei ich eigentlich finde, er müsste mit einer Lösung um die Ecke kommen bzw. BEVOR er seinen Termin legt (wissend, dass Umgang ist) mit mir reden ob ich schon etwas geplant habe etc. So mache ich es jedenfalls immer.
Hier seine Antwort:
"Darüber hinaus möchte ich Dir schriftlich bestätigen, dass ich von Sa 21.03. bis Fr 27.03. geschäftlich in xxx sein werde (siehe auch beigefügte Reisebuchung vom 04.02.), d.h. dass die Kinder von Do 26.03. auf Fr 27.03. berufsbedingt leider nicht über Nacht zu uns nehmen kann.
Dass es am 26.03. Deinerseits eine berufliche Auslandsreise mit anschl. privater Weiterreise geben soll, hast Du mir im Vorfeld (d.h. vor letztem Sonntag 22.02.) keineswegs kommuniziert – weder mündlich noch schriftlich, d.h. Du hast den nun entstandenen Engpass selbst verschuldet.
Auch möchte ich Dich hiermit nochmals daran erinnern, was uns Fr. XXX vom Jugendamt erklärt hat: sollte der Vater beruflich bedingt verhindert sein und somit die Kinder an seinem Umgangstag nicht nehmen können, obliegt es der Mutter (bei der die Kinder wohnhaft sind) für die Kinderbetreuung zu sorgen, zumal der Vater dafür entsprechende Unterhalts- und Mehrbedarfszahlungen leistet. Diese Pflicht besteht anders herum für den Vater nicht, da die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter haben.
Vor diesem Hintergrund und weil ich Dir obigen Sachverhalt mit 5 Wochen Vorlauf vor dem Do 26.03. kommuniziert habe, ist die Sachlage sehr klar. Auch wären etwaige finanzielle Forderungen Deinerseits völlig unbegründet.
Für die Zukunft möchte ich Dich bitten (wie bereits in meiner E-Mail vom 22.02. um 20.58 Uhr erwähnt), mir Deine geschäftlichen Reisetermine auch mit ausreichend Vorlauf zu kommunizieren, so dass wir uns möglichst frühzeitig mit Dir dazu abstimmen und - sofern möglich - zu Deiner Unterstützung einspringen können."
Meine Sichtweise sieht so aus: Wir haben den Umgang gemeinsam abgesprochen, ich habe darauf basierend meine geschäftlichen Termine koordiniert und wäre dann im Anschluss privat zu meiner Freundin geflogen, da die Kinder an dem Wochenende beim KV sind. Das Ticket ist nicht umbuchbar oder kann auch nicht zurückgegeben werden. Und nun kommt er...
Wie verhalte ich mich da am besten? Ist die Sichtweise des Jugendamtes nicht sogar falsch? Zum einen möchte der Gesetzgeber, dass wir unseren Lebensunterhalt alleine verdienen und zum anderen ist die komplette Bürde (bei Ausfall des Umgangs) bei der Mutter? Und JA Dame meinte, ich könne ja noch überlegen ob Teilzeit nicht besser sei.
Was mache ich denn nun?
Ich bin wirklich verzweifelt und fühle mich darüber hinaus ungerecht behandelt.