Guten Morgen,
ich habe eine Frage zum Thema Unterhalt. Junger Erwachsener in eigener Wohnung und Ausbildung schickt über seinen Anwalt eine Unterhaltsforderung. Monatliches Gehalt wird angegeben mit dem Zusatz ".. reicht nicht zum Leben." RA fordert nun Angaben zum Vermögen, Gehalt aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit und Aufstellung des gesamten Vermögen .., um festzustellen, ob Elternteil überhaupt leistungsfähig ist.
Meine Fragen: Gilt nicht Bundesausbildungsbeihilfe vor Unterhalt? oder gibt es die zusätzlich zum Unterhalt. BAB wurde schon im letzten Jahr beantragt aber hier vorsichtshalber nicht angegeben. Kindergeld wird auch ausgezahlt und kommt auch nicht in der Berechnung vor. Muss nicht der Junge Erwachsene darlegen, ob er Unterhaltsberechtigt ist oder muss erst festgestellt werden, ob Elterteil zahlen kann? Und dann muss doch eine Forderung an beide Elternteile gestellt werden oder reicht ein Elternteil. Eltern sind geschieden. Ich steige hier grad nicht mehr durch. :hilfe
Danke für Eure Hilfe!