Beiträge von Kassimo

    Hallo HoneyB,


    ich habe wegen eines Harnweginfektes vor 3 Jahren Ciprofloxacin genommen. Nach der 1. Tablette ging es mir gut, nach der 2. ging es los. Ich hatte enorme Wortfindungsstörungen, konnte kaum sprechen, ähnlich einem Schlaganfall. Dazu kamen heftige psychische Probleme. Ich musste dann in die Notaufnahme ins Krankenhaus. Es hat lange gedauert aus der Misere raus zu kommen. Später kam Haarausfall dazu. In den medizinischen Foren, die ich in der Regel mit Vorsicht lese, stehen noch viel gravierende Nebenwirkungen. Wieviele Tabletten hast Du genommen? Meine Ärztin wollte mir dann ein AB aus der gleichen Gruppe aber der 3. Generation verschreiben und war sehr empört als ich ihr sagte ich vertrage das nicht. Von ärztlicher Seite werden diese Nebenwirkungen in der Regel nicht ernst genommen. Nur wenige nehmen diese ernst. Es dauert, aber es wird besser. Lass Dir nicht einreden, dass die nächste Generation besser verträglich ist. Das ist ein Trugschluss, denn es ist der gleiche Wirkstoff und der hat es in sich. Das hat mir später eine Apothekerin bestätigt! Ansonsten kann ich mich den anderen nur anschließen. Mit dem Älterwerden kann der Körper weniger schnell regenerieren. Eine Dame von der Arthroseberatung hat mir mal gesagt: Unser Körper ist nur auf 40 Jahre ausgerichtet ...

    Guten morgen,


    danke für die Antwort.


    Ja, es geht um das Formblatt 3 und auch 7. Den Unterhalt bekommt Kind Nr. 1 von mir. Er ist noch unter 25 Jahren. Ok, dann muss ich das noch genauer angeben. Habe eine vielleicht zu kurze Erklärung dabei.


    Gruss
    Kassimo

    Hallo,


    ich hoffe ich bin hier richtig, ansonsten bitte in die richtige Rubrik verschieben.


    Wir haben diese Woche den Bafög-Antrag für meinen Nachwuchs Nr. 2 gestellt. Jetzt kommen die Fragen. Vorweg ich bin alleinerziehend und verwitwet, also allein verantwortlich 360 Grad


    1. Da ich chronisch krank bin habe ich hohe Krankheitskosten. Werden die.se Kosten noch nachträglich berücksichtigt bzw. überhaupt? Wird ein Grad der Behinderung berücksichtigt?


    2. Nachwuchs Nr 1 unter 25 bekommt Unterhalt. Wir er als Unterhaltsberechtigter gesehen oder wird da die Höhe des Unterhalts berechnet?


    Ich hoffe hier findet sich jemand, der sich damit auskennt. :thanks:


    Gruss

    Guten Morgen,


    der Wechesl von der Grundschule an ein Gymnasium ist bei den wenigsten ohne Probleme. Der Anspruch steigt enorm, ohne dass die Kinder viel Raum haben, sich daran zu gewöhnen. Es wird einfach erwartet, dass das Kind in der Lage ist, das in der Schule gelehrte sich allein zu verinnerlichen. Da hängt es nicht zwangsläufig von guten bis sehr guten Noten in der Grundschule oder vom IQ des Kindes ab. Das ist relativ. Mein Sohn hat den Wechsel zum Gym beim ersten Versuch nicht hin bekommen. Der Wechsel zur Realsschule war das Beste, was er machen konnte. Nach kurzer Zeit waren die Noten wieder auf dem gewohnten Level und er hat einen sehr guten Abschluss gemacht. Jetzt macht er gerade im Anschluss daran sein Abi und wird im Herbst studieren. Der Wechsel hat seinem angeschlagenen Selbstbewusstsein gut getan.


    Ich kann mich nicht daran wieder finden, meine Kinder als Vorpubi, Pubi oder Nachpubi zu sehen. Es sind meine Kinder, die in verschiedenen Bereichen ihres Lebens meine Unterstützung benötigen oder auch nicht. Pubertät ist der Zustand, in dem sich mein Kind zum Erwachsenen entwickelt. Gerade hier braucht es feste Strukturen, um den eigenen Weg zu finden, den das Kind gehen möchte. Pubertät mag mancher als Ausnahmesituation sehen, ich sehe hier eine Zeit, in der ich meine Kinder auf das Leben außerhalb der Familie mit"leiten" kann. Die Beziehung entwickelt sich und man findet sich auf gleicher Ebene wieder. Ich habe mit meinem Sohn über das Problem "Schule" gesprochen und wir haben gemeinsam entschieden; nicht als Mutter zu Vorpubi sondern von Mutter zu Sohn, von Mensch zu Mensch, ganz einfach.


    P.S.: Ich möchte in Übrigen auch nicht als "2. Pubertierende" gesehen werden, sondern als die, die ich bin.

    Hallo,


    ich habe bis jetzt still mitgelesen. Meine Kids sind groß, aber meine Erfahrungen habe ich in den letzten 17 Jahren Schule gemacht. Unsere Gesellschaft ist sehr vielschichtig und das spiegelt sich natürlich auch in Kindergärten und Schulen wieder. Ich hatte da zwischendurch auch meine Probleme. Wie geht man mit seinen Vorurteilen um? Mein Jüngster hat sich damals mit einem Jungen angefreundet, der so anfangs garnicht in mein Weltbild passte. Aber ich habe ihm und mir die Chance gegeben, die Eltern kennenzulernen. Es war gut. Kinder werden von unserem Weltbild geprägt, ob das nun positiv oder negativ ist kann man erst später beurteilen. Aber gerade weil unsere Gesellschaft sehr vielschichtig ist, müssen die Kinder von Anfang an lernen, ihren Platz zu finden. Leider kann ich meine Kids nicht vor allem schützen. Sie werden groß und leben jetzt in ihrer eigenen Welt. Manche Erfahrungen im Leben sind gut, andere tun weh. Aber woher weiß man was gut und schlecht ist, wenn man nicht gerade diese Facetten des Lebens kennen gelernt hat. Ich denke aber das funktioniert nicht, wenn man nur die heile Welt kennt. Irgendwann kommt man in der Reallität an und das ist ein verdammt harter Einschnitt im Leben, wenn er denn dann plötzlich kommt.


    Deshalb denke ich ist es wichtig, die Kinder nicht von der Vielschichtigkeit unserer Gesellschaft fern zu halten. Wichtig dabei ist aber, für die Kinder da zu sein, sie zu stärken und immer im Gespräch zu bleiben. Für uns war und ist das ein guter Weg. Ich habe meine Beiden mit gutem Gefühl in ihr Leben begleitet und wir sind auch heute noch im Gespäch ... Man bleibt halt immer Mutter, aber man muss sich auch manchmal zurücknehmen, auch wenn´s weh tut!

    Hallo zusammen,


    ich hatte jetzt am We einen heftigen Magen-Darm-Infekt. WE, klar, habe mir dann aus der Apotheke, ich weiß nicht, ob man hier den Namen des Medis nennen darf, Zäpfchen mitbringen lassen, die man auch in der Schwangerschaft nehmen darf. Die kennt ihr bestimt! Leider habe ich jetzt heftige Nebenwirkungen wie Unruhe, Nervösität und Schlafstörungen. Wer kennt das auch und kann mir Tis geben, was man sonst nehmen kann? :hilfe


    Vielen Dank


    Kassimo :thanks:

    Ich komme aus einer Nicht-Akademiker-Familie, habe aber mein Abitur gemacht, um dann einen Nicht-akademischen Beruf zu erlernen. Studiert habe ich erst im "hohen" Alter von über 40. Für mein großes Kind gab es eine Gym-Empfehlung, also keine Frage. Dann stand icih mit 2 Kids alleine da. Ich alleinerziehend, ohne Arbeit, eine die ihr Leben "eh nicht im Griff" hat. Kleines Kind bekam dann eine Hauptschul-Empfehlung. Passt ja ins Klischee. Er musste also zur Hauptschule. Keine Chance, Klischee die alleinerziehende Mama ohne Job ... . Hauptschule meinte Kind sei zu gut. Also wechselte Kind auf die Realschule und hat den drittbesten Abschluss seines Jahrgangs gemacht. Soviel zur Hauptschulempfehlung. Mutter arbeitet zwar wieder, aber nachts. Die verschläft ja den ganzen Tag. Arme Kinder!


    Soviel zu Klischees. Mein Großer hatte mir damals gesagt, du musst mir das Abitur ermöglichen. War hart, aber ich hatte ja auch nichts dagegen. Kleines Kind will jetzt auch sein Abi machen, weil sein Berufswunsch sonst nicht geht. Das Lernen haben beide nicht erfunden. Der Große merkt halt jetzt im Studium, ohne Fleiß kein Preis. Der Kleine hat das Glück, nicht viel lernen zu müssen. Aber ohne geht auch nicht.


    Schlimm finde ich es nur, dass die Kleinen schon in der Grundschule trainiert werden, dass nur das Gymnasium gut genug ist.


    Klischee hin oder her. Ob Akademiker oder Nicht-Akademiker. Ich meine einfach, dass das Geld hier eine Rolle spielt. Ich könnte meinen Kindern keine Auslandsreise ermöglichen, um die Sprache aufzubessern oder Nachhilfe. PC ist heute Voraussetzung, haben sich meine Beiden selber in Ferienarbeit erarbeitet. Dazu kommen noch die in meinen Augen sehr teuren Klassenfahrten. Geht das Kind zum Gymnasium wird einfach vorausgesetzt, dass Geld da ist. Das ist für mich der größte Herausforderung neben der Motivation zum Lernen.

    Hallo,


    ich habe eine Frage zum Unterhalt an nicht-priviligierte erwachsene "Kinder" in Ausbildung. Vorab, ich freue mich über klärende Antworten. Bitte keine moralischen Vorwürfe. Darum geht es hier nicht.


    1. Im Unterhaltsbedarf von derzeit 670,- € ist eine Warmmiete von 280,- € enthalten. Hat "Kind" Anspruch auf Mehrbedarf, wenn dieser Betrag überschritten wird?

    2. Vom Verdienst des "KIndes" sind 90,- € als Ausbildungspauschale abzuziehen. Wofür ist dieser Betrag gedacht? Hat "Kind" noch mal Anspruch auf Mehrbedarf für Fahrtkosten?


    3. Von welcher Art Ausgaben redet man, wenn es um Mehrbedarf geht?


    4. Zusätzlich wird zum Einkommen ja auch noch das Kindergeld gerechnet, das an die "Kinder" ausgezahlt wird. Das wird denke ich mal ab 2015 mit 188,- € gerechnet? Die Erhöhung gibt es wohl rückwirkend.




    Danke für Eure Hilfe

    Guten Morgen,


    endlich wird auch mal an die (Halb)-Waisen seitens der RV gedacht. Im Zusammenhang, dass mein Sohn volljährig wird, habe ich von der RV erfahren, dass ab 01.07. die Hinzuverdienstgrenze während der Ausbildung für Schüler und Studenten wegfällt.


    Gruss Kassimo

    Guten Morgen,


    ich bin auch noch nicht so lange hier und auch verwitwet. Unsere Situation ist endgültig, was die Situation aber nicht unbedingt leichter macht. Viele Probleme sind gleich oder zumindest ähnlich. Aber letzendes kommt es darauf an, was man selbst aus seinem wenn auch nicht gewolltem Leben macht. Ich denke damit müssen wir alle, aus welchem Grund auch immer AE, leben.


    Deshalb :welcome


    Gruss Kassimo

    Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, keine schriftlichen Erklärungen abzugeben. Kommt selten gut an und kann falsch ausgelegt werden. Ich habe solches Schriftstück mit: zur Kenntnis genommen unterschrieben. Ein Gesprächstermin ist sicher gut, bringt leider oft nicht viel. Oft kommt die Wahrheit von alleine raus. Bei meinem Sohn war es so. Er war immer der Buhmann bis die, die ihn immer ins falsche Licht gesetzt haben sich selbst verraten haben.In der Ruhe lag die Kraft. Das war schwer auszuhalten.

    Genau. Es geht um die Kinder, um das Wohl der Kinder. Klar, es gibt beide Fälle. Deshalb sollten in meinen Augen auch die Unterschiede nicht gemacht werden zwischen KM / KV und UET. Die Geschichte spielt sich hoch und das Kind tritt dabei in den Hintergrund und garnicht mehr das eigentliche Thema. Das ist schade. Mama und Papa bleiben immer Eltern.

    Genau, so sehe ich das auch. Wissen ist Macht. Nicht-Wissen macht auch nichts? So sehe ich das auch als LG eines UET geschieden von KM und gleichzeitig als KM, deren Vater der Kinder verstorben ist. Ich setze hier bewußt die Kürzel, denn ich finde es schlimm, die Kinder zum Spielball zu machen. Warum ist der UET nicht mehr KM oder KV. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie erniedrigend es ist für UET um Informationen zu "betteln". Ich finde es auch befremdlich Informationsgabe an ASR/GSR zu knüpfen. Beim Unterhalt, der in meinen Augen auch mit der Informationsausgabe zu tun hat, macht Ihr doch auch keinen Unterschied ob ASR/GSR. Warum ist das so schwer? Aus Müttern, die bewußt mit der Informationsausgabe spielen werden Kinder, die das dann ebenfalls als Machtspielchen ausnutzen. Auch ein UET ist ein Elternteil, das sich sorgt und auch ein wenig noch am Leben der Kinder teilhaben möchte.

    Meine Kinder mussten bzw. müssen um 7 Uhr aus dem Haus, um 8 Uhr fängt die Schule an. Der Weg vom Land in die Stadt ist der gleiche egal zu welcher Schulform. Trotz Wechsel von der Realschule zum Gymnasium im letzten Sommer blieb und bleibt noch Zeit für Freizeit. In der Einführungsphase kommt er 1x die Woche erst um 18.30 Uhr und im Wechsel 2 x die Woche erst um 16.30 Uhr nach Hause. Hausaufgaben macht er in den Freistunden. Oberstufe ist noch weit weg. Aber ab ca. Mittelstufe gibt es auch Unterricht am Nachmittag.
    Der Wechsel zum Gymnasium ist für die meisten Kinder eine große Herausgorderung. Das Lernpensum steigert sich enorm. Es muss mehr Zeit für Hausaufgaben und Lernen eingeplant werden. Das ist aber individuell zu sehen und ist bei jedem Kind anders. Das sind nur meine Erfahrungen aus nun 15 Jahren Schule.

    Weiss ich nicht so genau., ca. 400,-€. Handelt sich um den Sohn einer guten Freundin. Hier geht es weniger um den Unterhalt selbst als um die Vorgehensweise. Ich bitte darum hier nicht vorverurteilt zu werden. Wie viele hier auch wissen wird bei Trennungen viel schmutzige Wäsche gewaschen und die Kids handeln so wie es ihnen in solchen Situationen vorgelebt wird. Ich selber ziehe das persönliche Gespräch vor. Ist leider nicht immer möglich.

    @Vollaybab, dann muss ich als Elternteil also alle gefordeten Unterlagen beibringen und dann erst muss Kind offenlegen, wieviel Euros ihm monatlich zur Verfügung stehen. BAB wurde beantragt. Das ist gewiss und wird aufgrund der finanziellen Verhältnisse auch sicherlich gewährt worden sein. Gehalt + Kindergeld + evtl. BAB bilden doch erst die Basis, ob dann überhaupt noch ein Anspruch besteht. Mein Kind studiert und hat max. Anspruch auf 670,-€ dann ist gesetzlich finito. Ist das bei Azubis anders? Ich meine ja nur, muss Kind nicht zuerst Anspruch nachweisen (mit Ausbildungsvertrag, Abrechnungen, Kindergeldanspruch und evtl. Nachweis von BAB) und dann wird berechnet, wer wieviel an (Rest)-Unterhalt zu zahlen hat. Ich finde es befremdlich zuerst alle Unterlagen beizubringen und dann besteht überhaupt kein Anspruch mehr.

    Guten Morgen,


    ich habe eine Frage zum Thema Unterhalt. Junger Erwachsener in eigener Wohnung und Ausbildung schickt über seinen Anwalt eine Unterhaltsforderung. Monatliches Gehalt wird angegeben mit dem Zusatz ".. reicht nicht zum Leben." RA fordert nun Angaben zum Vermögen, Gehalt aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit und Aufstellung des gesamten Vermögen .., um festzustellen, ob Elternteil überhaupt leistungsfähig ist.


    Meine Fragen: Gilt nicht Bundesausbildungsbeihilfe vor Unterhalt? oder gibt es die zusätzlich zum Unterhalt. BAB wurde schon im letzten Jahr beantragt aber hier vorsichtshalber nicht angegeben. Kindergeld wird auch ausgezahlt und kommt auch nicht in der Berechnung vor. Muss nicht der Junge Erwachsene darlegen, ob er Unterhaltsberechtigt ist oder muss erst festgestellt werden, ob Elterteil zahlen kann? Und dann muss doch eine Forderung an beide Elternteile gestellt werden oder reicht ein Elternteil. Eltern sind geschieden. Ich steige hier grad nicht mehr durch. :hilfe


    Danke für Eure Hilfe!