Unterhaltsforderung von "Jungem Erwachsenen"

  • Guten Morgen,


    ich habe eine Frage zum Thema Unterhalt. Junger Erwachsener in eigener Wohnung und Ausbildung schickt über seinen Anwalt eine Unterhaltsforderung. Monatliches Gehalt wird angegeben mit dem Zusatz ".. reicht nicht zum Leben." RA fordert nun Angaben zum Vermögen, Gehalt aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit und Aufstellung des gesamten Vermögen .., um festzustellen, ob Elternteil überhaupt leistungsfähig ist.


    Meine Fragen: Gilt nicht Bundesausbildungsbeihilfe vor Unterhalt? oder gibt es die zusätzlich zum Unterhalt. BAB wurde schon im letzten Jahr beantragt aber hier vorsichtshalber nicht angegeben. Kindergeld wird auch ausgezahlt und kommt auch nicht in der Berechnung vor. Muss nicht der Junge Erwachsene darlegen, ob er Unterhaltsberechtigt ist oder muss erst festgestellt werden, ob Elterteil zahlen kann? Und dann muss doch eine Forderung an beide Elternteile gestellt werden oder reicht ein Elternteil. Eltern sind geschieden. Ich steige hier grad nicht mehr durch. :hilfe


    Danke für Eure Hilfe!

  • der KV von meinen Großen hat so lange, wie Ausbildung war, auch Unterhalt gezahlt, Kinder in eigene Wohnung und BAB beantragt.
    Evtl. hat der andere ET beim BAB-Antrag schon die Unterlagen mit eingereicht (so war es jedenfalls bei mir)

  • Als erstes - beide Elternteile.
    Beim BAB Antrag wird gesprüft, ob die Eltern leistungsfähig sind - das müßte also passiert sein, oder ?
    Natürlich liegt es auch an dem Einkommen des Kindes und der Eltern bzw. den Kosten des Kindes
    siehe hier
    das die Beihilfe abgelehnt wurde, würde bedeuten das der Azubi seinen Bedarf selbst decken kann oder die Elternteile (ggfls. auch nur einer) leistungsfähig ist

  • Eine ganze menge zu deinen Fragen findest du ausführlich in unserem "Leitfaden", der unter dem Forenbanner zu finden ist.



    In aller Kürze.


    1. Ab 18 Jahre ist der "junge Erwachsene" für die etwaige Einforderung des Unterhalts selbst verantwortlich. Er macht dies über einen Anwalt - keine prickelnde, weil aggressive und teure Lösung. Besser wäre es, sich mit den Eltern zusammen zu setzen. Die sind nämliche beide "barunterhaltspflichtig" im Verhältnis ihrer Einnahmen.


    (Der Weg über den Anwalt deutet darauf hin, dass hier allerdings im Vorfeld schon Porzellan zerschlagen wurde ... aber gut.)


    2. Unterstützung der Allgemeinheit wird im Normalfall nur gewährt, wenn die dafür eigentlich verantwortliche Familie (Eltern Kindern gegenüber, Kinder eltern gegenüber usw.) das nicht leisten kann (es gibt nur wenige spezielle Ausnahmen). Also: Erst Eltern, dann BaFöG ...


    3. Bis zum Abschluss der 1. Ausbildung (nach Schule) und bis zum Alter von 25 Jahren sind die Eltern zuerst einmal generell in der Verantwortung. - Natürlich gibt es wieder Ausnahmen ...


    4. Du bist, wenn Kind unterhaltsberechtigt, verpflichtet zur Offenlegung deines Einkommens, wenn du nicht freiwillig Unterhalt zahlst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist ja nicht klar, ob BAB abgelehnt wurde. Wäre dem so, hätte das der RA sicher geschrieben. Es ist auch nicht die erste angefangenen Ausbildung. Aber da hat der Gestzgeber schon vorgesorgt, dass Kind sich da häufiger umorientieren darf.

  • Der Rechtsanwalt hat mit großer Sicherheit erst einmal einen Standardbrief geschrieben, den er immer in solchen Fällen losschickt.



    Die "Arbeit" hast du jetzt, alles aufzudröseln, die richtigen Nachfragen zu stellen, die Unterlagen zu liefern, die anderen Unterlagen zu fordern etc.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • @Vollaybab, dann muss ich als Elternteil also alle gefordeten Unterlagen beibringen und dann erst muss Kind offenlegen, wieviel Euros ihm monatlich zur Verfügung stehen. BAB wurde beantragt. Das ist gewiss und wird aufgrund der finanziellen Verhältnisse auch sicherlich gewährt worden sein. Gehalt + Kindergeld + evtl. BAB bilden doch erst die Basis, ob dann überhaupt noch ein Anspruch besteht. Mein Kind studiert und hat max. Anspruch auf 670,-€ dann ist gesetzlich finito. Ist das bei Azubis anders? Ich meine ja nur, muss Kind nicht zuerst Anspruch nachweisen (mit Ausbildungsvertrag, Abrechnungen, Kindergeldanspruch und evtl. Nachweis von BAB) und dann wird berechnet, wer wieviel an (Rest)-Unterhalt zu zahlen hat. Ich finde es befremdlich zuerst alle Unterlagen beizubringen und dann besteht überhaupt kein Anspruch mehr.

  • Das ist die Quadratur des Kreises. Kommt am Ende raus, dass Unterhaltsanspruch besteht, hast du die Unterlagen liefern müssen. Stellt sich heraus, dass kein Anspruch besteht, könnte es sein, dass du die Unterlagen nicht hättest liefern müssen.



    Pragmatisch kannst du die Unterlagen vom BAB mitschicken und gleichzeitig um die von dir gewünschten Nachweise bitten.


    Wenn der Jugendliche irgendwann über den Anwalt tatsächlich Geld fordert, muss er eh alles sauber aufdröseln ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Unterhalt vor BAB und Unterhalt vor BaFög. Wenn die Eltern Zahlungsfähig sind, dann wird keine Ausbildungsbeihilfe etc. bewilligt. Also muss razsgefunden werden, ob die Eltern Unterhalt Zahlen können oder nicht. Sonst kann über den Beihilfe Antrag nicht abgestimmt werden. So kenne ich es.
    Traurig das das arme Kind sich einen Rechtsanwalt nehmen muss. Will nicht wissen, wie sehr das Kind dafür hat sparen müssen oder sich Geld leihen musste... Aber mit etwas Glück läuft es über Prozess Kosten Hilfe.

  • Der Beitrag von >Smiles< deckt sich mit meinen Erfahrungen.
    Normalerweise werden die Unterlagen gleichzeitig angefordert (von beiden ET und dem Kind) und aus dem Bedarf und der Leistungsfähigkeit aller Beteiligten errechnet sich die Höhe der evtl. zu gewährenden Hilfe.


    Bei uns klappte das nicht, KV ließ sich mehr als 1 Jahr Zeit, so lange bekam sie (s)einen fiktiven Betrag angerechnet und kam mit dem Geld logischerweise nicht hin.
    (Zum Glück konnte ich nebenbei Unterstützung leisten, weil ich noch verdient habe zu der Zeit).

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Hi,

    Also muss razsgefunden werden, ob die Eltern Unterhalt Zahlen können oder nicht. Sonst kann über den Beihilfe Antrag nicht abgestimmt werden. So kenne ich es.

    genauso war es bei mir/uns auch. Ist auch normal, kenne ich von früher, da war das schon so.


    Aktuell schießt die liebe Mama, soweit ich weiß, nur noch mit Diskussionen Töchterchen was zu. :kopf :wuetend
    Tochter überlegt gerade, ob sie nicht doch was machen soll....ich befürworte es, es gerichtlich zu
    klären, zumal sie seit dem 15./16.-Lebensjahr nicht den vollen KU zahlte, wie tituliert.
    Titel ist noch nicht rausgegeben.
    Die Mama weiß gar nicht, wie weit sie sich noch ins "Aus" schießt. Man man ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Monatliches Gehalt wird angegeben mit dem Zusatz ".. reicht nicht zum Leben."


    :tuedelue Je nach Ausgaben reicht mein monatliches Gehalt auch nicht zum Leben


    Finde die Aussage sehr dürftig


    Einkommen mit Kindergeld liegt unter dem Existenzminimum für Auszubildende klingt erstens besser und ist auch eindeutiger


    Jetzt sind dann die Eltern zu Auskunft verpflichtet ob Einkommen reicht die Lücke zum Existenzminimum zu schließen


    Reicht Einkommen nicht da nach Abzug von Selbstbehalt kein Unterhalt geleistete werden muss oder der zu leistende Unterhalt die Lücke nicht schließt.


    Sind die staatlichen Zuschußmöglichkeiten zu beantragen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Was spricht denn aus deiner Sicht dagegen, Unterhalt zu zahlen? Wenn die Eltern nicht zahlen können, wird das ja nun festgestellt und das Kind bekommt entsprechend BAB. Können sie zahlen, ist eine Ausbildung doch durchaus Unterstützung wert, auch wenn es nicht die erste ist. Nicht jeder ist sich in dem Alter schon sofort sicher, was er machen will, aber eine Ausbildung spricht doch zumindest dafür, dass er darauf hin arbeitet, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.


    Und dass man für ein Kind nicht gleich jede Verantwortung mit 18 abgibt, weiß man doch auch schon vorher, oder nicht? Man finanziert damit ja auch kein Luxusleben sondern gerade mal das Existenzminimum und nicht jeder Arbeitgeber erlaubt z.B. noch einen Nebenjob, bzw. auch nicht jeder Azubi schafft es dann, sich trotzdem noch ausreichend auf seine Ausbildung zu konzentrieren.

  • Hi,


    mal ´ne Frage, wie hoch ist denn die Ausbildungsvergütung ?
    Es gibt ja durchaus Ausbildungen, wo die Vergütung relativ hoch ist.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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  • Weiss ich nicht so genau., ca. 400,-€. Handelt sich um den Sohn einer guten Freundin. Hier geht es weniger um den Unterhalt selbst als um die Vorgehensweise. Ich bitte darum hier nicht vorverurteilt zu werden. Wie viele hier auch wissen wird bei Trennungen viel schmutzige Wäsche gewaschen und die Kids handeln so wie es ihnen in solchen Situationen vorgelebt wird. Ich selber ziehe das persönliche Gespräch vor. Ist leider nicht immer möglich.

  • Was spricht denn aus deiner Sicht dagegen, Unterhalt zu zahlen? Wenn die Eltern nicht zahlen können, wird das ja nun festgestellt und das Kind bekommt entsprechend BAB. Können sie zahlen, ist eine Ausbildung doch durchaus Unterstützung wert, auch wenn es nicht die erste ist. Nicht jeder ist sich in dem Alter schon sofort sicher, was er machen will, aber eine Ausbildung spricht doch zumindest dafür, dass er darauf hin arbeitet, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.


    Und dass man für ein Kind nicht gleich jede Verantwortung mit 18 abgibt, weiß man doch auch schon vorher, oder nicht? Man finanziert damit ja auch kein Luxusleben sondern gerade mal das Existenzminimum und nicht jeder Arbeitgeber erlaubt z.B. noch einen Nebenjob, bzw. auch nicht jeder Azubi schafft es dann, sich trotzdem noch ausreichend auf seine Ausbildung zu konzentrieren.


    Nunja, es gibt auch auch Kinder, die reizen es aus. Natürlich nimmt man für sich als Eltern an, dass das bei den eigenen nie passiert. Aber wie Kassimo oder babbe schon sagen: innerhalb einer Trennung kann das dann weniger harmonisch ablaufen.
    Zweitens soll die Ausbildungsphase nicht immerwährend als Lebensfindung dienen. Erzähl das mal potentiellen Arbeitgebern in unserer Niedriglohn/Zeitarbeitskultur. Die warten nur auf sensible AN die nicht zu Potte kommen.


    Mein Bruder wird im Mai 28 und hat jetzt erst seine 1. Lehre fertig. Da wurde mal hier ein Lehre angefangen, da eine Schule, dort ein Praktikum. Es hat eine Menge Vitamin B gekostet ihn überhaupt noch unterzubringen. Das waren nicht nur Extrakosten, sondern auch eine Menge Streß und Frust und Versagensängste, das muss man als Eltern dann auch noch mit auffangen. Spass ist das nicht. Außerdem ist ihn damit 8-9 Jahre Vollzeitgehalt entgangen. Davon kann man sich ein Haus bauen.