Hallo,
ich hätte mal gerne eure Einschätzung.
Ich bin alleinerziehend mit 2 Kinder.
Mein Sohn ist 14 und meine Tochter ist 8 aber beide
Sind von verschiedenen Müttern.
Die Mutter meiner Tochter ist vor 5 Jahren ausgezogen da war meine
Tochter noch im Kindergarten. Jeder wollte unsere Tochter für sich.
Die Km ist 30 km weggezogen. Aber ich war halt die Hauptbezugsperson für die Tochter seit Geburt an und weil sie halt eine große Bindung zu ihrem Bruder hat wollte ich natürlich das sie bei mir bleibt und nicht mit der Mutter 30km wegzieht.
Dann sind wir irgendwann vor Gericht gelandet und es wurde ein Gutachter bestellt usw.
Aber dann hat sie plötzlich ihre Anträge zurückgezogen und so blieb meine Tochter bei mir.
Nachdem
sie den Antrag zurückgezogen hat, hat sie die kleine erst mal nimmer zu
sich genommen aber die Mutter der KM hat die kleine genommen und dort
hat dann die Km ihre Tochter gesehen. Das ganze ging ca. 1 bis 1,5
Jahre. Und jetzt seit ca
1 Jahr hat die KM wieder einen neuen festen Freund und wohnt auch jetzt
mit ihm zusammen. Und seitdem sie jetzt eine Wohnung mit ihrem Freund
hat nimmt sie die kurze plötzlich regelmäßig alle 14 Tage.
Und
vor ca. 10 Wochen hat sie jetzt wieder einen Antrag bei Gericht
gestellt, dass die kurze zu ihr ziehen soll. Also sie klagt auf Aufentaltsbestimmungsrecht.
Es gab ein Erörterungstermin schon. Indem wurde beschlossen, dass eine
Verfahrenspflegerin mit dem Kind in beiden Haushalten spricht und auch
mit den Eltern spricht auch um zu gucken welche Tendenz bei dem Kind zu
sehen ist was es will und zu versuchen eine Einigung mit den Eltern zu
erziehen.
Als Argumente hat sie angebracht, dass ihre Tochter
sich ein Zimmer mit dem Bruder teilt und das sie ab und zu mal
schmutzige Fingernägel hatte als die Km die Tochter von der Schule
abgeholt hat. Und weil unsere Tochter sich äußert sie will gerne bei der Mutter länger bleiben usw.
Wie würdet ihr die ganze Sache einschätzen?
Ist
doch klar die Umgangswochenenden bei Mütter oder Väter spiegeln doch
nicht den normalen Alltag wider aber das verstehen die Kinder doch
meistens nicht und denken wenn ich zur Mutter ziehe oder zum Vater ziehe wird es immer so sein.
Was glaubt ihr wie sind ihre Chancen und wie weit darf der Richter die Befragung der Verfahrenpflegerin berücksichtigen die an meiner Tochter durchgeführt werden, da sie ja erst 8 ist.
Meine Tochter müsste von ihrem Bruder getrennt werden aus ihrer jetzigen Schule und ca. 30km wegziehen usw.
Ich glaube sie will sich einfach nur die Unterhaltszahlungen sparen weil ich gehört habe bei Gericht , dass sie eine Pfändung auf dem KHat der Richter gesagt)
Fehler seien mir bitte verziehen ich habe vom Handy geschrieben