Muss ich während des Umgangs wirklich immer erreichbar sein?

  • Was soll er dir denn anhängen können? Er ist allein verantwortlich und hat auch alle nötigen rechte (also zB das kindvzum Arzt zu bringen oä)
    Wenn er geistig, emotional oder sonst wie dazu nicht in der Lage wäre, wärs erst recht nicht dein Bier, sonder von vornherein eine Begleitung nötig. Freilich sollt man in irgendeiner form erreichbar sein, aber doch nicht in Dauerbereitschaft. Wenn man wirklich mal wo ist, wo man nicht in adäquater Zeit zurückrufen kann, teilt mans bei Übergabe mit und fertig. (Also nur bin von bis nicht erreichbar falls was ist)

  • Somit ist das Ding klar und ich bin jetzt auf dem Weg in die Sauna :-)

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Ich weiß nicht ob es schon zu spät ist. Aber du sagst selbst, dass das Handy eigentlich nur wegen Notfällen beim Umgang genutz werden sollte... bist aber nun nicht erreichbar. Das kann gut gehen, wenn nicht machst du ein riesen Konfliktfeld auf. Ich gehöre definitiv nicht zu den Leuten, die Erreichbarkeit erwarten oder garantieren, aber in dem Moment, wo ich ein Handy für Erreichbarkeit während des Umgangs definiere, würde ich kurz Bescheid geben, wenn ich diese Erreichbarkeit nicht einhalten kann. Das hat nichts mit Rechten und Pflichten zu tun, ist aber ein Akt der allgemeinen Höflichkeit :frag .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

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  • Ich glaube ich hätte dem MA des JA mal provokant die These um die Ohren geschmissen, dass er/sie wohl Zweifel daran hat, dass der KV einen 3 stündigen Umgang mit dem Kind geregelt bekommt. Denn nur somit könne ich mir erklären, warum ich ständig erreichbat sein soll. Und dann müsste man nochmal darüber reden, ob der Umgang nicht besser vom JA begleitet werden sollte :schiel


    Viel Spaß in der Sauna

  • Das mit dem nicht sofort ran gehen war letzten Monat ein Streitpunkt zwischen KV und mir. Er hat mittags wohl einige Male versucht mich anzurufen und Kind und ich waren nicht zu Hause. Als er mich abends dann erreichte war er stinkesauer und dass er bei der Telekom einen Ausdruck anfordert als Nachweis vor Gericht wie oft er versuchen muss mich zu erreichen. Ich habe ihm dann gesagt, dass er mir ne Kopie von dem Ausdruck geben kann, damit ich sein Stalking nachweisen kann und habe aufgelegt.


    Hm ... eigentlich hast Du das doch schon richtig erkannt! Er stalkt Dich! Er kontrolliert Dich!


    Und im Ernstfall: ER hat kein Anrecht auf Deinen Einzelverbindungsnachweis, weil Ihr a) getrennt seid, b) das die Verletzung Deines Rechts auf Post-/Brief- und Fernmeldegeheimnis darstellt, was im übrigen die Verletzung / Einschränkung eines Grundrechts darstellt. Grundrechte werden nur bei Schwerverbrechern oder Terroristen beschnitten!


    Wenn Dein Ex Umgang hat, dann muss es doch möglich sein, dass DU für DICH auch die Zeit nutzen darfst, ohne pausenlos erreichbar zu sein! Wo kommen wir denn da hin? Wenn er es nicht auf die Kette kriegt, sein Kind für 3 Stunden zu betreuen, ohne Dich während dieser Zeit zu kontaktieren, dann sollte man doch ernsthaft überlegen, ob der Umgang nicht wieder betreut statt finden sollte. Zumal er als Vater doch die Zeit nutzen könnte, um Spaß mit seinem Kind zu haben und die Zeit nicht verschwendet, in dem er Dich mit sinnlosen SMS belästigt, weil das effektive Zeit ist, die dem Kind ab geht!


    Generell würde ich mitteilen, dass das Handy 24h vor dem Umgang eingeschaltet wird und wenn das Kind übergeben ist, der Umgang also zu Ende, dass das Handy dann wieder ausgeschaltet ist! Das ist eine klare Abgrenzung Deiner Persönlichkeit, worauf DU ein Recht hast. Du bist aber dennoch erreichbar, wenn es nötig ist! Und wenn das nicht aufhört, dann gib doch Dein Handy einem Anwalt, Deinem Anwalt, der dann dokumentieren kann, was für eine Art Kontakt hier ermöglicht wurde, weil ein JA - Mitarbeiter meinte, wohl weil er total überlastet ist, dass DU unbedingt ein Handy brauchst!


    Ich habe zwischenzeitlich auch ne neue Nummer, weil mein Ex mich vor 5 Jahren auch fast in den Wahnsinn trieb. Aber ich mache auch heute mein Handy gerne einmal aus, weil diese 24-h-Verfügbarkeit, geht mir gewaltig auf den Sack! Und es gibt nun einmal Leute, die müssen Dich über jeden Fur* informieren. Mich nervt sowas auch! Man mag doch nur einfach Ruhe und Frieden, der durch das Handy oftmals gestört wird! Also mach das ruhig aus und nur zu den "Sprechzeiten" an. Sollte dem KV wider erwarten etwas schlimmes zustoßen, kommt die Polizei und informiert Dich, wenn Dich die Familie nicht kontaktiert. Manches muss man pragmatisch sehen, weil das Gegenüber einen NUR gängeln mag!


    In diesem Sinne, genieße die Sauna!!!! :strahlen

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

    Einmal editiert, zuletzt von Mit-mir-nicht ()

  • Frau Rausteiger,


    das waren ja nur Telefonate als Kind bei mir war und er nur so unsinnige Sachen wissen wollte ob Umgang am kommenden Tag statt findet.


    Wenn Kind bei ihm ist hat er noch nie angerufen.



    Schalte das Handy aus, wenn gerade kein Umgang stattfindet.

  • Ich hatte ein paar wirklich schöne Stunden in der Sauna die mir sehr gut getan haben :-)


    Jetzt habe ich gerade das Umgangshandy an gemacht, da ja Morgen Umgang statt finden soll und wie ich es schon geahnd habe eine SMS vom KV ob der Umgang Morgen um 15 Uhr statt findet.


    Ich habe ihm schon 30 mal gesagt , dass sollte es einen triftigen GrunfGrund geben, dass kein Umgang statt finden kann, ich ihm Bescheid gebe.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Dann anworte einfach nicht. Und wenn er morgen nicht auftaucht, dann schreisbt du ihm ne Erinnerungs-SMS, dass ab 15 Uhr Umgang ist und dass du, falls Umgang nicht stattfinden kann ,ihm rechtzeitig Bescheid gibst. Keiner zwingt dich dazu schon heute auf diese dämliche Handy zu gucken und auf ihn zu reagieren. Lass ihn einfach lernen, dass nicht er den Kontakt zu dir bestimmt, sondern du bestimmst, wann er Kontakt zu dir aufnehmen kann


    LG Tina

  • Dann anworte einfach nicht. Und wenn er morgen nicht auftaucht, dann schreisbt du ihm ne Erinnerungs-SMS, dass ab 15 Uhr Umgang ist und dass du, falls Umgang nicht stattfinden kann ,ihm rechtzeitig Bescheid gibst. Keiner zwingt dich dazu schon heute auf diese dämliche Handy zu gucken und auf ihn zu reagieren. Lass ihn einfach lernen, dass nicht er den Kontakt zu dir bestimmt, sondern du bestimmst, wann er Kontakt zu dir aufnehmen kann


    LG Tina


    Das werde ich auch machen, nicht antworten.


    Ich habe es ja sogar vor Gericht gesagt, dass er es bleiben lassen soll mich mit unnötigen SMSen zu nerven. Sein RA meinte nämlich, dass
    ich ihm meine Handynummer zu geben habe und ich habe dann erläutert weshalb ich eine neue Handynummer überhaupt habe.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Ich hatte ein paar wirklich schöne Stunden in der Sauna die mir sehr gut getan haben :-)


    Jetzt habe ich gerade das Umgangshandy an gemacht, da ja Morgen Umgang statt finden soll und wie ich es schon geahnd habe eine SMS vom KV ob der Umgang Morgen um 15 Uhr statt findet.


    Ich habe ihm schon 30 mal gesagt , dass sollte es einen triftigen GrunfGrund geben, dass kein Umgang statt finden kann, ich ihm Bescheid gebe.



    Wie schon gesagt, lass das Handy aus. Mach es an, wenn Du das Kind übergibst und fertig.

  • Sein RA meinte nämlich, dass
    ich ihm meine Handynummer zu geben habe und ich habe dann erläutert weshalb ich eine neue Handynummer überhaupt habe.


    was so manche Anwälte von sich geben verwundert mich immer wieder.
    Da hätt ich nur freundlich gelächelt und gesagt: ist gut.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)