Unterschrift durch Familiengericht ersetzen lassen

  • Hallo,


    ich stehe mit Junior (fast 5) im Moment auf der Warteliste für einen Termin beim Kinderpsychologen. Für eine Behandlung dort benötige ich die Unterschrift vom Kindsvater, da wir gemeinsames Sorgerecht haben. Aber wir haben keinerlei Kontakt zu ihm, Umgang findet seit gut 1.5 Jahren keiner mehr statt, Adresse gibt es keine. Ich habe es übers JA versucht, das eine Anfrage beim Bürgerbüro gemacht hat... er ist von Amts wegen bereits seit 31.12.2013 von seiner alten Adresse in meiner Stadt als unbekannt verzogen abgemeldet. Niemand weiß, wo er sich aufhält.


    Ich war beim Rechtsanwalt, dieser wollte erst eine Klage einreichen, nach einigem hin und her meinte dieser nun , ich soll einfach zum Familiengericht gehen und dort die Unterschrift ersetzen lassen. Hat das schon mal jemand gemacht? Wie geht das? Wie lange dauert das und welche Kosten kommen da auf mich zu?!


    Durch das Jugendamt, das uns seit Geburt von Junior in Bezug auf Umgang begleitet, habe ich auch den Rat bekommen, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Reicht es als Grund zu, dass KV "nur" unauffindbar ist, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten oder müssten dann noch mehr schwerwiegende Gründe vorliegen?


    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

  • Hallo KatYan,


    "Versuch macht klug" - und in Deinem Falle kostet es höchstens 90 Euro weil Du nicht einmal einen Anwalt benötigst.


    Die Vorgehensweise ist diese:


    - packe Geburtsurkunde des Kindes
    - Überweisung zum Psychologen
    - und Nachweis GSR (also Anerkennung beim Jugendamt oder Scheidungsurteil ein)
    - Nimm Deinen Personalausweis und
    - falls vorhanden den Nachweis, dass Du versuchst hast, KV zu erreichen.


    Dann geh zur Rechtspflege des Amtsgerichts, schildere Dein Anliegen.
    Erkläre, Du möchtest die Gesundheitsfürsorge (wegen der Therapie), wahlweise die alleinige erzieherische Sorge (weil KV dauerhaft nicht erreichtbar ist) beantragen.


    Der Rechtspfleger wird Deinen Antrag formulieren, das Gericht wird versuchen, KV zur Stellungnahme aufzufordern. Es wird ein Termin zur Anhörung anberaumt.


    Nach meinem Dafürhalten ist das einzig Spannende an diesem Antrag, welches Recht Dir zugesprochen werden wird: Das Recht, diese eine Entscheidung alleine treffen zu dürfen ("Unterschrift ersetzen"), die Gesundheitssorge oder die alleinige Sorge.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Hier war letztes Jahr die gleiche Konstellation also rief ich beim Gericht an und stellte eben die selbe Frage nach dem " wie geht das?" Auskunft war "ja da brauchen sie erstmal eine ladefähige Anschrift, der KV muss ja auch angehört werden"

  • mariachi
    Was ne blöde Aussage des Rechtspflegers?? Oder der Assistenz/Schreibabteilung / Geschäftsstelle des Familiengerichtes ?
    Da wird man gern als erstes hinverbunden , wenn man anruft.....


    Nach so ber dämlichen Auskunft dann doch gleich mal den Vorsitzenden Richter kontaktieren...der weiss vielleicht/ hoffentlich mehr!?


    Es soll durchaus auch Rechtspfleger geben, die so "Wissenslücken" haben :P
    ( Da könnte ich so einiges erzählen...)

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Danke für Eure Antworten


    Naja, dringend ist der Psychologe meiner Meinung nach schon. Hätte jetzt sogar schon einen Termin da haben können, leider war in den letzten Wochen ein einziges Hin und Her, ohne dass wirklich was passiert ist wegen der fehlenden Unterschrift. Werde nächste Woche aufs Familiengericht gehen, hoffe, dort einen guten Rechtspfleger anzutreffen, mit ladefähiger Adresse vom KV wird es ja wohl nix ;-)


    Dann mal sehen, was der RA genaues sagt wegen ASR oder dann doch wenigstens ruhen lassen, wie AlwaysHope schrieb....danke für den Link, das hatte ich vorher auch so noch nicht gehört!

  • Eine ladefähige Anschrift ist nicht zwingend notwendig. Ich habe bei der Arbeit einen Fall wo die Mutter unauffindbar ist und das Gericht deshalb das sog. Ruhen der elterlichen Sorge beschlossen und das Sorgerecht auf einen Vormund übertragen hat.

  • Hallo, meinen Vorrednern kann ich mich nicht anschließen. Es geht nur über das Gericht und zwar in der Form einer öffentlichen Zustellung. Diese ( die Zustellung bzw. Ladung ) wird im öffentlichen Amtsblatt und bei Gericht auf der Tafel angebracht und gilt nach einigen Wochen als zugestellt. So kenne ich das.
    Grüße

  • rombac
    Der Rechtspfleger IST eine entscheidende Person im Familiengericht und ja- genau diese öffentliche Zustellung ( wie von Dir beschrieben) dient der Zustellung. Also genau deshalb braucht es KEINE genaue Adresse des KV !
    Und bei aktueller schnell nötiger Entscheidung wegen Psycholgoge hat auch der Rechtdpfleger die Möglichkeit einer EA = einstweiligen Anordnung.
    Und die Zustellung erfolgt DANACH....


    Edit: Grossbuchstaben ist kein Schreien sondern dient der Betonung (weil auf Handy kein fett schreiben möglich ;-) )

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Mal ein kurzes Update zum Thema.


    Ich war am Dienstag beim Gericht und bin da an eine "nette" Rechtspflegerin geraten. War richtig heftig, wie sie alles nieder gemacht hat. Wegen gemeinsamen Sorgerecht habe ich immer auf dem Laufenden zu sein, was Adresse des KV´s betrifft. Ich hätte auch lange Eigeninitiative zeigen müssen, ehemalige Nachbarn und ähnliches aufsuchen müssen, um eine eventuell neue Adresse heraus zu bekommen. Warum habe ich nicht längst ASR beantragt und so ging es weiter. Dabei war ich immer mit dem JA in Kontakt, die aber inzwischen selbst nicht mehr wußten, wo KV zu erreichen ist und JA hat die Bemühungen um begleiteten Umgang auch aufgegeben.
    Alleiniges Sorgerecht hab ich vor 4 Jahren schon mal beantragt, wurde abgewiesen. War ja zuletzt auch beim RA, auch das war falsch bzw das, was dieser unternommen hat.
    Bevor ich zu Gericht gehe, muss ich wissen, was ich genau will, was ich "beantrage". Ich kam mir so klein vor, woher soll ich denn das alles wissen? Ich hab doch Hilfe von JA und RA gesucht, wo noch? Nach 45 min Schimpftirade auf meinen schwammigen Fall hat sie sich dann doch noch einbekommen und mich heute noch mal hin bestellt, mit allen nötigen Unterlagen.


    Und siehe da, heute war die Dame doch recht umgänglich und es gibt jetzt ein Verfahren zum Ruhen der gemeinsamen Sorge... ist erst mal ein Lichtblick, wenn ich es dann auch so entschieden wird. Aber schnell wird das nun auch nicht gehen, es ist ja eher ein geplanter Arztbesuch, als ein akuter...

  • Hach ja, dass die blxxxx AEs ihre Exen nicht im Griff haben und die Lebensumstande stehen auch nicht im Bilderbuch ;-)


    Kopf hoch, Brust raus und immer das Ziel vor Augen halten :blume


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • rombac
    Der Rechtspfleger IST eine entscheidende Person im Familiengericht und ja- genau diese öffentliche Zustellung ( wie von Dir beschrieben) dient der Zustellung. Also genau deshalb braucht es KEINE genaue Adresse des KV !
    Und bei aktueller schnell nötiger Entscheidung wegen Psycholgoge hat auch der Rechtdpfleger die Möglichkeit einer EA = einstweiligen Anordnung.
    Und die Zustellung erfolgt DANACH....


    Edit: Grossbuchstaben ist kein Schreien sondern dient der Betonung (weil auf Handy kein fett schreiben möglich ;-) )

    Hallo,ich habe von meinem RA die Info, dass der Rechtspfleger nicht ohne Rücksprache mit einem Richter über eine EA entscheiden darf.
    Also auch nicht bei einer schnell nötigen Entscheidung, er muss dennoch Rücksprache mit dem Richter halten.
    Hast Du da andere Infos?

  • Hallo


    Wäre mir neu, dass ein Rechtspfleger vor einem EA den Richter "fragen" muss.
    Kenne ich bisher nicht und hatte schon EAs von Rechtspflegern.
    Mich würde die Rechtsgrundlage interessieren nach der lt deinem RA dies so sein sollte ?
    Vielleicht weiss hier User "RABergmann " noch was ?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: