O.T.
Wie ist das eigentlich?
Kind ist ja Schulpflichtig und beim @TS gemeldet.........
Wollte die KM das Kind bei sich anmelden, müsste Sie die Unterschrift vom anderen ET haben.
Genauso bei der Schule.
Ich würde Montagmorgen auch die Meldestelle am Ort der KM deutlich darüber informieren, dass ICH nicht einer Ummeldung zustimme, gleichges Verfahren bei den dortigen GS.
Geht das Kind unentschuldigt, nicht zur Schule, obwohl Schulpflicht besteht, muss da ne Behörde nicht -im Interesse des KKindes_ Zeitnah-schnell handeln?
Ich magdas nur mal so einwerfen, meine war ja beim Entzug erst 4 und somit Kita-Kind....