Mutter will Kind nach 5 Jahren wieder zu sich (450km) holen.

  • O.T.
    Wie ist das eigentlich?
    Kind ist ja Schulpflichtig und beim @TS gemeldet.........
    Wollte die KM das Kind bei sich anmelden, müsste Sie die Unterschrift vom anderen ET haben.
    Genauso bei der Schule.
    Ich würde Montagmorgen auch die Meldestelle am Ort der KM deutlich darüber informieren, dass ICH nicht einer Ummeldung zustimme, gleichges Verfahren bei den dortigen GS.


    Geht das Kind unentschuldigt, nicht zur Schule, obwohl Schulpflicht besteht, muss da ne Behörde nicht -im Interesse des KKindes_ Zeitnah-schnell handeln?


    Ich magdas nur mal so einwerfen, meine war ja beim Entzug erst 4 und somit Kita-Kind....

  • Ich denke es wird für mich kein Problem sein meine Kleine wieder nach Hause zu holen....! Aber ich habe Angst vor dem was mit meiner Tochter ist wenns soweit ist!! Verkraftet sie das?? Was sage ich ihr, wie kann ich das erklären.....??? Ich habe heute viele sms von ihr bekommen (hat zu Weihnachten ein Handy bekommen, für den Nofall.......) Das ich mit ihr telefoniert habe schrieb ich ja schon... sie schrieb jetzt noch das ich nicht traurig sein soll,....... und sie mich über alles liebt.... Ich glaube Sie weiß wirklich nicht was gerade passiert, und ich hoffe das ich sie dort heil wieder raus holen kann!

  • Hallo
    Stell dir mal vor jeder zweite UET würde nachdem Umgang einfach mal das Kind bei sich behalten,weil das Kind es angeblich will. Es gibt Grenzen und regeln und die KM darf es einfach nicht. Deine Tochter muss doch mit sicherheit zur Schule und daher hätte ich gestern der KM per telefon schon mal ihre Grenzen aufgezeigt und ihr mündlich und schriftlich mit geteilt,daß sie das nicht einfach so machen kann wie es ihr gerade passt. Ich hoffe du bist heute morgen sofort tätig geworden und hast Jugendamt, Anwalt und schule informiert. Nachdem was in der vergangenheit alles passiert ist, würde ich Kind nicht einfach nach einem Umgang bei der KM lassen nur weil das Kind es auf einmal möchte. Kind lebt bei dir und basta.

  • Moin, lieber M.F.


    Meine Situation ist ein wenig vergleichbar und ich verstehe Deine Sorgen und Ängste sehr gut.
    Du hast aber ein wirklich dickes Pfund in der Tasche: Dein Töchterlein hatte jahrelang den Mittelpunkt bei Dir.


    Du musst jetzt den juristischen Weg gehen, damit Du rechtlich abgesichert bist.
    Ich sehe die Chancen für Dich recht gut. Die Mutter schießt sich doch selbst ins Knie mit solchen Aktionen, gerade bei schulpflichtigen Kindern.


    Frau Raussteiger erwähnte, daß Du die psychische/emotionale (In)Stabilität der Mutter so häufig betonst. Damit kommst Du in der Tat nicht weiter.
    Denn darum dreht es sich nicht. (das wird nur in dem Falle interessant, wenn Du ihr das Sorgerecht absprechen wolltest.)


    Das musste ich auch erst lernen ;-) Das interessiert keine Sau ;-) Wichtig allein ist, wo das Kind bislang seinen Mittelpunkt hatte.
    Meine Kids leben schon seit 7 Jahren bei mir, da wird es für die Mutter sehr schwer, das ABR zu bekommen ;-)


    Mit Glück hast Du Töchterlein allein durch eine EA schnell wieder zurück. Kinder nicht zur Schule gehen zu lassen geht gar nicht.
    Versuche es mit einer EA.


    Keep cool ;-)


    Ja, auch ich mache mir Sorgen um die psychische Gesundheit meiner Kinder, Du erwähntest das.
    Und es ist auch so, dass Kinder dadurch Narben in ihrem Gemüt/Seele behalten werden.
    Ich sagte meinen Kindern immer: "Ich kann euch keine andere Mama kaufen... wir müssen mit ihr umgehen und ich unterstütze euch, wo ich kann."
    Die Art, wie wir mit Problemen umgehen ist viel wichtiger als das Problem an sich, gerade weil wir (zwangsläufig) Vorbilder sind. Aber das weisst Du alles selbst, scheint mir :-)


    Ganz wichtig ist jetzt, daß Du Ruhe und Verlässlichkeit ausstrahlst und vielleicht sogar Mitgefühl mit der "schwierigen Mama" zeigst. (So schwer es auch fällt)
    Das würde dem Kinde gut tun.


    Ich drück Dir die Daumen und unterstreiche die Aussagen von Sunny25 !

  • Ich habe mir den Grichtsbeschluss von 2010 nochmal durchgelesen. Dort wurde mir die hälfte des Sorgerechts zugesprochen. und dann zum Schluss steht dort nur Das sich beide Elternteile einig sind wo das Kind ihren Lebensmittelpunkt haben soll. Das war auch der Tag wo ich die Kleine mit nach Hause genommen habe.


    Was heißt das nun?

  • Da ihr euch geeinigt hattet und das Kind bei DIR Gemeldet ist bei dir. Trotzdem würde ich sofort reagieren. Nach dem Prinzip wie Frau R. schon beschrieben hat.. hat sich schon was neues ergeben? Hat sie sich gemeldet? warst du aktiv?


    LG und viel kraft


    wünscht


    zana

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Hallo


    Alleine wirst Du nicht weiter kommen. Hast Du inzwischen irgendeine offizielle Stelle informiert? Was sagt man da?


    Im Prinzip steht da, das Sorgerecht ist geteilt, das Kind wohnt Adresse X (bei Dir). Jetzt sind sich die Parteien aber nicht mehr einig und es muß schnellstens eine Einigung her.


    Gruß :troest

  • Hi,
    wenn im Beschluss der Aufenthaltsort mit involviert ist, IST der also so beschlossen, abgestempelt und unterschrieben von einer RAI,n.
    Hast Du Heut schon was angeleiert?
    Immerhin fehlt das Kind in der Schule....

  • Ich habe mir den Grichtsbeschluss von 2010 nochmal durchgelesen. Dort wurde mir die hälfte des Sorgerechts zugesprochen. und dann zum Schluss steht dort nur Das sich beide Elternteile einig sind wo das Kind ihren Lebensmittelpunkt haben soll. Das war auch der Tag wo ich die Kleine mit nach Hause genommen habe.


    Was heißt das nun?


    Wie schon von anderen gesagt, Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht und wenn das Kind bei Dir war, dann habt Ihr Euch als Eltern darauf geeinigt, dass das Kind bei Dir den Lebensmittelpunkt hatte.


    Eine Änderung dieses Zustandes bedarf nun normalerweise wieder einer Einigung zwischen Euch als Eltern, oder ein Elternteil führt eine gerichtliche Entscheidung herbei, um etwas anderes zu erreichen.


    Das Einbehalten der KM in diesem Fall ist nicht rechtmäßig erfolgt. Deshalb solltest Du schnell die offiziellen Stellen davon in Kenntnis setzen, bzw. eine einstweilige Verfügung beantragen. Hast Du das gemacht?


    Sollte das Kind dann wieder zu Dir zurückgeführt werden, solltest Du Dir Gedanken machen, wie es weitergehen soll. Du könntest das alleinige ABR beantragen, mit der Einbehaltung durch die KM stehen Deine Chancen vielleicht nicht mal schlecht. Du könntest auch eine schärfere Umgangsvereinbarung anstreben, die festlegt, was passiert, wenn genau dieser Fall nochmal auftreten sollte, dass die KM das Kind wieder einbehält.


    Nur wird die KM wahrscheinlich weiterhin das Recht auf Umgang haben, das sollte Dir bewusst sein. Ich würde mich gut mit Deinem Anwalt beraten, wie Ihr weiter vorgehen wollt.

  • Habe heute morgen auf anraten des Jugendamts mir versucht diesen Einstweiligen Anordnung zu holen. Dies wurde abgelehnt(Gründe kenne ich noch nicht), dafür hat er für den 06.02. eine Anhörung beider Eltern anberaumt. Ich verstehe die Welt nicht mehr.... Auf einer seite ist es vielleicht ganz gut für die Kleine, ihr wurde erstmal der Stress mit der Rückführung erspart..! Warscheinlich war das auch der Grund für den Richter. Meine Tochter schrieb mir heute das sie morgen den ersten Schultag hat... Das Jugendamt und ich können uns nicht erklären wie das gehen soll......... Keine Ahnung ob der Richter das auch noch erfahren hat und dies seine Haltung noch mit erklären könnte.
    Er hat jedenfalls nicht mit meiner Sachbearbeiterin vom hier ansässigen Jugendamt gesprochen. Warum nicht? Nur die wissen was die letzten Jahre alles passiert ist.....

  • Ist das Kind schon umgemeldet?

    Das weiß ich nicht. Habe heute morgen dort im Einwohnermeldeamt angerufen und die Dame daraufhingewiesen das dies wenn die Mutter kommen sollte ohne meine Zustimmung passiert. Darauf sagte sie ich könne ihr ja viel erzählen und sie müsse das doch machen wenn sich das Kind dort aufhält.. Konnte die Dame vom Jugendamt auch nicht verstehen, sie sagte das das hier nicht einfach so gehen würde!


    Wer hat die Anmeldung für die Schule unterschrieben?


    Ich nicht......! Sie ist hier auch weiterhin in der Schule angemeldet. Habe heute mit der Klassenlehrerin gesprochen(die auch schockiert ist von dem ganzen). Auch im Hort ist nichts abgemeldet worden.. (den ich ja erstmal weiter bezahlen werden muss.)


    Ist der Richter am Wohnort des Kindes?


    Der Richter ist hier in meiner Stadt, er hat auch den letzten Antrag(2013) der Mutter auf Umgang bearbeitet. Da sie die 2 Jahre davor auch jeweils einmal im Jahr so einen Antrag(Umgang) gestellt hatte und die Termine der beschlossenen Anbahnungen nicht eingehalten hat, hatte er den letzten Antrag abgelehn, mit den Worten. "Das verhandelt er nicht mehr, wenn die Mutter Probleme hat soll sie sich an andere Institutionen wenden....."


    Hast Du einen Anwalt?


    Ja, habe ich! Ist die Anwältin die mich die letzten Jahre bei allem begleitet hat... Ich vertraue ihr voll und ganz. Ist nicht ohne die Frau!

  • Meine Tochter schrieb mir heute das sie morgen den ersten Schultag hat...


    ich bin entsetzt, sowas ist also mit GSR also möglich... da behält der andere ET das KInd einfach ein, schafft 'Fakten', das Kind kann die Situation gar nicht einschätzen... und erst in zwei Wochen ist die Anhörung, ich finde das ist in deiner Situation eine kleine Ewigkeit...
    krass... da hat sich schon länger was angebahnt... und du konntest es praktisch nicht verhindern..
    Ich drück dir die Daumen..

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Wie gesagt ich kenne die Gründe des Richters noch nicht. Ich werde wohl Morgen, spätestens Übermorgen Post bekommen wo wohl alles drinn steht.


    Und glaubt mir das ganze Umfeld von mir und meiner Tochter ist entsetzt. Keiner versteht was hier gerade abgeht.


    Ich habe mir in den 5 jahren nie ewas zu schulden kommen lassen. Die Kleine war immer in der Schule, ich habe mich gekümmert wie es mir möglich war... Auch wenn es gerade am Anfang schwierig war mich umzustellen. Alles auf die Reihe zu bekommen, aber jedes Jahr lief es besser. Das einziegste wo ich mir Vorwürfe machen könnte ist, das ich viel arbeiten musste und in der Woche nur wenig Zeit für die Kleine da war...... Aber die Zeit hat sie meist Spaß im Hort.

  • und erst in zwei Wochen ist die Anhörung, ich finde das ist in deiner Situation eine kleine Ewigkeit...


    Ja, es ist wie eine Ewigkeit. Aber der Therapeut von der Familien und Erziehungsberatungsstelle hat angeboten mir auch kurzfristig Termine bei ihm zu geben. Mir haben die Gespräche meist immer geholfen.....!

  • Oh man, das ist ja echt der Hammer, das kann doch alles nicht wahr sein! Du und auch deine Tochter, ihr tut mir so leid. mach dir bloß keine Vorwürfe. Du hast ja auch für sie gearbeitet, irgendwoher muss das Geld ja kommen.
    Und deine Tochter ist so alt wie meine, das kann sich doch nur um Tage handelt, bis sie kapiert, dass sie mit ihrer Zustimmung ihr ganzes Leben, ihre Freunde, ihre Schule, ihre Sachen und nicht zuletzt ihr ganzes Zusammenleben mit dir aufgibt!
    Wieso geht das so einfach?
    Wie oft bin ich nach Negativbescheinigungen gefragt worden, wenn ich meine Tochter irgendwo anmelden wollte? Dass das jaaaa richtig ist, dass ich das ASR habe... unfassbar!

  • Hallo


    Was meinst Du, wie schnell die Dame vom Meldeamt ein Fax von mir auf dem Tisch hätte, mit Kopie meines Ausweises und der expliziten Erklärung zum Aufenthaltsort des Kindes. Selbiges würde für die Schule gelten. Oh, und beim dortigen JuA würde ich auch vorsprechen.


    Was sagt Dein Anwalt, was wird er tun, wie schätzt er die Sache ein?


    Gruß