Mutter will Kind nach 5 Jahren wieder zu sich (450km) holen.

  • Hallo,


    unsere Tochter (9 Jahre) wohnt seit 5 Jahren bei mir (Vater) und jetzt will die Mutter auf einmal die kleine wieder zu sich holen. Ich muss dazu sagen das ich weiß das sie dort nicht all zu große Chancen hat, weil in den letzten Jahren einfach zu viel passiert ist was dieses Vorhaben sehr wahrscheinlich vor Gericht scheitern lässt. Sie hat sich 4 Jahre lang so gut wie nicht gekümmert. Hat zwei vom Gericht angesetzte Anbahnungen nach 2 Besuchen wieder abgebrochen indem sie die Termine der Besuche nicht eingehalten hat und sich einfach über 2, 3 Monate nicht mehr gemeldet hat. Keine Besuche und nur seltene Anrufe.
    Vor 2 Monaten hat sie bei einem Gespräch mit dem Jugendamt angegeben das sie unter schweren Depressionen leidet und es für schwere depressive Anfälle ein Notfallplan mit ihrem Psychologen gebe. Daraufhin habe ich den alleinigen Umgang mit userer Tochter beim Jugendamt in Frage gestellt und erstmal um Klärung der Situation bei der Mutter gebeten. Davon will sie jetzt nichts mehr wissen, es sei doch alles gut. Der Umgang wurde wieder geregelt, aber mit einer Ermahnung vom Jugendamt. "Wenn jetzt was passiert geht es anders lang"


    Nun hat sie mir vor 4 Wochen gesagt das sie die kliene wieder zu sich holen will. Sie beruft sich immer auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht, was sie ja auch habe.... Das schlimme ist das sie unsere Tochter jetzt instrumentalisiert dies durch zu setzen. Ihr wird andauert erzählt wie gut sie es doch bei ihr haben könne. Das sie viel mehr Zeit hat als Papa der ja Arbeiten geht. Es wird ihr ein Haustier versprochen, die Geburstags und Weihnachtsgeschenke bleiben bei der Mutter......
    Ich muss dazu sagen das meine Tochter sich sehr wünscht auch mal bei ihrer Mutter zu leben, was ich sehr gut verstehen kann. Es geht aber nicht, was ich meiner Tochter so noch nicht sagen konnte. Ich meistens völlig überfragt was ich der Kleinen sagen soll wenn sie mich zu dem Thema etwas fragt.
    Dazu kommt das die Mutter 450km weit weg wohnt, ich sie schon so oft gebeten habe das sie doch hier her ziehen solle alleine wegen unserer Tochter. Die lehnt sie immer ab mit der Begründung das sie sich hier nicht wohl fühlen würde!?


    Meine Frage ist, wie kann ich es verhindern das sie weiter versucht unsere Tochter zu manipulieren. Alle versuche sie zu überzeugen dies doch sein zu lassen werden ignoriert. Sie sagt immer unsere Tochter will ja zu ihr und sie spricht mit ihr darüber wann sie will. Das ganze ist schon seit Monaten zu einer starken emutionalen Belastung für unsrere Tochter und auch für mich geworden.


    Vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben.?


    MFG

  • Sie hatte mir vor 5 Jahren freiwillig das Mitsorgerecht geben und gleichzeitig wurde vor Gericht vereinbart das unsere Tochter ihren Lebensmittelpunkt bei mir haben soll. Es wurde bis jetzt nichts anderes geregelt. Ich weiß auch nicht wie das in dem Fall mit dem ABR aussieht. Sie ist auf einmal der Meinung sie hat auch das ABR und könne ihr Kind sehen wann sie will und auch machen was sie will. Das sind ihre Worte die ich mir in den letzten Wochen andauernd anhören muss. Obwohl der Umgang mit dem Jugendamt bis Pfingsten geregelt ist. Wo die Ferien zur hälfte geteielt werden und sie jeden Monat am ersten Wochenende wo ich arbeiten muss unsere Tochter vor Ort besuchen kann.
    Jetzt will sie die Kleine am Freitag hier abholen und unbedingt mit zu sich nach Hause nehmen und sie mir Sonntag wiederbringen. Wie gesagt das ist 450km weit weg. Ich habe sie gefragt was das soll, sie habe doch viel mehr Zeit mit unserer Tochter wenn sie das WE hier bleibt und es doch für alle viel zu stressig ist wenn sie die hälfte der Zeit mit dem Auto unterwegs sind. Daraufhin hab ich mal wieder nur die Antwort bekommen sie habe auch das ABR und ist mir keine Rechenschaft schuldig.

  • Ich versuche meiner Tochter seit Jahren den Umgang mit der Mutter so oft wie möglich unter ordendlichen Umständen zu ermöglichen. Wie oft ich von meiner Seite aus Gespräche beim Jugendamt organisiert habe wo es um einen ordendlichen Umgang ging, kann ich garnicht mehr zählen. Auch die letzte Umgangsregelung wollte ich mit der Mutter und dem Jungendamt besprechen. In den letzten Jahren hat die Mutter so oft den Kontakt zu unsrer Tochter von heut auf morgen abgebrochen, wo dann Teilweise 2,3 Monate nichts kam. Keine Besuche keine Anrufe. Termine zu besuch ihrer Tochter hat sie 1 Tag vorher einfach abgesagt obwohl die Kleine sich so gefreut hat. Ich wusste nie so wirklich was ich unserer Tochter sagen sollte. Und sie hat das jedesmal emutional sehr mitgenommen. Deshalb habe ich so oft die Hilfe des Jugendamtes gesucht.
    Auch bei der Famiien und Erziehungsberatungsstelle bin ich seit ca. 2 Jahren. Mein Ziehl war es lange Zeit zu versuchen das die Mutter hier in die Nähe zieht, damit der Kontakt öfter und einfacher wird für unsere Tochter. Dies wurde auch oft mit dem Jugendamt besprochen. Es war immer das selbe, sie fühle sich hier oder auch in der Nähe nicht wohl.....! Meine Beraterin vom Jugendamt hatte vor 1 Jahr mal zu mir gesagt. "Hr. ..... sie glauben doch nicht wirklich das die Mutter jemals hier her ziehen würde".... Dann hatte ich das Thema aufgegeben.
    Und immerwieder gab es Probleme beim aufenthalt unserer Tochter bei der Mutter. Die ich jedesmal anschließend mit dem Jugendamt besprochen habe.

  • Hallo


    Ob sie das ABR alleinig hat oder nicht läßt sich ja am Montag recht schnell klären. Nichtsdestotrotz liegt die Alltagssorge bei Dir und da würde ich drauf pochen. Umgang wie besprochen oder eben gar nicht. Es läuft ja eh auf eine Klage heraus.


    Gruß

  • Das größte Problem, was ihr habt, ist wohl die Definition des Wortes Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Dieses Recht beinhaltet lediglich, zu Bestimmen, wo das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. Nicht mehr, nicht weniger. Das Kind lebt überwiegend bei dir. Wenn ihr euch als Eltern nicht mehr einig seid, wo das Kind seinen Hauptwohnsitz hat, dann streitet ihr über das ABR, und nur dann. Sie kann es ja alleine auf sich beantragen, aber dann muß sie auch begründen können warum, und diese Begründung muss im Kindeswohl liegen. Weil sie möchte, daß das Kind bei ihr wohnt, ist keine Begründung mit der sie bei Gericht durchkommt.


    Was anderes ist der Umgang. Wie sie den Umgang mit dem Kind gestaltet ist ihre Sache. Wenn sie mit dem Kind zu sich fahren möchte, dann ist das ihre Entscheidung. Da hast du nichts reinzureden.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hier noch ein Beispiel was mich am letzten Freitag eine Menge Nerven gekostet hat und ich überlege genau solchen Dingen ein ende zu setzen. Das ganze aber ohne den Umgang zu verweigern.


    Am Donnerstag dieser Woche hat die Mutter angerufen und mit unserer Tochter gesprochen, wo die Kleine ihr sagte das sie beim schlucken Halsschmerzen hat. Daraufhin wollte sie mich gleich sprechen und hat mir gesagt das ich doch sofort zu Arzt gehen soll. Daraufhin habe ich versucht sie zu beruhigen und ihr gesagt das es nicht so schlimm ist, und ich mit ihr auf jeden Fall zum Arzt gehe wenn es schlimmer wird, oder es nicht weg gehen sollte. Die kleine hatte keine weiteren Beschwerden außer beim schlucken, was sich aber auch in Grenzen gehalten hat.
    Dann fing sie an lautstark mir solch dinge wie, unsrere Tochter hat eine Mandelendzündung, sie wäre schon immer anfällig dafür gewesen zu erzählen. Was ich einfach nicht nachvollziehen konnte, weil unsere Tochter in den letzten 5 Jahren nie eine Mandelendzündung hatte und auch so fast nie krank war. Auch das die Kleine schon immer eine bessere Bindung zu ihr hatte als zu mir!???? Das war dann sowas von lächerlich das ich sie nicht mehr ernst nehmen konnte. Denn sie hatte die letzten 5 Jahre nur sehr wenig Kontak zu der Kleinen. Ok, das letzte Jahr war es mehr. hat sich fast immer an die Vereinbarung gehalten. Aber trotzdem, was ist das für eine aussage!??
    So, und jetzt kam am Freitag ein Anrufe von ihr, sie fahre doch jetzt los und möchte ihre Tochter sehen und sich vergewissern das es ihr gut geht. Und sie wolle das WE dann mit ihr verbringen. Wenn ich mich weigere dann kommt sie mit der Polizei...! Daraufhin habe ich ihr nochmal versichert das es unserem Kind gut geht und sie doch gerne nächstes Wochenende kommen könne wo ich doch arbeiten muss. Und das wir an diesem WE schon etwas vor haben.Eine Freundin übernachtet hier was schon länger geplant war.
    Aus lauter Verzweiflung und Sorge um die Psyche unsres Kindes wenn es denn zu diesem Besuch kommen sollte habe ich die Familienberatungsstelle angerufen und die Sachlage dort geschildert. Die Dame die mich und auch meine Tochter kannte, sagte dann ich soll deeskalierend auf die Mutter eingehen und ihr doch anbieten am nächsten WE zu kommen und versuchen soll noch jemanden beim JA zu erreichen, was aber schon geschlossen hatte. Was ich ja vorher schon getan habe. Naje, ich glaube das die Dame dann die Mutter angerufen hat und mit ihr gesprochen hat, da die Mutter 10min später nochmal angerufen hat und mir sagte das sie doch nicht komme....


    Ihr glaubt garnicht wie es mir den Rest des Tages ging. Und ich bin mir sicher das das für unsere Tochter total verstörend gewesen wäre wenn die Mutter hier aufgetaucht wäre und dann evtl. noch zum Arzt gefahren wäre oder dem Kind sonswas erzählt hätte.
    So, aus lauter Verzweiflung bin ich dann doch noch mit der unsrer Tochter zum Arzt. Und es ist nur eine kleine Schleimhautendzündung. Es ist nicht schlimm, ich könnte mir aus der Apotheke Salbeitee kaufen und dann mit ihr das gurgeln üben. Wo meine Tochter dann sagte das kann ich schon...! ;-)


    Also, sowas in der art erlebe ich in den lezten Jahren immer wieder. Aber ich kann einfach nicht mehr. Und gerade für die Kleine kann das nicht gut sein!!!

  • Daraufhin hab ich mal wieder nur die Antwort bekommen sie habe auch das ABR und ist mir keine Rechenschaft schuldig


    Ihr habt eine gerichtliche Vereinbarung.
    Dazu muss es Unterlagen und Protokolle geben.
    Schau mal da rein, ob da mündlich vereinbart wurde oder Dir das ABR zugespochen.


    Also, sowas in der art erlebe ich in den lezten Jahren immer wieder. Aber ich kann einfach nicht mehr.


    Die Mutter ist krank.
    Was erwartest Du? :frag


    Das Kind lebt jetzt schon so lange bei Dir, dass es nicht einfach den Lebensmittelpunkt wechseln wird. Dann müsste schon ein massive Gefährdung ohne Einsicht von Dir vorliegen.
    Also mal ruhig bleiben und Dir für Dich überlegen was Du denn jetzt genau willst.


    Reihenfolge:
    1. ABR klären und ggf, vor Gericht beantragen
    2. lernen mit dem anderen Elternteil um zu gehen. Entweder wegatmen, ignorieren oder wehren.


    Ich hielte es für sehr wichtig, dass du faktisch lernst, dass sie Dir das Kind nicht einfach wegnehmen kann.
    Das Du aufrecht gehst und das auch vermittelst.


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Also ganz ehrlich, ich finde das echt ein Unding. Ich meine vor 5 Jahren entscheidet sich die Frau ich will mein Kind nicht bei mir kannst du haben und jetzt? Worum geht es ihr? Sicherlich nicht um das Kind, sonst hätte sie in den vergangenen Jahren sich gut gekümmert.
    Ein Kind ist doch kein Spielzeug - jetzt passt du gerade nicht in mein Leben und 5 Jahre später hey du bist aus dem gröbsten raus und jetzt passt es, oder wie?


    Deine Tochter ist seit dem 4. Lebensjahr bei dir und hat ihre Mutter in den letzten Jahren nur selten gesehen?
    Ich kann mir nur annähernd vorstellen, wie du dich fühlen musst. Leider wirst du die Kleine irgendwann mitgeben müssen. Aber dass du Angst bei einer Person die sich in den letzten Jahren eher als sprunghaften und unzuverlässigen herausgestellt hat verstehe ich total. Zumal du dir nicht sicher sein kannst was sie deiner Tochter einredet und sie ist ein Mädchen und kurz vor der Pubertät. Ich kann mir vorstellen, dass sie sich nach einer Mutter sehnt.


    Schwierige Situation. Ich denke gut wäre es wirklich engen Kontakt zum Jugendamt zu suchen, damit eine gute Regelung gefunden werden kann, damit vor allem die Kleine da keinen Schaden davon trägt. Es ist wirklich schwer die hier etwas vernünftiges zu raten.....


    vom Herzen her würde man ganz anders reagieren :nawarte: als es sinnvoll und nützlich wäre

  • @M.F.1981,
    ich hatte das Problem vor 2 Jahren und der KV hat das Kind nicht nach dem Umgang Heimgebracht............
    Das waren die schlimmsten 2 Wochen in meinem Leben, sowas macht nervlich ganz kaputt.


    Also:
    Auf lange Sicht muss das ABR eindeutig geklärt werden, da kommt ihr nicht ums Gericht drumrum.
    Zum nächsten Wochenende:
    Ich habe mir damals immer im Vorfeld die Abhol-und Rückbringzeit vom anderen ET bestätigen lassen.
    Hat er nicht bestätigt, ging das Kind nicht mehr zum Umgang (da hatte er den Zwerg schon 14 Tage entzogen gehabt)


    Hätte er sie trotz Bestätigung nicht gebracht, wäre ich zur Polizei gegangen mit den Nachweisen.


    Das Problem bei GSR ist, wenn nicht eindeutig das ABR einen ET zugesagt wurde, kann das andere ET halt das Kind entziehen und "Spielchen" spielen.
    Um diesen Fokus zuvor zukommen, rate ich zu o.geschilderten Vorgang.

  • Das Kind lebt jetzt schon so lange bei Dir, dass es nicht einfach den Lebensmittelpunkt wechseln wird.

    Er hat schlicht Angst, dass der andere ET für das Umgangswochende nur ein one way Ticket bucht.

    Interessant wäre es nun, den richterlichen Beschluss zu kennen den Lebensmittelpunkt und den Umgang betreffend. Wenn da eindeutig geregelt ist, wo das Kind lebt und wann es die Mutter sehen kann, dann steht als nächster Punkt in der Tat die Klärung des ABR im Sinne des betreuenden Elternteils an, sprich des Vaters. Ich würde mich auf jeden Fall vor einer Verschleppung der Tochter absichern.


    Aber: Der Wille der Tochter wird immer wichtiger. Ob sie nun massiv manipuliert wird ist erst mal egal, das kann eventuell durch einen fähigen Gutachter festgestellt werden. Und dann?

  • Aber: Der Wille der Tochter wird immer wichtiger. Ob sie nun massiv manipuliert wird ist erst mal egal, das kann eventuell durch einen fähigen Gutachter festgestellt werden. Und dann?



    Hallo Canchero,


    und dann überhaupt gar nichts.
    Das Kind ist 9 und ob und in welchem Umfang das Kind manipulierbar ist, sei mal noch dahin gestellt.
    Da gibt es den bekannten Sozialraum mit Freunden und ein Zuhause.


    Bevor ich mir also Gedanken mache wegen Dingen die nicht mal ansatzweise spruchreif sind im Kontext mit einem ET, der so instabil ist, würde ich mich wohl erstmal beruhigen wollen.


    Es ist mir eh schon rätselhaft, wie man auf der einen Seite so sehr Angst haben kann das das Kind den Lebensmittelpunkt wechselt und auf der anderen Seite nicht mal weiß ob man das ABR hat oder ob bei Gericht nur mal drüber gesprochen wurde.
    Ich empfehle dem Vater hier erneut mal in die Unterlagen zu schauen und wenn eben gemeinsames ABR als Bestandteil der elterlichen Sorge, das JA zu informieren, das die jetzige Situation aufgrund des Verhaltens der Mutter für nachvollziehbare Unsicherheit sorgt und im Zuge dessen gerichtlich das alleinige ABR angestrebt wird.


    Auf dem Weg würde ich dann wohl auch gleich die vorhandene Angst äußern, dass das Kind entzogen wird.
    Im günstigsten Fall wirkt das JA auf die Mutter och mal ein und der TE gewinnt Zeit.


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • ich rate dringend an, den damals wohl mit dem JA beschlossenen Vergleich? oder was auch immer, genaustens zu lesen.
    Meist wird das ABR schon im Text deutlich oder auch undeutlich abgeklärt.
    (bei mir hat das damals aber nicht mal die Richterin in x gecheckt, erst das OLG hat es dann deutlichst!!!! zitiert.

  • Ich empfehle dem Vater hier erneut mal in die Unterlagen zu schauen und wenn eben gemeinsames ABR als Bestandteil der elterlichen Sorge, das JA zu informieren, das die jetzige Situation aufgrund des Verhaltens der Mutter für nachvollziehbare Unsicherheit sorgt und im Zuge dessen gerichtlich das alleinige ABR angestrebt wird.


    Hallo overtherainbow,


    all Deinen Ratschlägen stimme ich absolut zu.


    Aber das ABR zu beantragen, wo das Kind doch beim KV lebt, ist überflüssig und zudem Geldverschwendung.
    Es gab einen Fall hier im Umfeld, da hat das Gericht den Antrag gar nicht angenommen. Die Ängste des Elternteils seien kein Grund, hier eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Der Aufenthalt des Kindes sei unstrittig.


    Selbst wenn der Themeneröffner das ABR im damaligen Beschluss stehen hätte oder wenn ein Gericht den Antrag annehmen und die Eltern anhören würde und dem Vater das ABR zusprechen würde: Sobald die Mutter das Kind einbehält, wird sowieso neu verhandelt. Wozu dann jetzt Geld verbrennen?


    Man stellt sich immer vor, das ABR gäbe eine gewisse Sicherheit.
    Die Vision, die Polizei würde dann sofort eingreifen und das Kind nach Hause bringen ist hier oftmals handlungsleitend.
    Aber auch die Polizei wird einer störrischen, das Kind einbehaltenden Mutter nicht die Wohnung stürmen und das Kind nach Hause bringen. Dazu braucht es eine richterliche Beschluss und einen Gerichtsvollzieher.


    Hier in diesem Falle ist das Kind 9 Jahre alt, ist schulpflichtig, lebt seit 5 Jahren ausschließlich beim Vater.
    Würde die Mutter das Kind einbehalten, wäre der richtige Weg eine einstweilige Anordnung des zuständigen Familiengerichts - das Kind wäre innerhalb einer oder zwei Wochen wieder zu Hause.

    Dies ist der richtige Weg unabhängig davon, ob formal das ABR nun vorhanden ist oder nicht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die hier ein Kind sieht, das offenbar in den Loyalitätskonflikt getrieben wird. Weswegen sie eine Trennngskindergruppe oder (falls die Beeinflussungen noch heftiger werden) die psychologische Begleitung des Kindes empfiehlt.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Sie hatte mir vor 5 Jahren freiwillig das Mitsorgerecht geben und gleichzeitig wurde vor Gericht vereinbart das unsere Tochter ihren Lebensmittelpunkt bei mir haben soll. Es wurde bis jetzt nichts anderes geregelt. Ich weiß auch nicht wie das in dem Fall mit dem ABR aussieht.


    Hm,
    ich verstehe es so, GSR vollumfänglich. Das Gericht hat lediglich den Lebensmittelpunkt festgelegt.
    ABR nicht geregelt, somit geteilt.
    Allerdings hat die KM mit gemeinsamen ABR kein Recht das Kind aus der gewohnten Umgebung zu nehmen.


    Ich würde an Deiner Stelle ruhig bleiben. Ihr habt eine Umgangsregelung und die würde ich einhalten.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Aber das ABR zu beantragen, wo das Kind doch beim KV lebt, ist überflüssig und zudem Geldverschwendung.



    Jein :D .


    Manchmal kann das dem ET wo das Kind lebt einfach Sicherheit geben.
    Also dem Alltag ein grundsätzliche Angst nehmen, die mir in der Kombination psychisch erkrankte Mutter und Kind lebt beim Vater, durchaus vertraut ist.


    Das ein ET das Kind trotz ABR beim anderen ET einfach einbehalten kann, wäre mir neu. Halte ich aber durchaus für möglich.
    Weiß die Mutter aber hier ja nicht ;-)



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • hast du mal überlegt sie einmalig in den Ferien zur KM zu geben ?
    Wenn sie wirklich so instabil ist wie es scheint wird sie von den Plan die Tochter zu sich zu holen evtl Abstand nehmen und
    Tochterkind sieht ihre Mutter wie sie wirklich ist.
    -- so friede ,Freude Eierkuchen wird es wohl eher nicht werden ;) --

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !