Übergabe beim Umgang - wenn sich Betreuungsperson weigert...

  • Verlegen Dialyse... gehst du dreimal? Di / Do / Sa?


    Vielleicht doch Mo / Mi / Fr ? Oder Samstagnachmittag? In unserer Dialyse werden drei Schichten Früh, Mittags und für die noch jungen und voll Arbeitenden Spät, also nach der Arbeit bis 23.30 h, angeboten....


    und für die Dialyseeinrichtung selbst ist ein Wechsel normalerweise begründet möglich.... sofern der Wechsel sich nicht wöchentlich ändert... ;)

  • Und was ist nun Dein Lösungsvorschlag?
    Den habe ich nicht finden können.


    Wie wäre es mit dem Sonntag dann ? Denn es scheitert ja eindeutig auf Deiner Seite, dass der Samstag nicht geht

  • ich tippe mal auf- wenn Verlegen der Dialyse nicht geht auf Sonntag


    Möglich ist alles. Aber ich denke so: Die Eltern sind sich eigentlich einig, daß der Umgang Samstags und erstmal über 4 Stunden stattfinden soll (später 10 Stunden) und sich dies auch so beim JA-Gespräch auch rauskristallisiert hat und entsprechend der JA-Bericht ausfallen wird. Wenn jetzt da nichts großartig Neues kommt beim Gerichtstermin, wird das Gericht das auch so berücksichtigen...wäre dann die naheliegendste Lösung um es einem Elternteil nicht ganz zu versauen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Am besten ich gehe gar nicht mehr zur Dialyse und springe weiterhin nach der Pfeife des KV damit er sein Recht bekommt.


    Ich könnte grad wirklich kotzen wenn ich so mache Vorschläge lese.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Es ist vielleicht etwas grenzwertig dir vorzuschlagen nach anderen Dialysezeiten zu schauen...


    Aber du scheinst hier bei vielen den Eindruck zu hinterlassen, dass du selber nicht sehr zugänglich und kompromissbereit bist.
    Und der Kommentar dass du am besten weiterhin nach der Pfeife des Vaters springst lässt zusätzlich vermuten dass du ein bisschen aus Prinzip nicht zusammenarbeiten willst.
    Was ist denn mit den anderen Vorschlägen?
    Was ist denn dein Gegenvorschlag?
    Wenn ich nichts übersehen habe kam bisher von dir nur ein "geht nicht", aber keine Alternative, oder?

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Hallo Sommerblume2012,


    es ist keine (!) "Umgangsverweigerung" wenn Du aufgrund gesundheitlicher Notwendigkeiten und/oder der Weigerung Deiner Eltern die Wunschzeiten von KV nicht ermöglichen kannst.


    Ich habe bisher noch keinen Beschluss gelesen, in dem eine Mutter zu Ordnungsgeld verurteilt wurde weil sie zur Dialyse musste und/oder weil die betreuenden Großeltern sich weigerten, Kontakt mit dem Umgangsberechtigten zu haben.
    Eher schon wurden dann eben die Umgangszeiten z.B. auch mal unter die Woche gelegt und der Umgangsberechtigte musste eben seine Verhältnisse den Erfordernissen und den kindlichen Gewohnheiten anpassen.


    Im Grunde genommen habt Ihr lediglich ein organisatorisches Problem, das nicht Du alleine (!) lösen musst.
    Das Jugendamt macht es sich recht einfach, wenn es einfach einmal die Eltern verpflichten möchte zu den Übergaben. Das ist nicht statthaft.


    Ich sehe ein paar Möglichkeiten:
    - Du verpflichtest Freunde, bei den Eltern einzuspringen und für die Übergaben anwesend zu sein.
    - Die Großeltern legen das Kind früher hin, es macht früher Mittagsschlaf und der Umgang ist dann am frühen Nachmittag.
    - der Kindsvater (in dessen Verhalten die Weigerung der Eltern ja begründet ist, bringt jemanden mit, der das Kind bei den Großeltern abholt... eine Schwester.. ein Bruder....?)
    - Das Gericht bestimmt eine Umgangspflegschaft für das halbe Jahr, in dem dieses Problem besteht.


    Sicher hast Du einen Anwalt für die bevorstehende Anhörung bei Gericht?
    Ich meine, Du müsstest nur Zeitkorridore zur Verfügung stellen und die Rahmenbedingungen definieren.
    Der Umgang wird dann rund um diese Gegebenheiten organisiert werden müssen. Da Du in der Sackgasse bist, müssen das dann eben andere tun.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Am besten ich gehe gar nicht mehr zur Dialyse und springe weiterhin nach der Pfeife des KV damit er sein Recht bekommt.


    :thumbsup: .... supi.... genau So sachlich stelle ich mir die Gespräche vor.


    Du hast doch um Meinungen / Vorschläge gebeten, du hast einige bekomme, aber dein einziger Kommentar.... s.o.
    Hinterläßt bei mir den Eindruck, als wäre dein Anspruch, der KV hat gefälligst nach deiner Pfeife zu tanzen....


    Bring doch mal einen Vorschlag.... und sei nicht gegen alles....
    Wenn ich alles von dir zusammenfasse ist gar kein Umgang möglich.


    Vergiss es.... sorry.... :tuedelue ..... :dribbel

    Ich könnte grad wirklich kotzen wenn ich so mache Vorschläge lese.


    Tu dir keinen Zwang an.....






    Ich bin raus..... :pfeif ..... :winken: .....soll das Gericht entscheiden...... :D

  • Was ist, wenn du das Kind um 12.30 oder 13 Uhr mitgibst und es bei der einen Stunde Fahrt da seinen Mittagsschlaf hält??? Dann geht das doch auch?

    Ich glaube daran, dass alles was passiert seinen Grund hat.
    Manche Menschen verändern sich, damit du lernst, jemanden gehen zu lassen.
    Dinge laufen falsch, damit du die Richtigen zu schätzen weißt.
    Die Lügen glaubst du, nur um dann daraus zu schließen, dass du nicht jedem vertrauen kannst.
    Und manchmal müssen gute Dinge vorbei gehen, damit Bessere folgen können.

  • es ist keine (!) "Umgangsverweigerung" wenn Du aufgrund gesundheitlicher Notwendigkeiten und/oder der Weigerung Deiner Eltern die Wunschzeiten von KV nicht ermöglichen kannst.


    Wenn es hier gerichtlich festgelegt wird, dann ist es Umgangsverweigerung. Dann hat man die Betreuung so zu organisieren, daß eine Übergabe möglich ist.


    Und die Sackgasse ist anscheinend nicht der Vater, sondern die TS, die nur Gründe findet warum etwas nicht geht und dann auch noch dem Vater dafür die Schuld gibt, weil sie, ihrer Meinung nach, nach seiner Pfeife tanzen muss.


    Es ist ja hier kein einziger Termin für Umgang da, wo TS mit einverstanden wäre, oder wo dem Umgang nichts entgegensteht, außer die Zeit, wo die Großeltern das Kind betreuen und nicht übergeben möchten.


    Ich denke, TS, sollte mal in sich gehen und nach Terminen suchen, wo ein Umgang möglich wäre und diese dem KV anbieten. Damit würde sie wesentlich weiter kommen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Mir geht es einfach nur gehörig auf den Sack, dass man als KM sowieso alles falsch macht.


    Vor einem Jahr habe ich gefragt ob man Umgang verschieben darf wenn Kind krank ist, dann hieß es, KV kann das Kind ja genauso gut pflegen.


    Jetzt habe ich letzte Woche geschrieben, dass der KV sich aufregt weil Kind beim Umgang krank war, dann bekomme ich hier die Antwort, dass es vielleicht für Kind nicht gut wäre krank zum KV zu gehen, weil es gewohnt ist dann von mir betreut zu werden.... da soll mal jemand draus schlau werden.


    Aber egal....


    Nochmal zum Mitschreiben, ich habe nichts gegen Umgang und ich habe den Umgang noch nie ausfallen lassen (ohne Ersatztermin) und ich boykottiere auch den Umgang nicht.


    Aber ich sehe einfach nicht ein, dass wir unser Leben hier jetzt total auf den Kopf stellen weil der KV jetzt daher kommt und seine Wünsche äußert, was ich ihm bereits vor 3 Jahren angeboten hatte und er nicht wollte.


    Die Dame vom JA meinte heute zu mir, dass sie es super findet, dass ich dem KV das Recht auf Umgang so ermögliche. In vielen Fällen kennt sie es ganz anders und sie findet es toll dass ich von Anfang an wollte, dass Kind seinen Vater kennt.


    Ich kann nicht einfach die Dialyse verschieben, denn


    1. es gibt bei uns keine Nachtdialyse und
    2. kann ich sie auch nicht auf andere Tage schieben, weil ich drei Tage in der Zeit von Montag bis Freitag arbeiten muss damit wir uns über Wasser halten können.


    *Ironie an* Vielleicht kann ja der KV weniger arbeiten und dafür das Kind 2 Mal unter der Woche nehmen. *Ironie aus*


    Mein Vorschlag wäre z. B. samstags von 15:45 Uhr bis 20:00 Uhr. Nur mit Sonntag kann ich mich wirklich nicht unbedingt anfreunden, da das eben der einzige Tag ist an dem Kind
    und ich auch mal einen ganzen Tag zusammen haben. Es geht ja hier auch nicht nur um 1 oder 2 Mal sondern um ein halbes Jahr, bis Kind dann bei KV übernachten soll.


    Am Anfang war KV ja bei uns zu Hause zu Besuch, das musste ich aber leider einstellen, weil er sämtliche Schubladen von mir durchwühlt hat. Ich weiß zwar nicht was er gesucht hat,
    aber das brauche ich wirklich nicht. Ich habe also wirklich sehr viel probiert und zugelassen und bin immer wieder auf die Nase gefallen und jetzt wo ich seit einer Woche an der Dialyse
    bin geht es halt einfach nicht so wie der KV es sich vorstellt. Ich hatte ihm sogar angeboten, dass ich mit Kind zu ihm komme (hin und zurück 100 km) damit der Umgang statt findet,
    aber auch dass hat er vor drei Jahren abgelehnt.


    Ich habe ihm damals auch gesagt, dass es wichtig wäre, dass er von Anfang an an der Erziehung teil hat, wenn ich irgendwann zeitlich mehr eingebunden bin, durch die Dialyse eben,
    und er meinte nur, deine Scheinkrankheit unterstütze ich nicht :radab

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sommerblume2012 ()

  • SOMMERBLUME 2012,
    jetzt mal tief "Luft holen" , runter fahren und zulesen:


    Mach den KV 1 Angebot, wo Du das Kind selber übergeben kannst, Deine Termine wahrst und gut.
    Sollte er sich ohne gute Gründe darauf nicht einlassen, soll er klagen.
    PUNKT!

  • Zitat von »FrauRausteiger«
    es ist keine (!) "Umgangsverweigerung" wenn Du aufgrund gesundheitlicher Notwendigkeiten und/oder der Weigerung Deiner Eltern die Wunschzeiten von KV nicht ermöglichen kannst.



    Wenn es hier gerichtlich festgelegt wird, dann ist es Umgangsverweigerung. Dann hat man die Betreuung so zu organisieren, daß eine Übergabe möglich ist.

    Wenn das aufgerufene Gericht entscheiden wird (und die Notwendigkeit wird es ganz schnell sehen) dann wird völlig egal sein, ob die Großeltern nun auf Grund ihrer Loyalität für die eigene Tochter dem Vater den Umgang nicht ermöglichen wollen.


    Auch sind es wohl keine Wunschzeiten des Vaters, sondern die einzig logischen Zeiten die sich ja in einem durchaus als produktiv empfundenen Gesprächs mit dem JA herauskristallisiert haben.


    Die Reaktion vom JA wundert mich nicht, die sehen die Großeltern als von dir eingesetzten Betreuungspersonen und gehen davon aus, dass sie in deinem Sinne (bzw. im Sinne des Kindes) handeln.


    Ich würde auch die Großeltern bitten, sich neutral zu verhalten und dem Kind den Kontakt zum Vater in deinem Sinne zu ermöglichen.

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • SOMMERBLUME 2012,
    jetzt mal tief "Luft holen" , runter fahren und zulesen:


    Mach den KV 1 Angebot, wo Du das Kind selber übergeben kannst, Deine Termine wahrst und gut.
    Sollte er sich ohne gute Gründe darauf nicht einlassen, soll er klagen.
    PUNKT!


    Er klagt doch schon. Die Gerichtsverhandlung ist kommende Woche.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.


  • Hallo Hucky,


    und ich denke die TS hat ein Kleinkind, gravierende gesundheitliche Probleme mit festgelegten Behandlungszeiten, große Probleme mit den Wünschen des KV und was sie braucht, ist Hilfe.
    Ein Gericht wird nicht von ihr fordern, die Dialyse zu verlegen oder das Kind den Mittagsschlaf nicht machen zu lassen oder die Großeltern zu zwingen, die Übergabe zu ermöglichen. Es hat ja seinen Grund, dass die Großeltern sich weigern, es gibt keine rechtliche Grundlage, sie zu zwingen.


    Nach meiner Erfahrung wird ein Gericht hier den Vater des Kindes in die Pflicht nehmen, nach Lösungen zu suchen, bzw. die Umgangszeiten ändern oder eine Umgangspflegschaft anordnen für die Übergabe.


    Das ist genau das, was die Themeneröffnerin braucht: Hilfe.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Aber ich sehe einfach nicht ein, dass wir unser Leben hier jetzt total auf den Kopf stellen

    Verstehe ich total, hilft aber eurem Kind so garnicht und um das soll es ja gehen.
    Es ist ärgerlich dass der Vater sich nicht von Anfang so gekümmert hat, aber es ist doch besser er tut es jetzt als garnicht.


    *Ironie an* Vielleicht kann ja der KV weniger arbeiten und dafür das Kind 2 Mal unter der Woche nehmen. *Ironie aus*

    Hast du ihm das mal vorgeschlagen? Ich glaube für euer Kind wäre das super!
    Du kannst das doch auch bei Gericht anbringen, oder?

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Ein Gericht wird nicht von ihr fordern, die Dialyse zu verlegen oder das Kind den Mittagsschlaf nicht machen zu lassen oder die Großeltern zu zwingen, die Übergabe zu ermöglichen. Es hat ja seinen Grund, dass die Großeltern sich weigern.


    Das ein Gericht nicht fordern wird die Dialyse zu verlegen oder das Kind keinen Mittagsschlaf machen darf ist hier wohl nicht das Thema. Und ein 4-Stunden-Umgang innerhalb der Woche wird wohl von einem KV, der Vollzeit arbeit und 100km Entfernt wohnt wohl auch nicht machbar sein, wenn Kind altersgerecht schlafen soll (bei 4-Stunden Umgang am späten Nachmittag kommt dann zwangsläufig ein Umgangsende in den Nachtstunden bei raus) . Dies wird ein Gericht wohl ebenso wenig anordnen.


    Da sind wir uns, denke ich, einig.


    Also bleibt nur Samstag oder Sonntag.


    Für den Sonntag ist TS das Problem, für den Samstag die Großeltern, die das Kind betreuen....damit käme dann Luchsies möglicher Gerichtsausgang in Betracht, daß Gericht den Umgang auf den Sonntag anordnet.


    Und hier ist gerade wohl weniger der KV das Problem, als die Großeltern. Hier sollte TS ansetzen. Es besteht ja doch die Möglichkeit, daß jemand anderes das Kind während der Dialysezeit betreuen könnte, der das Kind dann auch übergibt. Ob denen das dann so recht wäre?


    Ich sehe hier nicht unbedingt den Grund, warum ein Umgangspfleger dafür eingesetzt werden muss, den immerhin der Steuerzahler bezahlen muss.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ein Gericht wird nicht von ihr fordern, die Dialyse zu verlegen oder das Kind den Mittagsschlaf nicht machen zu lassen oder die Großeltern zu zwingen, die Übergabe zu ermöglichen. Es hat ja seinen Grund, dass die Großeltern sich weigern.


    Das ein Gericht nicht fordern wird die Dialyse zu verlegen oder das Kind keinen Mittagsschlaf machen darf ist hier wohl nicht das Thema. Und ein 4-Stunden-Umgang innerhalb der Woche wird wohl von einem KV, der Vollzeit arbeit und 100km Entfernt wohnt wohl auch nicht machbar sein, wenn Kind altersgerecht schlafen soll (bei 4-Stunden Umgang am späten Nachmittag kommt dann zwangsläufig ein Umgangsende in den Nachtstunden bei raus) . Dies wird ein Gericht wohl ebenso wenig anordnen.


    Da sind wir uns, denke ich, einig.


    Also bleibt nur Samstag oder Sonntag.


    Für den Sonntag ist TS das Problem, für den Samstag die Großeltern, die das Kind betreuen....damit käme dann Luchsies möglicher Gerichtsausgang in Betracht, daß Gericht den Umgang auf den Sonntag anordnet.


    Und hier ist gerade wohl weniger der KV das Problem, als die Großeltern. Hier sollte TS ansetzen. Es besteht ja doch die Möglichkeit, daß jemand anderes das Kind während der Dialysezeit betreuen könnte, der das Kind dann auch übergibt. Ob denen das dann so recht wäre?


    Ich sehe hier nicht unbedingt den Grund, warum ein Umgangspfleger dafür eingesetzt werden muss, den immerhin der Steuerzahler bezahlen muss.

    Nicht Fleisch und Blut,

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    Friedrich Schiller




  • 15:30 bzw. 15:45 Uhr bis 20:00 Uhr ist für mich keine Nacht.


    Aber Kind müsste dann "bettfertig" also bereits abend gegessen haben, damit ich sie nur noch umziehe und sie dann nicht so spät ins Bett kommt. Aber das mit dem Abendessen kann man dem armen armen KV ja nicht zumuten ;-)

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


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