Mutter will kinder nicht raus geben 19.12.14 amtsgericht habe für die kinder jetz ein Verfahrensbeistand bekommen

  • Dir auch einen guten Tag und einen schönen 3. Advent Unbekannte(r?) :welcome


    Ich bin ja etwas erstaunt, dass du dich hier im Vorstellungsbereich nicht vorstellst, sondern mit einer (grammatikalisch noch dazu absolut desolaten) Aussage "In den Ring wirfst".


    So verstehe ich nichts.
    Nicht wer du bist, nicht wo das Problem ist, nicht was du willst.


    Vielleicht list du dir mal als Vergleich andere Beiträge aus der Vorstellungsecke durch, änderst diesen Beitrag, stellst dich ordentlich vor und postest dann dein Problem nochmal in den passenden Bereich.
    :thanks:
    DANN hast du auch eine Chance, hier Rat zu bekommen und in Kommunikation zu treten

  • Müsst ihr denn immer so unfreundlich zu neuen Usern sein? Ich verstehe zwar auch nicht, welche Antwort angebracht ist, weil es noch etwas zu wenig Infos sind, aber das kann man auch netter fragen. Es ist nicht der erste neue User hier, derdie Frage im Vorstellungsforum stellt, und nicht jeder Neue schreibt gleich eine ausführliche Vorstellung. Zur "mangelhaften" Ausdrucksweise: Mal überlegt, dass nicht nur Muttersprachler hier schreiben? Ich rege mich ja auch nicht über Rechtschreibfehler auf...


    @ TE:
    Vielleicht magst Du im Unterforum "Sorgerecht, Unterhalt und Umgang" noch mal ausführlicher Deine Frage schreiben? Dann gibt es sicher mehr und nettere Antworten als hier. P

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo Adokan,


    zuerst einmal ein herzliches Wikllkommen hier.


    Wenn Paare sich trennen, sind oft viele Emotionen im Spiel. Sind auch noch Kinder da, wird der elterliche Streit oft über die Kinder abgewickelt. Was bei euch passiert, ist also leider keine Seltenheit. Ihr habt euch jetzt so zerstritten, dass wohl du(?) eine Klage eingereicht hast, um Umgang mit den Kindern zu bekommen. Der Richter wird versuchen, mit euch Eltern einen Kompromiss auszuhandeln und schauen, ob und wie Ihr das mit den Kids hinbekommen könntet.


    Wie das bei euch aussehen könnte, könnten einige User hier sicher aus ihrer Erfahrung berichten. Dazu müsstest du aber - natürlich nur, wenn du willst - ein bisschen mehr von eurer Situation schreiben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • sie ist am 15.9.14 aus dem haus raus und habt mir heuslichgewalt vorgeworfen das ist jetz weg aber sie will die kids nicht raus geben und sagt die kind sind traumatisiert der verfahrensbeistand wurde dan von gericht gerufen und sie meinte das mein frau nicht erziehungsberechtigt ist weil sie ne entwicklungsstörung hat da sie als kind missbraucht wurde was kann ich erwarten bekomme ich die kids wider oder eher nicht danke im voraus

  • Etwas mehr Informationen wären sicherlich ganz hilfreich. Z.B. wie alt sind die Kinder? Wie viel Kinder sind es überhaupt? Warst Du mit der Mutter verheiratet (ich nehme an, Du bist der Vater der Kinder?)? Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht oder hat einer von Euch das alleinige Sorgerecht?


    Umgang mit den Kindern scheint Dir zuzustehen. Wenn der Vorwurf der häuslichen Gewalt (wem gegenüber?) weg ist, dann sollte zumindest das kein Problem sein.


    Wenn Du mit Frage, ob Du die Kinder wieder bekommst, meinst, ob sie bei Dir leben werden, dann hängt das sehr von der Beantwortung meiner Fragen ab. Ohne weitere Informationen ist es da schwer, Dir einen passenden Rat oder Erfahrungen zu geben.

  • Ihr habt als Eltern - wenn gemeinsames Sorgerecht besteht -, rechtlich die gleiche Position. Nach einer Trennung könnten die Kinder bei dir oder bei deiner (Ex-)Frau leben.
    Als Eltern ist es eigentlich eure Aufgabe, das einvernehmlich zu klären. Bei euch scheint das nicht der fall zu sein. Du hast entsprechend auf Umgang beziehungsweise auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklagt (mutmaßlich dein Anwalt).


    Das Gericht muss nun entscheiden. Ein Verfahrenspfleger ist eingeschaltet. Er ist eine Art Anwalt der Kinder und soll vor Gericht vertreten, was gut für die Kinder ist.
    Ebenso wird wohl das Jugendamt gehört.


    Grundsätzlich sind beide Eltern üblicherweise geeignet, auch allein die Kinder groß zu ziehen. Die Chancen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, stehen also 50 : 50. Jetzt werden kleine Nuancen den Ausschlag geben. Ab einem gewissen Alter der Kinder (verpflichtend ab 12 Jahre, aber häufiger machen das die Richter auch, wenn die Knder noch jünger sind), werden die Kinder befragt und sollen ihre Gedanken äußern.


    Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) haben will, sollte einen guten plan haben, wie die Betreuung der Kinder altersgemäß rund funktionieren kann. Und auch, wie er den Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil sicher stellen will.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich bedanke mich für die antworten
    Sie ist am 15.9.14 von zu hause weg mit kindern 4 und 1 hat mir
    vorgeworfen das ich sie geschlagen hette seit 2008 bis 20014 hat
    aber kein beweis wie artz oder zeugen sie war 2 monate im frauenhaus
    und ist jetz in ein mutter kind haus wir sind verheiratet und haben
    geteiltes sogerecht sie will halt die kids nicht zu mir lasen ist
    egal wie und jetz wird überprüft ob sie erziehungsberechtigt ist
    ich habe alles mögliche verscut sie wider an ein tisch zu holen
    sie will nur vor gericht mein frage ist wen ich die kinder von
    gericht bekomme kann ich sie am selben tag ab holen und zu mir
    bringen.sorry wegen der rechtschreibung

  • Die Erfahrung lehrt: Wenn Ihr Euch am 19. nicht mit richterlicher Hilfe einigt, stehen deine Chancen nicht sehr gut, dass der Richter in einer vorläufigen Entscheidung die Kinder von der Mutter wegholt und dir zuspricht. Dazu ist das Einjährige noch zu klein.


    Es sei denn, es gelänge dem Verfahrenspfleger der Nachweis, dass die Mutter erziehungsunfähig ist und die Kinder bei der Mutter gefährdet sind. Dazu müsste im Normalfall aber bereits mindestens ein Auffälligkeit in den Akten des Jugendamtes dokumentiert sein.


    Wahrscheinlich ist, dass der Mutter vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird und es ein Gutachten gibt.


    Dein Anwalt wird dir erklären, wie das an "deinem" Gericht üblicherweise läuft. Jedenfalls solltest du dir keine großen Hoffnungen machen.
    Eine vorläufige Entscheidung in die eine oder andere Richtung muss der Richter aber zwingend treffen. Und die gilt dann mit Augenblick der Verkündigung. Entscheidet er für dich bzw. überträgt dir das ABR, könntest du sofort die Kids holen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke dir ja sie wurde von ihren vater sexuel misbraucht und hat ihn angeklagt vor 10 jahren und hat jetz wider kontakt zu den vater (eltern) verfahrensbeistand ist die gleich jetz für unsre kinder das könnte mir die kinder wider nach hause bringen aber ich hoffe immer noch auf weinachts wuder das wider alles gut wird und man zusamen in die zukunf schauen kann

  • Missbrauch oder schlimme Erfahrungen im Leben machen nicht erziehungsunfähig. Wenn dein Anwalt so argumentieren will, wird es nahezu zwingend zu einem Gutachten kommen. Wenn überhaupt.


    Sorgerechtsverfahren schließt man nicht positiv für sich dadurch ab, indem man dem anderen Schlechtes nachweist. Sondern man bekommt die Kinder zugesprochen, wenn man selbst das wesentlich bessere Umfeld und Verhältnis zu den Kids anbieten und nachweisen kann.


    Sich am Expartner abzuarbeiten vor Gericht, ist kein guter Weg ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin ja etwas erstaunt, dass du dich hier im Vorstellungsbereich nicht vorstellst, sondern mit einer (grammatikalisch noch dazu absolut desolaten) Aussage "In den Ring wirfst".


    So verstehe ich nichts.
    Nicht wer du bist, nicht wo das Problem ist, nicht was du willst.


    Vielleicht list du dir mal als Vergleich andere Beiträge aus der Vorstellungsecke durch, änderst diesen Beitrag, stellst dich ordentlich vor und postest dann dein Problem nochmal in den passenden Bereich.
    :thanks:
    DANN hast du auch eine Chance, hier Rat zu bekommen und in Kommunikation zu treten


    Ich finde, deinen Post hättest du auch in einem freundlicheren, sachlicheren Tonfall verfassen können. oder?
    Und, ich finde es herablassend und völlig daneben, jemanden auf grund seiner nicht optimalen Deutschkenntnisse anzugreifen und ihn zu ermahnen, wiel er sich nicht vorgestellt hat.
    Mein Gott, der Fragensteller ist womöglich durch den Wind/ nervlich angeschlagen/ überfordert und anscheinend ist Deutsch nicht seine Muttersprache, und ich finde dafür sollte man hier Verständnis haben!


    (...pseudointellektueller .... das verkneif ich mir besser)

    Einmal editiert, zuletzt von Wudel Daddelda ()

  • Danke Wudel Daddelda ja ich bin aussiedler @Volleybap ich habe und werde nie schlecht reden über sie ich will nur das alles wider gut wird als sie 17 war ist sie zu den gleich verfahrensbeistand gerufen worden und jetzt unser kinder mehr nicht und der verfahrensbeistand meinte zu mir ob sie nicht ne entwiklung störung hat da sie ja miss braucht wurde und sie nicht weis was sie macht zu zeit antwort von mir ich bin kein gutachter ich weis nur das sie von ihren eltern haus unter druck ist ich versuche nur das beste für die kinder zu holen und das ist mama und papa wider zu hause

  • Wudel Daddelda danke dir ja ich bin aussiedler und durch den wind @ Volleybap ich habe nie ein schlechtes wort über sie verloren werde auch nicht machen nur der verfahrensbeistand meinte ob sie nicht ne entwicklungsstörung hat da sie mit 17 damals auch bei ihr war und den vater den sexueln misbrauch vor geworfen hat und der selbe verfahrensbeistand ist jetz für die kinder auch zuständig und fragte mich ob ich das auch so sehe antwaort ich bin kein gutachter ich weis nur das ihre eltern sie unter druck setzen ich will nur das beste für die kinder auch wen es heisen würde das sie die bekommt und ich nur alle 14 tage sie sehe

  • Hallo adokan,


    eventuell gibt es aber in Deiner Heimatsprache Satzzeichen?
    Es wäre eine große Erleichterung für die Leserinnen hier, wenn Du diese zumindest am Ende eines Satzes benutzen würdest.


    Zur Sache:
    Du hast nun bereits zwei mal anklingen lassen, Du möchtest Deine Frau zurückholen und die Ehe weiterführen.
    Du hoffst auf ein Weihnachtswunder.


    Angesichts der Gewaltvorwürfe ist das vermutlich keine gute Idee.
    - Falls es Gewalt gab (egal von wem und ob über Jahre oder nur kurz), sollte solch eine Beziehung nicht weitergeführt werden müssen. Das ist Folter für die Kinder, die das ja miterleben und damit aufwachsen müssten
    - Falls es keine Gewalt gab dürfte nach einem derartigen Vorwurf wohl die Vertrauensbasis nicht mehr vorhanden sein, die man haben sollte in einer Partnerschaft.


    Ich verstehe es so, dass am 19.12. nun darüber verhandelt wird, ob die Kinder in Deinen Haushalt zurückkehren sollen.
    Der Verfahrensbeistand der Kinder hat offenbar die Vermutung geäußert, die Kindesmutter könnte eine Störung haben, weil sie selbst missbraucht wurde und man müsse ihre Erziehungsfähigkeit deswegen anzweifeln. Hat der Verfahrensbeistand irgendwelchen passenden beruflichen Kenntnisse? Ist er Psychologe oder Psychiater? Falls nein, dürfte es wohl die falsche Strategie sein, auf diesem Argument Dein Wunsch nach Zurückführung der Kinder in Deinen Haushalt zu begründen.
    Es gibt keinen Automatismus, dass ehemals missbrauchte Frauen automatisch entwicklungsgestört und erziehungsunfähig sind und nach einer Trennung ihre Kinder mal lieber nicht selbst versorgen sollten.
    Allenfalls wird bei einem derartigen Vorwurf ein Erziehungsfähigkeitsgutachten angefertigt werden. Da die Mutter aber nach den beiden Monaten im Frauenhaus in eine geschützte Mutter-Kind-Einrichtung übergesiedelt ist, besteht auch bei einem derartigen Verdacht kein Grund, die Kids wenigstens während des Gutachtens zu Dir zu verbringen. In der Einrichtung ist ja geschultes Personal zugegegen.


    In Deinem Eingangsposting schreibst Du: "Hallo ich will die kids sehn die mutte will aber das nicht" - Du hast also noch nicht einmal Umgang mit den Kindern? So sehr sollen sie traumatisiert sein oder verstehe ich das falsch?


    Als Strategie für die demnächst stattfindende Anhörung würde ich also nicht die vermeintliche Störung der Mutter heranziehen, sondern ganz klassisch ein Konzept wie das alle anderen ABR-begehrenden Eltern auch haben:
    - ein solides Betreuungskonzept
    - eine Begründung, warum es von Vorteil für die Kinder ist, bei Dir zu leben
    - eine Herleitung wer die (recht jungen) Kinder bisher überwiegend betreut hat (Kontinutität).


    Vor allem aber würde ich mich um regelmäßigen Umgang mit den Kindern bemühen.
    Sicher kann der Verfahrensbeistand hier eine Organisation empfehlen, in deren Räumen der Umgang zwischen Dir und den Kindern erst einmal stattfinden kann?


    Du solltest auch für dieses Thema bei der Anhörung ein Konzept parat haben


    meint
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich finde, deinen Post hättest du auch in einem freundlicheren, sachlicheren Tonfall verfassen können. oder?
    Und, ich finde es herablassend und völlig daneben, jemanden auf grund seiner nicht optimalen Deutschkenntnisse anzugreifen und ihn zu ermahnen, wiel er sich nicht vorgestellt hat.
    Mein Gott, der Fragensteller ist womöglich durch den Wind/ nervlich angeschlagen/ überfordert und anscheinend ist Deutsch nicht seine Muttersprache, und ich finde dafür sollte man hier Verständnis haben!


    (...pseudointellektueller .... das verkneif ich mir besser)

    Wudel, ich bin selbst auch keine Muttersprachlerin, aber besonders, wenn ich mich an fremde Leute mit einem Anliegen wende, versuche ich doch immer, mich möglichst verständlich auszudrücken und muss halt notfalls meine Emotionen im Zaum halten, denn konstruktive Antworten werde ich wohl keine bekommen, wenn mich niemand versteht.


    Ich habe Verständnis, wenn jemand sich nicht besser ausdrücken kann, wenn jemand total durch den Wind ist oder sonst was.
    Aber das setzt doch die Nettiquette nicht außer Kraft. Gilt die dann nur noch für Muttersprachler? Oder für psychisch vollkommen fitte Personen?


    Finde ich übertrieben.


    Im Übrigen habe ich noch einen netten 3 Advent gewünscht und auch Ratschläge für eine bessere Kommunikation gegeben. Wenn man das als herablassend sieht, dann kann ich das doch nicht ändern? Oder wird nur gelesen, was gelesen werden will?


    Darf ich dann jetzt vorschlagen, sich wieder dem Thema des TE zuzuwenden, statt darauf zu beharren, dass einem der Tonfall eines kritischen Beitrags nicht passt?

  • Ich habe da eine Frage, da sich mir der Zusammenhang noch nicht ganz erschließt: Geht es hier um Umgangsrecht, also daß die Kinder dich immer besuchen dürfen, oder möchtest du das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also daß die Kinder bei dir wohnen?


    Das Umgangsrecht ist ein Recht der Kinder. Es ist deren Recht zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben. Wenn es darum am 19.12 gehen wird, dann wird zumindest am selben Tag ein Umgangsbeschluss entstehen, wann die Kinder die nächste Zeit dich besuchen dürfen.


    Geht es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann wird das Gericht auch einen vorläufigen Beschluss treffen, der aber, da die Kinder momentan bei der Mutter wohnen, wohl eher für die Mutter ausfallen wird. Dies ist aber nur ein Blick in meine Kristallkugel. Was das Gericht nachher dort entscheiden wird, liegt allein in seinem Ermessen.


    Die Situation seine Kinder gar nicht sehen zu dürfen ist sehr schwer, gerade so kurz vor den Feiertagen. Aber falls dir das ein Trost ist: Auch wenn es kurzfristig da nicht die Lösung für gibt, so wird sich das langfristig gesehen regeln. Du darfst nur den Mut nicht verlieren. Daran scheitern die meisten Väter.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • @Hucky es geht um die falschen aussage der mutter über alles was bis jetz war und was das beste jetzt für die kinder wäre ob sie zu mir kommen oder bei ihre bleiben. Da sie unter druck ist von eltern haus und das JA mit bekommen hat.