Kosten Veranstaltungen Papawochenende

  • Hallo Ihr Lieben.


    Jetzt ist stehe ich gerade vor einem Rätsel.


    Wie ist das bei Euch geregelt, wenn Euer Kind an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, das am Papa-Wochenende stattfindet. Z. B. Weihnachtsfeier beim Sport. Kostenpunkt EUR 16 pro Person. In den Kosten enthalten: Bowling, Pizza + DVD gucken. Zeitraum 13:30 - 21 Uhr.


    Ich würde sagen, das kann Papa doch bezahlen. Wäre es mein Wochenende, würde ich ja auch keine Mehrkosten verlangen. Er sagt, ich gehe mit dir dahin, wenn Mama das bezahlt. :hae: Warum soll ich sein Vergnügen bezahlen?


    Wie seht Ihr das bzw. wie ist es bei Euch geregelt? Gibt es dafür klare Urteile?


    Davon abgesehen, dass ich Klassenfahrt und Nachhilfe etc. alles selber trage.


    lg

  • "Geregelt" ist einzig, dass im Mindestunterhalt bereits Kosten für den regelmäßigen Umgang berücksichtigt sind. Deshalb muss der Umgangselternteil nicht (noch) mehr Unterhalt zahlen. Er kommt an Umgangstagen für bestimmte Dinge auf.


    Grauzone ist sicherlich so ein Fall hier. "Pflichtveranstaltung" während der Umgangszeit. Da Umgang aber bedeutet, dass sowohl Kind als auch Umgangselternteil am normalen Leben teilnehmen (sollen), gehört das in der Tendenz schon zum normalen Umgang und sollte deshalb auch vom Umgangselternteil finanziert werden.
    Regeln kann und sollte der Gesetzgeber das aber nicht. Sonst müsste er Eltern jeden Schritt und jedes Tun und Nichttun genau vorschreiben. Das will auch keiner ...


    Und kein Richter und kein Gesetzgeber will das "für"/anstelle der Eltern entscheiden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für mich würde es darauf ankommen in wie weit der Vater am Alltag des Kindes beteiligt ist und die Möglichkeit hat mitzuentscheiden über solche Dinge?
    Bei einem Vater der normal am Alltag und Vereinsgeschehen nicht teilnimmt und auch nicht mitentschieden hat ob und in welchen Verein das Kind geht, würde ich das wohl bezahlen, da ich ja auch die Entscheidung für den Verein getroffen habe.
    Ist es aber der Fall dass man gemeinsam die Entscheidung für den Verein getroffen hat würde ich sagen es trägt derjenige die Kosten der das Kind an dem Wochenende hat.


    Und wenn ich es richtig sehe forderst du ja auch dass der Vater mit dem Kind hingeht, oder?


    Ich kann es total verstehen, dass man möchte dass der Vater an sowas teilnimmt mit seinem Sohn und natürlich wäre es auch schön (und sollte selbstverständlich sein) dass jeder Elternteil irgendwelche Sonderausgaben mal übernimmt, aber wenn es nicht normal läuft würde ich es wie oben beschrieben handhaben.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Wenn ich das richtig verstehe, dann möchtest Du, dass Sohn zu der Veranstaltung geht, KV sagt, er geht mit, aber nur, wenn Du alles trägst?


    Pragmatische Lösung: Du trägst Kosten für Sohn, KV trägt seine Kosten selbst?


    Nachtrag: Generell sind solche Kosten, wie von Dir beschrieben, nicht eindeutig geregelt. Wenn Ihr Euch als Eltern einigermaßen verständigen könnt, wie wäre es mit einer abwechselnden Übernahme solcher Kosten, die nicht eindeutig geregelt sind?

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • ich bin zwar auch leicht angenervt, dass ich in den letzten zwei monaten vier mal geschenke für veranstaltungen an papa-wochenenden besorgen, verpacken und bezahlen musste, habe es aber aufgegeben, mich darüber aufzuregen.


    in diesem fall würde ich es so sehen, dass ich die kosten kommentarlos übernehme, wenn das eine weihnachtsfeier einer aktivität ist, der kind normalerweise in meiner zeit nachgeht. wenn es möglich ist, dass kind alleine teilnimmt, würde ich jedoch nur die kosten des kindes übernehmen.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • DInge die der Papa entscheidet für sein Wochenende wie Phantasialand muss er auch selbst finanzieren.


    Dinge die sich aus dem Alltag des Kindes ergeben wie Sportveranstaltungen und Geburtstagseinladungen usw. zahle ich - also nicht an den Ex, aber an den Verein oder ich brsorge das Geschenk.


    Da bin ich schon heilfroh das er den Alltag des Kindes mitlebt und diese Veranstaltungen an seinem Wochenende akzeptiert.


    Allerdings haben wir auch die Ausgangslage 0 Euro Unterhalt - ich bin es gewohnt für 100 % aller Kinderdinge aufzukommen.
    Wahrscheinlich könnte er sich die 8/16/23 Euro leisten - aber manches mache ich lieber selbst, dann weiß ich das es gemacht/bezahlt ist und
    das Kind keine Probleme bekommt.

  • Danke für Eure Antworten. Ich hätte mir natürlich gerne eine eindeutige Antwort gewünscht, aber so werde ich es zumindest mal von einem anderen Blickpunkt betrachten.


    Eigentlich ist es ja Papas Entscheidung, weil dieser wird ja gefragt, ob Junior dran teilnehmen darf. Würde ich mit ihm hinfahren, würde ich es auf jeden Fall zahlen. Ich finde es eigentlich nur frech, wenn er zu Junior sagt, wenn Mama zahlt ist das in Ordnung ;)

  • DInge die der Papa entscheidet für sein Wochenende wie Phantasialand muss er auch selbst finanzieren.


    Dinge die sich aus dem Alltag des Kindes ergeben wie Sportveranstaltungen und Geburtstagseinladungen usw. zahle ich - also nicht an den Ex, aber an den Verein oder ich brsorge das Geschenk.


    So war/ist es bei uns auch. Es wurde aber auch nicht jeder Cent gegengerechnet - also wenn z.B. Sohnemann, als er noch im Fußballverein war, ein Turnier hatte und wir waren alle da, hat auch durchaus mal der Papa das Brötchen oder die Cola für die Kinder bezahlt, wenn er gerade da stand, auch wenn es nicht sein WE war - und umgekehrt. Man muss ja dann nicht so Korinthen kacken.


    16,- Euro pro Person sind schon etwas anderes und da würde ich es wohl auch so


    Pragmatische Lösung: Du trägst Kosten für Sohn, KV trägt seine Kosten selbst?


    machen...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Bei uns würde ich KV von der Veranstaltung erzählen und wenn er nicht gewillt wäre, diese dem Kind zu ermöglichen, dann würde ich den Umgangstag tauschen und selbst mitgehen/bezahlen.

  • Ich würde sagen, das kann Papa doch bezahlen.

    Er sieht das ja offensichtlich anderes. Damit steht Meinung gegen Meinung und dann muss man schauen, wo man sich annähern kann. Ich würde das auch versuchen, pragmatisch lösen. 50/50 oder aufteilen.

    Davon abgesehen, dass ich Klassenfahrt und Nachhilfe

    Die sind aber im Gegensatz zu dem hier besprochenen Problem recht eindeutig geregelt. Sonderbedarf (aber nur, soweit es nicht aus dem Barunterhalt bezahlt oder angespart werden kann, zumal es dafür oft Zuschuss von anderer Stelle gibt) und Mehrbedarf. ;-)



    LG

  • Ich sehe es so, dass ich als UET genug KU bezahle
    Vereinsaktivitäten gehören für mich eindeutig zu Kosten von BET
    auch wenn sie am UET WE stattfinden.
    Meine jetzt z.B. Weihnachtsfeier.

  • Bei uns würde ich KV von der Veranstaltung erzählen und wenn er nicht gewillt wäre, diese dem Kind zu ermöglichen, dann würde ich den Umgangstag tauschen und selbst mitgehen/bezahlen.


    So würde ich es vermutlich auch machen.


    Ich sehe es so, dass ich als UET genug KU bezahle


    Nunja, ich glaub, darüber, wann man "genug" zum Lebensunterhalt des Kindes beiträgt lässt sich sehr gut streiten.


    Ich würde vermuten, daß die meisten BET den Löwenanteil der Kosten tragen, die ein Kind verursacht.


    Spannend empfinde ich immer wieder die häufig gehörten Aussagen wie: Du hast das Kind wegen des Geldes oder die haut den Unterhalt auf den Kopf, den ich zahle.


    Unser KV wollte mal mit unserem Kind ins Theater und war der Meinung, ich hätte die Kosten zu tragen, ich könne froh sein, daß ich nur Zwergs Ticket zahlen soll und nicht auch seins. :radab


    Immerhin bekomm ich ja 133 UHV, davon kann man sowas ja zahlen...


    Da geh ich lieber selber von dem Geld mit meinem Kind ins Theater.


    Wenn dem Papa das zu viel Geld ist, dann würde ich ihm diese Bürde, mit dem Kind da hinzugehen abnehmen und selber mit meiner Maus diese Veranstaltung besuchen 8-)


    Extraausgaben (je nach Höhe) auf vernünftiger Erwachsenenebene "halbe-halbe" ... ist ja für's "gemeinsame" Kind.


    Klar, kann man natürlich machen, dann darf Papa aber auch die Hälfte zahlen, wenn Mama mit Kind an einer Veranstaltung teilnimmt...

  • Ich sehe es so, dass ich als UET genug KU bezahle

    Das darf man aber NUR laut sagen, bzw. hier schreiben, wenn man auch mal BET ist/war :D, sonst ist UET mal wieder ganz ganz böse. Ich hatte es bereits - für mich -vermutet und es stimmt :winken:

    Immerhin bekomm ich ja 133 UHV, davon kann man sowas ja zahlen...

    Was genau soll man darauf jetzt antworten :hae:

    Klar, kann man natürlich machen, dann darf Papa aber auch die Hälfte zahlen, wenn Mama mit Kind an einer Veranstaltung teilnimmt...

    Macht er doch (wenn er Unterhalt zahlt), der deines Kindes jetzt nicht, aber dafür kann ja hier keiner was...
    Bezahlt der KV der TE Unterhalt?




    LG