Wohnvorteil vs. Kindesunterhalt

  • Hallo,


    vielleicht gibt es jemand der uns helfen kann.


    Mein Mann und ich könnten eventuell ein Haus kaufen. Er hat 2 Kinder aus vorheriger Ehe.


    Wie würde sich ein Kauf des Hauses auf den Kindesunterhalt auswirken?


    Wir haben schon gegoogelt, aber finden immer nur Beispiele wo es um Paare geht die getrennt / geschieden sind und / oder um gemeinsame Immobilien die in der Ehe erworben wurden und dann nur noch von einem Partner genutzt werden.


    Danke schon mal

  • Hallo,


    was ihr mit dem Geld macht, was Euch zur Verfügung steht, ist Euer Bier. Natürlich muss die Rechnung aber sein, ob ihr Euch das Haus leisten könnt, NACH Leistung des Unterhalts. Nicht andersrum.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ich finde es sehr schade, dass man bei manchen Antworten immer wieder das Gefühl bekommt sich für die gestellte Frage entschuldigen zu müssen.


    Genau des wegen Frage ich ja BEVOR man so einen Schritt geht, damit man sich es VORHER alles planen und durch rechnen kann und DANN entscheidet.


    Lediglich eine Frage nach der Berechnung.

  • OK. Ich versuche es netter...


    Ich denke nicht, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen Kauf einer Immobilie und Zahlung des KU, ich denke, es wirkt sich gar nicht aus.


    Alles gut :blume

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Guten Morgen,


    Also :


    Bei eigener Immobilie gibt es bei Unterhaltsberechnung für die 2 Kinder wegen dem " wohnwerter Vorteil" folgende Möglichkeiten:


    Gegenüberstellung a)eingesparte Miete für ein vergleichbares Haus im Ort mit den b) Kreditkosten für das Haus ( Zinsen ja, Tilgung bis 4% des Jahrsbrurtos des Vaters als Altersabsicherung möglich)
    Z.B. 1000. € - 1000 € = 0
    Will heißen: ihr hättet keinen positiven Betrag, der aufs Einkommen des Vaters drauf gerechnet werden müsste


    Oder: es wird weniger Kredit bezahlt als Miete gespart= kommt als Zusatzeinkommen dazu
    Z.B: 1000 € - 800 € = +200 €


    Oder: Kredit mehr als eingesparte Miete
    Z.B. 1000 € - 1100 € = - 100 €
    Diese 100 € können/ dürfen aber nicht vom Einkommen abgezogen werden, denn die Kinder sollen durch Vermögensbildung ( = Immobilie) nicht finanziell beim UH schlechter gestellt werden!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Es wird sich nichts ändern am Unterhalt. Bereits jetzt ist ja beim Unterhalt berücksichtigt, dass ihr zusammen wohnt.


    In der Praxis ändert sich also nur, dass ihr statt Miete der Bank Zinsen und Abzahlung leistet.


    Einzig, wenn die Zinszahlung so niedrig sein/werden sollte, dass die Summe unter dem liegt, was normalerweise für Miete angesetzt wird beim Selbstbehalt (ca. 360 Euro, meine ich, hab keine lust, nachzugucken ;-) ), könnte es bei einer Neuberechnung spannend werden. Oder wenn das haus nicht finanziert wird und ihr bar bezahlt ...


    Guckt doch mal, was in der Unterhaltsberechnung bisher an Einkommen für deinen Mann als Grundlage genommen worden ist. Wie weit ist diese Summe entfernt von der nächsten Stufengrenze der Düsseldorfer Tabelle? Vielleicht erledigt sich dadurch eh schon alles ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.