Und was ist mit den restlichen 600 Euro die offen sind? Kann ich das ab jetzt ohne den Anwalt fordern? Ist ja alles nach Titeln vollstreckbar.
Also ich würde das tatsächlich über die Beistandschaft regeln! Denn erstens kannst Du bei Gericht keine Anträge stellen, sollte es doch noch zu Streitigkeiten wegen des Unterhalts kommen. Mit der Ausfertigung des vollstreckbaren Titels kann der Sachbearbeiter gleich zu Werke treten! Außerdem ist ja auch Unterhalt für das große Kind strittig, was sich auch über die Beistandschaft regeln ließe, sofern dieser nicht volljährig ist!
Deinen Anwalt, da stimme ich Volleybap zu, den wirst Du erst einmal bezahlen müssen. Nun weiß ich nichts über Dein Einkommen und kann nicht abschätzen, ob Du Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe hättest!
Leider ist es so, dass bei meinem Partner auch strittige Situationen waren, über den Verbleib des Kindes (also in wessen Haushalt sie leben sollte) und die Kosten für das Gutachten (wenn ich nicht irre, waren das fast 4000 Euro) sind wir sitzen geblieben, obwohl das Gutachten vom Richter angeordnet wurde und die ganze Sch*** von der KM angeleiert wurde. Das ist leider alles sehr ärgerlich, aber so kann es einfach laufen! Diesem Geld müssten wir gutes hinterher werfen, um die Kosten für das Gutachten zurück zu fordern! Das tun wir natürlich nicht! Das Lehrgeld haben wir bezahlt und da die KM regelmäßig neue Streitereien vom Zaun bricht, werden noch immense Kosten für Anwalt und Gericht anfallen! Zuletzt waren es mal wieder 196 Euro! Es kotzt einen echt an .... aber mit der Beistandschaft hast Du rechtliche Unterstützung im Bezug auf Unterhalt, die Dich nichts kostet und wirklich praktisch und fachlich gut ist! Denn der Beistandspfleger ist Deinem Kind verpflichtet! Nicht Dir, nicht dem anderen Elternteil - NUR DEM KIND weil auch NUR DAS KIND diesen ANSPRUCH hat! Du verwaltest den nur, bzw. setzt den Unterhalt zum Wohle des Kindes ein!
Ich wünsche Dir mal starke Nerven! Und für 2015 alles Gute!