Unterhalt, Zwangsvollstreckung und damit zusammen hängende Anwaltskosten ?

  • Und was ist mit den restlichen 600 Euro die offen sind? Kann ich das ab jetzt ohne den Anwalt fordern? Ist ja alles nach Titeln vollstreckbar.


    Also ich würde das tatsächlich über die Beistandschaft regeln! Denn erstens kannst Du bei Gericht keine Anträge stellen, sollte es doch noch zu Streitigkeiten wegen des Unterhalts kommen. Mit der Ausfertigung des vollstreckbaren Titels kann der Sachbearbeiter gleich zu Werke treten! Außerdem ist ja auch Unterhalt für das große Kind strittig, was sich auch über die Beistandschaft regeln ließe, sofern dieser nicht volljährig ist!


    Deinen Anwalt, da stimme ich Volleybap zu, den wirst Du erst einmal bezahlen müssen. Nun weiß ich nichts über Dein Einkommen und kann nicht abschätzen, ob Du Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe hättest!


    Leider ist es so, dass bei meinem Partner auch strittige Situationen waren, über den Verbleib des Kindes (also in wessen Haushalt sie leben sollte) und die Kosten für das Gutachten (wenn ich nicht irre, waren das fast 4000 Euro) sind wir sitzen geblieben, obwohl das Gutachten vom Richter angeordnet wurde und die ganze Sch*** von der KM angeleiert wurde. Das ist leider alles sehr ärgerlich, aber so kann es einfach laufen! Diesem Geld müssten wir gutes hinterher werfen, um die Kosten für das Gutachten zurück zu fordern! Das tun wir natürlich nicht! Das Lehrgeld haben wir bezahlt und da die KM regelmäßig neue Streitereien vom Zaun bricht, werden noch immense Kosten für Anwalt und Gericht anfallen! Zuletzt waren es mal wieder 196 Euro! Es kotzt einen echt an .... aber mit der Beistandschaft hast Du rechtliche Unterstützung im Bezug auf Unterhalt, die Dich nichts kostet und wirklich praktisch und fachlich gut ist! Denn der Beistandspfleger ist Deinem Kind verpflichtet! Nicht Dir, nicht dem anderen Elternteil - NUR DEM KIND weil auch NUR DAS KIND diesen ANSPRUCH hat! Du verwaltest den nur, bzw. setzt den Unterhalt zum Wohle des Kindes ein!


    Ich wünsche Dir mal starke Nerven! Und für 2015 alles Gute!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • luvi
    hm, das weiß ich nicht aber es wird wohl so sein wie du sagst.


    hamster71
    Ich habe jetzt die gesamten Unterhaltsschulden meiner Ex ausgezahlt bekommen für eine Zeit in der beide Kinder bei mir lebten. Ganz normal nach Titulierung. Meine Ex hat aber angeblich kein Geld und so hat mein älterer Sohn sein Sparbuch geopfert. Absurd, ich weiß. Nun hat meine Ex ohne das Wissen meines kleinen Sohnes auch sein Sparbuch aufgelöst um die letzten 600 Euro Unterhaltsschuld die noch fehlten zu zahlen. Die Sparbücher liefen allerdings auf den Namen der Schwiegermutter und einen Beweis ob das wirklich alles so stimmt habe ich auch nicht. Nur die Aussage meines älteren Sohnes und auch des kleinen der das aber nicht wie mein großer freiwillig hergegeben hat.


    Ich sehe das mit dem Kindesunterhalt anders: natürlich ist das nicht mein Geld bzw. Anspruch, dennoch versorge ich das Kind und wenn Unterhaltszahlungen kommen so bin ich es der sie erhält, verwaltet und ausgiebt. Ich stelle den Wohnraum bereit, den Strom, das Wasser und Essen und Klamotten etc. Das hört sich von dir ja so an als müsste ich jetzt dem Kind das Geld in die Hand geben und ihm Rechnungen für Strom usw. schreiben??? Ich bitte um Erklärung bzw. Diskussion, vielleicht bin ich total falsch gewickelt?


    Hätte ich also die 4600 Euro die ich an Unterhaltsschulden erhielt an die beiden Kinder auszahlen sollen?


    Und wenn ich jetzt sagen wir mal ein Kind habe dass bei mir lebt und die Ex zahlt Unterhalt nach Tabelle. Dann verwende ich die eine Hälfte um meine Kosten zu decken und die andere Hälfte bekommt das Kind direkt? Oder was sonst bedeutet der Satz "dem Kind gehört die Hälfte"?


    Ich verstehe das alles nicht....


    @Shielover
    wie gesagt, nach diversen E-Mail würde sie sich jetzt mit 300 Euro beteiligen. Ich weiß dass ich meine Anwaltskosten ansonsten einklagen müsste und die Aussicht auf Erfolg ist wohl nicht so rosig.


    Ich finde es total überflüssig in unserer Situation sich gegenseitig Geld zu zahlen weil jeder für das Kind sorgt dass bei ihm lebt. Das hat doch nichts mit richtig oder falsch zu tun oder mit Recht oder Unrecht.


    Außerdem weiß ich ganz genau dass meine Ex durchdreht wenn ich eine Beistandsschaft machen lasse. Das meine ich mit vergiften. Ich will auch möglichst wenig mit der Ex zu tun haben, was passiert denn wenn ich ihr Unterhalt zahle und sie mir nicht? Dann renne ich da wieder hinterher...

  • @mit mir nicht
    Die Unterhaltsschulden sind vor kurzem komplett von der Ex bezahlt worden. Es gibt keine offenen Forderungen mehr. Ich weiß nur nicht was da noch kommt weil sie einen Gegenantrag gestellt hat, also ob ich ggf. was zurück zahlen muss.

  • Ich finde es total überflüssig in unserer Situation sich gegenseitig Geld zu zahlen weil jeder für das Kind sorgt dass bei ihm lebt. Das hat doch nichts mit richtig oder falsch zu tun oder mit Recht oder Unrecht.


    Doch hat es. Erst wenn Du und wenn sie Unterhalt auch wirklich zahlt, dann ist ein Nachweis möglich, dass überhaupt Unterhalt geflossen ist. Wenn Ihr das stillschweigend verrechnet, kann jeder von Euch wegen Nichtzahlung von Unterhalt verklagt werden. Wenn Dich das nicht interessiert, dann kannst Du ja weitermachen. Du machst Dich aber so angreifbar, das muss Dir klar sein!

  • Von dem Moment an, wo das Kind bei der Mutter lebte, hattest du keinen Unterhaltsanspruch mehr! für diese Kind!!!
    Auch nicht für die Vergangenheit!!!
    Dein Sohn, vertreten durch dich, kann es nicht mehr einfordern!!!
    Siehe auch Beitrag 11!


    Du solltest also deinem Sohn sein Erspartes zurückgeben und der Mutter den Titel und den Anwalt selber zahlen!

  • Von dem Moment an, wo das Kind bei der Mutter lebte, hattest du keinen Unterhaltsanspruch mehr! für diese Kind!!!
    Auch nicht für die Vergangenheit!!!

    Ok, d.h., die Mutter zahlt den - von ihr geschuldeten - Unterhalt an sich selbst (natürlich nur als Sachwahrer und Vertreter des nun seit einigen Tagen bei ihr lebenden Kindes)??? :)
    Interessant :hae:


    LG

  • Ok, dann werde ich das mit der Beistandsschaft wohl doch machen.


    juwi
    Der Titel ist für das Kind welches bei mir lebt.


    Also ich versuche das mal zu verstehen:


    Kind lebt bei mir und Mutter zahlt keinen Unterhalt trotz Aufforderung. 1,5 Jahre lang weil das Gericht und die Zwangsvollstreckung nicht "in die Füße" kommen. Ich zahle in dieser Zeit alle Unkosten fürs Kind. Ich habe einen vollstreckbaren Titel. Dann ist es endlich soweit und der Gerichtsvollzieher geht an die Arbeit und besucht die Ex, der Arbeitgeber wird zur Lohnabtretung aufgefordert und das Girokonto wird gesperrt. Gleichzeitig zieht das Kind zu ihr. Nun sind alle Unterhaltsansprüche im Bezug auf diese Kind verwirkt. Ist das so richtig verstanden?


    Dann hätte sie doch gar nicht zahlen müssen! Warum hat sie denn dann doch bezahlt kurz vor der Vollstreckung bzw. Lohnpfändung?

  • Hätte ich also die 4600 Euro die ich an Unterhaltsschulden erhielt an die beiden Kinder auszahlen sollen?


    Nein, aber das Geld vom Kind annehmen das ist nicht rechtens, denn das Kind ist sich selber gegenüber nicht Unterhaltspflichtig


    Und ich frage mich wie gut euer Verhältnis tatsächlich sein kann,
    denn so wie Du es hier schilderst würde - zumindestens mir - jegliches Gute Verhältnis
    wohl komplett abgehen, alleine bezogen auf die Tatsache das EX das Geld der Kinder nimmt um Ihre Schulden zu zahlen


    Was das "hin und her" Zahlen angeht, ja das ist notwendig.


    Und ja, Unterhalts schulden die vor dem Umzug entstanden sind - allein für das dann zur Mutter gezogene Kind - sind hinfällig,
    Du fragts warum sie dann gezahlt hat?
    Wahrscheinlich wusste sie dies nicht, ebenso wenig wie dir bewust war das der Anspruch auf Unterhalt nicht dein Anspruch sondern der der Kinder ist.

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Dann hätte sie doch gar nicht zahlen müssen! Warum hat sie denn dann doch bezahlt kurz vor der Vollstreckung bzw. Lohnpfändung?


    Warum sie trotzdem gezahlt hat?
    Unwissenheit, vermutlich?!


    Ob du oder ich das gerecht finden, ist eine andere Sache, aber es ist so, du kannst den Unterhalt für die Vergangenheit nicht mehr einfordern, eigentlich!


    Vermutlich hat die Mutter sich nicht juristisch beraten lassen?


    P.s. den Titel für das Kind bei dir, würde ich behalten!

  • Warum hat sie denn dann doch bezahlt kurz vor der Vollstreckung bzw. Lohnpfändung?


    Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat nicht sie bezahlt, sondern der große Sohn von seinem Ersparten.
    Das heißt, die Mutter plündert das Konto mit Einverständnis des Sohnes und der Vater nimmt das Geld des Sohnes (für dessen Unterhalt es geschuldet wird)
    an. Im weiteren Verlauf werden auch noch vom Konto des jüngeren Sohns 600Euro an den Vater gezahlt und auch das (obwohl Unfreiwilligkeit)
    lehnt der Vater, der das Verhalten der Mutter kritisiert nicht ab.


    Sorry, aber eure Söhne tun mir leid. Ihr schenkt euch beide nix und eure Söhne haben mit ihren Konten für ihren eigenen Unterhalt der letzten 1,5 Jahre gezahlt.
    Das ist armselig. Sorry!

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Zum Verständnis,
    UET zahlt 17 Jahre und 11 Monate keinen Unterhalt, dann zieht Kind zu UET und damit sind sämtliche Unterhaltsschulden hinfällig?


    LG

  • Das heißt, die Mutter plündert das Konto mit Einverständnis des Sohnes und der Vater nimmt das Geld des Sohnes (für dessen Unterhalt es geschuldet wird)


    ne frascita eigentlich noch viel drastischer Kind zahlt nicht nur die "eigenen Unterhaltsschulden" sondern auch noch die Unterhaltschulden für den kleinen Bruder

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

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  • @ TS - PKH richtet sich nicht nur nach dem Einkommen, sondern auch ggf. nach Erspartem.


    Der Einfachheit halber zahlt jeder für den bei ihm lebenden Sohn nach der Düsseldorfer Tabelle....





    Mit dem Sparbuch des Sohnes kann ich absolut nicht nachvollziehen , diese Konstellation
    - wie kann die Mutter dies zulassen
    - wie kommt der Sohn auf die Idee
    - wie kann man das Geld des Sohnes annehmen
    kopfschüttel, sorry, das ist total vertrackt... :(

  • Ok,
    danke.


    Unterhaltsschulden können außerdem verwirkt oder verjährt sein...

    Nene, ich meinte schon für den Fall, daß Titel besteht und regelmäßig angemahnt wurde. Und versucht wurde, einzutreiben. Wenn Beistandschaft besteht, ist das sicher alles anders, oder? :)


    LG

  • Ok, mit der Verwirkung bei Umzug ist angekommen! Aber kann meine Ex das von mir rechtlich zurück fordern?

    Gezahlter (auch zuviel :D ) Unterhalt gilt als verbraucht, :winken:
    Zurückfordern dürfte schwierig werden.



    LG

  • . Wenn Beistandschaft besteht, ist das sicher alles anders, oder?


    Nö, auch die können keinen rückständigen Unterhalt mehr einfordern!
    sie vertreten das Kind ja nach dem Umzug nicht mehr!



    Oder meintest du die Verwirkung?


    Kommt wohl drauf an, wie fleißig die sind :ohnmacht: