Beiträge von Bubalabaer

    Aha, gut zu lesen dass ich nicht der einzige bin bei dem im Urteil nix steht über den Zugewinn.


    In meinem Fall geht es hauptsächlich um ein Haus welches ich bewohne. Das lässt sich sehr genau fest stellen wann und von wem gekauft etc. pipapo ;-)


    Meine Ex hat dem Grunde nach Anspruch auf die Hälfte des Wertzuwachses innerhalb der Ehezeit. Mehr nicht, da es schon vor der Ehe in meinem Alleineigentum stand.


    Im Moment ist auch alles gut so wie es ist, aber sollte es wieder einmal Zoff geben hätte ich gerne absolute Sicherheit dass der Zugewinnverzicht auch gültig ist.


    Ich möchte ja nur wissen ob wir diese Vereinbarung auch einfach nochmal vorm Notar unterzeichnen können und ob dies dann nicht mehr anfechtbar ist.


    Ich kann mir einfach nicht vorstellen dass man da jetzt unbedingt ein Gerichtsverfahren von machen muss.....

    Ok, also die Vereinbarung die wir jetzt haben ist so nicht rechtssicher. Ihr schreibt das kann nur ein Richter, normalerweise im Scheidungsverfahren oder auch in einem ausgegliederten Verfahren.


    Bei mir im Scheidungsurteil steht aber rein gar nichts vom Zugewinn, auch nicht dass dies ausgegliedert worden wäre. Es war auch nie die Rede vom Zugewinn, zumindest im Verlauf des Scheidungsverfahrens. Nur vorher haben unsere Anwälte da schon mal hin und her geschrieben, aber ohne Ergebnis.


    Meine Fragen:


    Können wir solch einen Zugewinnverzicht auch beim Notar machen?
    Ist das teuer?

    Hallo,


    Ich habe die Vollstreckung zurück gezogen um Ruhe in unseren ganzen Streit etc. zu bringen. Ich habe auch keine Kraft mehr für dieses "Gerangel". Letztlich leiden die Kinder ja und das will ich nicht.
    Seitdem herrscht so etwas wie ein normales Verhältnis zu meiner Ex und dies tut mir, aber auch den Kindern, sehr gut.-)


    Mein entgegenkommen hat auch Bewegung in die anderen, noch offenen, Punkte gebracht.


    Wir haben jetzt folgende Vereinbarung geschlossen und ich frage euch ob diese so wie sie ist zumindest im Bezug auf den Zugewinn rechtens und wirksam ist. Ich besitze ja ein Reihenhaus und meine Ex hatte Anspruch auf auf die Hälfte der Wertsteigerung während der Ehezeit.


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    Ich möchte meine Unterhaltspflicht gerne selbst nach rechnen. Wie viel Selbstbehalt habe ich unter Berücksichtigung meiner beiden Kinder (14Jähriger lebt bei mir und 17 Jähriger lebt bei der Ex).


    Ich habe wohnwerten Vorteil durch meine Immobilie. Ich bewohne 80 qm mit meinem Sohn (das würde ich aber nicht bei Miete machen sondern kleiner). Die Gegenanwältin hat 640 Euro wohnwerten Vorteil gerechnet. Ich zahle nur 150 Euro Zinsen im Monat, habe aber extrem hohe Heizkosten etc.


    Dann gibt es noch den gemeinasamen Kredit mit Rate 174 Euro pro Partei. Ich habe einen Kredit über 60 Euro pro Monat wegen meines Motorradkaufs (für den Arbeitsweg).

    Ich habe jetzt ohne eigenen Anwalt mit dem Gegenanwalt kommuniziert und meine Verdienstabrechnungen dort hin gesandt. Laut Brechnung vom JA sollte ich fürs Kind bei der Ex ja 146 Euro Unterhalt zahlen.


    Nach den jetzigen Berechnungen der Gegenanwältin soll ich nun 398,00 Euro pro Monat zahlen. Und es wird verlangt dass ich einen Rückstand von März und April ausgleiche (die Differenz von 146 zu 398 Euro).


    Es gibt von mir aber nur eine Titulierung über 146 Euro.


    Muss ich das jetzt zahlen ??? Also die 398,00 Euro plus den Rückstand. Es ist ja noch nichts bei Gericht verhandelt worden. Ich dachte verlangen kann das nur ein Gericht nach erfolgter Titulierung.


    Ok, nächsten Dienstag habe ichj einen Termin bei meinem alten Anwalt, da kann ich auch einiges besprechen. Ich möchte aber gerne eure Meinung hören......

    Ok, aber muss ich jetzt reagieren und alle Unterlagen an den Gegenanwalt senden wie Lohnabrechnungen und den ganzen Zugewinnkram wie Anfang.- und Endvermögen?


    Ohne Anwalt kann ich das doch gar nicht weil viel zu komplex, zumindest für mich...


    Wenn der gegenseitige Verzicht auf einen Zugewinnausgleich notariell gemacht wird kann da doch später nix mehr angefochten werden bzw. ein Ausgleich gefordert, oder?

    Also bei mir hat die erste Zwangsvollstreckung über 6 Monate gebraucht ehe sie beim Arbeitgeber meiner Ex gelandet ist. Damals habe ich das auch über meinen Anwalt machen lassen, weiß aber nicht wer da was "verschlurt" hat.


    Jetzt gerade habe ich wieder einen Pfändungs.- und Überweisungsbeschluss beim Gericht beantragt. Diesmal habe ich das selbst gemacht und brauchte dafür nur den Titel abgeben beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes. Er meinte das geht gerade in Bremen relativ schnell und machte mir Hoffnung dass ggf. schon jetzt am 15. das Gehalt meiner Ex gepfändet wird.


    Bei dir liegt aber alles etwas anders und ich glaube da gibt es regional riesige Unterschiede.....

    Jetzt ist auf einmal wieder alles anders und ich überlege wie ich da am besten heraus komme. Ich habe eine Idee wie das gehen kann, habe dabei aber auch ein mulmiges Gefühl weil da dann wieder Dinge verknüpft werden die eigentlich nichts miteinander zu tun haben.


    Ich kann mir einen Zugewinnausgleich finanziell nicht leisten, ich komme grad so klar wie es ist und wenn ich an die Anwallts.- und Gerichtskosten denke wird mir ganz anders. Meine Ex hat zwar keinen Riesenanspruch wegen des Hauses aber es wird dennoch eine unheimliche Belastung für mich.


    Vielleicht steinigt ihr mich jetzt, aber eine Lösung könnte so aussehen:


    1.) Ich akzeptiere die zweite JA Berechnung. Ich zahle der Km 146 Euro und sie mir 164 Euro.
    2.) Ich ziehe die eingeleitete Zwangsvollstreckung zurück und gebe den Titel heraus.
    3.) Wir verzichten gegenseitig auf jeden Zugewinnausgleich.


    Wäre es möglich das so dem Gegenanwalt vorzuschlagen ohne dass mir daraus ein Strick gedreht werden kann?


    Ich weiß dass der Kindesunterhalt fürs Kind ist und nichts mit dem Zugewinn zu tun hat, aber wenn ich mein Haus verkaufen muss oder tausende von Euros für Anwalt bzw. Gerichtsverfahren ausgeben muss nützt meinem Kind das auch nichts.....

    Hallo Ihr lieben,


    Ich habe heute Post von der Anwältin meiner Ex bekommen. Ich hatte meinem Anwalt und meiner Ex vorab mitgeteilt dass ich derzeit keine anwaltliche Vertretung wünsche, deshalb bekomme ich die Post direkt. Aber ich glaube ich brauche wohl doch wieder einen Anwalt. Ich lege jetzt mal den Inhalt des Schreibens in groben Zügen dar und hoffe auf Tipps durch euch.


    Im Schreiben geht es um den Kindesunterhalt und den Zugewinnausgleich. Den Zugewinnausgleich wollte meine Ex bisher nie angehen, nun aber schon (hat wohl was mit der Unterhaltsstreiterei zu tun)


    Im ersten Teil des Schreibens wird behauptet dass unser gemeinsamer Kredit aus der Ehezeit angeblich für die Hausrenovierung war. Wir zahlen den auch heute noch halbe/ halbe.
    Beim Haus handelt es sich um mein Eigentum in dem ich auch jetzt wohne.
    Dieser Kredit war aber nicht dafür, sondern um unseren verschwenderischen Lebensstil zu finanzieren. Wir haben davon Urlaube bezahlt oder auch ein Auto dass schon lange weg ist und Kinderklamotten usw. Dieser Kredit wurde mehrmals aufgestockt und damit unsere 3 Konten getilgt. Es gibt keinerlei Nachweise mehr wofür genau dieser Kredit eigentlich aufgenommen wurde.
    Meine Ex fordert nun Ausgleich.


    Gleich darauf wird im Schreiben der Kindesunterhalt angesprochen.


    Die Km will dass ich die zweite Berechnung des Jugendamtes akzeptiere wonach sie 164 Euro zahlt und ich 146 Euro. Außerdem soll ich den Titel über 334 Euro der Km von 2013 heraus geben.
    Da beide Kinder in Kieferorthopädischer Behandlung sind sollen diese Kosten geteilt werden. Ich habe keine Ahnung wie hoch diese Kosten sind aber es handelt sich, das weiß ich nur beim Kind bei mir, um eine kassenärztliche Zahnspange bei der man die Zuzahlung wieder bekommt. Ich habe vor geraumer Zeit der Km vorgeschlagen dass ich dies fürs Kind bei mir übernehme wenn er auch bei mir krankenversichert wird. Das wollte die Km nicht.


    Ich soll, im Falle dass ich der zweiten JA Berechnung nicht zustimme, meine letzten 12 Lohnabrechnungen, sowie etwaige Verpflichtungen die abzugsfähig sind, abgeben.


    Es wird behauptet ich sei kein Mangelfall (wie vom JA errechnet) und ich wäre verpflichtet min. den Tabellenunterhalt von 334 Euro zu zahlen.


    Dann geht es um den Zugewinnausgleich. Die Anwältin will Anfangs.- und Endvermögen detailliert belegt haben mit Verbindlichkeiten etc.


    Wegen des Unterhaltes fordert sie Auskunft Erteilung (Lohnabrechnungen) bis zum 24.04.2015


    Wegen des Zugewinnausgleichs setzt sie Auskunftsfrist bis zum 28.04.2015


    Jetzt weiß ich nicht was ich tun kann, muss oder soll……


    Mein Anwalt hat schon mal eine Zugewinnberechnung gemacht, aber ich bin naiver Weise davon ausgegangen dass die Ex da nix mehr zu klären hat. Sie hat das bisher immer abgelehnt darüber zu reden. In der Vergangenheit wollte ich das immer geregelt haben.


    Muss ich nun meinen Anwalt wieder ins Boot holen wegen des Zugewinns und ggf. auch wegen des Unterhaltes?


    Bringt es überhaupt etwas jetzt noch ewig mit dem Gegenanwalt herum zu diskutieren? Bzw. muss ich das alles dort vorlegen?


    Ich denke dies alles wird eh nicht ohne Gericht entschieden werden können…..

    Ich war nicht im Urlaub weil ich gar kein Geld zum weg fahren habe! Ich habe gerade Urlaub und bin zu Hause.


    Aber jetzt bin ich schon wieder total unsicher und verwirrt und mich plagt schon wieder ein schlechtes Gewissen bei den Aussagen die hier teilweise kommen.


    Die Km hat Unterhaltsschulden, genau 3006 Euro. Außerdem schuldet sie mir die halben Gerichtskosten. Ich zahle ihr freiwillig 146 Euro mal 9 zurück obwohl ich gar nicht dazu verpflichtet wäre. Das hat sie abgelehnt und ich finde das mehr als seltsam.


    Was soll ich denn noch tun, auf ALLES verzichten? Das Geld kommt eh aufs Sparbuch meines Sohnes (und jetzt hat er eins das auf seinen Namen läuft ohne Zugriff durch die Km). Von diesem Geld werde ich nur Sachen bezahlen die für den kleinen sind wie Schullandheim etc.


    Und was den laufenden Unterhalt angeht so werde ich ganz sicher eine RICHTIGE Berechnung akzeptieren, aber nicht diese Kungelei vom JA.


    Meinetwegen hätte man das auch ohne JA oder andere ofizielle Stellen klären können. Dafür müßten wie aber beide Einblick in die Lohnverhältnisse des anderen haben. Ich bin absolut bereit ihr Einblick in meine letzten 12 Abrechnungen zu geben, sie aber nicht!


    Also geht es doch gar nicht anders als so wie ich es jetzt mache, es sei denn ich verzichte im Namen unseres kleinen auf alles - und das werde ich nicht tun.


    Ich glaube langsam wenn ich eine MUTTER wäre sähe das hier alles etwas anders aus an Meinungen.....