Hallo Ihr lieben,
Ich habe heute Post von der Anwältin meiner Ex bekommen. Ich hatte meinem Anwalt und meiner Ex vorab mitgeteilt dass ich derzeit keine anwaltliche Vertretung wünsche, deshalb bekomme ich die Post direkt. Aber ich glaube ich brauche wohl doch wieder einen Anwalt. Ich lege jetzt mal den Inhalt des Schreibens in groben Zügen dar und hoffe auf Tipps durch euch.
Im Schreiben geht es um den Kindesunterhalt und den Zugewinnausgleich. Den Zugewinnausgleich wollte meine Ex bisher nie angehen, nun aber schon (hat wohl was mit der Unterhaltsstreiterei zu tun)
Im ersten Teil des Schreibens wird behauptet dass unser gemeinsamer Kredit aus der Ehezeit angeblich für die Hausrenovierung war. Wir zahlen den auch heute noch halbe/ halbe.
Beim Haus handelt es sich um mein Eigentum in dem ich auch jetzt wohne.
Dieser Kredit war aber nicht dafür, sondern um unseren verschwenderischen Lebensstil zu finanzieren. Wir haben davon Urlaube bezahlt oder auch ein Auto dass schon lange weg ist und Kinderklamotten usw. Dieser Kredit wurde mehrmals aufgestockt und damit unsere 3 Konten getilgt. Es gibt keinerlei Nachweise mehr wofür genau dieser Kredit eigentlich aufgenommen wurde.
Meine Ex fordert nun Ausgleich.
Gleich darauf wird im Schreiben der Kindesunterhalt angesprochen.
Die Km will dass ich die zweite Berechnung des Jugendamtes akzeptiere wonach sie 164 Euro zahlt und ich 146 Euro. Außerdem soll ich den Titel über 334 Euro der Km von 2013 heraus geben.
Da beide Kinder in Kieferorthopädischer Behandlung sind sollen diese Kosten geteilt werden. Ich habe keine Ahnung wie hoch diese Kosten sind aber es handelt sich, das weiß ich nur beim Kind bei mir, um eine kassenärztliche Zahnspange bei der man die Zuzahlung wieder bekommt. Ich habe vor geraumer Zeit der Km vorgeschlagen dass ich dies fürs Kind bei mir übernehme wenn er auch bei mir krankenversichert wird. Das wollte die Km nicht.
Ich soll, im Falle dass ich der zweiten JA Berechnung nicht zustimme, meine letzten 12 Lohnabrechnungen, sowie etwaige Verpflichtungen die abzugsfähig sind, abgeben.
Es wird behauptet ich sei kein Mangelfall (wie vom JA errechnet) und ich wäre verpflichtet min. den Tabellenunterhalt von 334 Euro zu zahlen.
Dann geht es um den Zugewinnausgleich. Die Anwältin will Anfangs.- und Endvermögen detailliert belegt haben mit Verbindlichkeiten etc.
Wegen des Unterhaltes fordert sie Auskunft Erteilung (Lohnabrechnungen) bis zum 24.04.2015
Wegen des Zugewinnausgleichs setzt sie Auskunftsfrist bis zum 28.04.2015
Jetzt weiß ich nicht was ich tun kann, muss oder soll……
Mein Anwalt hat schon mal eine Zugewinnberechnung gemacht, aber ich bin naiver Weise davon ausgegangen dass die Ex da nix mehr zu klären hat. Sie hat das bisher immer abgelehnt darüber zu reden. In der Vergangenheit wollte ich das immer geregelt haben.
Muss ich nun meinen Anwalt wieder ins Boot holen wegen des Zugewinns und ggf. auch wegen des Unterhaltes?
Bringt es überhaupt etwas jetzt noch ewig mit dem Gegenanwalt herum zu diskutieren? Bzw. muss ich das alles dort vorlegen?
Ich denke dies alles wird eh nicht ohne Gericht entschieden werden können…..