Unterhalt, Zwangsvollstreckung und damit zusammen hängende Anwaltskosten ?

  • Hallo,


    Ich lebe seit 12.2012 dauernd getrennt und die Scheidung ist eingereicht. 1. Termin vor Gericht wegen der Scheidung ist nächste Woche am 02.12.2014


    Ich habe 2 Kinder die 14 und 16 Jahre alt sind.


    Ein ganz knapper Abriß der bisherigen Geschichte:


    Meine noch-Ehefrau ist ausgezogen aus unserem gemeinsamen Haus und hat beide KInder bei mir gelassen bzw. wollten diese es so. Von Anbeginn der Trennung an hat meine Ex den Unterhalt nicht voll gezahlt, zuerst gar nichts und dann nur ca. die Hälfte des Tabellenunterhaltes. Ich habe einen Anwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Meine Ex hat im April 2013 2 Unterhaltstitel beim Jugendamt unterschrieben mit je 334 Euro pro Kind und Monat. Gezahlt hat sie 334 Euro und weniger bzw. auch mal Monatelang gar nichts. Das ganze wird ein wenig undurchsichtig weil mein älterer Sohn 11 Monate in Taiwan zum Schüleraustausch war und auch der Aufenthalt der Kinder ansonsten ist strittig weil meine Ex behauptet der kleine würde schon lange im Wechselmodell leben was abe nicht stimmt. Es gab nie irgendeine Gerichtliche oder auch außergerichtliche Vereinbarung wie genau die KInder leben.


    Mein Anwalt hat schon im Dezember 2012 Unterhalt geltend gemacht, und relativ zeitnah die Vollstreckung aus den Titeln in die Wege geleitet. Wobei hier berücksichtigt wurde das der große 11 Monate weg ist. Die Forderung in Bezug auf ihn ging nur bis zum Abflug nach Taiwan, der Titel war auch befristet bis zu diesem Stichtag.


    Dann hat diese Zwangsvollstreckung ewig gebraucht weil das Gericht diverse Monate gebraucht hat und danach nochmal die Gerichtsvollzieherin. Das ganze hat von der Einleitung bis zur tatsächlichen Zahlung fast ein Jahr gedauert. Meine Ex hat in letzter Minute bevor ihr Lohn gepfändet worden wäre eingelenkt und ein großen Teil der Summe beglichen. 4000 Euro von 4600 Euro hat sie gezahlt.


    Auf bitten ihres Anwaltes hin habe ich dem Ruhen lassen der Zwangsvollstreckung zugestimmt, aber darauf hin gewiesen dass sie die Restsumme noch zahlen muss.


    Ich weiß nicht ob Ihr noch mehr Infos braucht, dann fragt ihr sicher;-)


    Jetzt ist es so dass ich einen Großteil der Unterhaltsansprüche aus den Titeln bekommen habe aber mein Anwalt will nun von mir knapp 800 Euro für seine Tätigkeit haben und das finde ich ungerecht.


    Schließlich ist meine Ex von Anbeginn der Trennung an im Verzug mit den Kindesunterhaltszahlungen und machte den Anwalt erst erforderlich.


    Außerdem hat mein Anwalt Anfang 2013 schon einmal eine Forderung an die Ex geschickt und hier aber seine Kostennote an sie gegeben und mir das damals auch so gesagt, dass die Ex das natürlich bezahlen muss.


    Meiner Meinung nach hätte mein Anwalt seine Gebühren mit vollstrecken lassen müsse was er versäumt hat und es nun bei mir versucht.


    Ist das so rechtens?

  • Die jetzigen Kosten des Anwalts sind dein Bier. Alles, was der Anwalt getan hat, hättest du auch selbst machen können. Er hat dir nur die Arbeit erleichtert. Das Geld der Ex aufzudrücken, müsstest du wiederum juristisch durchsetzen ... könnte klappen, ist aber eher unwahrscheinlich.


    An solchen Streitigkeiten wie bei Euch verdient keiner - nur der Anwalt. Ähnliche Kosten hat sie nämlich auch noch einmal, da bei ihr auch ein Anwalt dran ist. Da kommt auf den zu zahlenden Unterhalt noch einmal gut die Hälfte an Anwaltskosten oben drauf. Was könnte man für das Geld nicht alles machen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist durchaus rechtens, da Du den Anwalt beauftragt hast, den Unterhalt zu berechnen und den Unterhalt einzufordern.


    Diese Dinge hättest Du kostengünstiger über das Jugendamt erledigen können (Beistandschaft für die Kinder beantragen). Das ist zwar mehr Papaierkram auf den ersten Blick, doch dieser bürokratische Aufwand lohnt sich, weil er nämlich nichts kostet! Wenn dann auch nicht bezahlt wird, kümmern die sich automatisch und müssen nicht extra erst beauftragt werden. Beistandschaft ist eine tolle Sache, vor allem wenn der Unterhalt strittig ist, wie bei Euch! Denn die vom JA sind neutral und berechnen nur die Fakten, ein Anwalt neigt dazu hier ein bisschen was und weg zu lassen, damit dort ein bisschen mehr raus kommt! Winkeladvokaten eben ....


    Aber nur um der noch nicht gestellten Frage gleich zuvor zu kommen: Du wirst Deine Ex nicht wegen dem säumigen Unterhalt verklagen können, sofern kein betitelter Unterhalt beurkundet ist. Da sie einen Teil des Unterhalts bezahlt, macht sie sich noch nicht einmal der Verletzung der Garantenpflicht schuldig, weil sie ja ihren Zahlungswillen mit den Teilbeträgen eindeutig signalisiert!


    Ich kann Dir nur anraten, zum JA zu gehen, diese Anträge zu stellen, denn der geschuldet Unterhalt wird erst ab Antragstellung geschuldet und nicht rückwirkend!!! Also keine Zeit verlieren, damit sparst Du Zeit und Nerven! Ich habe damals sogar die Zahlungen an das JA leisten lassen, weil ich den Typen nicht einmal auf meinem Kontoauszug sehen wollte! Vor allem hatte die nette Sachbearbeiterin einen Überblick, welches Geld kommt und welches nicht! Und seit der Pfändung kommt immer!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • [Mod.-Mitteilung: Beitrag wegen Verstoß gegen das Urheberrecht entfernt. Hier bitte keine Texte einstellen, deren Urheber man nicht ist. Das kann zur kostenpflichtigen Abmahnung des Forums führen und eventuell zur Strafverfolgung des Schreibers. Bitte zukünftig an geltendes Recht halten. Danke. Volleybap

  • Mit-mir-nicht, es geht nicht um die Kosten der Titelerstellung. Das ist ja alles schon durch. Sondern um die Kosten der Pfändung.
    Natürlich kann man versuchen, die bei der Ex zu holen. Aber zahlen muss "ich" sie erst einmal an den Anwalt, wenn der das geld von mir sehen will. Ob und wie ich es zurück hole von Ex, ist mein Bier. Ich kann natürlich meinen Anwalt nochmals beauftragen. - So wird dann eine ewige Schlange draus ...


    Jetzt im Moment ist das JA außen vor. Rückstände Unterhalt sind gezahlt. Für die Eintreibung von Anwaltskosten/Verfahrenskosten ist die Beistandschaft und damit die Allgmeinheit nicht zuständig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erst mal vielen Dank für eure Antworten! Bin zwar immer noch etwas geschockt weil mein Anwalt mir immer den Eindruck vermittelt hat dass meine Ex sein Honorar zahlen muss aber Ok, wenns so ist ist es halt so.


    Ab jetzt werde ich jedenfalls den Anwalt aus Unterhaltssachen raus halten und ggf. möglichst alles selbst machen. Ich hoffe hier auf eure Hilfe.


    Die Frage wegen der Restschulden hab ich ja schon gestellt aber ich habe da noch mehr Klärungsbedarf.


    Seit 3 Wochen lebt mein 14 Jähriger Sohn voll bei mir und mein Großer (16) lebt bei der Ex. Das wollten die Kids so und ist auch soweit alles gut so.


    Da es in den letzten 2 Jahren ständigen Streit um Unterhalt aber auch Mehrbedarf und Sonderbedarf gab überlege ich jetzt eine Beistandsschaft einzurichten beim JA. Wär das sinnig ?


    Grundsätzlich sehe ich es jetzt so dass ich für den kleinen komplett sorge und meine Ex für den Großen, ist das richtig ?


    Andererseits verdiene ich viel weniger als meine Ex und muss jeden Cent umdrehen.....


    Muss man da jetzt noch irgend etwas regeln damit es keinen Streit ums Geld mehr gibt. Meine Ex ist der Auffassung dass weiterhin wie beim zuletzt gelebten Wechselmodell (hatten wir ein paar Monate zuvor) alles genau Halb / Halb geteilt wird und da gab es immer wieder extremen Streit drum.


    Ist es möglich dass ich meine Anwaltsgebühren ohne weitere Anwaltshilfe einfordere bei der Ex und wenn ja wie sähe das aus und wie hoch wären die Chancen da etwas zu bekommen? Des weiteren würde mich interssieren mit welchen Kosten ich ggf. bei so einem Verfahren rechnen muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Bubalabaer () aus folgendem Grund: was vergessen...

  • Restschuld: Geld für den Kleinen oder für den Großen? Wenn der Große nicht mehr bei dir wohnt, kannst du Restschuld für ihn knicken. Den Anspruch kannst du kaum noch durchsetzen.


    Anwalt könntest du schon noch brauchen. Nicht, um das Geld via Gerichtsvollzieher einzutreiben. Aber um Dinge zu klären. Bei der jetzigen Konstellation muss die Mutter nach ihrem Einkommen für den Kleinen an dich zahlen, du nach deinem Einkommen für den Großen an sie.


    Da ihr unterschiedliche Einkommen habt, könnten da auch unterschiedliche Unterhaltsbeträge bei rauskommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ging bei der ZV jetzt um beide Kinder, ich weiß jetzt aber nicht genau zu welchen Anteilen.


    Und wegen dem Anwalt und ggf. unterschiedlichen Ansprüchen: kann das nicht ab jetzt das JA machen per Beistandsschaft?


    Wenn ich jetzt meiner Ex wegen den 600 Euro ein Einschreiben schicke und das fordere und dies dann alles ohne meinen Anwalt: wie kann ich das dann überhaupt durchsetzen? Geht das irgendwie ohne Anwalt?

  • Hallo,


    natürlich kannst Du für den "Kleinen" nun über das Jugendamt mit dem Titel, den du für ihn hast, eine Beistandschaft einrichten !


    Unterhalt der Kinder kann und darf und sollte man nicht verrechnen, insbesonderer wenn ihr unterschiedlich verdient.
    Denn dann kann durchaus sein, dass trotz gleicher Altersgruppe, die Mutter mit mehr Einkommen mehr für den Kleinen zahlen muss als du für den Großen!
    Und jedes Kind hat seinen eigenen Unterhaltsanspruch


    Für den Kleinen kann der laufende Unterhalt auch gepfändet werden, wenn sie nicht zahlt.
    Und wenn für ihn noch Rückstände da sind, die auch.( Alles von der Beistandschaft für dein Kind)


    Rückstände für den Großen darfst du nicht mehr als Unterhalt pfänden, da bist du nicht mehr legitimiert für ihn


    Pfändung beim Jugendamt kostet nur was, wenn man beim Vollstreckungsgericht keine PKH für die Pfändung erhält.
    Können zwischen 50 - 70 € sein pro Pfändung, wenn keinen PKH.
    Die Arbeit des Jugendamtes selbst ist kostenfrei.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • 14 und 16 Jahre alt sind.


    meine Ex behauptet der kleine würde schon lange im Wechselmodell leben


    Seit 3 Wochen lebt mein 14 Jähriger Sohn voll bei mir und mein Großer (16) lebt bei der Ex.


    Grundsätzlich sehe ich es jetzt so dass ich für den kleinen komplett sorge und meine Ex für den Großen, ist das richtig ?
    Andererseits verdiene ich viel weniger als meine Ex und muss jeden Cent umdrehen.....


    Das mit den Titeln, und befristeten Titeln geht mir ein wenig durcheinander-
    wenn ein Titel besteht, muss dieser bedient werden- und mit der Eintreibung hast Du einen RA beauftragt-
    also entweder hat dieser "seinen Job "nicht gemacht- wobei ich ihm dann mal die Frage stellen würde, wofür er die Rechnung schreibt.... oder, Du hast da irgendetwas falsch verstanden-
    (hier kommt es u.a. auf die genaue Formulierung in der Überweisung der Rückstände an-)


    weil, in der Praxis handelt es sich nicht um Dein Geld, sondern um Geld des Kindes- somit stehen dem Grossen evtl. Rückstände selber zu- somit entfallen diese-
    und, wenn Deine Ex einigermassen geschickt war/ist, dann dreht sie es so, dass sie für den Kleinen die Rückstände vollständig bezahlt hat, und für den Grossen halt nur anteilig :brille (und die fehlenden Anteile stehen Dir nun nicht mehr zu, da er nicht mehr bei Dir lebt)


    Bzgl. dem Unterhalt ab jetzt steht jedem Kind entsprechend KU vom anderen ET zu- und zwar gem. Ddorfer Tabelle, entsprechende Alterstufe
    und hier muss man jetzt genau rechnen-


    Eine Beistandschaft beim JA ist nicht das Schlechteste- wobei Deine Ex dann diesen Schritt vermutlich auch gehen wird....
    In wie weit sich ihr dtl. höheres EK auswirkt, ist halt von der Höhe abhängig....
    wobei natürlich der Diskussionspunkt bleibt, ob Kind im Wechselmodell lebt, oder nicht-


    Beide Kinder haben ein Recht auf einen entsprechenden Titel-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ihr seid echt der Hit!!! Vielen vielen Dank für die Hilfe. Hätte ich euch doch nur viiiiel früher mal gefragt......


    Ich dachte immer folgendes: Solange ich noch verheiratet bin handle ich in Sachen Kindesunterhalt nicht im Namen der Kinder und vertrete diese sondern ich handle hier in eigenem Namen. Das heisst es ist meine Forderung. Das habe ich mal irgendwo gelesen, stimmt aber offensichtlich nicht?


    Die Unterhaltsforderung ist aber auch "uralt", das heißt es geht um Unterhalt von 12.2012 bis 08.2014. Auch die Vollstreckung dieser Ansprüche wurde schon vor einer Ewigkeit (9 Monate) in die Wege geleitet, hat sich aber wegen dem "schlafenden" Gericht und der Gerichtsvollzieherin ewig hin gezogen.


    Meine KInder leben jetzt erst seit etwas mehr als 3 Wochen in neuer Konstellation. Wenn meine Ex also jetzt nur für den kleinen bezahlt hätte wäre das rechtens obwohl es um Ansprüche der Vergangenheit geht bei denen schon die Vollstreckung eingeleitet wurde?


    Ich verstehe das alles nicht.


    Übrigens hat der Große, weil er Mitleid mit seiner Mutter hat, die gesamten 4000 Euro Unterhaltsschulden von seinem Sparbuch an mich bezahlt. Das ist sooooo traurig und ich habe heute noch ein ganz schlechtes Gefühl dabei. Aber ich weiß auch dass ich nicht der Verursacher dieser Umstände bin. Dennoch ist das mehr als unglücklich gelaufen.

  • Ach so, im Verlauf der ZV hat meine Ex Vollstreckungsabwehrantrag gestellt und PKH beantragt. In einem Schreiben Ihres Anwaltes wurde dann aber ausgesagt dass die PKH für meine Ex abgelehnt wurde und sie deshalb nun den Großteil der Forderung sofort überweist.


    Heisst das jetzt dass ich nicht mehr damit rechnen muss dass ggf. der Vollstreckungsabwehrantrag bei Gericht verhandelt wird? Also ich möchte wissen ob ich Angst davor haben muss dass ich Geld an die Ex zurück zahlen muss.

  • Ex scheint zu zahlen. PKH ist entweder wegen zu hohem Einkommen zurück gewiesen worden oder wegen mangels auf Erfolg. Guck in die Gerichts- und Anwaltsschreiben rein. Es kann gut sein, dass der Abwehrantrag nur unter der Voraussetzung gestellt wurde, dass PKH bewilligt wird. Ist nicht - somit auch kein gültig laufender Abwehrantrag.
    Das kann man aber ohne Akteneinblick nicht genau sagen.


    Es kann gut sein, dass sie auf Zeit gespielt hat. In der neuen Konstellation ist ihre Position besser. Sie hat nicht mehr gar so viele Nachzahlungen und aktuell weniger Unterhalt zu leisten. Wie oben von Luchsie beschrieben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • So, es gibt Neuigkeiten und wieder Fragen....


    Kurz und knapp:


    Ich habe meiner Ex die Rechnung meines Anwaltes wegen der Unterhaltssache über 718,40 Euro geschickt. Die Rechnung habe ich erst einmal bezahlt und sie aufgefordert mir das Geld zurück zu zahlen.
    Sie ist nun bereit (nach diversen E-Mails) 300 Euro in Raten a 50 Euro zu zahlen mit der Bedingung dass ich ihr im Gegenzug den Titel des Kindes aushändige welches bei mir lebt (der 14 Jährige).


    Ich weiß jetzt nicht was ich hier machen soll. Der große lebt ja bei ihr und der kleine bei mir. Ich weiß überhaupt noch nicht ob ich jetzt beim JA eine Beistandsschaft machen soll oder nicht. Dann macht sie für das Kind welches bei ihr lebt (16 Jahre alt) sicher auch so etwas und wir müssen uns dann gegenseitig jeden Monat Hunderte von Euro hin und her überweisen und ich denke dass das eine ziemliche Nullnummer ist für mich. Sie verdient zwar mehr und vielleicht würde ich 50 Euro oder so von ihr mehr bekommen als sie zahlen muss aber dafür den ganzen Stress und wieder das Verhältnis komplett vergiften, ich weiß nicht????


    Wenn ich das mit der Beistandsschaft nicht mache und auch sonst nichts in Bezug auf gegenseitigen Kindesunterhalt dann ist der Titel für mich doch eh sinnlos, oder?


    Ach so, nur ich habe einen Titel für das Kind welches bei mir lebt. Sie hat keinen...


    Was würdet ihr machen? den Titel zurück geben?

  • Meine Ex hat in letzter Minute bevor ihr Lohn gepfändet worden wäre eingelenkt und ein großen Teil der Summe beglichen. 4000 Euro von 4600 Euro hat sie gezahlt.


    Übrigens hat der Große, weil er Mitleid mit seiner Mutter hat, die gesamten 4000 Euro Unterhaltsschulden von seinem Sparbuch an mich bezahlt


    Hmmmm


    jetzt mal ehrlich, hast Du das Geld tatsächlich von deinem Kind erhalten?
    Das würde ja bedeuten das dein Kind - dem der Unterhalt ja hälftig "gehört"-
    quasi doppelt gezahlt hat.....



    Nun was die Gegenseitigen Ansprüche angeht würde ich mich beim Jugendamt beraten lassen.
    Ich denke das man dir dort auch eine Auskunft bezüglich des Titels geben kann.



    Allerdings muss ich gestehen das ich deine Beiträge nicht so ganz verstehe hinsichtlich deiner
    Beweggründe.
    Geht es dir darum einen höheren Finanziellen Ausgleich von der Ex zu erhalten?


    Ich denke Du solltest dir noch einmal ins Gedächtnis rufen das der Unterhalt für die anfallenden Kosten des Kindes sind,
    somit eben das Kind einen Anspruch hat, nicht Du.
    Was aber wiederum ja auch für dein Kind gilt das bei der Mutter lebt, allerdings eben die Ansprüche gegen dich hat.


    Wie gesagt ich habe hier verständnis Probleme....

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Ich habe meiner Ex die Rechnung meines Anwaltes wegen der Unterhaltssache über 718,40 Euro geschickt. Die Rechnung habe ich erst einmal bezahlt und sie aufgefordert mir das Geld zurück zu zahlen.
    Sie ist nun bereit (nach diversen E-Mails) 300 Euro in Raten a 50 Euro zu zahlen mit der Bedingung dass ich ihr im Gegenzug den Titel des Kindes aushändige welches bei mir lebt (der 14 Jährige).

    Habt Ihr Euch auf eine Aufteilung der Kosten Deines Anwalts denn geeinigt? Ansonsten sind diese Kosten Deine Sache. Eine Bedingung, dass ein Unterhaltstitel zurückgegeben werden soll, die würde ich an Deiner Stelle nicht annehmen. Brauchst Du auch nicht. Der Unterhalt ist ein Recht Eures Kindes.

    Dann macht sie für das Kind welches bei ihr lebt (16 Jahre alt) sicher auch so etwas und wir müssen uns dann gegenseitig jeden Monat Hunderte von Euro hin und her überweisen und ich denke dass das eine ziemliche Nullnummer ist für mich.

    Die jeweiligen Unterhaltsnasprüche sind die Rechte Eurer Kinder. Warum macht Ihr es nicht offiziell und überweist den jeweils passenden Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle? Ob es dann eine Nullnummer ist, ist doch egal. Es ist aber rechtlich und moralisch richtig.

    Sie verdient zwar mehr und vielleicht würde ich 50 Euro oder so von ihr mehr bekommen als sie zahlen muss aber dafür den ganzen Stress und wieder das Verhältnis komplett vergiften, ich weiß nicht????

    Warum wird ein Verhältnis vergiftet, wenn berechtigte Ansprüche der Kinder ermittelt und durchgesetzt werden???

    Wenn ich das mit der Beistandsschaft nicht mache und auch sonst nichts in Bezug auf gegenseitigen Kindesunterhalt dann ist der Titel für mich doch eh sinnlos, oder?

    Der Titel ist nicht sinnlos, sondern ein Mittel für das Kind, um berechtigte Unterhaltsforderungen durchsetzen zu können. Darauf willst Du leichtfertig verzichten? Willst Du das eventuell später Deinem Sohn erklären???