Kindsvater will Nachnamen des Kindes ändern lassen

  • Hallo liebes Forum,


    ich hoffe, ich poste mein Anliegen im richtigen Unterforum.
    Der Kindsvater und ich sind getrennt. Zurzeit habe ich das alleinige Sorgerecht. Er kommt inzwischen regelmäßig zum Umgang. Da konnten wir endlich feste Termine finden. Nun ist es so, dass er ständig davon redet, dass er den Nachnamen des Kindes (trägt zurzeit meinen) ändern lassen will in seinen. Mein Sohn und ich tragen beide den Nachnamen meines Ex-Mannes (nicht Kindsvater), da ich diesen behalten habe nach der Scheidung. Der Kindsvater findet dies beleidigend und droht mir sogar mündlich damit, das Kind gegen mich aufzubringen, sofern ich einer Namensänderung nicht zustimmen werde.


    Hat er Chancen? Ich meinte mal gelesen zu haben, dass wenn er das gemeinsame Sorgerecht beantragt, eine Änderung des Nachnamens möglich wäre. Ich möchte dies allerdings keinesfalls, da es mir wichtig ist, dass das Kind heißt wie ich. Immerhin lebt es ja auch mit mir zusammen.


    Muss ich mir Sorgen machen? Falls ja, was würde auf mich zukommen?



    Liebe Grüße
    Kady

  • Hey, ne da brauchst du dir keine besonderen Gedanken machen.


    1. Müssen bestimmte Bedingungen (Eheschließung, Scheidung etc.) erfüllt sein, sonst kann man das gar nicht.
    2. Mit GSR müssten auch wenn beide Elternteile zustimmen
    3. Mit ASR schon gar nicht


    Also brauchst du dir da gar keinen Kopf machen, außer das ihr die Elternebene klärt und zusammen für das Kind da sein könnt.

    Leben ist das was passiert und was ich daraus mache. :daumen

  • Auch mit gemeinsamen Sorgerecht kann er den Namen nicht ohne Dein Einverständnis ändern lassen. Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, schon gar nicht. Mach Dir also keine Sorgen.

  • Das gemeinsame Sorgerecht heißt so, weil die wenigen wirklich wichtigen Entscheidungen für das Kind dann gemeinsam getroffen werden.


    Das gemeinsame Sorgerecht als Machtinstrument würde auf Dauer nicht funktionieren.


    Du brauchst Dir also nicht zu viel Sorgen machen.

  • Moment, es wäre mir neu, dass ein Kind den Namen eines fremden Mannes trägt. Der Ehemann, der ja nicht der Vater ist, hat mir dem Kind überhaupt nichts zu tun, es sei denn, es wurde während der Ehe oder innerhalb einer bestimmten Zeit danach geboren.


    Ich kann den wirklichen Vater da sehr gut verstehen, wenn ich seine angedrohte Maßnahme auch nicht gutheißen kann.

  • Ja, ich wurde erst wenige Wochen vor der Geburt rechtsmäßig geschieden, hat sich leider ziemlich hingezogen. Und da ich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit habe, hätte ich die Änderung in meinen Ledignamen über die zuständige Botschaft beantragen müssen und das persönlich. Auch wegen der Änderung des Ausweises. Der Weg dahin (knapp 4-5 Stunden pro Weg) waren aber einfach zu viel für mich hochschwanger.


    Und dass das Kind jetzt halt meinen bzw. den Nachnamen meines Ex-Mannes trägt und nicht den des Kindsvater hat er im übrigen selbst verbockt, da er sich nicht rechtzeitig um seine Geburtsurkunde gekümmert hat (er ist im Ausland geboren und ist nicht im deutschen Geburtenregister eingetragen). Die lag bei der Geburt nicht vor, sondern erst 3 Monate später, als ich ihm mal Feuer unterm Hintern gemacht habe wegen der Vaterschaftsanerkennung.

  • Moment, es wäre mir neu, dass ein Kind den Namen eines fremden Mannes trägt. Der Ehemann, der ja nicht der Vater ist, hat mir dem Kind überhaupt nichts zu tun, es sei denn, es wurde während der Ehe oder innerhalb einer bestimmten Zeit danach geboren.


    Ich kann den wirklichen Vater da sehr gut verstehen, wenn ich seine angedrohte Maßnahme auch nicht gutheißen kann.



    Also ich hab das so verstanden. Mutter war verheiratet und hat den Namen des 1 Mannes angenommen, hat sich dann aber scheiden lassen und den Name des Ex Mannes behalten.


    Dann hat sie ihren neuen Freund kennengelernt, ich nehme an sie sind nicht verheiratet , sie wurde schwanger und gab dem Kind IHREN Nachnamen, welcher ja der Name des Ex Mannes ist.


    Und wenn man es genau nimmt, heißt das Kind ja wie seine Mutter, da diese ihren Name ablegte und nach der 1. Hochzeit den neuen bekam.


    Also meines Erachtens nach alles ok, auch wenn ich den KV verstehen kann , das es ihn wurmt dass das Kind den Nachname von einem anderen Mann trägt und es dadurch vielleicht mit ihm in verbindungen gebracht wird und nicht mit dem wirklichen KV.

  • hallo,


    dass wenn er das gemeinsame Sorgerecht beantragt, eine Änderung des Nachnamens möglich wäre.


    nein! auch GSR heisst nicht automatisch, daß ein elternteil den nachnamen des kindes mal eben ändern kann! GSR und namensrecht sind zwei unterschiedliche paar stiefel! ich hab das grad hinter mir: der KV und ich waren nicht verheiratet, ich habe als ledige mutter das namensrecht an den KV abgetreten (wir wollten kurz nach der geburt des zweiten heiraten :rolleyes2: ), KV kümmert sich nicht, lebte von H4 (obwohl gesund und munter!) und zahlt jetzt auch nur unterhalt weil ein titel besteht, den die beistandschaft seit knapp 1,5 jahren aus der schublade gezogen hat, nachdem KV in lohn und brot steht.


    kinder wollten endlich so heissen wie ich, KV sagte nein, familiengericht beschloss "doch", KV ging zum OLG und bekam recht: kinder heissen weiterhin wie er, und entfernen sich nun noch mehr von ihm , weil einfach total enttäuscht!
    und ich HABE das ASR...... :crazy


    also: entspann dich und bleib locker. der KV kann nichts machen, wenn du nicht zustimmst. und ein name ist kein "unterhemd", das man immer mal wieder wechselt :-D


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Danke euch!


    Ich wär ja damals bei der Geburt auch einverstanden gewesen, dass das Kind seinen Nachnamen bekommt. Da waren wir ja noch zusammen und hatten Zukunftspläne. Aber wie gesagt, der Herr hat sich trotzdem ich ihn immer wieder drauf hingewiesen habe, dass meine Scheidung noch nicht durch ist und ich es wohl nicht mehr schaffe, meinen Ledignamen bis zur Geburt wiederzubekommen, nicht um seine Papiere gekümmert! Und es kam auch genauso wie ich es vorausgeahnt hatte. Die Scheidung war nur knapp vor der Geburt durch und weil die Geburtsurkunde des Kindsvater fehlte, gab es keinen rechtlichen Vater und nur mein Name stand zur Verfügung.


    Inzwischen sind wir getrennt und jetzt möchte ich keine Namensänderung mehr, da es mir auch wichtig ist, dass mein Sohn und ich denselben haben, da er ja auch bei mir lebt. Das ist doch nicht verwerflich? :S

  • Danke euch!


    Ich wär ja damals bei der Geburt auch einverstanden gewesen, dass das Kind seinen Nachnamen bekommt. Da waren wir ja noch zusammen und hatten Zukunftspläne. Aber wie gesagt, der Herr hat sich trotzdem ich ihn immer wieder drauf hingewiesen habe, dass meine Scheidung noch nicht durch ist und ich es wohl nicht mehr schaffe, meinen Ledignamen bis zur Geburt wiederzubekommen, nicht um seine Papiere gekümmert! Und es kam auch genauso wie ich es vorausgeahnt hatte. Die Scheidung war nur knapp vor der Geburt durch und weil die Geburtsurkunde des Kindsvater fehlte, gab es keinen rechtlichen Vater und nur mein Name stand zur Verfügung.


    Inzwischen sind wir getrennt und jetzt möchte ich keine Namensänderung mehr, da es mir auch wichtig ist, dass mein Sohn und ich denselben haben, da er ja auch bei mir lebt. Das ist doch nicht verwerflich? :S


    Mir wäre es neu, dass ein Kind den Namen eines fremden Mannes trägt, ohne dass dieser es adoptiert hat.

  • Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, aber der zeitlich kurze Zusammenhang zwischen Scheidung und Geburt...ich denke schon, dass das so ok ist.


    Und verwerflich? Dass Du denselben Nachnamen des Kindes wie Du haben möchtest? Warum sollte dieser Wunsch verwerflich sein? :frag

  • Mir wäre es neu, dass ein Kind den Namen eines fremden Mannes trägt, ohne dass dieser es adoptiert hat.


    Meinst du mit Fremden den Ex Mann der TS?
    Ich glaube da hast du einen Denkfehler...denn es ist ja nun auch ihr Name.


    Und neu ist daran garnichts wenn die Mutter schon vor Geburt des Kindes diesen Nachnamen trägt.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Wie gesagt, dass es jetzt mein Name geworden ist, dafür ist allein der Kindsvater verantwortlich, weil der werte Herr sich nicht rechtzeitig um seine Papiere gekümmert hat. Und dass er mir jetzt einen Strick daraus drehen will und mir vorwirft, das Kind zu beleidigen, finde ich nicht ok. Selbst seine Familie wirft mir vor, respektlos zu sein. Vermutlich ohne die genauen Umstände zu kennen. Wichtige Dinge zu verschweigen, liegt dem Kindsvater besonders gut.

  • Moment, es wäre mir neu, dass ein Kind den Namen eines fremden Mannes trägt. Der Ehemann, der ja nicht der Vater ist, hat mir dem Kind überhaupt nichts zu tun, es sei denn, es wurde während der Ehe oder innerhalb einer bestimmten Zeit danach geboren.


    Solang die Mutter ihren Nachnamen nicht ändern lässt werden auch alle zukünftigen Kinder diesen Namen tragen


    höchstens es wird wie von

    ich habe als ledige mutter das namensrecht an den KV abgetreten


    Oder die Mutter heiratet wieder und nimmt den Namen des Ehemann an
    ebenso kann der Ehemann auch den jetzigen Namen der Mutter annehmen und somit sogar den Namen des EX Mannes tragen


    und in der Geburtsurkunde bleibt weiterhin der Name des EX Mannes

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

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  • Das Kind trägt den Namen der Mutter. Was ist da schwer zu verstehen?


    Nachname der Mutter war und ist Mama A. Also heisst der Zwerg Kind A.


    Ob die Mutter den Nachnamen durch Geburt, Ehe, Namensänderung oder Adoption erworben hat ist dabei völlig egal.

  • Ich kenne ein Geschwisterpaar. Der ältere wurde während einer Ehe geboren und trägt den Namen des Vaters, den auch die Mutter behalten hat. Das zweite Kind hat einen anderen Vater und trägt auch einen anderen Nachnamen. Es hat mit dem Ehemann der Mutter ja nichts zu tun.

  • @silence darauf haben die eltern des zweiten kindes sich geeinigt und eine namensänderung durchgeführt nach der geburt. wenn sie es nicht getan hätten, würde auch das zweite kind den namen des exmannes tragen, wie die mutter und das erste kind.

  • @silence darauf haben die eltern des zweiten kindes sich geeinigt und eine namensänderung durchgeführt nach der geburt. wenn sie es nicht getan hätten, würde auch das zweite kind den namen des exmannes tragen, wie die mutter und das erste kind.


    Die konnten sich darüber nicht einigen, weil der Ehemann nicht mehr lebte.