Kinderkranktage

  • Junior kränkelt aktuell ein wenig (kann aber auch nur Aufregung sein), deswegen frag ich mich: Wie ist das eigentlich mit den Kinderkranktagen? Wenn es geht passen meine Eltern auf ihn auf, aber das geht eben nicht immer. Wieviele Tage hat man da als AE? Ich bin ja noch kein ganzes Jahr angestellt, werden die Tage da dann anteilig berechnet? Und hat man die Tage dann immer von Januar bis Dezember oder 12 Monate vom Einstieg in die Firma an?

  • erstmal die Frage was steht in dem Arbeits- oder Tarifvertrag
    bei vielen AG gibt es noch die Regelung das der AG die ersten 10 Tage übernimmt = kein Einkommensverlust, keine Lauferei
    wenn er das nicht tut - dann bekommst du für den Tag(e) kein Gehalt, sondern mußt dieses bei der Krankenkasse anfordern, das wird dann überwiesen - ist meist weniger und muss in der Steuererklörung auch noch als Lohn-Ersatz gemeldet werden


    Soweit ich weiß gelten die 20 Tage von 01.01.-31.12.

  • Also in meiner alten Firma hatte ich trotz das ich Alleinerziehend war nur 10 KK Tage!


    Mit der Begründung das wir geteiltes Sorgerecht hätten und der Vater genauso aufs Kind aufzupassen hat.
    Die Übernahme der 10 KK Tage gabs nur auf Antrag und dann wurde je nach Fall entschieden! Letztes Jahr in dieser besagten Firma wollte man mir diese nicht geben.


    Jetzt in meiner Firma....keine Ahnung. Habe aber nur 6 Tage bis jetzt weg dieses Jahr. Aber ich weiß das mein neuer AG da kulanter ist und mir die 10 Tage vom Vater des Kindes auch überträgt wenn ich sie benötige.
    Muss ich mich mal erkundigen wie es nächstes Jahr ist.

  • Als AE stehen dir 20 Tage im Jahr zu ( 1.1.-31.12.)
    Das Original bekommt die Krankenkasse, die Kopie der Arbeitgeber..
    Eigtl bekommt man fast dasselbe an Geld von der Krankenkasse bezahlt, wie vom Arbeitgeber..Machen nur ein paar Euro aus.


    Ich bin im öffentlichen Dienst und hatte damit noch nie Probleme..


    Viele Grüße

  • @ muckelmama: ist dein Kind privat Krankenversichert??


    Ich arbeite auch im ÖD (nach dem TVÖD) und ich habe Anspruch auf 20 Tage unbezahlte Freistellung und bekomme den Verdienstausfall von der GVK erstattet

  • Achja, ganz interessant ich denke irgendwie immer in "Schuljahren", aber das ist ja Quatsch.
    Sind die 10 bzw 20 Tage bei Alleinerziehenden eigentlich dann für alle Kinder? Ich denke mal ja, also egal ob man ein oder 5 Kinder zu Hause hat, oder? Weil ansonsten wärens ja bei 2 Kindern schon 40 Tage...
    Ich habe zum Glück Eltern, die das auffangen, sonst würden selbst die 20 Tage nicht aushalten. Sicher schickt man dann sein Kind früher wieder in die Krippe oder den Kindergarten, wenn mans ganz alleine stemmen muss, aber es waren auch einige Tage dabei, bei denen es nicht ging. Im Juni warens glaube ich allein 3 Wochen am Stück, jeweils die Kinder im Wechsel, daheim...

  • 10 Tage pro Kind bei Verheirateten Eltern, 20 Tage pro Kind im Jahr wenn man alleinerziehend ist
    Zumindest hab ich das so verstanden

  • Wie ist das denn in einer Patchworkfamilie, wo man keine gemeinsamen Kinder hat? Unser Fall wäre, ich fange demnächst wieder an zu arbeiten, mein Mann ist Frührentner und könnte im Fall des Falles allenfalls bei seiner Tochter ne Krankenbetreuung leisten, aber nicht bei meinen Kindern ( schon alleine weil sie betreuungs- und pflegeintensiver sind aufgrund Behinderung). Bekomme ich dann für meine Kinder je 20 Tage? Da ich ja alleinerziehend mit ihnen bin ( mein Mann ist gesundheitlich nicht in der Lage, sie mitzuerziehn, ich mach alles alleine was meine Kids betrifft, teilweise auch was seine Tochter betrifft ) und die betreffenden Väter nicht vor Ort wohnen und es besteht auch kein Kontakt ( der eine ist unter seine deutschen Anschrift nicht mehr wohnhaft, der andere verweigert momentan jeglichen Kontakt). Hintergrund meiner Zwischenfrage ist, meine beiden Kids sind sehr oft krank, eins davon hat einen Immundefekt. Ich werde auf jeden Fall pro Kind die 20 Tage benötigen und wohl auch meine ganzen Urlaubstage, wenn ich aber je Kind nur 10 Tage hätte, hätte ich ein ganz ganz großes Problem.

  • Sind die 10 bzw 20 Tage bei Alleinerziehenden eigentlich dann für alle Kinder? Ich denke mal ja, also egal ob man ein oder 5 Kinder zu Hause hat, oder? Weil ansonsten wärens ja bei 2 Kindern schon 40 Tage...



    Der Anspruch auf Kinderkrankengeld jedes Kind für max 10 Arbeitstage, jedoch maximal 25 Arbeitstage pro Arbeitnehmer (selbst bei 3 oder mehr Kindern).
    Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 Tage pro Kind, maximal 50 Tage (bei 3 oder mehr) - bze. 40 bei zwei Kindern - aber mehr wie 50 gibt es nicht.


    Man bekommt ca. 70 % des Bruttos - max aber glaube ich 95 Euro/Tag und es ist eine progressionsrelevante Lohnersatzleistung wie das Elterngeld und muss in die Steuererklärung.

  • hier ist es so das ich 10 tage kindkrank habe, kann wohl aber mir die von meinem mann auch noch übertragen lassen.
    10 tage fest, egal für wieviel kinder und geld wird vom arbeitgeber gezahlt.

    ^^ superkalifragelistischexpialigetsich ^^


    "ich bin gerade wie ich bin, weil ich mich jetzt genauso brauche"


    lg chia :wink

  • Ihr müßt unterscheiden.


    Manch AG zahlen 10 Tage weiter Lohn - das ist nett und eine Vereinbarung im Arbeits/Tarifvertrag.
    Das andere ist die Erstattung der GKV - die steht jedem zu - und da sind es bei AE 20 Tage.


    Ich hatte dennoch nur die 10 Tage (die von der KK dann gezahlt werden) da die Begründung meines AG lautete: Sie haben das gemeinsame Sorgerecht! Den war es wurscht das ich Alleinerziehend bin.
    Ich kann nur so schreiben wie es bei mir war. Und ich habe durchaus so einiges durch was die Kind Krank Tage betrifft.

  • Ich hatte dennoch nur die 10 Tage (die von der KK dann gezahlt werden) da die Begründung meines AG lautete: Sie haben das gemeinsame Sorgerecht! Den war es wurscht das ich Alleinerziehend bin.



    das ist aber falsch

    Alleinerziehend i.S.d. SGB V sind Versicherte, die als betroffener Elternteil faktisch alleinstehend sind, zusammen mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und denen für ihr Kind jedenfalls auch - sei es allein oder gemeinsam mit einer anderen Person - die Personensorge zusteht. Das ergibt die mangels Definition im SGB V erforderliche Auslegung des § 45 Abs. 2 S. 1 SGB V nach Zweck, Entstehungsgeschichte, Systematik und Wortlaut. (bpl)


    BSG, Urteil vom 26.06.2007, B 1 KR 33/06 R


    Wie soll ein GSR-Elternteil das 300 km entfernt lebt, die Kinderkranktage nehmen können

  • das ist aber falsch

    Alleinerziehend i.S.d. SGB V sind Versicherte, die als betroffener Elternteil faktisch alleinstehend sind, zusammen mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und denen für ihr Kind jedenfalls auch - sei es allein oder gemeinsam mit einer anderen Person - die Personensorge zusteht. Das ergibt die mangels Definition im SGB V erforderliche Auslegung des § 45 Abs. 2 S. 1 SGB V nach Zweck, Entstehungsgeschichte, Systematik und Wortlaut. (bpl)


    BSG, Urteil vom 26.06.2007, B 1 KR 33/06 R


    Wie soll ein GSR-Elternteil das 300 km entfernt lebt, die Kinderkranktage nehmen können

    Naja, jeder AG macht sowas ja anders. Reine Willkür war das bei meinem alten AG !
    Jedenfalls wohnte der andere ET ja damals noch im selben Ort. Daher dann auch diese Begründung.


    Nun wohnen wir ja 200km auseinander - daher denke ich werde ich das Problem jetzt nicht mehr haben.